Die Abschiebung des 14jährigen Mehmet

Vom Umgang mit sozialen Problemen in Deutschland

An dem aus Datenschutzgründen Mehmet genannten türkischen Jugendlichen ist ein Exempel statuiert worden. Zum ersten Mal ist ein Minderjähriger aus Deutschland abgeschoben worden, der hier geboren und aufgewachsen ist.

Der 14jährige Mehmet erblickte in München das Licht der Welt und wuchs im Stadtteil Neuperlach auf, einer Hochhaussiedlung mit der höchsten Kriminalitätsrate der Stadt. Seine Eltern waren vor 30 Jahren aus der Türkei nach Bayern gezogen. Vater Yusuf steht seit 18 Jahren beim Autoproduzenten BMW am Fließband, Mutter Gülsen arbeitet als Zimmermädchen in einem Hotel. Alle drei haben die türkische Staatsangehörigkeit. Mehmet soll noch vor dem Erreichen seiner Straffähigkeit mit 14 Jahren 61 Straftaten begangen haben.

Der damalige Münchener Kreisverwaltungsreferent Hans Peter Uhl (CSU) reagierte darauf im Frühsommer diesen Jahres mit der Anweisung, den damals noch 13jährigen mitsamt seinen Eltern abzuschieben. Hiermit begann eine lange gerichtliche und politische Auseinandersetzung. Uhl und die CSU nutzten alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um die Ausweisung Mehmets zu erreichen. Da es bislang in Deutschland gesetzeswidrig ist, Jugendliche unter 14 Jahren, deren Eltern in Deutschland leben, abzuschieben, nutzte Uhl zunächst den Umweg über die Ausweisung der Eltern. Damit wäre der gesetzlich verankerte familiäre Schutz für Mehmet aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die Eltern "wegen gröblicher Verletzung der Aufsichtspflicht". Ausländerorganisationen erinnerten an die "Sippenhaft" der Nazis.

Gleichzeitig brachte die von Edmund Stoiber (CSU) geführte bayerische Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein. Hier wurde, neben weiteren Verschlechterungen der Rechte von Ausländern, gefordert, die Vorgehensweise Uhls bundesweit gesetzlich zu sanktionieren.

Während die erste Instanz, das Münchener Verwaltungsgericht, die Anweisung zur Abschiebung der gesamten Familie prüfte, war der inzwischen 14jährige Mehmet erneut in eine Schlägerei verwickelt. Er hatte seinen Kontrahenten mit einer Dachlatte verprügelt und ausgeraubt. Daraufhin wurde Mehmet in Untersuchungshaft genommen. Das Münchener Verwaltungsgericht entschied inzwischen, die Ausweisung Mehmets und seiner Eltern, die seit drei Jahrzehnten unbescholten in Deutschland leben, sei rechtens.

Die von den Eltern angerufene zweite Instanz, der bayerische Verwaltungsgerichtshof, widerrief diesen Ausweisungsbeschluß. Daraufhin lehnte die Münchener Ausländerbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ab, die jeder nichtdeutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland in regelmäßigen Abständen neu beantragen muß. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte in einem erneuten Verfahren, daß dies wegen des von Mehmet ausgehenden "beträchtlichen Gefährdungspotential" rechtens sei. Das Gericht berief sich ausdrücklich auf alle Straftaten, also auch auf die im Alter von unter 14 Jahren begangenen. Nach diesem Gerichtsbeschluß hielt sich folgerichtig Mehmet "illegal" in Deutschland auf. Zudem wurde er etwa zur gleichen Zeit wegen seiner letzten Straftat zu einem Jahr Haft verurteilt. Einer Abschiebung stand nun nichts mehr im Wege.

Die letzte Hoffnung, auf juristischer Ebene die drohende Abschiebung zu verhindern, war eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am Freitag, dem 13. November, hatte das oberste deutsche Gericht - aus formalen Gründen - die Beschwerde der Eltern abgewiesen und so den Weg für die Abschiebung frei gemacht. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) lehnte zum wiederholten Male alle Ersuche, die Abschiebung zu stoppen, ab. Die Abschiebung "exportiert das Problem zwar nur, aber dafür werden Risiken für die Opfer hier reduziert", so Ude. Bereits am nächsten Vormittag saß Mehmet in einer Lufthansa-Maschine in Richtung Türkei. CSU-Politiker Uhl zeigte sich zufrieden, "daß das höchste deutsche Gericht die von mir durchgesetzte Abschiebung des kriminellen Türkenjungen für rechtmäßig erklärt". Hans Peter Uhl sitzt inzwischen im Innenausschuß des Bundestages.

Um diese rechtliche Prozedur, die die Abschiebung Mehmets verfolgte, in der Öffentlichkeit zu unterstützen, wurde von den involvierten Politikern eine Medienkampagne inszeniert, die die Opfer ihrer Praxis zu Tätern machen sollte. Den Eltern wurde vorgeworfen, sie hätten sich nicht um ihren Sohn gekümmert, Heimeinweisungen abgelehnt und daher ihre Aufsichtspflicht "gröblich verletzt". Dies ist nachweislich nicht der Fall. Sie hatten in ihrer Verzweiflung selbst der Einweisung in ein geschlossenes Heim zugestimmt. Daß den Eltern das Schicksal ihres Sohnes nicht gleichgültig war und ist, zeigte auch ihr Versuch, die Abschiebung zu verhindern, indem sie seinen türkischen Paß vom Konsulat der Türkei ungültig stempeln ließen. Der bayerische Innenminister Beckstein (CSU) warnte daraufhin die Türkei, sich nicht in die deutsche Ausländergesetzgebung einzumischen. Bei der Abschiebung Mehmets - mit eigens dafür organisierten Papieren der deutschen Behörden - warnte er die Türkei, den Jugendlichen einreisen zu lassen, andernfalls sei sie eine "Bananenrepublik wie Uganda oder der Irak".

Mehmet selbst ist zu einer Art "Monster" hochstilisiert worden. Eine regelrechte Hysterie wurde gegen ihn entfacht. Doch bündeln sich in seiner Person in tragischer Weise gesellschaftliche Probleme. Mehmet war nicht eine Bedrohung Münchens, wie es Politiker und Medien teilweise darstellten, sondern umgekehrt: die Bedingungen in den ärmeren Vierteln Münchens bilden eine Bedrohung für Heranwachsende. Insbesondere im Münchener Neuperlach, einem Stadtteil, der als "sozialer Brennpunkt" umschrieben wird, gibt es Jugendliche, die noch weitaus mehr Straftaten aufweisen, als Mehmet. Doch die haben keinen türkischen, sondern einen deutschen Paß. Jugendliche aus diesem Hochhauskomplex sahen in ihrem Freund Mehmet daher auch eher einen "normalen" Jugendlichen, einen "Lausbuben" vielleicht. Auf die Frage eines Journalisten, ob das Niederprügeln mit einer Dachlatte "normal" sei, antwortete ein junges Mädchen achselzuckend: "Ja, ich lebe hier seit meiner Geburt, das ist hier normal."

Nachdem die deutsche Gesellschaft bei der Erziehung Mehmets offensichtlich versagt hat, machen deutsche und türkische Zeitungen bzw. Fernsehsender ihn zum Medienstar. Kamerateams und Reporter saßen mit im Flugzeug, das ihn in die Türkei brachte. Dort angekommen, zog er gemeinsam mit seiner 16jährigen Freundin zunächst einmal ins Hotel - auf Kosten von Medienvertretern. Bald soll Mehmet in türkischen Fernseh-Seifenopern mitspielen und als Videojockey beim türkischen Musiksender Kral arbeiten. Dem finanziellen Problem Mehmets mag dies zumindest für kurze Zeit zuträglich sein, nicht aber dem pädagogischen Problem, das in seiner Person zum Ausdruck kommt. Erst recht nicht ist es eine Lösung der sozialen Probleme in den zahlreichen deutschen Neuperlachs.

Wer sich also nach der Bundestagswahl von der neuen rot-grünen Regierung eine andere Ausländerpolitik versprochen hatte, sah sich getäuscht. Ein Eingreifen der Bundesregierung zugunsten des ausländischen Jugendlichen, um nach der Wahl ein Zeichen für eine andere Ausländerpolitik zu setzen, ist von Innenminister Otto Schily (SPD) ausdrücklich abgelehnt worden. Nicht die Öffentlichkeit, sondern Experten und Jugendbetreuer sollten seiner Meinung nach prüfen, ob Mehmet abgeschoben werden könne. Welche Experten entscheiden sollten, gab er nicht an. Sich selbst meinte der Innenminister offensichtlich nicht. Schily war lediglich der Meinung, die Abschiebung hätte ohne die begleitende Medieninszenierung durchgeführt werden sollen.

So konnten die Münchener Behörden ausführen, was Kanzler Schröder bereits im vergangenen Jahr angemahnt hatte: Wer sein Gastrecht mißbraucht, gehört abgeschoben und zwar sofort. Alle Bedenken, die in diesem speziellen Fall bestanden - Mehmet war erstens kein "Gast" und zweitens minderjährig - sind beiseite gewischt worden. Die politisch Verantwortlichen aus SPD und CDU/CSU offenbarten so, wie sie mit sozialen Problemen, die sich unter anderem in kriminellen Handlungen von Jugendlichen ausdrücken, umzugehen gedenken: Ausländer und Jugendliche werden zu einer Gefährdung der Gesellschaft erklärt und so zu Sündenböcken abgestempelt. Der "Fall Mehmet" reiht sich nahtlos in die Kampagne ein, die insbesondere Innenminister Schily mit seiner wiederholten Äußerung, "die Aufnahmekapazitäten Deutschlands" seien erreicht, gegen Ausländer führt.

Die Vorgehensweise der Sozial- und Christdemokraten im "Fall Mehmet" erinnert daher frappierend an die Jahre 1991 bis 1993. Damals waren von Politikern und Medien - auch als Reaktion auf die wachsende soziale Krise nach der Wiedervereinigung - Flüchtlinge zu den Schuldigen gemacht worden. Während die Bonner Parteien mit der faktischen Abschaffung des Asylrechts auf Gesetzesebene die Parole der Rechten "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" teilweise in die Tat umsetzten, wurden die rückständigsten Elemente der Gesellschaft dadurch erst ermutigt, ihrem Geschrei auf der Straße auch Taten folgen zu lassen. Das Resultat waren die rassistischen Anschläge in Solingen, Mölln, Hoyerswerda, Rostock und anderen Städten.

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