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Nahm Stammheimer Gefängnisleitung Tod eines Flüchtlings in Kauf?

Strafanzeige eines Ex-Häftlings wirft ein neues Licht auf die Selbstverbrennung Barzan Öztürks

Von Dieter Hesse
21. Januar 1999

Die Selbstverbrennung des Barzan Öztürk gelangte erst so richtig in die Medien, nachdem ein zu liberal scheinender Polizeipräsident seinen Sessel anläßlich der Umstände der Trauerfeier hatte räumen müssen. Nun bekannt gewordene Fakten zeigen, daß der Tod des kurdischen Sängers zu verhindern gewesen wäre.

Der 24jährige Barzan Öztürk und seine Familie hatten sich jahrelang an der Arbeit der "Kurdischen Nationalen Befreiungsfront" in der nahe der armenischen Grenze gelegenen Stadt Agri beteiligt. Aus diesem Grund war Öztürk längere Zeit in türkischer Haft, ehe er bei Auseinandersetzungen verwundet wurde und aus der Türkei floh.

Am 21. August vergangenen Jahres wurde er dann an der niederländischen Grenze mit gefälschten Papieren verhaftet. Bei dem folgenden Strafprozeß verurteilte ihn das Gericht wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Für seine baldige Abschiebung kam Öztürk nach Stuttgart-Stammheim in Haft, wo er sich aus Angst vor den Repressalien in der Türkei am 1. November selbst verbrannte. Schwer verletzt brachte die Justiz Öztürk in das Bundeswehrkrankenhaus nach Koblenz, in dem er am 4. Januar starb.

In seinem Abschiedsbrief hatte Öztürk ausdrücklich erklärt, daß der einzige Grund für sein Vorgehen die Angst vor der Auslieferung sei. Ihm war bekannt, daß viele der abgeschobenen PKK-Aktivisten in der Türkei direkt verhaftet und wegen "Separatismus" angeklagt wurden.

Ein Ex-Gefangener stellte in der vergangenen Woche nun Strafanzeige gegen die Gefängnisleitung. Der Mann gab an, daß er von dem Vorhaben der Selbstverbrennung mehrerer Kurden erfahren und dieses der Anstaltsleitung schriftlich mitgeteilt habe. Die "Sicherheitshinweise", in denen der Mann die genauen Zellen benannt und den gefängniseigenen Sicherheitsdienst zum Handeln auffordert hatte, waren ignoriert worden.

Potentielle Selbstmörder müssen nach den Richtlinien der Anstalt einem Arzt oder Psychologen vorgestellt und aus ihren Einzel- in Gemeinschaftszellen verlegt werden. Beides war bei Öztürk nicht geschehen. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen gegen die Anstaltsleitung aufgenommen, die alle Vorwürfe bestreitet.

Darüber hinaus wurde bekannt, daß nur zwei Tage vor der Verbrennung eine Vertraute Ötztürk besuchen wollte, um ihm zu sagen, daß ein Abschiebestopp beantragt worden sei. Man kann sich leicht ausmalen, daß diese Nachricht Öztürk von seinem Vorhaben abgehalten hätte.

Der Frau wurde aber der Zutritt mit der Begründung verwehrt, sie sei nicht im Besitz einer Besuchserlaubnis. Eine solche Erlaubnis ist aber laut Öztürks Anwalt Kugler für Abschiebehäftlinge gar nicht erforderlich. Jetzt versucht sich die Anstaltsleitung damit herauszureden, daß der Besuch zu diesem Zeitpunkt aufgrund der mangelnden Kapazitäten nicht in Frage gekommen sei.

Aber damit nicht genug. Der kurdische Flüchtling hatte unlängst einen Asylantrag gestellt. Dieser war nach Aussagen von Kugler aber einfach zu den Akten gelegt und überhaupt nicht bearbeitet worden.

Weitere Schikanen hatte Öztürk vor Gericht hinnehmen müssen. Die für ihn zuständige Stelle des Regierungspräsidiums Freiburg hatte ihm nach Absprache zugesichert, daß er nicht ins Gefängnis müsse, wenn er seine Tat gestehe. Zur gleichen Zeit hatte aber eine andere Stelle einen Abschiebehaftbefehl beantragt, so daß Öztürk im Gerichtssaal sofort wieder verhaftet wurde.

All diese Fakten gelangen nun nach und nach an die Öffentlichkeit, weil die Versetzung des Polizeipräsidenten Haas aus Stuttgart damit zusammenhängt. Sie machen deutlich, wie der "Rechtsstaat" mit Flüchtlingen umgeht.

Siehe auch:
Der Rechtskurs der CDU vor Ort
(21. Januar 1999)

 

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