Riester senkt die Renten

Reformpläne hebeln Solidarsystem aus

Die in Zusammenhang mit dem Sparprogramm von 30 Milliarden Mark von Finanzminister Eichel bekannt gewordenen Rentenreformpläne von Arbeitsminister Riester legen den Inhalt von Schröders Kurs der "Neuen Mitte" offen: Ziel der Schröder-Regierung in der Sozialpolitik ist die Öffnung der von Bismarck im vergangenen Jahrhundert eingeführten Sozialversicherung für die Börsenfonds.

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 17. Juni 1999 nennt die Eckpunkte des Rentenkonzepts "den tiefsten Einschnitt ins gesetzliche Rentensystem in der Geschichte der Bundesrepublik".

Mehr als 421 Milliarden Mark haben die drei Rentenversicherungsträger, die der Arbeiter, der Angestellten und die Knappschaftliche Rentenversicherung, 1997 eingenommen. Eine schöne Summe, die, anders als in den USA oder in Großbritannien, den internationalen Pensionsfonds und Börsen nicht zur Verfügung steht, da die Sozialversicherung bisher in paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzter Selbstverwaltung und unter staatlicher Kontrolle geführt wird.

Kernpunkt des ursprünglichen Konzepts von Arbeitsminister Riester war denn auch, zusätzlich zum normalen gesetzlichen Rentenbeitrag von im Augenblick 19,5 Prozent eine private Pflicht-Altersvorsorge einzuführen. Dazu sollten ab dem Jahr 2003 Arbeitnehmer monatlich 0,5 Prozent ihres Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze (zur Zeit 8.500 Mark Monatseinkommen) für eine Kapitalanlage wie beispielsweise eine Lebensversicherung zahlen. Dieser Beitrag sollte bis zum Jahr 2007 jährlich um 0,5 Prozent auf 2,5 Prozent ansteigen. Die Beschäftigten müßten diese Anlage nachweisen wie den Abschluß einer Auto-Haftpflicht-Police.

Die Belastung für einen Arbeitnehmer, der 3500 Mark monatlich verdient, läge bei 87,50 Mark im Monat. Erhalten würde er im Alter von 65 Jahren nach 30 Jahren Einzahlung gerade einmal 43000 Mark, nach 20 Jahren Einzahlung nur gut 24000 Mark.

Wenn man jedoch bedenkt, daß zur Zeit mehr als 43 Millionen Bundesbürger rentenversicherungspflichtig sind, kann man sich den Appetit der Finanzkonzerne auf dieses Geld ausmalen.

Für die einfachen Arbeiter und Angestellten bedeutete es schlicht und einfach eine Erhöhung der Beiträge, und zwar einseitig. Das bisher gültige Grundprinzip des Sozialsystems, wonach Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge für die gesetzliche Altersvorsorge je zur Hälfte aufbringen, würde abgeschafft.

Damit sollte gerade denjenigen Arbeitnehmern, die sich schon bisher keine private Altersvorsorge leisten konnten, zwangsweise weiter Geld aus den Taschen gezogen werden. Die Süddeutsche Zeitung nannte dies eine "Zwangsabgabe für Nicht-Privilegierte".

Die Grünen hatten zuerst gegen Riesters Pläne protestiert, aber nicht um Beschäftigte vor weiteren Belastungen zu schützen, sondern weil sie, wie früher die blau-gelben Liberalen, gegen staatliche Intervention sind. Nach dem Motto "Jeder ist seines Glückes Schmied" soll sich jeder um seine Zukunft selber kümmern. Sie bauen darauf, daß die Maßnahmen zur Senkung der Renten von alleine dazu führen, daß Arbeiter und Angestellte sich zunehmend privat versichern, um im Alter nicht in Armut zu versinken.

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 23. Juni der Einführung der privaten "Zwangsrente" nicht zugestimmt. Die private Rentenvorsorge bleibt erst einmal freiwillig.

Damit ist jedoch ein wichtiger Spareffekt dieser Zusatzrente ausgeschaltet. Wenn eine gesetzliche Pflicht besteht, jedes Jahr 0,5 Prozent mehr in eine Renten-Kapitalanlage zu stecken, sinken die Nettolöhne und damit genauso die Renten, die entsprechend der Nettolohnerhöhungen oder -senkungen des vergangenen Jahres angepasst werden.

Deshalb ist sich Oswald Metzger, Haushaltssprecher der Grünen, sicher: "Die obligatorische kapitalgestützte Eigenvorsorge wird im Herbst fröhliche Urständ feiern." Er hält Riesters Plan für einen "genialen Schachzug" zur Senkung der Renten. Dieser Teil der Rentenreform ist bis zum Jahresende verschoben worden.

Beschlossen wurde im Kabinett der zweite Teil der Reform, der ein rasches Absinken des Rentenniveaus zur Folge hat.

Damit bleiben auch die jetzigen Rentner von den Sparmaßnahmen nicht verschont. Die Rentenerhöhungen, die in den vergangenen Jahren sowieso für viele Rentner nur Pfennig- oder wenige Markbeträge ausmachten, sollen in den Jahren 2000 und 2001 nur um den Inflationsausgleich ansteigen und nicht mehr nach den Nettolohnsteigerungen.

Die Anhebungen betragen im Jahr 2000 lediglich 0,7 und ein Jahr später 1,6 Prozent. Das bedeutet eine Kürzung des Rentenanstiegs um zwei bis drei Prozent, die sich aber für die gesamte Renten-Zukunft aller Beschäftigten und Rentner auswirkt.

Das sogenannte Rentenniveau, das Verhältnis zwischen Rente und Durchschnitts-Nettogehalt nach 45jähriger Beitragszahlung, sinkt für alle Beschäftigten und Rentner damit von 70 auf 65 Prozent schon innerhalb der nächsten drei Jahre. Eine solche von der Kohl-Regierung beschlossene Absenkung des Rentenniveaus in einem Zeitraum von 15 bis 30 Jahren war von der SPD nach der Bundestagswahl medienwirksam zurückgenommen worden.

Nachdem sich bis einschließlich 1991 die jährliche Rentenerhöhung nach dem Anstieg der Bruttolöhne des Vorjahres gerichtet hatte, wurde schon ab 1992 angesichts knapper Kassen in einer großen Rentenkoalition von SPD und CDU auf die Bindung der Rentensteigerungen an die Nettolöhne umgestellt, weil sich die Reallöhne der Arbeitnehmer wegen steigender Sozialabgaben und Steuern zunehmend verringert hatten. Das ersparte den Rentenkassen bereits viele Milliarden Mark.

Eichel spart mit der geringen Rentenerhöhung 3,8 Milliarden Mark Zuschuß an die Rentenversicherung im nächsten Jahr und noch einmal 7,9 Milliarden Mark im Jahr 2001.

Bereits letzten Winter hatte die Schröder-Regierung beschlossen, die Einnahmen aus der neuen Ökosteuer an die Rentenversicherung zu überweisen, so daß diese ihre Beiträge auf jetzt 19,5 Prozent absenken konnte. Der Kabinettsbeschluß sieht jetzt eine jährliche Erhöhung der Steuer auf Benzin und Diesel um 6 Pfennig je Liter und auf Strom um 0,5 Pfennig je Kilowattstunde bis zum Jahr 2003 vor.

Dieses Geld soll zum größten Teil in die Rentenkassen fließen, um den Beitrag bis zum Jahr 2003 um ein Prozent auf 18,5 Prozent zu senken. Diese Entlastung kommt nur den Unternehmern zugute. Die Arbeitnehmer werden den geringeren Beitrag an die Rentenversicherung mit steigenden Beiträgen an private Kapital-Fonds bezahlen müssen. Die Rentner profitieren überhaupt nicht von der Beitragssenkung, sie haben trotzdem die höheren Energiepreise zu zahlen.

Die Belastung aus der Energiesteuer, die auf Arbeiterhaushalte, aber auch auf die Rentner zukommt, wird deutlich, wenn man sich die Beträge ansieht, die durch die jährliche Erhöhung aufgebracht werden: Nächstes Jahr ergeben sich Mehreinnahmen für den Bund von 5,1 Milliarden Mark, die dann jedes Jahr um weitere 5 Milliarden Mark steigen.

Die große Zahl an Beziehern von Arbeitslosenhilfe wird von den Sparmaßnahmen besonders hart getroffen. Hatte das Arbeitsamt bisher einen Wert von 80 Prozent des letzten Einkommens zur Grundlage der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung genommen, so wird künftig nur noch für die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe der Beitrag an die Rentenkasse überwiesen. Das sind nur 53 Prozent des letzten Einkommens bei einem Arbeitslosen ohne Kind oder 57 Prozent mit Kind. Das führt zu empfindlichen Renteneinbußen bei den sowieso schon Benachteiligten in dieser Gesellschaft.

Die Absenkung des Rentenniveaus, die verschlechterten Berechnungsgrundlagen der Rente für viele und die steigenden Ausgaben werden die Altersarmut deutlich ansteigen lassen. Ein großer Teil der künftigen Rentner, die heute unter Arbeitslosigkeit leiden oder die wegen ihrer Familie nicht oder nur in Teilzeitmaßnahmen arbeiten können, werden später im Rentenalter mit kleinen Renten bestraft.

Daran wird auch die beschlossene Grundsicherung nichts ändern, da sie das Sozialhilfeniveau nicht übersteigt. Sie wird für einen steigenden Anteil der Gesellschaft das letzte Rettungsnetz auf sehr niedriger Basis sein. Ob dies jedoch lange Bestand haben wird, ist auch zu bezweifeln. Das Handelsblatt wetterte in seinem Kommentar vom 24. Juni bereits gegen dieses "völlig systemfremde Instrument".

Unabhängig von der Verschiebung eines Teils der Rentenreform wird deutlich, daß sich diese an den Bedürfnissen und Wünschen der globalen Finanzmärkte orientiert und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklaffen wird.

Siehe auch:
Die zweite Front - Eichels Sparpläne sind eine Kriegserklärung an die Bevölkerung
(25. Mai 1999)
Der Finanzminister und das liebe Geld
( 7. Mai 1999)
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