Wie die Schweiz Romas und Sintis verfolgte

Bergier-Bericht enthüllt neue Details

Ein vor kurzem erschienener Bericht weist nach, dass die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs systematisch Roma und Sinti abgewiesen hat, obwohl die Behörden genau wussten, dass diese in Nazi-Deutschland mit Ausrottung bedroht waren. Der Bericht Roma, Sinti und Jenische - Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus wurde von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK) publiziert. Es ist die jüngste Folge einer Untersuchung über die Flüchtlingspolitik der Schweiz zur Zeit des Nationalsozialismus, die diese Kommission internationaler Historiker unter Leitung des Schweizers Jean-François Bergier im vergangenen Jahr erarbeitet hat.

Im Zentrum der früheren Studien der Kommission stand die Behandlung jüdischer Flüchtlinge durch die Schweiz. Der Bericht zeigt, dass während der Naziherrschaft in Deutschland zwar 27.000 jüdische Flüchtlinge von der Schweiz aufgenommen, aber auch eine vergleichbare Zahl abgewiesen wurde. Zwischen 1942 und 43 wurden die Grenzen für jüdische Flüchtlinge vollkommen gesperrt.

Diskriminierung von "Zigeunern" hat in der Schweiz eine lange Geschichte. Lange Zeit war es offizielle Politik, alle fremden, staatenlosen und selbst Schweizer Fahrenden abzuweisen. Schon 1850 verfolgte die Bundesregierung die Politik, Roma, Sinti und Jenische zwangsweise an ihrem Geburtsort anzusiedeln, sofern sie schweizerischer Abstammung waren, während ausländische "Zigeuner" deportiert wurden. Im letzten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts begannen mehrere Schweizer Kantone, Roma, Sinti und Jenischen den Zutritt zu verwehren. Schließlich beschlossen die Schweizer Behörden 1906 eine generelle Grenzsperre gegenüber "Zigeunern" sowie ein Verbot ihrer Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Schweizer "Zigeuner"-politik hatte Modellcharakter für das übrige Europa und besonders für Deutschland. Die Schweiz war nicht nur das erste Land, das "Zigeuner" daran hinderte, seine Grenzen zu überschreiten, es war auch an vorderster Front daran beteiligt, ihre nichtsesshafte Lebensweise systematisch zu zerstören. Sie strebte eine internationale Zusammenarbeit an, um dieses Ziel zu erreichen. Untermauert wurde diese Politik durch pseudo-wissenschaftliche, rassistische und eugenische Theorien, in denen Sinti und Roma als "erblich kriminell" eingestuft wurden.

Seit 1913 gingen die schweizerischen Behörden dazu über, ausländische "Zigeuner" in Internierungslager zu sperren. Ihre Familien wurden auseinandergerissen; die Männer wurden nach Witzwil, in die Arbeitsanstalt des Kantons Bern, gebracht, während Frauen und Kinder in Obdachlosenheime eingewiesen wurden. Die Behörden führten dann einen sogenannten Identifikationsprozess durch, in dessen Rahmen auch Rassenprofile herausgearbeitet und in einer "Zigeunerkartei" registriert wurden. Danach wurden die Familien wieder zusammengeführt und aus dem Land abgeschoben.

Vor dem ersten Weltkrieg wurde mit etwa 144 Menschen auf diese Weise verfahren, und diese Politik wurde auch während und nach dem Krieg aufrechterhalten. Sie wurde als so erfolgreich angesehen, dass der Schweizer Delegierte an der Jahreskonferenz der Internationalen kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) im Oktober 1932 mit Genugtuung konstatieren konnte: "Für die Schweiz ist die Frage [der Romaflüchtlinge] nicht besonders aktuell, da sie seit dem Krieg die Niederlassung von Zigeunern nicht mehr erlaubt, und bei Kriegsbeginn alle in der Schweiz damals anwesenden Zigeuner interniert wurden, resp. die Schweiz verlassen mussten." Erst 1972 hob die schweizerische Fremdenpolizei die Grenzsperre für "Zigeuner" auf.

Die Schweiz hatte bereits vor dem ersten Weltkrieg versucht, die "Zigeunerpolitik" international zu koordinieren. Die Historikerkommission berichtet, dass nach 1918 diese Anstrengungen "bei weitem erfolgreicher" waren. Eine effektivere Zusammenarbeit wurde erreicht, als die Internationale kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK) eingerichtet wurde. Diese Organisation, der Vorläufer von Interpol, war von Polizeibehörden Österreichs und Deutschlands im "Kampf gegen die Plage des Zigeunerwesens" gegründet worden.

1932 wurde in Wien eine internationale "Zigeunerzentrale" als länderübergreifende erkennungsdienstliche Datensammlung gegründet, und 1934 wurde eine beständige Kommission ins Leben gerufen, die den "Kampf gegen das Zigeunertum" führen sollte. Selbst als die deutsche IKPK vollständig unter die Kontrolle der Nazi-Schergen geriet und ihre Kartei für die systematische Verfolgung und Ausrottung von Sinti und Roma benutzt wurde, sahen die Schweizer Behörden immer noch keinen Anlass, ihre Kooperation auf diesem Gebiet einzustellen. Im Bericht heißt es: "Die IKPK billigte und würdigte 1935 die rassistischen und gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßenden Repressionsmethoden des Nationalsozialismus".

Weiter führt der Bericht aus, wie die Maßnahmen, die gegen ausländische Roma, Sinti und Jenische ergriffen wurden, ihr Pendant in der inneren Politik fanden, als die Familien der Fahrenden in der Schweiz auseinandergerissen wurden. Schweizer "Zigeuner" wurden der erzwungenen Assimilation durch die Stiftung "Pro Juventute" unterworfen, die 1926 das "Hilfswerk für die Kinder der Landstraße" ins Leben rief. Diese Organisation sah ihre Aufgabe darin, sowohl fahrende als auch sesshafte Romafamilien auseinander zu reißen und ihre Kinder mit dem Ziel ihrer "Unschädlichmachung" und der Zerstörung ihrer nicht sesshaften Lebensweise in Heimen, Anstalten oder Pflegefamilien unterzubringen.

Es ist nicht genau bekannt, wie viele Kinder auf diese Weise ihrer Familie weggenommen wurden. Eine Schätzung von "Pro Juventute" nennt 619 Fälle. Viele dieser Kinder landeten in psychiatrischen Kliniken und Waisenhäusern, da zu wenig Pflegefamilien bereit standen. Ihre traumatische Kindheit hinterließ bei vielen große psychische und physische Schäden.

Die Kommission berichtet, dass sich die Politik der Schweizer Behörden nur darin von derjenigen des deutschen Naziregimes unterschied, dass sie nicht wie die letztere bereit waren, die Logik ihres Rassismus durch Massen- und Völkermord bis zur letzten Konsequenz zu treiben.

Vieles über die allgemeine Schweizer "Zigeuner"-Politik kann in offiziellen Dokumenten gefunden werden, aber die Bergier-Kommission berichtet, dass sie bei ihrem Versuch, die dreißiger und vierziger Jahre zu erforschen, auf eklatante Lücken im Quellenmaterial gestoßen war. Schweizer Grenzwächter pflegten in ihrem Rapport über Grenzübertritte oder Abweisungen nicht festzuhalten, ob es sich dabei um Roma und Sinti gehandelt habe. Die Kommission musste deshalb individuelle Fälle als Beispiel nehmen und untersuchen, inwieweit sie als repräsentativ gelten können. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass Sinti und Roma ausländischer Abstammung Asyl gewährt wurde, während viele Fälle dokumentiert sind, die deren Abschiebung belegen.

Mehrere dieser Fallbeispiele werden im Bericht dokumentiert. Einige stammen aus den dreißiger Jahren, als die holländische Regierung ebenfalls ihre Politik gegenüber "Zigeunern" verhärtete und versuchte, viele von ihnen in ihre Herkunftsländer abzuschieben.

Im Fall der Familie B. hatten beide Eltern einen Schweizer Pass, aber zwei ihrer minderjährigen Kinder waren darin nicht registriert. Um die Repatriierung dieser Familie zu hintertreiben, ordnete Heinrich Rothmund, der Chef des Eidgenössischen Polizeidepartements, persönlich an: "Käme die Familie mit den zwei nicht im Pass aufgeführten Kindern, dann wären diese Kinder unter allen Umständen zurückzuweisen. - Die Familie ist direkt nach der Strafanstalt Bellechasse, Kanton Freiburg zu schicken." In diesem Fall erlaubte die holländische Regierung der Familie, in den Niederlanden zu bleiben. Die Schweizer Behörde entzog der Familie die Pässe der Eltern und machte sie somit staatenlos.

Ein weiterer Fall, der durch die Kommission dokumentiert wurde, ist der von Josef F., der ebenfalls in Holland wohnte. F. war Schweizer, wurde jedoch von den Behörden als suspekt angesehen und daran gehindert, die Schweiz zu betreten, was katastrophale Folgen hatte. Josef F. wurde nach Auschwitz und Buchenwald gebracht und entkam nur knapp dem Tod durch Vergasen. Das Schicksal seiner Mutter Katharina F. und ihrer anderen fünf Kinder ist unbekannt, aber "mit größter Wahrscheinlichkeit" sind sie alle in Auschwitz umgekommen.

Die Kommission bezog sich auch auf den Fall von Anton Reinhardt, einem 17-jährigen deutschen Sinto mit Schweizer Mutter, der 1944 bei Waldshut über den Rhein schwamm und versuchte, in der Schweiz Asyl zu erhalten. Obwohl den Behörden zu diesem späten Zeitpunkt klar sein musste, dass dem jungen Mann seitens der Nazis unmittelbare Lebensgefahr drohte, wurde Reinhardt an der Schweizer Grenze abgewiesen und zurück nach Deutschland gebracht. Von den Nazis festgenommen, wurde er in verschiedene Konzentrationslager gebracht, zur Zwangsarbeit gezwungen und noch im März 1945 bei einem Fluchtversuch erschossen.

Der wahrscheinlich prominenteste, an der Schweizer Grenze abgewiesene Mensch war der Jazzgitarrist Django Reinhardt. Der Bericht erwähnt, dass Reinhardt abgewiesen wurde, geht aber nicht auf sein weiteres Schicksal ein. Reinhardt konnte sich nach Paris durchschlagen, wo er den Krieg überlebte; er starb 1953.

Die Expertenkommission war nicht in der Lage, festzustellen, wie viele Roma, Sinti und Jenische versucht haben, in der Schweiz Asyl zu erhalten, und wie viele der Abgewiesenen später umgekommen sind. In dem Bericht heißt es nur, dass nach allgemeinen Schätzungen zwischen 250.000 und einer Million "Zigeuner" durch die Nazis umgebracht wurden.

Der Bericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - zweiter Weltkrieg (UEK) kann über Internet abgerufen werden: http://ww.uek.ch/eindex.htm

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