Die Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter verzögert sich weiter

Von den Schwierigkeiten, sich vor der Geschichte freizukaufen

Als "abschließendes Zeichen moralischer Verantwortung" wollen Bundesregierung und Industrie die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" verstanden wissen, über die mehr als fünfzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs noch lebende Zwangsarbeiter des Dritten Reichs eine symbolische Entschädigungssumme erhalten sollen.

Doch je länger sich die Verhandlungen über die Ausstattung des Entschädigungsfonds und die Verteilung der Gelder hinziehen, desto unglaubwürdiger erscheint der Versuch, historische Verbrechen durch Almosen abzugelten. Vertreter der Industrie, verschiedener Opferverbände, sowie der deutschen und der amerikanischen Regierung führen ein Feilschen um Beträge vor, die in Relation zu den historischen Verbrechen des Nationalsozialismus nachgerade lächerlich wirken.

In einer Studie der "Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts" der Universität Bremen wird nachgewiesen, dass die deutsche Industrie während der Kriegsjahre allein in Form vorenthaltener Löhne 16,23 Milliarden Reichsmark an Gewinn erzielte. Der Autor der Untersuchung, Thomas Kuzcynski, rechnete diesen Betrag mittels Preis- und Lohnindizes auf heutige 180 Milliarden DM hoch, wobei er eine 50-jährige Verzinsung der entgangenen Löhne nicht berücksichtigte. Jedes der KZ-Häftlinge beschäftigende Unternehmen habe pro Jahr und Arbeiter Lohnkosten im heutigen Wert von ca. 15.000 DM gespart.

Laut Aussage dieser Studie wurden während der NS-Zeit 14 bis 15 Millionen KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zivilpersonen aus besetzten Ländern nach Deutschland verschleppt und zur Arbeit unter menschenverachtenden Bedingungen gezwungen. In diesen Zahlen sind jene vernachlässigt, die während des mörderischen Transportes starben oder in ihren Heimatländern für Deutschland arbeiten mussten. Die nach Deutschland Verschleppten arbeiteten insgesamt 64 Milliarden Stunden. Diese Arbeitszeit, von regulären Zivilarbeitskräften geleistet, hätte nach den damaligen Lohnsätzen mehr als 36 Milliarden Reichsmark gekostet.

Nach Äußerungen des Münchener Rechtsanwaltes Michael Witti im November letzten Jahres bedeutete das damalige Zahlungsangebot von 4 Milliarden DM seitens der Wirtschaft für den Entschädigungsfonds einen Tageslohn von 0,2 Pfennig (0,002 DM) für 12 Stunden Zwangsarbeit.

Mitte Dezember letzten Jahres einigten sich die rot-grüne Koalitionsregierung und die deutsche Wirtschaft auf die Ausstattung des Fonds mit 10 Milliarden DM. Hiervon werden 5 Milliarden DM vom Bund und 5 Milliarden DM von der deutschen Industrie übernommen, die im übrigen steuerabzugsfähig sind (und somit wiederum zur Hälfte zu Lasten des Steuerzahlers gehen).

Doch gestaltet sich das Einsammeln selbst der 5 Milliarden DM bei der deutschen Industrie äußerst schwierig. Bisher entschlossen sich rund 130 Unternehmen zur Teilnahme an der Stiftungsinitiative. Doch nicht alle Firmen haben bereits über die Höhe ihrer Zahlungen entschieden. Ende Januar diesen Jahres waren nicht mehr als 2 Milliarden DM gezeichnet. Aufgrund der geringen Beteiligung wurden über die Industrie- und Handelskammern mehr als 200.000 Unternehmen zur Teilnahme am Stiftungsfonds aufgefordert.

Bei einer Umrechnung der Summen, die die einzelnen Unternehmen der Stiftung zugute kommen lassen wollen, ergeben sich Beträge, die am Ende nach der Steuerabrechnung kaum mehr als 5 Prozent des Reingewinns des Geschäftsjahres 1998 ausmachen.

Interessant in diesem Zusammenhang sind die veröffentlichten Zahlen beispielsweise der Konzerne Siemens AG und DaimlerChrysler. Der Siemens-Konzern erwirtschaftete im letzten Quartal 1999 nach Abzug der Steuern einen Gewinn von 1,6 Milliarden Euro, also rund 3,2 Milliarden DM, und konnte somit seinen "positiven Trend von 1998/99" fortsetzen. DaimlerChrysler verzeichnete im Zeitraum von Januar bis September 1999 einen Reingewinn von 4 Milliarden DM. Dies macht, nach Aussage des Konzerns, eine 26-prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorjahresniveau aus.

Doch Hans-Olaf Henkel, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), hat insbesondere die kleineren Unternehmen zum Engagement ermahnt, da die großen Unternehmen allein die erforderliche Summe angeblich nicht zusammenbringen könnten!

Zwangsarbeit und ausbleibende Entschädigung

Bereits vor Kriegsbeginn litt die deutsche Wirtschaft, insbesondere die Rüstungsindustrie und Landwirtschaft, unter Arbeitskräftemangel. Aus diesem Grunde wurde der deutsche Arbeitsmarkt militarisiert und Arbeitskräfte aus "nicht kriegswichtigen" Unternehmen zur Arbeit in der Rüstungsindustrie verpflichtet. Zur Unterstützung der Landwirtschaft warb das Regime zunächst verstärkt unter polnischen und später tschechischen Landarbeitern.

Auch der vor dem Angriff auf die Sowjetunion geplante und durchgeführte Einsatz von Kriegsgefangenen reichte nicht aus, um die Arbeitskräftesituation in Deutschland zu entschärfen. Dennoch zogen die NS-Führung und die deutsche Wirtschaft den Einsatz ziviler Zwangsarbeiter nicht ernsthaft in Betracht. Mit Voranschreiten des Krieges jedoch wurden zivile Personen (Facharbeiter und andere Arbeitskräfte) in den eroberten Gebieten gezielt gejagt, nach Deutschland verschleppt und in Arbeits- und Konzentrationslagern untergebracht oder in deren Heimatländern zur Arbeit in Betrieben, welche der deutschen Kriegsmaschinerie dienten, gezwungen.

In dem "Programm des Arbeitseinsatzes", das der zuständige Leiter der "Reichsdienststelle für die Fürsorge der Fremdarbeiter" Fritz Sauckel im April 1942 anordnete, hieß es wörtlich: "Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, dass sie bei denkbar sparsamstem Einsatz die größtmögliche Leistung hervorbringen."

Verschleppt wurden sogar Kinder "vom 15. Lebensjahr ab für den deutschen Arbeitseinsatz": "Um der deutschen Hausfrau, vor allem der kinderreichen Mutter sowie der aufs höchste in Anspruch genommenen deutschen Bauersfrau eine fühlbare Entlastung zuteil werden zu lassen und ihre Gesundheit nicht weiter zu gefährden, hat mich der Führer auch beauftragt, aus den östlichen Gebieten etwa 4-500.000 gesunde und kräftige Mädchen ins Reich hereinzunehmen", ordnete Sauckel an.

Fritz Sauckel wurde nach dem Krieg in dem ersten Nürnberger Prozess in seiner Funktion schwerster Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden, neben elf weiteren Angeklagten zum Tode durch den Strang verurteilt und hingerichtet.

Doch in der Nachkriegszeit blieben Forderungen der überlebenden Zwangsarbeiter weitgehend unberücksichtigt, insbesondere die betroffenen Opfer des Nazi-Terrors in Osteuropa und der Sowjetunion gingen völlig leer aus. Im Rahmen des Kalten Krieges stellten die West-Alliierten die Verfolgung der deutschen Kriegsverbrecher praktisch ein.

Eine umfassende Dokumentation des Bildungszentrums der Stadt Nürnberg bilanziert die Zeit vom ersten Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess bis zum letzten Nachfolgeprozess: "Vom Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg vom 1. Oktober 1946 bis zum Urteil im Wilhelmstraßenprozess am 11. April 1949 war eine lange Zeit vergangen. Es gab nicht mehr die ‚alliance‘ mit der Sowjetunion, die im ersten Urteil mitgewirkt hatte. Die amerikanische Politik ging inzwischen dahin, die Deutschen zu ihren Verbündeten zu machen. Je weiter von den Untaten und dem Mai 1945, um so milder wurden die Anschauungen - und insbesondere die Strafhöhe."

"Die Klarheit über die Taten und das Beweismaterial war unerhört angewachsen", schreibt Robert M.W. Kempner in seinem Werk "Ankläger einer Epoche", "und sagen wir ruhig - der Mut zur Bestrafung war gesunken". (Frankfurt / Main, Berlin 1986, S. 346)

Zu Beginn der fünfziger Jahre befanden sich die Industriellen, die in den Nürnberger Prozessen zu Haftstrafen verurteilt worden waren - Friedrich Flick, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach - bereits wieder auf freiem Fuß und hatten ihr Vermögen zurück erhalten.

Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 klammerte jegliche Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus, so lange kein Friedensvertrag geschlossen worden wäre. Die westdeutschen Gerichte stuften daraufhin Forderungen ehemaliger Zwangsarbeiter kurzerhand als Reparationen und damit als nicht einklagbar ein.

Auch eine Entschädigung nach den bundesdeutschen Gesetzen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, die ohnehin sehr restriktiv abgefasst waren, blieb ihnen weitgehend verwehrt. Zwar konnten in der Bundesrepublik selbst oder in jenen Ländern, mit denen sie diplomatische Beziehungen unterhielt, ehemalige Insassen von Konzentrationslagern oder andere Geschädigte in gewissen Fällen - geringe - finanzielle Leistungen beanspruchen. Eine Entschädigung für entgangenen Lohn bei Zwangsarbeit war allerdings nie vorgesehen. "Freiwillige" Zahlungen einzelner Firmen folgten spät und vereinzelt. Und die NS-Opfer im sowjetischen Einflussbereich, die als "slawische Untermenschen" und "Ostarbeiter" gelitten hatten, gingen völlig leer aus.

Die stalinistische Regierung der UdSSR sowie ihr polnischer Satellit hatten 1953 offiziell auf jegliche aus dem Krieg herrührende Ansprüche gegenüber Deutschland verzichtet. Dies war offenbar Bestandteil von Stalins vorübergehenden Versuchen, Deutschland als Ganzes in sein "Lager" zu ziehen oder neutral zu halten.

Neue Rechtslage

Nach dem Fall der Berliner Mauer und der deutschen Wiedervereinigung zogen einige ehemalige Zwangsarbeiter in Bonn und Bremen vor Gericht. Nach einem äußerst komplexen Rechtsstreit erreichten sie schließlich die Entscheidung, dass die Grundlage der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr bestand und dass die ehemaligen Zwangsarbeiter nunmehr individuell, wenn auch nicht völkerrechtlich, Ansprüche geltend machen konnten. Bahnbrechend war hier ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1996.

Zwar hatte die Regierung Kohl bei der deutschen Wiedervereinigung im Bewusstsein möglicher Reparationsansprüche Sorge getragen, dass der "Zwei-Plus-Vier-Vertrag" vom September 1990 völkerrechtlich nicht als "Friedensvertrag" gelten konnte, doch die einschlägigen Gerichtsurteile beschieden, dass er dennoch in den individuellen Fällen der ehemaligen Zwangsarbeiter als solcher gewertet werden müsse.

Nun fürchtete die deutsche Industrie Millionenklagen. In den USA drohten überdies ehemalige Zwangsarbeiter mit Sammelklagen vor den dortigen Gerichten, 1996 wurden in den USA die ersten Sammelklagen gegen Schweizer Banken eingereicht. Erst unter diesem Druck kam Bewegung in die Stiftungsinitiative zur Entschädigung, die, bereits seit längerem geplant, schließlich von der Regierung Schröder in die Tat umgesetzt wurde.

Die seitherigen Verhandlungen sind von dem Bemühen geprägt, das schlimmste Kapitel in der Geschichte der deutschen Wirtschaft mit möglichst wenig Aufsehen und zu möglichst geringen Kosten zu begraben. Niemand soll die Erinnerung an die historischen Verbrechen des deutschen Faschismus heraufbeschwören, während die Grenzen der EU und der NATO immer weiter Richtung Osten vorgeschoben werden und die dortige Bevölkerung im Elend versinkt.

Und hier muss leider gesagt werden, dass die Parteien, die bei den Verhandlungen mit der deutschen Regierung und Industrie im Namen der Opfer auftreten, lediglich um den Preis dieses Ablasses schachern, das grundlegende politische Bestreben der deutschen Wirtschaft jedoch nicht in Frage stellen. Hier dürfte auch der Grund zu suchen sein, weshalb die Opfervertretungen nun wegen der Verteilung der viel zu gering bemessenen Gelder übereinander herfallen, anstatt gemeinsam eine wenigstens einigermaßen angemessene Summe zu verlangen. Und mit jedem weiteren Monat sterben weitere der hochbetagten Opfer.

Stand der Verhandlungen

Am 2. Februar ging wieder eine zweitägige Verhandlungsrunde in Washington zwischen den Vertretern der Bundesregierung, der deutschen Wirtschaft, der amerikanischen Regierung, weiteren fünf osteuropäischen Staaten und Israel sowie den Interessenvertretern der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter und Hilfsorganisationen zu Ende.

Grundlage der Verhandlungsrunde bildete der am 26. Januar 2000 vom Bundeskabinett verabschiedete zweite Gesetzesentwurf zur Regelung der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter. Dieser stieß bereits im Augenblick seiner Veröffentlichung auf heftige Kritik. Vor allem wurde bemängelt, dass die Interessenvertreter der Opfer - entgegen der Zusicherung der Bundesregierung Mitte Dezember - nicht an der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes beteiligt wurden.

Als völlig inakzeptabel wurde, auch seitens der an der Regierungskoalition beteiligten "Bündnis 90/Die Grünen", der Gesetzespunkt zurückgewiesen, nach welchem bereits erfolgte Zahlungen aufgrund des Bundesentschädigungsgesetzes auf die zu erfolgenden Zahlungen angerechnet werden sollen. KZ-Häftlinge, die bereits für die erlittene Haft entschädigt wurden, würden dann für die geleistete Zwangsarbeit nichts mehr erhalten. Der Sturm der Empörung schlug solche Wellen, dass sich die Bundesregierung gezwungen fühlte, noch vor Beginn der Verhandlungsrunde zu erklären, dass sie eine Nachbesserung des Entwurfes erwarte.

Der deutsche Regierungsunterhändler, Otto Graf Lambsdorff, verkündete mittlerweile, die generelle Anrechnung bereits erfolgter Zahlungen sei vom Tisch. Nach Angaben von US-Unterhändler Stuart Eizenstat würden somit nur von deutschen Firmen veranlasste Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter angerechnet. Opferanwalt Michael Witti bezeichnete dies als "Zwischenerfolg". Ein weiterer Erfolg seien präzisere Verzichtserklärungen für weitergehende Ansprüche aus der nationalsozialistischen Verfolgung sowie die Bereitschaft der deutschen Seite, die bisher umstrittenen Schlüsselkriterien für eine Entschädigung sofort zu regeln.

Ungeklärt blieb der Konflikt darüber, dass der Gesetzesentwurf nur eine Entschädigung für jene Zwangsarbeiter, die innerhalb der deutschen Grenzen von 1937 zwangsverpflichtet waren, vorsieht. Des weiteren ist vorgesehen, von den durch die Stiftung bereitzustellenden 10 Milliarden DM je 1 Milliarde DM für einen zu bildenden Zukunftsfonds und zum Ausgleich von Vermögensschäden sowie 300 Millionen DM für Verwaltungskosten und Anwaltshonorare zurückzustellen.

Bei Abzug dieser 2,3 Milliarden DM vom gesamten Stiftungsvolumen blieben nur noch 7,7 Milliarden DM für die ehemaligen Zwangsarbeiter übrig. Die Vertreter der osteuropäischen Länder schlugen in der Verhandlungsdebatte einen Verteilungsschlüssel vor, bei dem wenigstens 8,8 Milliarden DM in die direkte Entschädigung flössen.

Die deutsche Regierung ist bestrebt, mit den Entschädigungszahlungen an die ehemaligen Sklavenarbeiter auch gleich alle sonst wie gearteten Ansprüche aus dem vom NS-Regime durchgeführten Unrecht auszugleichen. Eindeutig dafür spricht u. a. der Versuch der deutschen Seite, in den Verhandlungen mit der US-Regierung über die amerikanische Erklärung zur Rechtssicherheit auch gleich noch Ansprüche auf Reparationszahlungen sowie Rückerstattungsansprüche von Beutekunst unterzubringen. (Im Zwei-Plus-Vier-Vertrag waren beide Aspekte nicht berücksichtigt worden.) Selbstverständlich besteht die deutsche Seite darauf, dass die angestrebte Rechtssicherheit auch für die ausländischen Muttergesellschaften der deutschen Industrietöchter, wie beispielsweise Ford oder General Motor, gilt.

Die Verteilung der Stiftungsgelder bleibt weiterhin umstritten. Rechtsanwalt Michael Witti äußerte dazu am Mittwoch, den 2. Februar, im Inforadio Berlin-Brandenburg, dass sich über die Verteilung des Geldes die fünf osteuropäischen Staaten (Polen, Tschechien, Russland, Ukraine, Weißrussland), die Jewish Claims Conference und die Anwälte der Opfergruppen einigen müssten. Die deutsche Bundesregierung und die Wirtschaft sollten sich in dieser Phase zurückziehen. Er rechne mit einer Einigung "innerhalb von zwei, drei Wochen". Laut dem amerikanischen Rechtsanwalt Edward Fagan bestehen ernsthafte Differenzen zwischen den osteuropäischen Staaten, den jüdischen Opfern und den Anwälten bezüglich der Verteilung des Geldes.

Die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke, die als Beobachterin an der deutschen Verhandlungsdelegation teilnimmt, äußerte gegenüber der Presse die Vermutung, dass die rund 1,5 Millionen ehemaligen Zwangsarbeiter, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren, vermutlich völlig leer ausgehen werden.

Die den Opfern auferlegte Nachweispflicht über Ort, Dauer und Schwere der Zwangsarbeit wird derzeit als "nachrangige" Frage behandelt, deren Klärung vermutlich den einzelnen Partnerorganisationen der Stiftung überlassen werden soll. Einige der dafür in Frage kommenden Organisationen, die bereits in der Vergangenheit die von der Bundesregierung geflossenen Gelder an die jeweiligen Opfer verteilten, hatten jedoch mit besonders schwierigen bürokratischen Nachweispflichten und dem daraus auftauchenden Verdacht der Auszahlungsverschleppung von sich reden gemacht.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17. und 18. Februar in Berlin statt. Bis dahin sollen die Rechtsanwälte der Opfergruppen, die Opfer-Organisationen und die Vertreter der osteuropäischen Staaten einen Verteilungsvorschlag des Geldes erarbeitet haben.

Laut Otto Graf Lambsdorff findet nunmehr der Zahlungsbeginn an die vermutlich mehr als eine Million Empfangsberechtigten wahrscheinlich erst Ende diesen Jahres statt. Ursprünglich war ein Auszahlungsbeginn zum Sommer dieses Jahres angestrebt worden.

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