Riesters Rentenreform

Massive Einschnitte in die Renten

Viel Kritik erntete Bundesarbeitsminister Riester, nachdem er am 30. Mai das Konzept für die neue Rentenstrukturreform vorgestellt hatte. Es war nach einjähriger Diskussion der Koalitionsarbeitsgruppe von SPD und Grünen unter dem Titel "Deutschland erneuern - Rentenreform 2000" entstanden. Der Vorschlag soll Grundlage für die seit vielen Jahren diskutierte und möglichst im Konsens aller Parteien zu verabschiedende Rentenreform sein.

Doch selbst in der SPD-Fraktion wurde Riester mit Buh-Rufen empfangen und die Unausgewogenheit des Konzeptes beklagt. Die einzigen, die die Vorschläge uneingeschränkt begrüßten, waren die Grünen und die Versicherungswirtschaft.

Mit den wohlklingenden Schlagworten "Fairer Ausgleich zwischen den Generationen" und "Langfristige Stabilisierung der Alterssicherung" wird das Ende der bisherigen, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten, gesetzlichen Rentenversicherung eingeläutet. Den Unternehmern wird bis 2030 und darüber hinaus ein Beitragsanteil garantiert, der 10 bis 11 % nicht übersteigen und die Lohnnebenkosten entsprechend niedrig halten soll. Der Beitrag für die Beschäftigten dagegen steigt durch die geplante private Vorsorge auf eine Belastung von 14 bis 15 % ihres Bruttolohnes.

"Erster Pfeiler einer Brücke zwischen den Generationen" und Kern des Rentenkonzeptes soll der Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge sein, die zusätzlich zu den gesetzlich fälligen Rentenbeiträgen einseitig allein aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht werden muss. Auf freiwilliger Basis sollen bereits ab 2001 (noch vor einem Jahr war für eine private Pflicht-Altersvorsorge ein Beginn im Jahr 2003 vorgesehen) mit Beiträgen in Höhe von 0,5 %, die auf 4 % des Bruttolohns im Jahr 2008 ansteigen, die Arbeitnehmer für die Sicherung ihres Lebensstandards im Alter selbst verantwortlich gemacht werden.

Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Beschäftigten. Bei dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers im Produzierenden Gewerbe von 5.177 DM werden im ersten Jahr 26 DM im Monat fällig. Im Jahr 2008 sind monatlich 207 DM zusätzlich zu zahlen. In Bereichen mit Niedriglöhnen wie dem Textilgewerbe, wo der Bruttomonatslohn bei 2.644 DM liegt, ist die private Vorsorge mit 106 DM im Monat im Jahr 2008 unbezahlbar.

Nach den Plänen Riesters soll die private Altersversicherung von Arbeitern und Angestellten mit einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000/70.000 DM pro Jahr (alleinstehend/verheiratet) mit einer Zulage von 50 % des Aufwands, maximal 400 DM jährlich, staatlich gefördert werden. Bei dem oben genannten Durchschnittsverdiener, der monatlich 207 DM (4 %) zahlen muss, beträgt der Zuschuss gerade mal 33,30 DM. Der Textilarbeiter, der zur Zeit zwischen 1.800 DM und 2.100 DM netto hätte und davon über 100 DM bezahlen müsste, würde auch nur mit 33,30 DM gefördert. Voraussetzung für die Förderung sind weiterhin nur Anlageformen, die die Auszahlung einer lebenslangen Rente und als Mindestleistung wenigstens die eingezahlten Beiträge garantieren.

Der Eigenverantwortung wird mit dem sogenannten "zweiten Pfeiler der Brücke der Generationen", dem Ausgleichsfaktor in der neuen Rentenformel Nachdruck verliehen: Die unterstellte freiwillige private Alterssicherung vermindert die gesetzlichen Rentenansprüche aller künftigen Rentner. Das heißt, eine unterbliebene freiwillige Vorsorge wird künftig mit der Kürzung des Alterseinkommens bestraft. 50 % der erwarteten Kapitalrente werden nämlich von der gesetzlichen Rentenanwartschaft abgezogen. Nach Berechnungen der Bundesregierung führt dies 2020 zu monatlichen Abschlägen von 172 DM, 2030 von 423 DM, 2040 von 895 DM und 2050 gar von 1.642 DM bei der durchschnittlichen gesetzlichen Rente (Bruttostandardrente).

Bei der Berechnung der privaten Kapitalvorsorge geht die Bundesregierung von einer Rendite der Geldanlage von 5,5 % aus. Garantiert wird von der Versicherungswirtschaft aber nur eine Verzinsung von 4 %, und auch das nur noch bis zum 30. Juni 2000. Danach sinkt die Rendite auf 3,25 %.

Ein 30-Jähriger, der im Jahr 2035 beim Renteneintritt 622 DM von seiner gesetzlichen Rente abgezogen bekommt, erhält als garantierte Rente aus einer privaten Lebensversicherung etwa 430 DM (350 DM nach dem 30. Juni ) unter der Voraussetzung, dass er 35 Jahre lang ohne Unterbrechung jeden Monat 100 DM eingezahlt hat. Bei weiblichen Arbeitnehmern verschlechtert sich das Ergebnis noch. Während die gesetzliche Rentenversicherung für gleiche Beiträge auch die gleiche Leistung garantiert, zahlt die Privatwirtschaft Frauen erheblich weniger, da sie in der Regel älter werden. Die 30-Jährige bekommt später unter den gleichen Bedingungen nicht mehr als 300 DM Rente.

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält ein Durchschnittsverdiener nach 45 Versicherungsjahren, wenn er 2040 in Rente geht, nur noch eine Rente in Höhe von 58 Prozent des Nettolohns, im Jahr 2050 sogar nur noch von 54 %. Selbst nach den Plänen des früheren Arbeitsministers der Kohl-Regierung Norbert Blüm war "lediglich" eine Absenkung des Rentenniveaus auf 64 % beabsichtigt, was damals noch zur Ablehnung durch die SPD führte. Diese schrittweise Kürzung des gesetzlichen Rentenniveaus soll in jedem Fall erfolgen, auch wenn zum Beispiel Geringverdienende oder Arbeitslose wegen der zu hohen Belastung die Beiträge für die private Vorsorge nicht aufbringen konnten.

Der Durchschnittsverdiener benötigt allein 31 volle Arbeitsjahre, um mit seiner gesetzlichen Rente die Höhe der Sozialhilfe zu überspringen. Geringverdiener oder Frauen, die im Durchschnitt nur 75 % dieses Verdienstes erzielen, werden mehr als 40 Jahre einzahlen müssen, um die Schwelle der Sozialhilfe zu nehmen.

Unter der Maxime "Rückkehr zu den Grundsätzen der Nettoanpassung" wird im Reformkonzept jede künftige Rentenhöhe aus dem gesetzlichen System relativiert. Im "Prinzip" sollen die Renten auch in Zukunft der Lohnentwicklung folgen. Allerdings sollen in der Rentenformel Steuerrechtsänderungen (wie geringfügige Steuererleichterungen für Familien aufgrund des Bundesgerichtshofurteils, die etwa die Nettolöhne anheben), Veränderungen bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung), die nichts mit der Altersvorsorge zu tun haben, keine Berücksichtigung finden.

Jedoch sollen die Veränderungen in der demografischen Entwicklung in vollem Umfang bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden, ebenso wie die Eigenvorsorge. Begründet wird die über den Ausgleichsfaktor vorgenommene Rentenkürzung damit, dass es langfristig nur mit zusätzlicher Eigenvorsorge möglich sein wird, einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu erreichen. Das Ganze nennt sich "Einführung einer modifizierten Nettoanpassung" und öffnet Tür und Tor für eine willkürliche und der jeweiligen Markt- und Wirtschaftslage angepasste Festsetzung des gesetzlichen Rentenniveaus, ohne dass dafür wie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder lange parlamentarische Debatten erforderlich wären.

Auch wenn im vorgelegten Rentenreformentwurf vollmundig von der Verhinderung verschämter Altersarmut gesprochen wird, ist die im vergangenen Jahr beschlossene Grundsicherung, die schon am 24. Juni 1999 vom Handelsblatt als "völlig systemfremdes Instrument" bezeichnet wurde, aus dem Konzept verschwunden. Sozialhilfeansprüche sollen dann von der Rentenversicherung entgegengenommen und an das zuständige Sozialamt weitergeleitet werden.

Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen (sie stieg in den letzten 30 Jahren in den alten Bundesländern von 46 Prozent auf fast 62 Prozent) und damit erworbene eigenständige Rentenanwartschaften werden zum Anlass genommen, im Hinterbliebenenfall den allgemeinen Versorgungssatz zu senken. Wegfallen sollen Renten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Reform noch nicht 40 Jahre alt sind. Dagegen sollen sich die unter 40-Jährigen privat versichern.

So kommt aus der Versicherungswirtschaft denn auch Lob für die Rentenreform. Die Fonds-Manager jubeln über die zu erwartenden Gelder. Und die Süddeutsche Zeitung kommentiert zu Riesters Plan: "Nun überrascht er Freund und Feind mit einem Rentenkonzept, das endlich mit den sozialromantischen Mythen seiner Partei bricht."

Die Kritiker Riesters in der eigenen Partei, in den Gewerkschaften und in der CDU/CSU sind sich alle einig, dass eine ausreichende Rente künftig zur Privatsache wird. Was sie beunruhigt, ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen auf Grund von Arbeitslosigkeit, geringen Löhnen usw. nicht in der Lage sein werden, eine private Versicherung zu zahlen. Diese werden mit der drastischen Senkung der Renten in zunehmenden Maße auf die Sozialhilfe zurückfallen und damit Städten und Gemeinden auf der Tasche liegen. Deshalb besteht die Hauptforderung dieser "Kritiker" darin, die unteren und mittleren Schichten mit zusätzlichen Mitteln bei der privaten Rentenversicherung zu unterstützen.

Siehe auch:
Rente mit 60 - ein übles Manöver
(28. Oktober 1999)
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