Selbstmord im Flughafen-Asyl

Die Brutalität der rot-grünen Asylpolitik

Am 6. Mai, Samstag vor einer Woche, erhängte sich die 40-jährige Asylbewerberin Naimah H. im Duschraum der Transitunterkunft des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens. Die Frau aus Algerien war über sieben Monate dort festgehalten worden. Der Transitbereich des Flughafens gilt als exterritorialer Bereich. Flüchtlinge, die mit dem Flugzeug ankommen, werden dort festgehalten, damit sie nicht "deutschen Boden" betreten und sich wirkungsvoller für ihr Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland einsetzen können.

Naimah H. war aus Algerien geflohen, weil ihr Mann dort als "Terrorist" gesucht wurde und sie selbst mehrfach von algerischen Polizisten vergewaltigt worden ist.

Obwohl Naimah H. die Flucht aus Algerien nach Deutschland geglückt war, sollte ihr Leidensweg hier kein Ende finden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnte ihren Asylantrag ab, und auch das Frankfurter Verwaltungsgericht wies ihn Ende September als unglaubwürdig zurück.

Gestützt auf Berichte des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und der Caritas, die jeweils Flüchtlingen versuchen beizustehen, die auf dem Frankfurter Flughafen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden, recherchierte die Frankfurter Rundschau die tragischen Umstände, die Naimah H. in den Selbstmord trieben.

Nach Ablehnung ihres Asylantrags begannen für Naimah H. - mangels Ausweispapieren - Monate des Wartens auf die gefürchtete Abschiebung nach Algerien. Angaben ihrer Betreuer zufolge ging es der Frau bereits 1999 bei ihrer Ankunft in Frankfurt sehr schlecht. Im Februar dieses Jahres berichtete der Flughafensozialdienst, dass sie stundenlange Weinkrämpfe gehabt habe. Am 26. Februar brach sie das erste Mal zusammen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Kurz zuvor hatte ihr Rechtsanwalt Andreas Metzner einen Appell an das Bundesinnenministerium gerichtet, Naimah H. aus humanitären Gründen einreisen zu lassen. Er blieb ohne Antwort.

Das Flughafen-Asylverfahren wurde 1993 unter der Kohl-Regierung und dem damaligen Innenminister Kanther eingeführt. Es ist Bestandteil des sogenannten Asyl-Kompromisses, der das Asylrecht fast bis zur völligen Unkenntlichkeit einschränkt und nur mit Unterstützung der damaligen SPD-Opposition zustande kam. Für die Einschränkungen des Grundrechts auf Asyl war eine Bundestagsmehrheit von Zweidritteln notwendig.

Von Anfang an wurde das Flughafen-Asylverfahren aufgrund extrem kurzer Verfahrensfristen und der schäbigen Unterbringung von Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen scharf kritisiert und seine Abschaffung gefordert. Laut Gesetz ist ein Aufenthalt von höchstens 19 Tagen auf dem Flughafen zulässig. In dieser Zeit soll über Anerkennung oder Ablehnung eines Asylantrags im Schnellverfahren entschieden werden, was praktisch kaum möglich ist. Ist das Verfahren nach 19 Tagen nicht abgeschlossen, darf der Flüchtling einreisen. Dies wird aber so nicht praktiziert.

Dauert das Verfahren länger, oder ist aus anderen Gründen (z.B. fehlende Ausweispapiere) eine umgehende Abschiebung nicht möglich, muss der Zufluchtsuchende eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung unterschreiben, damit ein längerer Aufenthalt auf dem Flughafengelände rechtlich abgesichert ist. Dies kommt einer Nötigung gleich. Viele Betroffene tun es dennoch, weil ihnen sonst Abschiebehaft droht.

Auch Naimah H. hatte diese umstrittene Freiwilligkeitserklärung unterschrieben, nachdem ihr Asylantrag im September 1999 abgelehnt worden war. Psychisch schwer angeschlagen, habe sie diese am 29. Februar widerrufen, woraufhin sie in die Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim in Abschiebehaft genommen wurde.

Verständlicherweise habe sie es auch dort nicht ausgehalten, berichtet ihr Rechtsanwalt, und hat die "Freiwilligkeitserklärung" für den weiteren Aufenthalt auf dem Flughafen wieder unterzeichnet. Am 4. Mai brachte sie der Bundesgrenzschutz zurück in die Flughafenunterkunft, wo sie ihrem Leben zwei Tage später ein Ende setzte. Sie hatte keine Chance bekommen, mit dringend benötigter psychischer Hilfe und menschlichen Lebensumstände das ihr in Algerien zugefügte Leid zu bewältigen.

Der Selbstmord von Naimah H. ist zwar der erste Selbstmord eines Flüchtlings auf dem Frankfurter Flughafen seit der Einführung des umstrittenen Flughafenverfahrens, aber nicht der erste Selbstmordversuch. Seit 1997 wurden von den Kirchenverbänden 18 Selbstmordversuche von Flüchtlingen registriert. Laut Caritas-Direktor ist dies Folge der unerträglichen psychischen Belastung durch die Langzeitinternierung der Flüchtlinge. "Beengter Raum, Fluglärm, keine Grünflächen, nur unzulängliche Trennung der Geschlechter", beschreibt Rechtsanwalt Metzner die Verhältnisse im Transitbereich.

Zur Zeit leben dort 42 Flüchtlinge, zehn von ihnen schon seit mehr als hundert Tagen. 30 Flüchtlinge richteten vor kurzem einen dramatischen Appell an Amnesty International Frankfurt, in dem sie über "inhumane und entwürdigende Bedingungen" und das "Fehlen jeglicher Intimität bei unserem Leben im Transit" klagen.

Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl hatte von der rot-grünen Regierung gefordert, die monatelange - manchmal bis zu anderthalb Jahren dauernde - Abschiebehaft und das Flughafenverfahren abzuschaffen. Das einzige, wozu sich die rot-grüne Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung durchringen konnte, war der Satz: "Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft." Und selbst dies ist nicht geschehen.

Nach Angaben des Frankfurter Flughafensozialdienstes nahm in der Zeit von 1997 bis 1999, als bereits Rot-Grün regierte, der Anteil der Flüchtlinge, die länger als 19 Tage am Flughafen festgehalten wurden, stetig zu. 1999 waren 21 Prozent der Airport-Asylbewerber betroffen, 1997 dagegen 13 Prozent. 33 Flüchtlinge saßen 1999 sogar länger als 100 Tage fest. 1997 waren es noch zwei.

Selbst Kinder sind von Internierungen unter solchen Bedingungen am Flughafen nicht ausgenommen - ein Zustand, der auch schon von einer von Unicef vorgestellten Studie im August letzten Jahres kritisiert wurde und gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Dass es sich dabei nicht um Ausnahmen handelt, sondern um ein häufig vorkommendes Phänomen, wurde bereits in dem Fernsehspiel von Christian Wagner "Zehn wahnsinnige Tage" thematisiert, das Arte am 12. Mai ausstrahlte.

Die Frankfurter Rundschau schrieb in einem Kommentar am 12. Mai 2000: "Der Airport ist für Asylbewerber weiter das, was er bereits unter Kanther war: ein Internierungslager vor den Toren der Republik, am Rande des Rechtsstaats. Ein Ort, der Menschen krank macht und - wie anscheinend die Algerierin Naimah H. - in den Tod treibt."

Angesichts der Bilanz von Rot-Grün in der Asylpolitik stehen die Chancen schlecht, dass der erste Selbstmord im Transit etwas an deren Abschreckungscharakter ändert. Bundesinnenminister Schily und die deutschen Ausländerbehörden kennen keine Gnade, weder in dieser noch in anderen mit dem Asyl- und Ausländerrecht verbunden Härten und Fragen.

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