Staatlicher Rassismus in Österreich

Der Fall Imre B.

Imre B. wurde am 19. Mai dieses Jahres im Wiener Stadtteil Penzing von einem Kriminalbeamten erschossen. Der 35jährige gebürtige Jugoslawe war zusammen mit seinem Beifahrer Lajos S. im Zuge einer Drogenrazzia von Polizeibeamten im Wagen von Imre B. angehalten worden. Nachdem die beiden unbewaffneten Männer den Aufforderungen der Beamten nachgekommen waren, die Hände zu heben, schoss einer der Beamten Imre B. nieder. Weder bei dem Erschossenen noch bei seinem Beifahrer oder im Auto wurden Drogen gefunden.

Trotz aller Versuche von staatlicher Seite, die Angelegenheit zu vertuschen, kamen in diesem Fall einige Details an die Öffentlichkeit. So benutzte der Beamte, der die tödlichen Schüsse abgab, nicht wie vorgeschrieben seine Dienstwaffe, sondern seine Privatwaffe. Wegen dieser "Verwechslung", wie es der Chef der Wiener Kripo nannte, läuft nun ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten.

Bei der Tatrekonstruktion konnte sich der Schütze nicht erklären, wie die Schüsse losgegangen seien. Seine Version, der Verdächtige habe die Autotür so gegen ihn gestoßen, dass sich die Schüsse lösten, musste er widerrufen. Sachverständige konnten dies anhand des Schusswinkels eindeutig widerlegen. Dies hinderte die Wiener Polizeileitung nicht daran, den Todesschützen selbst mit den Zeugenvernehmungen in diesem Fall zu betrauen. Sie ließen ihn somit gegen sich selbst ermitteln.

Nach der äußerst zweifelhaften Lage in diesem Fall, in dem fahrlässige Tötung oder gar Mord nicht auszuschließen sind, entschieden sich Angehörige von Imre B. dazu, Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Wien zu erheben. Dieses Landesverwaltungsgericht hat nun Ende August ein Urteil erlassen. Es wies die Beschwerde ab. In der Begründung heißt es: "Es kann sohin durchaus mit Grund vertreten werden, dass die österreichische Rechtslage im Falle der Tötung eines Menschen durch staatliche Organe den Anforderungen der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK-Artikel Recht auf Leben) nicht entspricht." Im Klartext: Der UVS ist der Ansicht, das Recht auf Leben sei nicht generell durchsetzbar und müsse eventuell den Bedürfnissen des Staates nachstehen.

Weder die Tötung von Imre B. noch das Urteil sind Einzelfälle. Im Mai 1999 kam der nigerianische Asylbewerber Markus Omafuma bei seiner Abschiebung aus Österreich ums Leben. Er erstickte, nachdem er an Armen und Beinen gefesselt und ihm das Gesicht mit Klebeband bedeckt worden war. Auch hier entschieden die Richter des UVS gegen die Kläger, die Angehörigen von Omafuma.

Die Urteile im Fall Imre B. und Markus Omafuma, die dem brutalen und willkürlichen Vorgehen der Polizei quasi Rechtmäßigkeit verleihen, beleuchten die wirklichen Verhältnisse in Österreich. Die massive staatliche Aufrüstung hat die wachsende Fremdenfeindlichkeit nicht eingedämmt, sondern verschärft.

Im April dieses Jahres beschloss die österreichische Regierung aus konservativer ÖVP (Österreichische Volkspartei) und rechter FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) mit mehreren Gesetzen die Kompetenzen von Polizei, Militär und Geheimdienst stark zu erweitern. So wurde die "Erweiterte Gefahrenforschung" gesetzlich verankert. Im Rahmen dieser "Gefahrenforschung" kann die Polizei Gruppierungen bereits observieren, bevor diese sich strafbare Handlungen zuschulden kommen lassen.

Darüber hinaus ist das Gesetz so schwammig, dass im Grunde jedermann einer solchen Gruppierung zugerechnet werden kann. Es liegt weitestgehend im Ermessen der Beamten, die Observierungen durchzuführen. Die österreichische Armee, das Bundesheer, agiert nun auch auf dem Gebiet der "organisierten Kriminalität" und dem "politischen Terrorismus", wobei die ÖVP-FPÖ-Regierung diesen Tatbestand sehr weit und unbestimmt auslegt.

Ein Beispiel für diese Aufrüstung ist die Einrichtung eines Sondereinsatzkommandos (SEK) bei der Wiener Polizei. Diese Abteilung, die bis Ende August noch zur Probe bestand, ist bereits heftig in die Kritik geraten. Mitglieder der SEK waren bei einem Demonstrationszug gegen den Wiener Opernball mitgegangen und hatten unvermittelt einige Demonstranten attackiert.

Der Chef der SEK, Polizeioffizier Georg Rabensteiner, war bereits wegen der Tötung eines geistesgestörten Mannes in einer Wiener U-Bahn sowie wegen seinem harten und völlig unangemessenen Vorgehen gegen Schwarzafrikaner in die öffentliche Kritik geraten. Andere Beamte der SEK sind wegen rassistischer Äußerungen bekannt.

Am 3. und 4. Mai, nur wenige Wochen bevor Imre B. erschossen wurde, starben zwei Asylbewerber in einem Jugendgefängnis bzw. auf einer Polizeiwache in Wien. Nachdem durch Zufall die Öffentlichkeit von diesen Fällen erfahren hatte, hieß es, beide seien an der Einnahme von Drogen gestorben. Sollte dies zutreffen, hätten die Polizei- bzw. Justizbeamten ihnen zumindest medizinische Hilfe vorenthalten.

Insgesamt ist ein rasanter Anstieg fremdenfeindlich motivierter Übergriffe der Polizei zu verzeichnen. Vor allem im Zusammenhang mit Drogendelikten werden Ausländer, vorwiegend schwarzer Hautfarbe, anscheinend grundsätzlich als verdächtig eingestuft und nicht selten im Zuge der Ermittlungen geschlagen, beschimpft und gedemütigt. Besonders nach der "Operation Spring" im letzten Jahr hat sich diese Entwicklung verstärkt. Unter dem damaligen sozialdemokratischen Innenminister Schlögl waren dabei Flüchtlingslager und Asylbewerberheime nach "Drogenbossen" durchsucht worden, um eine "nigerianische Drogenmafia" zu konstruieren. Über 200 Verdächtige wurden verhaftet und sitzen zum Teil noch heute in Untersuchungshaft. Begleitet wurde diese Aktion von einer rassistischen Kampagne der FPÖ Jörg Haiders, die jetzt in der Regierung sitzt. Sie trat damals für ein härteres Vorgehen gegen "Scheinasylanten" ein.

Die alltägliche Fremdenfeindlichkeit von staatlicher Seite sowie der verschärfte Sozialabbau bilden den idealen Nährboden für das Anwachsen einer rechtsradikalen Szene. Wie aus dem Lagebericht des Innenministeriums für das Jahr 1999 hervorgeht, stieg die Anzahl der fremdenfeindlich und antisemitisch motivierten Taten gegenüber dem Vorjahr um 33,6 Prozent.

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