Auf dem Weg in einen Polizeistaat?

Das G-10-Gesetz als weiterer Schritt zum Aufbau eines allmächtigen Überwachungsapparates

Während noch die Debatten um die Straßenkämpfer-Vergangenheit von Bundesaußenminister Joschka Fischer und die angebliche Nähe seines Kollegen Trittin zum sogenannten "Buback-Aufruf" die Spalten deutscher Gazetten füllen, einigte sich die rot-grüne Koalition auf ein neues Lauschgesetz.

Das "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10)" soll regeln, in welchen Fällen deutsche Geheimdienste Telefone abhören, Telefaxe mitlesen und E-Mail-Briefkästen ausspionieren dürfen. Das Gesetz bedeutet einen neuen entscheidenden Schritt bei der inneren Aufrüstung des Staates und damit zugleich eine weitere Einschränkung demokratischer Grundrechte, wobei die rot-grüne Bundesregierung konsequent das Werk ihrer Vorgänger-Kabinette fortsetzt.

Benannt ist das neue Lauschgesetz nach dem Grundgesetz Artikel 10: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Allerdings dürfen gesetzliche Beschränkungen angeordnet werden." Eine juristische Neuregelung der von Polizei und Geheimdiensten betriebenen Lauschpraxis war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Sommer 1999 Teile des 1994 vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedeten Gesetzes als verfassungswidrig erklärt und juristische Präzisierungen verlangt hatte, insbesondere was den Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft.

Den Auftrag der Karlsruher Richter nutzte das Schröder-Kabinett, um die Befugnisse der Geheimdienste kräftig auszuweiten. Zwar sind die Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der neuen Gesetzesvorlage schärfer gefasst. So müssen die Behörden künftig jeden legal Abgehörten sofort über die Lauschaktion informieren, wenn sie die Daten speichern, während Abhördaten bislang drei Monate lang geheim genutzt werden konnten. Weiterhin wurden die Vorschriften über die Kontrolltätigkeit der G-10-Kommission erweitert.

Diese punktuellen "Verbesserungen" können aber nicht darüber hinweg täuschen, dass der Spielraum der Geheimdienste beim Abhören entscheidend ausgedehnt wurde. Schon beim Verdacht auf Volksverhetzung soll in Zukunft der Verfassungsschutz mithören dürfen, "wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Auch die Überwachung von verdächtigen Personen wird zukünftig vereinfacht. Während bisher nur das Abhören von Mitgliedern so genannter terroristischer Vereinigungen zulässig war - wofür sich mindestens drei mutmaßliche Gewalttäter zusammentun mussten -, reicht künftig ein Verdächtiger. Sieht die Bundesregierung doch Gefahr vor allem von "extremistischen Einzeltätern oder Kleingruppen", bei denen man mit "Sprengstoff- oder Schusswaffenanschlägen" rechnen müsse. Weiter erhalten die Geheimdienste die Genehmigung, künftig auch Telefongespräche und E-Mails auszuspionieren, die über Glasfaserkabel laufen (die heute angeblich am häufigsten genutzte Übertragungstechnik). Bisher war ihnen nur gestattet, Satelliten- und Richtfunk abzuhören.

Auch der BND profitiert von der neuen Gesetzesänderung, die es den Geheimdiensten ferner ermöglicht, bei Terrorismusverdacht, Drogenhandel, illegalem Rüstungsexport oder Geiselnahme im Ausland abzuhören, wenn "dadurch Belange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar in besonderer Weise berührt sind" (§ 8, 1). Eine entsprechende Task Force, die im Krisenfall ausrücken soll, wurde im BND laut Angaben des SPIEGEL (5/2001, 29. Januar 01) bereits gebildet. Erstmals zum Einsatz kam das neue Gesetz bereits vor seiner formellen Verabschiedung durch den Bundestag. Im Fall der Göttinger Familie Wallert, die auf der philippinischen Insel Jolo von Moslemrebellen entführt worden war, hatte das für die Kontrolle der BND-Lauschoperationen zuständige Bundestagsgremium auf die Schnelle bereits eine Abhöraktion genehmigt, weil "Gefahr für Leib und Leben der Entführten" bestand.

Ausdrücklich werden die Ergebnisse der Telefonüberwachung auch für "Verbotsverfahren bei verfassungswidrigen Parteien und extremistischen Vereinen" als Beweis zugelassen, bisher war das nur in Strafprozessen möglich. Das bedeutet, dass bislang noch als geheim eingestufte Telefonprotokolle und Berichte von V-Leuten vor Gericht zukünftig entscheidend sein könnten. Die ursprüngliche Absicht, entsprechende Abhörprotokolle bereits im anstehenden Verfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu benutzen, stieß jedoch vor allem bei den Grünen auf Bedenken, da man nicht den Eindruck erwecken wolle, eine "Lex NPD" aufzulegen. Tatsächlich nahmen die Initiatoren des Gesetzes von diesem Plan aber offenbar nur deshalb Abstand, weil die mit der Vorbereitung des Verbots befasste Expertenrunde beteuert hatte, die entsprechenden Dossiers seien für ein Verbot nicht notwendig.

Die Anregung für das neue Lauschgesetz kam u.a. von Bayerns Innenminister Günther Beckstein, der bereits vor einiger Zeit lautstark Forderungen erhoben hatte, die sich nun zum Teil fast wörtlich im Gesetzestext wiederfinden. Der rechtspolitische Hardliner, bekannt für sein rigoroses Vorgehen gegen Asylanten, Ausländer und die Anhänger von Minderheitsreligionen ("Sekten"), hatte auch als erster auf ein NPD-Verbot gedrängt. Hier wie da warfen sich Beckstein und Innenminister Otto Schily gegenseitig von Anfang an die Bälle zu.

Dass das Gesetz vorrangig mit dem vielbeschworenen "Kampf gegen rechts" begründet wird, dürfte ihm nicht nur die Zustimmung im Parlament, sondern auch die Akzeptanz weiter Teile der Bevölkerung sichern. Dies zeigt, wie bedenken-, ja skrupellos das verstärkte Auftreten der Rechten zunehmend als Legitimation für den Ausbau des staatlichen Gewaltapparats instrumentalisiert wird. Dabei geht es den Verantwortlichen in Staat und Politik weniger um den Kampf gegen rechts, wie der straflose Einsatz sogenannter Verdeckter Ermittler des Verfassungsschutzes als Aufwiegler und Scharfmacher in der Neonazi-Szene eindrücklich unter Beweis stellt ( Frankfurter Rundschau, 22. Januar 2001, "Der LKA-Agent als Vorbild-Nazi"), sondern um die präventive Schaffung von letztlich gegen die eigene Bevölkerung gerichteten Bespitzelungs- und Überwachungsinstrumenten.

Wenn auch eine massive gesellschaftliche Protestbewegung derzeit nicht in Sicht ist, so sind doch die sozialen Spannungen unverkennbar. Während sich der gesellschaftliche Reichtum in immer weniger Händen konzentriert, werden die Lebensbedingungen für breite Bevölkerungsschichten immer unerträglicher. Damit steigt aber die Wahrscheinlichkeit, daß sich deren wachsende Unzufriedenheit mit der offiziellen Politik auch politisch äußert.

Wie sehr sich tonangebende Kreise in Politik und Medien über diese Situation beunruhigen, zeigt die anhaltende Debatte um die Vergangenheit von Außenminister Joschka Fischer und Umweltminister Jürgen Trittin. Der vom Saulus zum Paulus gewandelte Ex-Sponti Fischer und Ex-Maoist Trittin sind freilich nur auf den ersten Blick die Ziele dieser Kampagne. In Wirklichkeit gilt diese der Infragestellung staatlicher Autorität schlechthin - furchterregender Kern des Protests der 68er-Bewegung. Zwar gehörten die Epigonen Fischer und Trittin dieser Bewegung im engeren Sinn gar nicht an, mit ihrem grenzenlosen Opportunismus haben die heute durch und durch staatstragenden Grünen-Minister gewisse Kreise aber erst zu ihrer versuchten Generalabrechnung provoziert: Die Herausforderung staatlicher Autorität soll an den Pranger gestellt und mit einem Bannfluch belegt werden - rückwirkend und zugleich präventiv! Andere ehemalige "linke" Politaktivisten leisten hierbei unterwürfig Hilfestellung.

"Das antiautoritäre Ansinnen der 68er, gedacht als radikaldemokratische Erneuerung der Republik, entartete zum Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol - das war der größte Fehler der Apo, und dafür steckt Joschka Fischer jetzt die Prügel ein." (Cordt Schnibben, Das große Sackhüpfen, Der Spiegel 5/2001, 29. Januar 01)

Gewalt hat allein vom Staate auszugehen! Hierin sind sich die führenden Protagonisten der Debatte einig: diejenigen, die von Fischer und Trittin eine noch ausdrücklichere Distanzierung von ihrer rebellischen Vergangenheit verlangen und den Rücktritt der beiden Minister fordern, wie auch Fischers und Trittins Verteidiger, die betonen, der Läuterungsprozess der beiden Spitzen-Grünen sei ein Beweis für die Integrationskraft des "demokratischen Staates". Die Botschaft ist eindeutig: die staatliche Autorität ist unantastbar, ihre Stärkung und Bestätigung ein heiliges "demokratisches" Gebot.

Die führende Rolle bei der nachdrücklichen Stärkung und Bestätigung dieser Autorität hat längst Innenminister Otto Schily übernommen. Es gehe heute nicht mehr darum, den einzelnen vor dem Staat zu schützen, sondern vor der Organisierten Kriminalität (Der Spiegel 6/1998, S. 32) - so hatte Schily bereits während seiner Zeit als SPD-Abgeordneter seinen heutigen (gegenüber seiner früheren Tätigkeit als Verteidiger von RAF-Mitgliedern offenkundig gewandelten) Standpunkt erklärt.

Schilys staatsautoritäre Position entspricht der Haltung vieler führender SPD-Politiker, wie bereits deren Zustimmung zur strafprozessualen Einführung des Lauschangriffs zeigte. Doch auch innerhalb der Grünen ist die bürgerrechtliche Distanz zum Staat längst einer allgemeinen Bejahung staatlicher Autorität gewichen. So haben selbst als kritisch geltende Grüne wie Cem Özdemir und Hans-Christian Ströbele dem Entwurf zur Reform des G-10-Gesetzes ihren Segen gegeben, - mit der Alibi-Begründung, die Vorteile bei der Kontrolle und beim Datenschutz wögen die Nachteile des neuen Gesetzes auf

Seit 1968, der Verabschiedung der Notstandsgesetze, an denen sich der studentische Protest ebenso entzündete wie am brutalen Krieg der USA in Vietnam, wurde der staatliche Gewaltapparat kontinuierlich aufgerüstet, zugleich blieben elementare Bürger- und Grundrechte zunehmend auf der Strecke. Meilensteine dieser Entwicklung sind der Radikalenerlass Willi Brandts von 1972 (bis 1988 über 10.000 Berufsverbote!) sowie die Einführung des Verbots der Mehrfachverteidigung ins Strafprozessrecht. Mit der Hatz auf "Sympathisanten", dem Stammheim-Prozess und den wundersamen "Selbstmorden" von Meinhof, Baader, Ensslin und Raspe erreichte die innere Aufrüstung des Staates in den siebziger Jahren ihren vorläufigen Höhepunkt.

In den neunziger Jahren hat sich der Prozess der inneren Aufrüstung weiter verschärft: Nun hießen die Gegner nicht mehr RAF und Linksterrorismus, sondern "Organisierte Kriminalität", "Sekten" und "rechte Gewalt" - Vorwand und Allzwecklegitimation für eine immer weitere Ausdehnung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse auf Kosten von Grund- und Bürgerrechten.

Während die Debatte um die Grundgesetzänderung zum Lauschangriff 1996/1997auf ein breites Medienecho stieß, wurde die auch anderweitig betriebene Aufrüstung der Sicherheitsbehörden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dabei sind insbesondere in den letzten Jahren, von der Öffentlichkeit unbemerkt, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Fülle neuer Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen worden, im Polizei- und Strafprozessrecht wie auch im Recht der Geheimdienste.

Insgesamt zeigt sich dabei eine ununterbrochene Tendenz zu Gesetzesverschärfungen, sowohl hinsichtlich der Ausweitung von vorhandenen Vorschriften wie auch der Schaffung von ganz neuen Eingriffsmöglichkeiten.

Bezeichnend ist, dass das Maß der polizeilichen Befugniserweiterungen in den Landespolizeigesetzen keineswegs davon abhängt, ob das betreffende Bundesland von einer CDU/CSU- oder von einer SPD-Mehrheit regiert wird. Nach Bayern und Baden-Württemberg (in den neuen Bundesländern Sachsen) scheint die Führungsrolle inzwischen das SPD-regierte Niedersachsen übernommen zu haben, wie die neu geschaffenen Befugnisse zum Aufenthaltsverbot sowie zur verdachtsunabhängigen Personenkontrolle im gesamten öffentlichen Raum zeigen.

Siehe auch:
Teil 2: Staatsaufrüstung in den neunziger Jahren
(9. Februar 2001)
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