Verbotsverfahren gegen NPD eingestellt

Am 18. März stellte das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Drei Richter vertraten die Auffassung, dass "ein nicht behebbares Verfahrenshindernis" vorliege, vier wollten das Verfahren fortsetzen, was aber eine Zweidrittelmehrheit erfordert hätte. Die Antragssteller - Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag - wollen nach dieser Entscheidung keinen weiteren Anlauf nehmen, die rechtsextremistische Partei verbieten zu lassen.

Die NPD feierte den Beschluss als Erfolg. In einer Erklärung bezeichnet sie den 18. März 2003 als ein "historisches Datum im Kampf für ein besseres Deutschland". Inhaltlich hat aber keiner der sieben Richter zum Verbotsantrag Stellung bezogen. Auch die Richter Broß, Osterloh und Hassemer, die gegen die Fortsetzung des Verfahrens votierten, stellten ausdrücklich fest, dass ein erneuter Verbotsantrag "ohne weiteres möglich" sei und "nicht auf neue Tatsachen gestützt" werden müsse. Ihr Urteil rehabilitiert nicht die NPD, sondern ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz und seinen obersten Dienstherren, Innenminister Otto Schily.

Nach Auffassung der drei Richter haben staatliche Behörden im Verfahren gegen die NPD derart tief in demokratische Grundrechte eingegriffen, dass ein rechtstaatliches Verfahren nicht mehr gewährleistet war. Der Verfassungsschutz hatte die Führungsebene der NPD so massiv mit V-Leuten durchsetzt, dass diese nach Ansicht der drei Richter zu einer "Veranstaltung des Staates" wurde.

Im Votum der Drei heißt es: "Andererseits darf eine intensivere Beobachtung politischer Parteien mit nachrichtendienstlichen Mitteln jedenfalls nicht dazu führen, dass etwa eingeschleuste Bedienstete staatlicher Behörden gezielt und wirkungsvoll Einfluss auf die Vorstände einer politischen Partei auf Bundes- oder Landesebene nehmen, so dass der Sache nach von einer Veranstaltung des Staates gesprochen und der Partei demgemäss ihr Status abgesprochen werden müsste."

Die Antragssteller hatten im Sommer letzten Jahres einräumen müssen, dass sie sich in dem Verbotsantrag auf Aussagen stützen, die von eigenen V-Leuten stammen. Innenminister Schily hatte zugegeben, dass mindestens jeder siebte NPD-Funktionär auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes steht.

Die drei Richter sehen darin nicht nur "einen schwerwiegenden Eingriff in das aus der Parteienfreiheit folgende Selbstbestimmungsrecht einer politischen Partei", sie sind auch der Ansicht, dass "staatliche Präsenz auf der Führungsebene einer Partei... Einflussnahme auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar" macht.

Anders ausgedrückt werfen sie den Antragsstellern vor, sie hätten den Verbotsantrag auf Aussagen und Beweise gestützt, die entweder direkt von staatlich besoldeten V-Leuten stammen oder unter deren Einflussnahme zustande gekommen sind. Eine Fortsetzung des Verfahrens auf dieser Grundlage hätte einen Präzedenzfall geschaffen, der der Manipulation und dem Verbot anderer Parteien Tür und Tor öffnet. "Hätte das Verfassungsgericht dies akzeptiert", kommentiert denn auch Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung, "keine Partei wäre ihres Lebens mehr sicher. Die Regierung könnte eine ihr missliebige Partei so steuern, dass sie anschließend verboten werden kann."

Innenminister Schily (SPD), von Amts wegen zu Zurückhaltung verpflichtet, reagierte auf die Entscheidung des Gerichts mit einer Richterschelte, die in der jüngeren deutschen Geschichte beispiellos ist und ein bezeichnendes Licht auf sein Verständnis - oder Unverständnis - von Gewaltentrennung und richterlicher Unabhängigkeit wirft. Er bezeichnete die Forderung der Richter, vor einem erneuten Verbotsverfahren die Quellen in den Vorständen der Partei "auszuschalten", als "unerfüllbar". Die Meinung der Richter sei in einigen Punkten "unrichtig" und "abwegig". Er frage sich, ob es mit den Maßgaben der Richter "gelungen wäre, die NSDAP zu verbieten".

Ins selbe Horn stieß der bayrische Innenminister Günther Beckstein, der in seiner Stellungsnahme das Parteiverbot zum "schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie" erklärte. Man fragt sich, wodurch sich in Beckseins Augen eine Diktatur auszeichnet, wenn die schärfste Waffe der Demokratie die Unterdrückung einer Partei ist.

Die World Socialist Web Site hat das Verbotsverfahren gegen die NPD stets abgelehnt. Nicht weil wir irgendwelche Sympathien für das faschistische Gesindel der NPD haben, sondern weil das Verbot einer Partei immer einen Einschnitt in demokratische Rechte darstellt und damit die Reaktion stärkt.

Im November 2000 schrieben wir: "Das Verbot einer Partei, auch wenn es sich um eine rechte Partei handelt, bedeutet immer eine grundlegende Einschränkung der demokratischen Rechte der Bevölkerung. Staatliche Organe maßen sich das Recht an, darüber zu entscheiden, welche Parteien sich die Bevölkerung aufbauen darf und welche nicht. [...] Es ist eine grundlegende geschichtliche Erfahrung, dass eine Einschränkung demokratischer Rechte letztendlich immer die rechten und konservativen Teile der Gesellschaft stärkt und die Arbeiterbewegung schwächt, denn diese braucht Freiheit und Demokratie wie die Luft zum Atmen."

Der Kampf gegen die NPD und andere Rechte ist eine politische Aufgabe, die die Mobilisierung breiter Bevölkerungsschichten erfordert und nicht den staatlichen Institutionen überlassen werden kann. Den gleichen Institutionen, die für den Aufschwung rechter Kreise verantwortlich sind und ihre eigenen Leute in den Führungsetagen aller wichtigen rechten Gruppierungen haben, den Kampf gegen Rechtsextremismus anzuvertrauen, bedeutet den Teufel mit dem Beelzebub vertreiben.

Die NPD ist, wie nun aus höchstrichterlichem Munde bestätigt wurde, selbst "eine Veranstaltung des Staates". Die massive Durchdringung ihrer Führungsebene mit staatlich besoldeten V-Leuten hat mit Sicherheit zu ihrer organisatorischen und politischen Stärkung beigetragen. Es wäre naiv, darin lediglich ein Ergebnis des Übereifers von Verfassungsschutzämtern zu sehen, von denen eines oft nicht weiß, was das andere tut. Die pöbelnden Rechtsradikalen haben wiederholt als willkommener Vorwand gedient, um reaktionäre Ziele zu verwirklichen.

So sind ihnen staatliche Stellen immer wieder mit Nachsicht begegnet, wenn sie gegen Ausländer vorgingen, um hinterher mit der Begründung, nur so könne man der Gewalt auf der Straße den Boden entziehen, das Ausländer- und Asylrecht zu verschärfen. Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist eine andere Variante desselben Spiels. Hier sollten die staatlich besoldeten Rechten die Begründung für die Einschränkung demokratischer Rechte liefern, die angesichts der wachsenden sozialen Spannungen für dringlich gelten.

Am Ende des gescheiterten staatlichen Verfahren muss man zwei Dinge feststellen: Auf der einen Seite hat sich die Verachtung der offiziellen Politik gegenüber demokratischen Rechten offenbart, und auf der anderen Seite geht die NPD gestärkt aus diesem Prozess hervor.

Siehe auch:
Was bedeutet ein NPD-Verbot?
(2. November 2003)
Kronzeuge im NPD-Verbotsprozess als Geheimdienstagent entlarvt
( 26. Januar 2002)
Jeder siebte NPD-Funktionär arbeitet für den Verfassungsschutz
( 12. Oktober 2002)
(Dieser Artikel ist auch in der gleichheit - Mai bis August 2003 enthalten.)
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