Fünf Jahre nach Aamir Ageebs Abschiebung und Tod:

Bundesgrenzschützer wegen "fahrlässiger Tötung" in Frankfurt vor Gericht

Vor fünf Jahren, am 28. Mai 1999, starb der 30-jährige Sudanese Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb an Bord der Lufthansamaschine LH 588 einen qualvollen Tod. Drei Bundesgrenzschutzbeamte, die Ageebs Abschiebung begleiten sollten, drückten ihrem bewegungsunfähig gefesselten Gefangenen bei der Startphase so brutal den Kopf herunter, dass er nicht mehr atmen konnte und erstickte.

Vergangene Woche, am 2. Februar 2004, begann vor dem Frankfurter Amtsgericht endlich der Strafprozess gegen die drei BGS-Männer wegen fahrlässiger Tötung. Neben dem Richter Ralph Henrici, dem Staatsanwalt und den Verteidigern hat der Anwalt der Nebenklage, Dieter Kornblum, Gelegenheit, etwa zwanzig Zeugen ausführlich zu befragen. Kornblum vertritt die sudanesische Familie des Opfers und war schon zu Ageebs Lebzeiten dessen Anwalt.

In den ersten zwei Prozesstagen traten mehrere BGS-Kollegen und Vorgesetzte der Angeklagten, sowie der Flugkapitän und Mitglieder der Lufthansa-Begleitmannschaft in den Zeugenstand. In ihren Aussagen wurde der Ablauf jenes 28. Mai vor fünf Jahren wieder lebendig, der Aamir Ageebs letzter Tag werden sollte.

Zwar wiederholten alle BGS-Beamten im Zeugenstand stereotyp den Satz: "Keine Rückführung um jeden Preis", der offensichtlich als eine Art Fassade dient. Die Realität sieht anders aus. Es ergab sich folgendes Bild:

Schon während der Flugvorbereitung am Vormittag des 28. Mai 1999 wurde Ageeb in einer Zelle des Transitbereichs von BGS-Beamten mit Plastikfesseln an Händen und Füßen gefesselt, und ihm wurde ein Motorradhelm übergestülpt, weil er "sich flugunwillig zeigte". Gelassen erläuterte der damals 23-jährige BGS-Beamte Thorsten Fuchs, der das angeordnet hatte: "Wir verwenden normalerweise Klettbänder, Plastikfesseln oder Stahlhandfesseln" und sprach von schmerzhaften Haltegriffen und Druckmethoden auf Finger, Hände und Arme, die man anwenden könne, um einen "Deportee" gefügig zu machen.

Den Zuhörern drängte sich der Eindruck auf, dass derart brutale Praktiken auch heute zum Abschiebungsalltag gehören. Auch die anderen BGS-Beamten, die als Zeugen vernommen wurden, bestätigten, dass die Art und Weise, wie man mit Ageeb umging, durchaus übliche Praxis war. Zum Beispiel fragte Kornblum, der Nebenklägeranwalt, jeden einzelnen von ihnen nach dem Einsatz von Plastikfesseln. Er zeigte ihnen eine Dienstvorschrift vom April 1997, nach denen Plastikfesseln im Flugzeug verboten sind, weil sie im Notfall den Gefesselten lebensgefährlich behindern und weder von ihm selbst, noch von anderen Passagieren gelöst werden können. Keiner der BGS-Beamten kannte diese Weisung.

Ein "Deportee" wird an Bord gebracht

Vom Ausländeramt hatten die Grenzschützer schriftliche Informationen erhalten - eine Art "Laufzettel", der zusammen mit dem "Schübling" eintraf. Darauf stand, es handle sich bei Ageeb um einen verurteilten Straftäter, der bereits frühere Abschiebeversuche vereitelt habe. Dies genügte offensichtlich, um von Anfang an eine brutale Gangart einzuschalten. Der BGS-Gruppenleiter Fuchs beantragte ein Begleitkommando von drei Mann, um eine reibungslose Abschiebung zu gewährleisten.

Ageeb wurde mit Plastikfesseln an den Händen in einem VW-Bus des Bundesgrenzschutzes zum Rollfeld transportiert. Als Ageeb das Flugzeug erblickte, begann er sich verzweifelt zu wehren. Man setzte ihm erneut den Integralhelm auf und fesselte ihm auch die Beine wieder, zusätzlich verknotete man ein fünf Meter langes Seil um seinen Leib, das auch als Haltegriff beim Tragen diente. Dann wurde er von vier Beamten die Gangwaytreppe hinaufgetragen.

Der stellvertretende Dienstgruppenleiter des BGS, Michael Appel, überwachte die Szene. Als er letzten Mittwoch im Zeugenstand gefragt wurde, warum er hier nicht eingeschritten sei, sagte Appel: "Wenn die Beamten sich korrekt verhalten, sehe ich auch keinen Grund, einzuschreiten." Das dienstliche Vorgehen sei, wie er erklärte, "verhältnismäßig" gewesen, die getroffenen Maßnahmen hätten den Verfügungen entsprochen.

Ageeb wurde in die Mitte der hintersten Sitzreihe gesetzt und festgebunden, und wie er dort saß, gefesselt mit elf Kabelbindern um Hände und Füße, die Hände vor dem Bauch, Ellbogen mit Fesseln hinter dem Rücken gebunden, mit Klettbändern gegen den Sitz fixiert, die Beine mit dem Seil an den unteren Sitzschienen festgebunden und den Motorradhelm auf dem Kopf - da konnte er sich buchstäblich nicht mehr rühren.

"Ich sah seine weit aufgerissenen Augen und seinen verängstigten Blick", schilderte eine Lufthansa-Stewardess. Ein anderer Flugbegleiter sagte aus, ihm sei der Gedanke gekommen, der Mann müsse stark unter Stress stehen: "Wenn ich so verschnürt gewesen wäre, hätte ich sicherlich unter Stress gestanden, besonders während der Startphase."

Unterdessen sprach Appel mit dem Kapitän und informierte diesen über die Deportation. Darüber sagte der heute 64-jährige Lufthansakapitän Eike Hohn im Zeugenstand aus, erst jetzt habe er erfahren, dass er einen "Deportee" an Bord hatte. Vom BGS-Dienstgruppenleiter Appel wurde ihm mitgeteilt, es handle sich um die Rückführung eines gewalttätigen und flugunwilligen Straftäters, der schon mehrfach verurteilt worden sei.

Der Kapitän sprach mit seiner Crew und fragte speziell die Flugbegleiter im hinteren Kabinenbereich, ob sie Bedenken hätten. Wie diese im Zeugenstand bestätigten, wurde Aamir Ageeb dabei als "Krimineller und Mörder" bezeichnet, andere hatten seine Beschreibung als "dreifachen Mörder" und "verurteilten Vergewaltiger" im Gedächtnis.

Das Märchen vom "verurteilten Straftäter" und die Wirklichkeit

Es ist an dieser Stelle angebracht, diese Pauschalverurteilung, die bei Ageebs Behandlung durch BGS-Beamte und Kapitän offensichtlich eine Rolle spielte, einmal zu hinterfragen. Wir stützen uns hierbei auf eine Untersuchung, die Amnesty International im November 1999 gemacht hat.

Demnach handelte es sich bei Aamir Ageeb um alles andere als einen Gewaltverbrecher, und seine Freunde im sudanesischen Verband Hamburg widersprachen dieser Charakterisierung entschieden. Sie schilderten ihn als umgänglichen und hilfsbereiten Menschen, der fließend Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach und dessen Andenken sie von jedem Gewaltvorwurf freihalten wollten.

Die Delikte, wegen derer Ageeb mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, waren alle geringfügig. Amnesty International versuchte herauszufinden, was hinter einer Erklärung des Bundesinnenministeriums steckte, Ageeb sei wegen "versuchter Nötigung sowie Störung öffentlicher Betriebe rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt", und zudem "wegen sexueller Beleidigung einer Schülerin sowie Vergewaltigung in der Ehe angeklagt" worden.

Über die Nötigung waren nirgendwo irgendwelche Fakten herauszufinden, und die Quelle der "Störung öffentlicher Betriebe" war ein Vorfall, der von AI wie folgt geschildert wird: "Bei einer Fahrkartenkontrolle fühlte sich Ageeb von einem Beamten missverstanden, ja sogar beleidigt, denn er meinte, die korrekte Summe für eine Fahrkarte bezahlt zu haben, und verwahrte sich gegen ein Strafgeld. Es entstand eine heftige Diskussion zwischen Ageeb und dem Schaffner, woraufhin Ageeb aus Protest die Notbremse zog, was das Starten des Zuges kurzzeitig behinderte."

Der Hintergrund der angeblichen "sexuellen Beleidigung einer Schülerin" ist der, dass ein junges Mädchen zur Anzeige gebracht hatte, ein Schwarzer habe sie sexuell beleidigt, worauf alle ortsansässigen Schwarzen dieser Größe und Gestalt zum Polizeirevier zitiert wurden. Ageeb meldete sich freiwillig und ging zusammen mit seinem Freund hin, worauf ihn die junge Frau nicht als Täter identifizierte, so dass er als freier Mann die Wache verließ.

Und so war es offensichtlich mit all seinen Verbrechen - bei genauerem Hinsehen erwiesen sie sich als Bagatellen oder lösten sich in Luft auf. Zum gravierenden Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe ist es unmöglich, eine Aussage zu machen, da seine von ihm geschiedene Ehefrau diese Sache nicht weiter verfolgte.

Um noch einmal Amnesty International zu zitieren: "Das ursprüngliche BMI/Medienbild von Ageeb sah so aus: Er war ein wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestrafter, in Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl noch gesuchter und in Itzehoe wegen sexueller Beleidigung einer Minderjährigen sowie versuchter Vergewaltigung, da unauffindbar, nicht mehr gesuchter, renitenter, untergetauchter, gewaltbereiter afrikanischer Mann. Nach zweimonatiger Forschung bleibt von allen Vorwürfen nur eins hängen: Ageeb war ein afrikanischer Mann." (AI-Journal, November 1999, Hervorhebung hinzugefügt).

Das einzige "Verbrechen", das Ageeb begangen hatte, war sein Aufenthalt in Deutschland ohne gültige Papiere - und dessen war er sich offensichtlich nicht einmal selbst bewusst.

Ageeb war 1994 aus dem Bürgerkrieg im Sudan in die BRD geflüchtet, nachdem einer seiner Brüder getötet und der andere als politischer Gefangener inhaftiert worden war. Sein Antrag auf politisches Asyl wurde 1995 abgelehnt, wogegen er klagte. Als er eine Frau kennen lernte und heiratete, zog er die Klage zurück und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Die Ehe ging jedoch wieder auseinander, und Ageeb wurde die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Nachdem er Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt hatte, war er davon überzeugt, dass er mindestens bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch in Deutschland bleiben dürfe. Sein Wohnsitz in Wedel war den Behörden bekannt.

In dem AI-Bericht heißt es: "Ageeb war sich so sicher, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, dass er sich bei der Polizei in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und Ageeb wollte Anzeige erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die Polizei in Abschiebehaft."

Im Flugzeug

Aamir Ageeb war sich also keinerlei Schuld bewusst, als er nach seiner überraschenden Verhaftung und tagelangen Inhaftierung an diesem 28. Mai so brutal in ein Flugzeug geschleppt wurde. Als der Kapitän nun zu ihm trat, um sich ein Bild von ihm zu machen, versuchte Ageeb offensichtlich, wenigstens ihn davon zu überzeugen, dass hier ein schrecklicher Irrtum vorliege.

Im Zeugenstand berichtete der Kapitän, er sei überrascht gewesen, wie gut Herr Ageeb Deutsch sprach, und dass er völlig ruhig und vernünftig mit ihm geredet habe. Ageeb habe ihm dringlich erklärt, er habe ja sein Zimmer in Wedel noch nicht aufgelöst.

"Dazu ist es jetzt wohl etwas spät", will ihm der Kapitän geantwortet haben. Er beschloss, den Mann zu deportieren, und ging in sein Cockpit zurück. Die Türen schlossen sich, und der Flug LH 588 über Kairo nach Khartum (Sudan) konnte beginnen.

Draußen stürmte es - die Maschine musste eine halbe Stunde warten, weil ein heftiges Gewitter auf dem Rollfeld niederging. Drinnen begann Aamir Ageeb zu schreien und versuchte, sich zu befreien. Aber "man hatte den Eindruck, die BGS-Leute hatten ihn unter Kontrolle", wie eine Flugbegleiterin aussagte.

Dann erhielt der Kapitän die Starterlaubnis für die Startbahn-West, von hinten kam die Meldung: Kabine klar, und die Startphase begann. Ageeb wurde von Panik ergriffen, er schrie und versuchte, sich trotz seiner Fesselung aus dem Sitz zu stemmen. Die drei BGS-Leute drückten ihm kräftig den Kopf mit dem Helm auf die Brust, einer der drei kniete rücklings auf dem Sitz unmittelbar vor Ageeb und drückte ihn von oben herunter.

Was für Qualen Ageeb in diesen Minuten durchmachen musste, kann man nur ahnen: Die panische Angst, die Fesselung, der Helm, der ihm so stark die Brust eindrückte, dass mehrere Rippen brachen - unmöglich, noch zu atmen. Jeder Versuch, Luft zu bekommen und auf seine verzweifelte Lage aufmerksam zu machen, wurde als neuer Widerstand aufgefasst und durch noch heftigeres Niederdrücken beantwortet.

Wie die Obduktion später feststellen sollte, erlitt Aamir Ageeb in diesen Minuten den qualvollen "lagebedingten Erstickungstod" (Positional Asphyxia-Phänomen).

Die politische Verantwortung

Der Arzt Claus Metz, Vertreter von IPPNW (Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs) hat mit einem Probanden die Fesselungen von Aamir Ageeb vor und während seiner Abschiebung nachgestellt und fotografiert (Siehe: http://www.aktivgegenabschiebung.de/ageebfessel.html).

Der "lagebedingte Erstickungstod" war schon lange vor Ageebs Tod bekannt. Vor der Gefahr dieser Todesart wurde schon Anfang der neunziger Jahre in den USA gewarnt; im Juli 1997 fand an der Polizeifachhochschule Villingen-Schweningen ein Workshop dazu statt und im Dezember 1998 informierte das Polizeipräsidium Frankfurt/Main seine Beamten darüber. Nur der BGS will davon nichts mitbekommen haben.

Die Frage stellt sich, wer für Aamir Ageebs Tod letztlich die Verantwortung trägt. Auf der Anklagebank sitzen nur die drei unmittelbar beteiligten BGS-Beamten, gegen Vorgesetzte hat die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht ermittelt. "Es wäre schon wünschenswert, nach der Verantwortlichkeit der höheren Chargen zu fragen", sagte der Anwalt Dieter Kornblum den Vertretern der Presse.

Auch die Verteidiger der drei angeklagten BGS-Beamten betonen immer wieder, dass die Verantwortlichen eigentlich viel weiter oben sitzen, und versuchen, ihre Mandanten mit dem Argument zu entlasten, dass sie im Wesentlichen "nur das taten, was man ihnen gesagt hatte". Dies ist natürlich unzulässig, denn spätestens seit den Prozessen gegen die DDR-Mauerschützen dürfte klar sein, dass eine Berufung auf den "Befehlsnotstand" keine Entschuldigung sein kann. Die drei BGS-Männer behandelten ihr wehrloses Opfer mit Menschenverachtung und brutaler Gewalt.

Trotzdem ist nicht zu übersehen, dass hier die drei unmittelbar am Tod beteiligten Beamten nicht alleine die Schuld tragen, sondern dass das staatliche System der Abschiebungen an und für sich zwangsläufig die Anwendung rücksichtsloser Brutalität nach sich zieht.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte unmittelbar nach Aamir Ageebs Tod weitere Zwangsabschiebungen vom Frankfurter Flughafen aus untersagt, hob dieses Verbot jedoch schon wenige Tage später wieder auf. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hatte sich schlicht über das Verbot hinweggesetzt.

Jährlich werden rund 50.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben, die meisten per Flugzeug und ein Großteil davon vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen. Welche Zustände dort herrschen, und wie viel sich seit Ageebs Tod tatsächlich geändert hat, darüber dürfen im aktuell laufenden Prozess den Zeugen des Bundesgrenzschutzes keine Fragen gestellt werden. Die angeklagten BGS-Beamten - die bis heute nicht vom Dienst suspendiert wurden - sprechen sogar überhaupt nicht zur Sache und berufen sich dabei ebenfalls auf einen Maulkorb des BGS.

Doch gibt es auch in diesem Prozess zahlreiche Hinweise darauf, dass sich die Zustände eher verschlimmert haben. Ein Flugbegleiter sagte zum Beispiel ganz nebenbei, dass man "eigentlich auf jedem Flug, der nach Afrika geht", Abschiebungen miterlebe, das sei schon Routine. Der BGS-Dienstgruppenleiter Appel sprach über "bis zu hundert Rückführungen am Tag, davon dreißig mit Begleitung". Später korrigierte er die Zahl auf "etwa fünf begleitete Rückführungen am Tag".

Der Kapitän, der die aus seiner Sicht überforderten BGS-Beamten entlasten wollte, schilderte im Zeugenstand eine Szene, die er bei einer Ankunft in Lagos am Steuer eines Charterflugs der Regierung erlebt hatte: Die Abgeschobenen hätten sich aus Angst vor der Auslieferung zum Teil selbst eingekotet oder sich tot oder bewusstlos gestellt; nigerianische Polizisten seien dann auch übel mit ihnen umgesprungen und hätten z. B. mit Tritten zwischen die Beine ihren Widerstand gebrochen. Bedienstete der deutschen Botschaft hätten als Beobachter daneben gestanden.

Kein Zweifel, die Anklagebank im Frankfurter Amtsgericht ist nicht breit genug. Wollte man die wirklichen Verantwortlichen vor Gericht stellen, dann müssten neben den drei angeklagten BGS-Leuten auch ihre Vorgesetzten, die Leiter des Ausländeramtes und der Flugkapitän, der sich immerhin hätte weigern können, aber auch die politisch Verantwortlichen, der hessische Innenminister Volker Bouffier und Bundesinnenminister Otto Schily Platz nehmen.

Siehe auch:
Aamir O. Ageeb bei der Abschiebung getötet - Was zählt das Leben eines Flüchtlings in Deutschland?
(8. Juni 1999)
Schily hebt Stopp von Zwangsabschiebungen wieder auf
( 29. Juni 1999)
Ein Fall von alltäglichem staatlichen Rassismus: Bundesgrenzschutz wendet bei der versuchten Abschiebung einer iranischen Familie massiv Gewalt an
( 13. September 2000)
Jährlich werden 50.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben
( 24. September 2003)
Abschiebepolitik und Grenzregime - die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik
( 24. Dezember 2003)
Die Perfektionierung der Flüchtlingsabwehr: 50 Jahre "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge"
( 13. Januar 2004)
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