Generalangriff auf die Arbeitslosen

Wirtschaftsminister Clement: "Zeitenwende in der Sozialpolitik"

Heute entscheidet der Bundesrat über die Einführung des Arbeitslosengelds II, das sogenannte Arbeitsmarktreformgesetz Hartz IV. Mit der zu erwartenden Zustimmung der Länderkammer nimmt ein Gesetz seine letzte parlamentarische Hürde, das die größte und umfassendste Änderung der deutschen Sozialgesetzgebung bedeutet seit der Einführung von staatlicher Arbeits- und Sozialversicherung zu Bismarcks Zeiten.

Vor einer Woche stimmte bereits die große Mehrheit aller Bundestagsfraktionen dem rot-grünen Gesetzentwurf zu. Nicht eine einzige ernst zu nehmende Stimme regte sich im Parlament dagegen. Die Abstimmung glich einer regelrechten Verschwörung gegen die Bevölkerung. Zwar stimmten die beiden Abgeordneten der PDS dagegen, aber ihre Regierungsvertreter auf Landesebene beteiligen sich bereits an der Vorbereitung auf die Einführung des Gesetzes.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar kommenden Jahres werden schlagartig die meisten der mehr als zwei Millionen Langzeitarbeitslosen - das heißt alle, die länger als ein Jahr arbeitslos sind - deutlich weniger Geld erhalten. Ihr Anspruch sinkt auf monatlich pauschal 345 Euro bzw. 331 Euro in den ostdeutschen Bundesländern. Nach offiziellen Berechnungen werden eine halbe Million Menschen aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlagen gar keine Unterstützung mehr bekommen. Die Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes wird Millionen Arbeitslose und ihre Familien in bittere Armut stoßen.

Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD), der sein weiteres Verbleiben in der Regierung von der Verabschiedung des Gesetzes abhängig machte, sprach selbst von einer "Zeitenwende am Arbeitsmarkt".

Schon der Name "Arbeitslosengeld II" ist ein Betrug. In Wirklichkeit handelt es sich nicht um Arbeitslosengeld in veränderter Form, sondern um die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und ihre Überführung in die Sozialhilfe, die nicht mehr ist als ein erniedrigendes Almosen. Künftig werden Arbeitslose, die jahrzehntelang gearbeitet und ohne jede eigene Schuld den Arbeitsplatz verloren haben, den selben demütigenden Bedingungen unterworfen, die für Sozialhilfeempfänger gelten.

Die Arbeitsagentur in Nürnberg wird künftig über die persönlichen Verhältnisse von Arbeitslosen genaueste Auskünfte einholen. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ist ein 16seitiger Musterantrag zu finden, der ab 19. Juli an zukünftige Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes geschickt wird, um deren Anspruch zu ermitteln. Darin muss der Antragsteller nicht nur detaillierte Angaben zu seinen Einkünften machen, sondern auch zur finanziellen und persönlichen Situation der mit ihm im Haushalt lebenden Personen Auskunft geben.

Zu berücksichtigendes Vermögen

Bislang berechnet sich die Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Nettolohn. 53 Prozent dieses letzten Lohns erhalten Langzeitarbeitslose, die mehr als ein Jahr arbeitslos sind. Das Einkommen oder Vermögen von Partnern oder anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen blieb unberücksichtigt. Durch die Entrichtung von Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung während seiner Berufstätigkeit hatte jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosenhilfe. Dieser Rechtsanspruch entfällt. Wie die Sozialhilfe wird das Arbeitslosengeld II ein Gnadenbrot an Bedürftige. Und ob jemand bedürftig ist, wird genauestens geprüft. Einkommen und Vermögen von Partnern im gemeinsamen Haushalt werden nun ebenfalls angerechnet.

Aus diesem Grund fragt das Arbeitsamt in seinem Musterantrag nach "Einkommen und Vermögen im Arbeitslosen-Haushalt". Der aktuelle Stand des Girokontos - des eigenen und des Partners - wird genauso erfragt wie die Höhe des Geldes auf Sparbüchern und des vorhandenen Bargelds.

Als Vermögen gelten dem Antrag nach "alle verwertbaren Vermögensgegenstände", darunter selbstverständlich Bank- und Sparguthaben, aber auch Bargeld, das Auto (gefragt wird nach Fabrikat, Modell, Alter und geschätztem Wert), Lebensversicherungen, Bausparverträge sowie "sonstigem Vermögen (z. B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde)".

Da der Gesetzestext keinerlei Definitionen zum Begriff "Vermögen" enthält, wird es im Ermessen der einzelnen Sachbearbeiter der örtlichen Arbeitsagenturen liegen, ob die geerbte Münzsammlung, Omas altes Sofa oder das Gemälde im Wohnzimmer "Vermögen" ist. Auch die Definition von "angemessenem" Fahrzeug, Hausrat, Wohnraum oder selbst genutzten Wohneigentum ist den Arbeits-Agentur-Beschäftigten vor Ort überlassen. Welche Wohnungsgröße, welcher Hausrat, welcher Wagen ist für Arbeitslose angemessen?

Je nach Entscheidung der lokalen Arbeitsagentur muss sich der Hilfebedürftige von seinem "Vermögen" trennen. Nach den neuen Regelungen muss ein Vermögen über die Freibeträge erst verbraucht werden, bevor es Unterstützung gibt. Berechnungen zufolge werden 500.000 Menschen so ganz aus dem Leistungsbezug gedrängt.

Der Arbeitslose und sein Partner dürfen höchstens Geldbeträge in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr (höchstens 13.000 Euro pro Partner), der Altersvorsorge dienende Ansprüche bis höchstens 13.000 Euro pro Partner und Vermögen aus der "Riester"-Altersvorsorge (ohne Obergrenze) sein Eigen nennen. Zusätzlich darf er noch einen Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen für jeden im Haushalt lebenden Angehörigen zurücklegen.

Sollten also Arbeitslose eine Kapital-Lebensversicherung als Altersvorsorge abgeschlossen haben, müssten sie diese vorzeitig auflösen und den Erlös - bedeutend weniger als man einzahlte - erst einmal aufbrauchen. Angesichts der Tatsache, dass 70 Prozent der Bundesbürger eine Lebensversicherung abgeschlossen haben (jeder zweite gesparte Euro in Deutschland geht an die Lebensversicherer, die mehr als 600 Milliarden Euro verwalten), dürfte dieses Schicksal nicht wenige ereilen.

Der Vize-Chef der Bundesagentur in Nürnberg, Heinrich Alt, kündigte außerdem an, dass die Behördenmitarbeiter vor Ort die Angaben der Antragsteller bei Rentenversicherern, Krankenkassen und den Finanzämtern abgleichen werden. Sollten Unregelmäßigkeiten auftauchen, "behalten wir uns auch Hausbesuche vor", so Alt.

Bei dieser Gelegenheit können sie auch gleich den körperlichen und geistigen Zustand des Partners in Augenschein nehmen. Denn folgende Frage zum Partner muss ebenfalls von jedem Arbeitslosengeld-II-Antragsteller beantwortet werden: "Kann er/sie - Ihrer Einschätzung nach - mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?" Wenn mit "nein" geantwortet wird, muss dies begründet werden. Denn der Partner erhält, wenn er ebenfalls über ein Jahr arbeitslos ist, keine anderen Einkünfte bezieht und auch kein "Vermögen" besitzt, sogenanntes "Sozialgeld", genau so wie im Haushalt lebende Kinder.

Während die monatliche Regelleistung des Arbeitslosengelds II 345 (West) bzw. 331 Euro (Ost) für Alleinstehende beträgt, beläuft sich das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 Prozent des Regelsatzes oder 207 bzw. 198,60 Euro monatlich und ab dem 15. Lebensjahr 80 Prozent oder 276 bzw. 264,80 Euro. Leben zwei Arbeitslose zusammen und haben Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II, erhalten beide je 90 Prozent der monatlichen Regelleistung (310,50 bzw. 297,90 Euro).

Zusätzlich gibt es Zuschläge für Alleinerziehende, Behinderte und Schwangere sowie die Erstattung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung - "soweit sie angemessen sind".

Die Beantwortung der detaillierten Fragen wird, wie bei der Sozialhilfe jetzt schon, viele Tausende Menschen davon abhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen - sei es aus eigener Scham oder der Scham vor den im Haushalt lebenden Eltern oder Kindern. Ist es beispielsweise einem arbeitslosen Vater zuzumuten, seinen im Haushalt lebenden Sohn zu bitten, seine Einkünfte vor dem Arbeitsamt offenzulegen?

Zumutbarkeitsregelung und Sanktionen

Während zahlreiche Beschäftigte der lokalen Arbeitsagenturen mit der Kontrolle und Observation von Arbeitslosen beauftragt sein werden, erweist sich das Versprechen, dass die Arbeitslosen nicht nur gefordert, sondern auch verstärkt gefördert werden, als Propaganda, um die Kürzungen durchzusetzen. Jeder Arbeitsvermittler werde nur noch 75 Arbeitslose zu betreuen haben - und nicht mehr hundert oder mehr - versprach Wirtschaftsminister Clement. Dadurch würde man von der Verwaltung der Arbeitslosigkeit zu wirklicher Hilfe für die arbeitslosen Menschen gelangen, behauptete er. Inzwischen ist die Arbeitsagentur froh, wenn sie das Verhältnis von 1:150 organisiert bekommt. Zudem: In welche Jobs sollen die Arbeitslosen vermittelt werden?

Die neuen Zumutbarkeitsregelungen werden daher - angesichts der nicht vorhandenen Arbeitsplätze - die weitesten Veränderungen einleiten. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres ist jede Arbeit dem Erwerbsfähigen zumutbar. Eine Entlohnung 30 Prozent unterhalb des Tariflohns oder des "ortsüblichen Entgelts" ist möglich. Die bisherige Qualifikation des Arbeitslosen, die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle oder ungünstigere Arbeitsbedingungen sind unerheblich. Ein Beispiel: Einem arbeitslosen Informatik-Ingenieur aus Hannover ist es nach dem neuen Gesetz zuzumuten, dass er nach einjähriger Arbeitslosigkeit einen Lagerjob in Stuttgart annimmt.

Ist er anderer Meinung und lehnt diese "zumutbare Erwerbstätigkeit" ab, wird die Regelleistung des Arbeitslosengelds II in einem ersten Schritt um 30 Prozent (also um rund 100 Euro) für drei Monate gekürzt. Wird während dieser Zeit der zeitlich befristete Zuschlag im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gezahlt, fällt dieser ersatzlos weg. Die gleiche Kürzung tritt ein, wenn er der Arbeitsagentur nicht sein eigenes Bemühen um eine Arbeitsstelle nachweisen kann.

Bei erneuter Ablehnung eines Angebots sowie weiteren gesetzlich definierten Pflichtverletzungen wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um jeweils den Prozentsatz gemindert, um den es in der ersten Stufe gemindert wurde. In dieser Stufe können auch die Leistungen für Mehrbedarf (Zuschläge für Alleinerziehende, Behinderte, Schwangere) sowie für Unterkunft und Heizung gekürzt werden! Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 % "kann" die örtliche Arbeitsagentur ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (Lebensmittelgutscheine!) gewähren.

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 bis 24 Jahren, die eine angeblich zumutbare Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnen, wird die Regelleistung für die Dauer von drei Monaten gänzlich gestrichen. Ihnen werden lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet, wobei das Geld in dieser Zeit aber unmittelbar an den Vermieter gezahlt wird. Um nicht zu hungern, können die Jugendlichen ebenfalls Lebensmittelgutscheine beantragen.

Diese erniedrigende Behandlung wird seit langem mit Asylsuchenden praktiziert. Nun wird sie auf Millionen Arbeitslose ausgedehnt.

Die Verabschiedung des Gesetzes leitet aber nicht nur eine "Zeitenwende in der Sozialpolitik" ein, sondern kennzeichnet auch ein neues Stadium im Klassenkampf. Selten zuvor seit den dreißiger Jahren ist der Klassencharakter der Gesellschaft derart deutlich sichtbar geworden. Angesichts der Weigerung der Gewerkschaften ernsthaften Widerstand zu leisten, fühlt sich die herrschende Elite völlig enthemmt und ist außer Rand und Band. Schon fordern die Wirtschaftsverbände noch weitere Sozialkürzungen und eine Beschränkung der Urlaubszeit.

Um dieser Offensive entgegenzutreten braucht die Arbeiterklasse eine neue Partei, die auf der Grundlage eines sozialistischen Programms die Interessen der Bevölkerung dem Profitstreben der Wirtschaftsverbände überordnet.

Siehe auch:
Änderungen beim Arbeitslosengeld stoßen Millionen in Armut
(26. Mai 2004)
Die Maatwerk Insolvenz
( 13. März 2004)
Die Pläne zum Arbeitslosengeld 2
( 20. August 2003)
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