Der "Fall Metin Kaplan"

Ein Lehrstück in deutscher "Rechtsstaatlichkeit"

Metin Kaplan, der so genannte "Kalif von Köln" und Führer der mittlerweile aufgelösten islamistischen Organisation "Kalifatsstaat", ist wieder einmal in die Schlagzeilen geraten. Der Grund ist der gleiche wie schon vor zweieinhalb Jahren: eine an sich bedeutungslose Figur, die einer ebenso bedeutungslosen Gruppe vorsteht, wird benutzt, um eine hysterische Law-and-order-Kampagne zu entfachen, mit der demokratische Rechte eingeschränkt werden sollen.

Während Medien und Politiker sich darüber entrüsten, dass Kaplan seine demokratischen Rechte wahrnimmt, ist es nicht der obskure Prediger mit einigen hundert Anhängern, der Demokratie und Rechtsstaat gefährdet. Es ist umgekehrt das Vorgehen der staatlichen Behörden, das systematisch rechtsstaatliche Grundsätze mit Füßen tritt.

Kaplan war im November 2000 wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die im März 2003 endete. Zwischenzeitlich war jedoch ein Auslieferungshaftbefehl gegen ihn erlassen und ihm sein Recht auf Asyl entzogen worden. Ende Mai 2003, also erst zwei Monate, nachdem seine Strafhaft abgelaufen war, kam er frei, nachdem das Oberlandesgericht die von der Türkei beantragte Auslieferung Kaplans abgelehnt und den Auslieferungshaftbefehl aufgehoben hatte.

Die Türkei wirft Kaplan Hochverrat und Terrorismus vor. Darauf stand bis vor kurzem noch die Todesstrafe, heute lebenslänglich. Angeblich soll seine Organisation 1998 ein Attentat auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara geplant haben. Nach Erkenntnissen des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurden die Geständnisse der angeblichen "Terroristen" allerdings durch Folter erpresst, durch "grobe Schläge, Aufhängen an den Schultern, Misshandlung der Hoden durch Quetschen oder Stromstöße". Ein Bericht der Istanbuler Gerichtsmedizin stellte an den Körpern von sechs Kaplan-Anhängern "Spuren groben Prügelns" fest. Später entschied dann auch das Verwaltungsgericht Köln, dass Kaplan nicht abgeschoben werden dürfe. In der Türkei drohe ihm ein Strafverfahren, das nicht rechtsstaatlich sei. Es ist nicht Kaplan, sondern die Bundesregierung, die eine eindeutige Rechtslage und mehrere Urteile deutscher Gerichte nicht akzeptieren will.

Wie um zu illustrieren, von wem hier wirklich die Gefahr für demokratische und rechtsstaatliche Verfahrensweisen ausgeht, beschimpfte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Rechtsprechung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit: "Wenn es uns nicht mehr gelingt, einen Mann, der zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, außer Landes zu bringen, dann können wir einpacken." Folter und Misshandlung in der Türkei werde es nicht geben. Beweis? Die türkische Regierung habe ihm dies zugesichert.

Was kümmert es da, dass amnesty international in ihrem letzten Jahresbericht erneut darauf hinwies, dass in der Türkei nach wie vor systematisch gefoltert wird, und eine Sprecherin der Organisation warnte, bei Kaplan seien jedenfalls psychische Formen der Folter nicht auszuschließen.

Im Ausländergesetz, § 53 Absatz I, heißt es klipp und klar: "Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden." Ein Vorstandsmitglied des türkischen Menschenrechtsvereins IHD gab jüngst in einem Interview auf die Frage: "Kann er [Kaplan] Ihrer Erfahrung nach im Falle einer Auslieferung mit einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren rechnen?" zur Antwort: "Für diesen Fall gehen wir von einem Risiko für sein Leben aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass Metin Kaplan gefoltert und schlechter Behandlung ausgesetzt wird, ist nach unserer Einschätzung äußerst hoch."

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied trotzdem Ende letzten Monats, dass keine schwerwiegenden Hindernisse für die Abschiebung Kaplans vorliegen. Zur Überraschung der Bundesregierung ließ es jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Der Vorsitzende Richter betonte zudem in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich, Kaplan müsse die Möglichkeit haben, gegen seine Abschiebung noch einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Hintergrund für diesen Hinweis war, dass das Magazin Focus vorher berichtet hatte, dass sich das Bundesinnenministerium, die Düsseldorfer Bezirksregierung und die Kölner Ausländerbehörde verständigt hätten, Kaplan gleich nach der Entscheidung der Oberverwaltungsrichter mit Hilfe des Bundesgrenzschutzes in einem von der Düsseldorfer Bezirksregierung bereitgestellten Flugzeug nach Ankara auszufliegen.

Nach Informationen der Frankfurter Rundschau hat auch Bundesinnenminister Schily von den Abschiebeplänen zumindest gewusst. Die Zeitung schrieb weiter, dass die Bundesregierung "einen möglichen Streit über die rechtliche Bewertung der Aktion" dabei "in Kauf genommen" habe. Anders gesagt, trägt der Bundesinnenminister, ein ausgebildeter Jurist, die Verantwortung dafür, unter bewusster und offener Missachtung gerichtlicher Entscheidungen einen Menschen, dem seit der Verbüßung seiner Haft nichts außer seiner Meinung vorgeworfen werden kann, der Gefahr von Folter und Tod auszusetzen.

Dabei sind die deutschen Behörden auch vor noch so zwielichtigen Methoden nicht zurückgeschreckt. Die Kölner Ausländerbehörde teilte nach Recherchen des Tagesspiegel dem zuständigen Amtsrichter, der den Haftbefehl ausstellen sollte, die Passage des Urteils mit der Zulassung der Revision nicht mit, sondern nur diejenigen, die eine Abschiebung rechtfertigten. Der Richter erließ innerhalb einer Stunde den Haftbefehl. Er machte später deutlich, dass er dies bei Kenntnis des gesamten Urteils wohl nicht getan hätte.

Kaplan, der nicht unter Hausarrest stand und sich stets seinen Auflagen entsprechend jede Woche bei der Polizei gemeldet hatte, wurde jedoch nicht in seiner Wohnung angetroffen - wo er auch nicht sein musste - und umgehend europaweit zur Fahndung ausgeschrieben. Er war seit Monaten Tag und Nacht vom Verfassungsschutz bespitzelt worden, am Morgen vor der Urteilsverkündung hatte bereits die Polizei die Überwachung übernommen. Diese erklärte, dass es rechtlich nicht möglich gewesen sei, alle 260 Wohnungen in dem Hochhaus und sämtliche Autos, die aus der Tiefgarage kamen, zu durchsuchen.

Einen Tag später gab das Kölner Verwaltungsgericht einem Eilantrag Kaplans statt, bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts offiziell "geduldet" zu werden, wie es im Juristendeutsch heißt. Der Haftbefehl musste aufgehoben werden. Cornelia Sonntag-Wolgast (SPD), Vorsitzende im Bundestags-Innenausschuss, und Berlins Innensenator Eckhard Körting (SPD) griffen daraufhin das Gericht scharf an. Wolgast sagte, sie könne "dem Durchschnittsbürger" den Beschluss, also die Anwendung geltenden Rechts, nicht mehr erklären, und Körting warf den Richtern "falsch verstandene Liberalität" vor.

Ordnungsgemäß kam Kaplan Anfang dieser Woche wie immer seinen Meldepflichten nach. Nicht ohne einen Akt bürokratischer Schikane: Freitag vor den Pfingstfeiertagen faxte die Behörde seiner Anwältin die Aufforderung nachmittags nach Büroschluss in die Kanzlei, er solle sich am Dienstag nach Pfingsten melden. Während sie dann am Dienstag noch telefonisch um Terminverlegung bat, damit sie ihn begleiten könne, drohte der Behördenleiter bereits mit einer zwangsweisen Vorführung, während sich die Medien erneut vor Empörung überschlugen - über Kaplan. Auch damit war es noch nicht genug der Schikanen: Er wird sich jetzt täglich statt wöchentlich bei der Polizei melden müssen.

In der deutschen Presse und Politik ist um den Prediger, der auch unter Islamisten weitgehend isoliert ist, ein hysterisches Zeter und Mordio losgebrochen, als ginge es um Osama Bin Laden höchstpersönlich. Die Boulevardpresse kreischte: "Immer mehr gesetzestreue Bürger fragen sich inzwischen: Warum verhaftet niemand den Verbrecher?" "Der Rechtsstaat lässt sich vorführen", schimpfte die innenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Silke Stokar.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, forderte gleich die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die Polizei müsse Zugriff auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bekommen und stärker im präventiven Bereich tätig werden. Die Trennung von Polizei und Geheimdienst wurde als Schlussfolgerung aus der Rolle der geheimen Staatspolizei der Nazis, der Gestapo, in der Verfassung verankert. Diese hatte politisch missliebige Personen bespitzelt, verhaftet, eingesperrt und sie teilweise in Folter und Tod geschickt.

Edmund Stoiber verlangte, man müsse die Voraussetzungen schaffen, dass mit Leuten wie Kaplan künftig "kurzer Prozess" gemacht werden könne. Hessens Ministerpräsident Roland Koch forderte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ebenfalls schärfere Gesetze, Hausarrest und Sicherheitsgewahrsam. Niedersachsens CDU-Innenminister Schünemann brachte die elektronische Fußfessel wieder ins Gespräch.

Bundesinnenminister Schily und Vertreter der CDU/CSU forderten, die "Sicherungshaft" für angebliche "Terroristen und Extremisten" - jahrelanges Gefängnis für politisch Missliebige - jetzt neu zu diskutieren. Diese hat man früher in Deutschland "Schutzhaft" genannt. Sie wird derzeit in Guantanamo und ähnlichen Orten praktiziert.

Siehe auch:
Metin Kaplan und seine Organisation "Kalifatsstaat"
(14. Dezember 2001)
Deutsche Regierung verbietet türkische Islamistengruppe
( 14. Dezember 2001)
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