Verleihung der 5. Big Brother Awards

Massive Einschränkung von Grundrechten angeprangert

Am 29. Oktober wurden in Bielefeld vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) zum fünften Mal die Big Brother Awards verliehen. Mit diesen "Oscars für Datenkraken" werden jährlich staatliche Behörden, Unternehmen und Institutionen ausgezeichnet, die demokratische Grundrechte durch Überwachung, Bespitzelung und massenhaftes Datensammeln aushöhlen. Die Organisatoren betonen dabei, dass durch die Aushebelung des Datenschutzes nicht nur Persönlichkeitsrechte angegriffen werden, sondern demokratische Prinzipien der Gesellschaft insgesamt auf dem Spiel stehen.

Daher wurde die Firma Canon mit einem Big Brother Award in der Kategorie Technik bedacht, da die Farbkopierer von Canon jede gedruckte Kopie mit einer mit bloßem Auge unsichtbaren Kennung versehen, durch die zurückverfolgt werden kann, an welchem Gerät die Kopie erzeugt wurde. Mit der Registrierung der Geräte für den Kundendienst wiederum sind dem Hersteller die genauen Standorte der Geräte bekannt. Polizei und Behörden können dadurch gezielt Copy-Shops unter die Lupe nehmen, um beispielsweise die Urheber von Flugblättern oder Aufrufen zu Demonstrationen ausfindig zu machen.

Der Award wurde der Firma Canon aber auch für weitergehende Entwicklungen wie beispielsweise die Mustererkennung vergeben. Mit dieser Technik ausgestattete Drucker, Scanner und Kopierer verweigern die Arbeit, wenn "verbotene" Schriftstücke gedruckt oder vervielfältigt werden sollen. Aber wer entscheidet darüber, was erlaubt und was nicht erlaubt ist? Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit würde bei Anwendung dieser Technik zur Disposition stehen.

Die Ausdehnung der Überwachung der Bevölkerung stand im Mittelpunkt bei den Preisträgern in den Kategorien Regional, Kommunikation und Politik. Der Rektor der Uni Paderborn, Nikolaus Risch, ließ Videokameras in Hörsälen und Rechnerräumen installieren, und die Firma Armex GmbH bietet Überwachungsdienste für Eltern an, mit denen die Handys der Kinder per Positionsbestimmung geortet werden können. Sowohl mit der Videoüberwachung als auch mit dem elektronischen Gängelband für Kinder wird "Sicherheit mit Überwachung verwechselt", wie es in den jeweiligen Laudatios hieß. Beides sind rein passive Techniken, die Straftaten nicht verhindern können, sondern nur der pausenlosen Überwachung von Studenten und Kindern dienen. Sie haben alleine den Zweck der Einschüchterung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bekam ihren Preis für ihr Festhalten am Großen Lauschangriff. Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 3. März dieses Jahres hohe Hürden für die "akustische Wohnraumüberwachung" aufgestellt hatte, brachte die Justizministerin einen neuen Gesetzesentwurf ein, der die Möglichkeiten des Ausschnüffelns von Privatwohnungen auch noch auf Ärzte, Journalisten und Pastoren ausweiten wollte. Der Entwurf wurde zwar zwischenzeitlich zurückgezogen, zeigt aber, dass die rotgrüne Bundesregierung im Namen des vorgeblichen "Kampfes gegen den Terror und die Organisierte Kriminalität" bei der Bespitzelung der Bevölkerung nicht länger davor zurückschreckt, Grundrechte außer Kraft zu setzen.

Die diesjährige Verleihung machte darüber hinaus deutlich, dass die zunehmende Überwachung der Bevölkerung Hand in Hand geht mit dem von der rotgrünen Bundesregierung forcierten Abbau sozialer Leistungen.

So wurde die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales, Ulla Schmidt (SPD), für ihre Gesundheitsreform und das damit verbundene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in der Kategorie Gesundheit und Soziales ausgezeichnet. Die Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, hat bisher den gesetzlich Versicherten nicht nur durch Leistungskürzungen und erhöhte Zuzahlungen Mehrbelastungen von über vier Milliarden Euro beschert, sondern stellt auch den Einstieg in eine Mehrklassenmedizin dar.

Mit dem GMG wird, wie in der Begründung der Preisverleihung dargelegt wurde, ein "fundamentaler Richtungswechsel bei der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen" eingeschlagen. Seit dem 1. Januar 2004 rechnen die Krankenkassen die Behandlungskosten nicht mehr fallbezogen und anonymisiert ab, sondern erhalten ein lückenloses, personenbezogenes Krankenprofil aller Versicherten.

Hatten die Krankenkassen vorher keine Kenntnisse über die individuellen Krankengeschichten, können sie nun mit dem vorhandenen Datenmaterial "teure" Patienten herausfiltern und bestimmte Behandlungen verweigern und chronisch Kranke vergraulen. Im Gesundheitsministerium heißt dies "Disease Control Management" und soll angeblich den Strukturkostenausgleich zwischen den Kassen gerechter machen. Tatsächlich wird aber den Versicherten ein "Morbiditätsfaktor" zugewiesen, mit dem zukünftig anfallende Kosten abgeschätzt werden. Anhand dieser Daten könnten die Versicherungen dann die Aufnahme "kostenträchtiger" Personen verweigern. Da insbesondere Angehörige der unteren Schichten überproportional chronisch erkrankt sind, werden besonders Arme von massiven Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung betroffen sein.

Die Jury der Big Brother Awards kritisierte außerdem, dass nicht nur die Krankenkassen Zugriff auf diese sensiblen und eigentlich geschützten Sozialdaten haben, sondern private Dienstleister die Auswertung der umfangreichen Datensätze übernehmen.

In der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wurde in diesem Jahr ein Big Brother Award an die Bundesagentur für Arbeit verliehen für "die Ausgabe eines 16seitigen Antragsformulars an Langzeitarbeitslose, mit dem hochsensible Daten teils unzulässig abgefragt werden und Informationen auch unbefugten Stellen zugänglich werden können".

Der Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte stellte in seiner Begründung klar, dass Hartz IV und das damit verbundene Arbeitslosengeld II ein Generalangriff auf den Sozialstaat ist, doch allein schon die datenschutzrechtlichen Probleme des Antragsbogens die Preisverleihung rechtfertigen würden. "Mit dem Antragsbogen", so Gössner, "sind gravierende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, die Persönlichkeitsrechte, die Privat- und Intimsphäre der Antragsteller verbunden."

Die "inquisitorischen Fragebögen" verlangen die Offenlegung sensibler Daten zu den Lebensverhältnissen der Betroffenen und Dritter Personen, die für die Berechnung des Leistungsbedarfs völlig unerheblich sind. So wird z. B. im Antragsformular nicht zwischen "Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft unterschieden, obwohl zu der Haushaltsgemeinschaft zumeist keinerlei Angaben gemacht werden müssen. Die Antragsteller werden systematisch dazu verleitet, Angaben über Dritte zu machen, ohne dass diese überhaupt davon wissen." Die erhobenen Daten seien zudem völlig unzureichend geschützt.

Systematische Fehler in der Verarbeitungssoftware führen dazu, dass keinerlei Zugangsbeschränkungen zu den Daten vorhanden oder vorgesehen sind. Dadurch haben sämtliche Sachbearbeiter in allen Arbeitsagenturen bundesweit Zugriff auf sämtliche persönliche Daten von Langzeitarbeitslosen. Des Weiteren ist ein Datenabgleich mit anderen Behörden wie Finanzämtern und Rentenversicherungsträgern geplant. Unter Rückgriff auf die "Anti-Terror-Gesetze", durch die Banken und Sparkassen verpflichtet wurden, Informationen über die Konten ihrer Kunden jederzeit den Behörden zur Verfügung zu stellen, stehen den Arbeitsagenturen ab 2005 auch "Finanzdaten der Leistungsempfänger sowie der Kinder, Ehepartner, Lebensgefährten und Mitbewohner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung". Zudem hat die Bundesagentur für Arbeit bereits angekündigt, Hausbesuche durchzuführen, um die Wohn- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen zu durchleuchten.

Rolf Gössner erklärte dabei explizit, dass das Antragsformular zum Arbeitslosengeld II nicht nur massiv in die Persönlichkeitsrechte von Langzeitarbeitslosen eingreift, sondern Bestandteil des umfassenden Angriffs der rotgrünen Bundesregierung auf soziale Leistungen ist: "Mit den Melde- und Nachweispflichten werden zukünftige Empfänger von Arbeitslosengeld praktisch unter den Generalverdacht des potentiellen Leistungsmissbrauchs gestellt - Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat es klar und deutlich ausgedrückt, als er von der ‚Mitnahme-Mentalität‘ bei staatlichen Sozialleistungen bis weit in die Mittelschicht hinein gesprochen hat."

Das Hartz IV-Gesetz hat aber nicht nur die Drangsalierung und Überwachung von Arbeitslosen zur Folge, sondern führt auf der Gegenseite dazu, dass Unternehmer immer unverfrorener Rechte von Arbeitern außer Kraft setzen. In der Kategorie Arbeitswelt wurde stellvertretend für viele Unternehmen die Supermarktkette Lidl "für den nahezu sklavenhalterischen Umgang mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" mit dem Überwachungsoscar ausgezeichnet.

Bei den Methoden, seine Mitarbeiter zu überwachen und unter Druck zu setzen, scheint der Lidl-Konzern keine Grenzen zu kennen. Hier nur einige Beispiele aus der Laudatio von Rena Tangens vom FoeBuD:

* In den tschechischen Filialen wurde den Mitarbeitern verboten, außerhalb der Arbeitspausen die Toilette aufzusuchen. Weiblichen Mitarbeiterinnen wurde während ihrer Menstruation auferlegt, ein weithin sichtbares Stirnband zu tragen, um auch während der Arbeitszeit auf die Toilette gehen zu können.

* Persönliche Treffen von Lidl-Mitarbeitern während der Freizeit konnten zur Kündigung führen.

* Obwohl die Frühschicht um 6 Uhr beginnt, bezahlt Lidl erst ab halb acht. Die Spätschicht wird nur bis 20 Uhr bezahlt, obwohl die Mitarbeiter bis 22 Uhr zu tun haben. Die nichtbezahlten Stunden bezeichnet Lidl als "freiwillige Vor- und Nacharbeiten".

* In den Aufenthaltsräumen und in der Nähe von Telefonen werden Babyphones platziert, die von Vertriebsleitern in PKWs vor den Filialen abgehört werden.

* Die Verkaufsleiter wurden angewiesen, regelmäßig Taschen und Jacken sowie Kofferräume und Handschuhfächer der Autos der Mitarbeiter zu kontrollieren.

Die Konzernleitung selbst schützt sich hingegen vor unliebsamer Kontrolle. Der Lidl-Konzern ist ein weitverzweigtes und verschachteltes Konglomerat von Firmen, mit dem sich der Konzern nicht nur der Offenlegung von Bilanzen entziehen kann, sondern auch ganz legal Steuern spart. Firmensitz ist das kleine nordfriesische Dorf Norderfriedrichskoog, wo bis zu diesem Jahr keine Gewerbesteuern fällig wurden.

Lidl ist kein Einzelfall, sondern nur Teil einer allgemeinen Entwicklung, wie Rena Tangens am Ende ihrer Laudatio feststellte: "Lidl kennzeichnet mit seiner Unternehmenspolitik eine Tendenz, die in den vergangenen Monaten mit schwächelnder Konjunktur auch von anderen führenden Konzernvertretern immer wieder geäußert wurde: Umweltschutz, Menschenrechte, Persönlichkeitsrechte, Meinungsfreiheit, Arbeitnehmerrechte, demokratische Grundrechte - das alles ist teurer Schnickschnack, den sich die Wirtschaft nicht mehr leisten will."

Doch Firmen wie Lidl oder die Tchibo Direct GmbH - die dafür ausgezeichnet wurde, Kundendaten zu verkaufen, obwohl sie verspricht, die Daten vertraulich zu behandeln - können nur deswegen so ungehemmt auftreten, weil die staatlichen Behörden und vor allem die Bundesregierung nicht mehr regulierend - im Interesse demokratischer Rechte - eingreift, sondern vielmehr mit ihrer Politik den Konzernen erst die Möglichkeiten dazu schafft und gleichzeitig als Beispiel dient. Ob Hartz IV, Gesundehitsreform, Steuergesetze zum Wohle der Unternehmer, löchrige Datenschutzgesetze und sogenannte "Anti-Terror-Gesetze" - die Bundesregierung ist selbst ständig dabei, den Staatsapparat zur Ausbeutung, Überwachung und Drangsalierung der Bevölkerung auszuweiten.

Siehe auch:
Warnung vor zunehmender Bespitzelung der Bevölkerung
(29. Oktober 2003)
Umfassende Telefonüberwachungen bedrohen Recht auf Privatsphäre
( 10. Juni 2003)
Mehr Überwachung und weniger demokratischer Grundrechte
( 5. Juni 2003)
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