Wirtschaftsdemokratie oder Co-Management?

Zur Geschichte der Mitbestimmung

Das Sperrfeuer aus Politik und Wirtschaft gegen Löhne, Arbeitsbedingungen und soziale Errungenschaften reißt nicht ab. Jüngstes Beispiel ist der Sportwagenhersteller Porsche, der zwar nach eigenen Angaben glänzende Profite macht - zuletzt über 1 Milliarde Gewinn vor Steuern - aber dennoch, insbesondere durch Abschaffung von Pausen bei Akkordarbeitern, unbezahlte Mehrarbeit einführen will. Als Begründung führt das Unternehmen mit schwer zu überbietender Dreistigkeit an, man müsse sich in guten Zeiten gegen eventuelle Risiken in Zukunft absichern.

Das Beispiel zeigt deutlich, dass es bei den jüngsten Auseinandersetzungen um mehr geht als um bloße Reaktionen auf verschärfte internationale Konkurrenz. Alles was der Durchsetzung des Prinzips von Profit und Bereicherung der Reichen im Wege steht, soll abgeschafft werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Debatte um die so genannte Mitbestimmung zu sehen, der Einrichtung von den Arbeitnehmern gewählter Betriebsräte und der Entsendung von Gewerkschaftern und Betriebsräten in die Aufsichtsräte der Unternehmen.

Der Streik bei Opel war noch nicht beendet, da erschienen bereits Zeitungskommentare und Verlautbarungen von Politikern, die eine Abschaffung der Mitbestimmung forderten. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Michael Rogowski, erklärte provokativ: "Mitbestimmung im Aufsichtsrat war ein Irrtum der Geschichte." Für ausländische Investoren sei es "völlig unvorstellbar, dass Gewerkschaftsvertreter über die Unternehmensentwicklung mitentscheiden". Unterstützt wurde er von seinem Vorgänger Hans-Olaf Henkel und seinem designierten Nachfolger.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, bekräftigte dagegen, er sei nicht der Meinung, dass die Mitbestimmung ein Irrtum der Geschichte sei. "Aber die Wirtschaft hat sich in den letzten 30 Jahren grundlegend verändert, so dass sich auch die Mitbestimmung ändern muss", sagte er der dpa. Das weltweit einmalige Mitbestimmungssystem in Deutschland werde sich unter den globalisierten Bedingungen und der europäischen Gesetzgebung nicht in der heutigen Form aufrechterhalten lassen. Eine gemeinsame Kommission des BDA und des BDI werde Anfang November einen Bericht zur "Modernisierung" der Mitbestimmung vorlegen. Dabei werde aber nicht ihre Abschaffung gefordert werden.

Die Mitbestimmung verteidigt haben nicht nur SPD-Politiker und Gewerkschaftsfunktionäre, sondern neben Hundt auch andere Unternehmensvertreter, darunter DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp und der Chef von Porsche Wendelin Wiedeking, die beide betonten, dass sie damit "gut gefahren" seien.

Tatsächlich deutet vieles darauf hin, dass die institutionalisierte Beteiligung von Gewerkschaftern und Betriebsräten an der Unternehmensleitung - wirklich zu bestimmen haben sie dabei nichts - trotz der aufgeregten Debatte beibehalten werden wird. Denn nicht erst die Unterdrückung des Streiks bei Opel Bochum hat gezeigt, dass sie für Management und Kapital gerade bei größeren Angriffen auf die Arbeiterklasse unentbehrlich ist.

Anfänge der Mitbestimmung

Die so genannte "Mitbestimmung", mitunter noch irreführender Wirtschaftsdemokratie oder auch treffender Co-Management genannt, hat in Deutschland eine lange Tradition.

Während der 1848er Revolution wurde in der Paulskirchenversammlung von einer Minderheit ein Antrag auf Einrichtung von "Fabrikausschüssen" eingebracht, die begrenzte Mitspracherechte bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen haben sollten. Dieser Antrag scheiterte. Das liberale Bürgertum fürchtete sich vor jeder Mobilisierung der Arbeiterschaft in der Revolution viel mehr als vor der feudalen Reaktion, der es sich schließlich unterwarf. Im benachbarten Frankreich waren in der Juni-Revolution zu dieser Zeit bereits Arbeiter mit roten Fahnen und vagen sozialistischen Vorstellungen auf die Barrikaden gegangen.

Nach dem Scheitern der Revolution 1849 nahm die deutsche Industrie einen rasanten Aufschwung. Der Arbeiterklasse saß dabei ständig der preußische Militärstiefel im Nacken, Streiks und unabhängige Arbeiterorganisationen waren bis zur Neufassung der Gewerbeordnung 1869 streng verboten.

Die Gründung des deutschen Nationalstaates unter Bismarck 1871 änderte daran nur wenig. Sie ging einher mit der blutigen Unterdrückung der Pariser Kommune, der ersten Arbeiterregierung der Welt. Die immer stärkeren deutschen Arbeiterorganisationen standen von Beginn an zum großen Teil unter dem Einfluss der Ideen von Marx und Engels. Die deutsche Bourgeoisie klammerte sich daraufhin erst recht an den preußischen Offiziersrock, jedes Element der Repräsentation von Arbeitern erschien als eine Infragestellung ihrer Klassenherrschaft.

Von 1878 an galt das "Sozialistengesetz", mit dem die "gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" verboten wurden. Noch 1887 hieß es in einer Denkschrift des "Centralverbands deutscher Industrieller": "Der Arbeiter ist nicht der gleichberechtigte Teilhaber des Arbeitgebers... er ist dessen Untergebener, dem er Gehorsam schuldig ist... die Zwischenschiebung einer regelmäßigen Instanz zwischen Arbeitgeber und Arbeiter ist unzulässig." Einzelne große Unternehmen richteten aber von sich aus Fabrikausschüsse ein, um die Arbeiter enger an ihre Betriebe zu binden.

Unter dem ausdrücklichen Eingeständnis, dass die politische Arbeiterbewegung durch Repression allein nicht wirksam zu bekämpfen sei, wurden in der Zeit der Sozialistengesetze auch die großen staatlichen Sozialversicherungen eingeführt: Die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Als weder Zuckerbrot noch Peitsche verfingen und 1889 die Sozialdemokratie bei einer großen Streikwelle ihren gestiegenen Einfluss bewies, wurden die Sozialistengesetze aufgehoben.

SPD und Gewerkschaften hatten zwar den Marxismus und Sozialismus auf ihre Fahnen geschrieben, ein mächtiger, lang andauernder wirtschaftlicher Aufschwung legte die nun legalen und weiter wachsenden Organisationen aber auf eine rein reformistische Praxis fest. Die Gewerkschaften standen in den daraus folgenden Konflikten stets auf dem rechten Flügel. Für ihre Position, ein starker, aber auch verlässlicher Verhandlungspartner für die Unternehmer zu sein, war die Perspektive grundlegender gesellschaftlicher Umwälzungen eher lästig.

In der Revisionismusdebatte von 1899 fanden sie daher in Eduard Bernstein, der den Marxismus und die soziale Revolution offen angriff, einen Fürsprecher. In der Massenstreikdebatte zur Zeit der russischen Revolution von 1905 wandten sich die führenden Gewerkschaftsfunktionäre heftig gegen Rosa Luxemburg und andere, die für eine politische Mobilisierung breiter Schichten der Arbeiterklasse eintraten. Im "Correspondenzblatt" der Generalkommission der Gewerkschaften wurde die gewerkschaftliche Perspektive wie folgt zusammengefasst: "Die Schäden des sozialen Krieges können zum großen Teil durch Anerkennung der Gewerkschaften, durch gemeinsame korporative Regelung des Arbeitsverhältnisses und Einsetzung gemeinsamer Einigungsstellen erspart werden" (zit. nach Klönne/Reese, Kurze Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung, S. 93).

Staat und weiterblickenden Unternehmern war das nicht entgangen. Durch die Novelle zur Gewerbeordnung von 1891 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für freiwillig gebildete Arbeiterausschüsse geschaffen. In Novellen des Bayerischen (1900) und des Preußischen Berggesetzes (1905) wurde zum ersten Mal gesetzlich festgelegt, dass in Bergbaubetrieben mit mehr als 20 bzw. 100 Arbeitnehmern Arbeiterausschüsse gebildet werden mussten. Ihnen standen Informations- und Anhörungsrechte in sozialen und personellen Fragen zu. Von deren Notwendigkeit zur Vermeidung des "sozialen Krieges" mag den bürgerlichen Gesetzgeber auch überzeugt haben, dass es 1905 unter den Bergarbeitern im Ruhrgebiet gegen den Willen der Gewerkschaftsführung einen Streik mit 200.000 Beteiligten gegeben hatte.

Mitbestimmung als "Vaterländischer Hilfsdienst"

Auf den Ausbruch des Ersten Weltkrieges reagierten die Gewerkschaften schon am 2. August, am Tag nach der Mobilmachung und noch vor der Zustimmung der SPD zu den Kriegskrediten, mit einer vorbehaltlosen Unterstützung der "eigenen" Nation und Zurückweisung des Klassenkampfs. Sie versicherten, sich für die Dauer des Krieges gegen jeden Streik zu stellen und der Regierung zudem bei der Vermittlung von Arbeitskräften zu helfen. Dies widersprach einer gewerkschaftlichen Perspektive nicht, im Gegenteil. Gewerkschaftszeitungen führten aus, dass die deutsche Arbeiterklasse beim "Kampf um den Weltmarkt" ihren eigenen Vorteil wahren und deshalb im Krieg die "herrschenden und besitzenden Klassen" unterstützen müsse, von denen sie abhängig sei.

Bereits 1915 griffen die Gewerkschaften auf Seiten der Arbeitgeber in einen Lohnstreik der Berliner Metallarbeiter ein. Der Staat richtete daraufhin einen Ausschuss ein, der unter Vorsitz eines Militärs paritätisch von Gewerkschaftern und Unternehmern besetzt war und sich um Beschwerden von Arbeitern kümmern sollte. Ähnliche Entwicklungen gab es auch in anderen Regionen und Industriezweigen.

Die guten Erfahrungen von Unternehmern und Militärs mit den Gewerkschaften führten daraufhin 1916 dazu, dass im "Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst" in allen kriegswichtigen gewerblichen Betrieben mit mehr als 50 Arbeitern Arbeiterausschüsse und bei mehr als 50 Angestellten Angestelltenausschüsse zwingend gebildet werden mussten. Sie hatten Anhörungsrechte in sozialen Angelegenheiten und sollten ausdrücklich "das gute Einvernehmen" zwischen "Arbeiterschaft und Arbeitgeber fördern".

Trotzdem kam es 1916 und 1917 zu großen Streiks gegen Krieg und Ernährungsnotstand. Es bildete sich die Bewegung der betrieblichen "Obleute", die sofort in Konflikt mit der Gewerkschaftsführung geriet. Letztere zögerte nicht, gemeinsam mit Militär und Staat gegen die Obleute vorzugehen.

Auf die Novemberrevolution von 1918 reagierte die deutsche Bourgeoisie mit dem "Abkommen über eine Zentralarbeitsgemeinschaft" (Stinnes-Legien-Abkommen) mit den Gewerkschaften, das sich direkt gegen die revolutionäre Bewegung der Arbeiterklasse richtete. Es brachte den Gewerkschaften erstmals die umfassende Anerkennung als Tarifpartner und verpflichtete die Unternehmer, in allen Betrieben mit über 50 Beschäftigten Arbeiterausschüsse einzusetzen.

Der Leiter des Industrieverbandes der technischen Industrie und spätere Reichsschatzminister Hans von Raumer erklärte später, dieses Abkommen habe Deutschland "vor einer bolschewistischen Revolution bewahrt" und "die Betriebe in Ordnung" gehalten, als alle anderen Autoritäten zusammengebrochen seien.

Von der "Wirtschaftsdemokratie" zur Kapitulation vor Hitler

In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde schließlich die Einrichtung von Betriebsräten "zur Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen" der Arbeiter und Angestellten verankert. Die tatsächlich entstehenden Betriebsräte waren politisch aber äußerst unterschiedlich. Ein beträchtlicher Teil betrachtete sich als Keimform einer künftigen Rätedemokratie und trat für eine weitgehende Sozialisierung der Produktion ein.

Mit der gewaltsamen Niederschlagung verschiedener Arbeiteraufstände setzten sich aber die "gemäßigten" Betriebsräte durch, die der SPD- und Gewerkschaftsführung nahe standen. Diese betrachteten die Betriebsräte als korporatives Element und schrieben dies auch in dem Betriebsrätegesetz von 1920 fest. Dieses Gesetz verpflichtete die Betriebsräte "zur Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber", aber auch zur "Unterstützung des Arbeitgebers in der Erfüllung der Betriebszwecke" und dazu, "den Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren". Einige Jahre später wurden, ebenfalls zur Kanalisierung und Dämpfung sozialer Konflikte, Arbeitsgerichte und eine Arbeitslosenversicherung eingeführt.

Von ihrer Einbindung in die Wirtschaft und den sozialen Zugeständnissen berauscht, die sie sich mit ihrer aktiven Unterstützung von Krieg und Konterrevolution erkauft hatte, erklärten die Gewerkschaften dies auf ihrem Kongress im September 1928 offiziell als Weg zum Sozialismus, in Form der "Wirtschaftsdemokratie", die durch eine "schrittweise Demokratisierung der Wirtschaft unter Führung der Gewerkschaften" erfolgen sollte. Bernstein kam so noch einmal zu Ehren.

Schon im Jahr darauf allerdings wurde diese Theorie bereits wieder Makulatur. Der Weltkapitalismus wurde von einer Krise erschüttert, die bald katastrophale Ausmaße annahm und in Deutschland zunächst die Notstands-Regime von Brüning, Papen und Schleicher an die Macht brachte. Als kleineres Übel zum Faschismus wurde Brüning von den Gewerkschaften toleriert, Papen nicht bekämpft, und die Regierung des General von Schleicher unterstützte die Gewerkschaftsführung gar, weil sie versuche, "einen Teil unserer Forderungen zu erfüllen". Aber auch das half nichts, Schleicher wurde schließlich durch Hitler ersetzt.

Jede politische und soziale Orientierung hat ihre eigene Logik. Als die Gewerkschaftsführung am 9. April 1933 das Unfassbare tat und keine fünf Jahre nach dem Bekenntnis zur "Wirtschaftsdemokratie" dem faschistischen Regime ihre Dienste anbot, sprach sie selbst aus, dass darin keine Abkehr, sondern eine Konsequenz gewerkschaftlicher Perspektiven lag: "Getreu seiner Aufgabe, am Aufbau einer sozialen Ordnung des deutschen Volkes mitzuwirken, in der die Lebensrechte der Arbeiterschaft entsprechend ihrer Bedeutung für das Volksganze in Staat und Wirtschaft gesichert sind, erklärt sich der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund bereit, die von den Gewerkschaften in jahrzehntelanger Wirksamkeit geschaffene Selbstverwaltungsorganisation der Arbeitskraft in den Dienst des neuen Staates zu stellen." (zit. nach Klönne/Reese, S. 200).

Am 1. Mai demonstrierten die Gewerkschaften unter Hakenkreuzfahnen, am Tag darauf stürmten faschistische Banden alle gewerkschaftlichen Einrichtungen und verschleppten zahlreiche Gewerkschafter ins KZ. Alle demokratischen und sozialen Zugeständnisse, die in den Jahrzehnten zuvor aus Furcht vor einer revolutionären Entwicklung gemacht worden waren, wurden nun zerstört. Die Konzeption, mittels staatlicher Regelungen und Mitsprache in den Betrieben die Despotie des Kapitals allmählich zurückzudrängen, hatte sich im entscheidenden Moment nicht nur als falsch erwiesen. Sie bildete die theoretische und politische Grundlage für einen Verrat welthistorischen Ausmaßes.

Die Nachkriegszeit

Nach dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes strebten breite Schichten von Arbeitern, darunter auch viele einfache Gewerkschafter, SPD- und KPD-Mitglieder, eine Entmachtung der deutschen Großunternehmer an, die Hitler finanziert und von Krieg, Faschismus und Zwangsarbeit profitiert hatten. In allen größeren Industrieregionen bildeten sich antifaschistische Komitees und Betriebsräte, die die Produktion und die Versorgung der Bevölkerung selbst in die Hand nahmen. Im Ruhrgebiet gab es unter der Parole "Die Gruben in des Volkes Hand" immer wieder Streiks und Demonstrationen, an denen sich Zehntausende Arbeiter beteiligten, in Hessen ergab eine Volksabstimmung über 70 Prozent Zustimmung für eine Sozialisierung der Schlüsselindustrien. Selbst im ersten Programm der CDU fanden sich antikapitalistische und sozialistische Phrasen. Die KPD in Ost wie West lehnte dagegen eine sozialistische Perspektive ausdrücklich ab.

Unter diesen Bedingungen einer breiten Bewegung in der Arbeiterklasse waren die Besatzungsmächte auf die alten Organisationen SPD, KPD und Gewerkschaften angewiesen, deren Führer im Exil überlebt hatten. In Ostdeutschland löste die Gruppe Ulbricht systematisch alle unabhängigen Organisationen der Arbeiter, wie Komitees und Betriebsräte, auf und übergab die Betriebe und Verwaltungen erst an ihre alten Besitzer, bevor sie dann nach Beginn des Kalten Krieges verstaatlicht wurden.

Im Westen förderten die britische und die amerikanische Besatzungsmacht gezielt den Wiederaufbau von SPD und Gewerkschaften, um die Arbeiterbewegung unter Kontrolle zu bekommen. Insbesondere die Gewerkschaftsführer, von denen die Streiks scharf abgelehnt wurden, taten alles, um die Bewegung für Sozialisierung abzuwürgen. Aus diesem Grund wurde von der britischen Militärverwaltung die paritätische Mitbestimmung eingeführt.

Im Bericht des britischen Kontrolloffiziers Harris Burland vom 11. Juli 1947 heißt es dazu: "In den einzelnen Stahlwerken drängten die Betriebsräte, die im allgemeinen linker orientiert waren, das Management der Konzerneigentümer zu weitreichenden Zugeständnissen, von denen viele anarchistischer und unpraktikabler Natur waren." Es sei daher notwendig, "den Arbeitern und Gewerkschaften Anteil an der Verantwortung des Managements zu geben", dies würde "auf lange Sicht bedeuten, Arbeiterunruhen in der Industrie zu verhindern". (zitiert nach: Schmidt/Fichter, Der erzwungene Kapitalismus, Berlin 1971, S. 33). Es ist verständlich, dass nun die Unternehmer die Mitbestimmung als "Schritt zur Wirtschaftsdemokratie" lobten.

Nach Gründung der Bundesrepublik 1949 begann der im gleichen Jahr entstandene DGB systematisch, die Gewerkschaften von linken Mitgliedern und Funktionären zu säubern.

Damit bereitete sich die Gewerkschaftsbürokratie auf ihre künftige Rolle in der Bundesrepublik vor. Trotz neu erwachtem Widerstand aus dem Unternehmerlager wurde nicht zuletzt durch die Intervention des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) die von den alliierten Besatzern eingeführte paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie mit dem Mitbestimmungsgesetz von 1951 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Ein Jahr später wurde gegen heftigen Protest in der Arbeiterklasse das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 eingeführt. Es bestimmte: "Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten im Rahmen der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle des Betriebs und seiner Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Gemeinwohls zusammen." Das Gemeinwohl eines Betriebes, der dem Arbeitgeber gehört!

Des Weiteren legte das Gesetz dem Betriebsrat eine Friedenspflicht (Verbot von Arbeitskämpfen) und Schweigepflicht auf. Dafür bekam er ein Anhörungsrecht bei Einstellungen und Kündigungen und Mitsprache bei Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Abgesehen von der Nennung des Wortes Gemeinwohl gelten diese Regelungen im Wesentlichen bis heute.

Die Gewerkschaften lehnten das Gesetz zwar öffentlich ab, weigerten sich aber, dagegen irgendwelche Kampfmaßnahmen zu ergreifen. Nicht zufällig begann im selben Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der KPD, dem 1956 stattgegeben und die Partei aufgelöst wurde. Der Nachkriegsboom führte dann dazu, dass SPD und Gewerkschaften ihre Kontrolle über die Arbeiterklasse wieder etwas festigen konnten.

Diese Periode brach jedoch bereits Ende der 60er Jahre wieder auf. Ab 1968 entwickelten sich große Streikbewegungen insbesondere in der Montanindustrie, aber auch im Automobilbau, wieder einmal gegen den Willen der Gewerkschaftsführung, die mit allen Mitteln die Streiks und Besetzungen zu unterdrücken versuchte. Vor diesem Hintergrund wurde 1972 eine Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes eingeführt. Die wesentliche Neuerung sah nun ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben vor, selbstverständlich nur nach Unterrichtung des Arbeitgebers und wenn dem nicht "unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen", kurz Interessen des Arbeitgebers, entgegenstehen.

Vier Jahre später, Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) war gerade durch den deutlich rechteren Helmut Schmidt (ebenfalls SPD) ersetzt worden, trat an Stelle der paritätischen Mitbestimmung in der Montanindustrie das Mitbestimmungsgesetz von 1976, das für alle Kapitalgesellschaften mit mindestens 2000 Beschäftigte gilt. Während der Geltungsbereich ausgedehnt wurde, wurde die Parität abgeschafft. Auf der Arbeitnehmerseite muss mindestens ein Vertreter der leitenden Angestellten sitzen, bei Stimmengleichheit entscheidet zudem der Vorsitzende, bei dem durch das Wahlverfahren sichergestellt ist, dass er von den Kapitalvertretern kommt.

Aus diesem Grund, erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für mit dem Grundgesetz vereinbar, mit der ausdrücklichen Begründung, die Entscheidungsgewalt der Kapitaleigner über "ihr" Eigentum werde durch das Gesetz nicht angetastet. In der Praxis werden der Arbeitsdirektor und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende von den Gewerkschaftsvertretern gestellt.

Während den Gewerkschaften solcherart Mitbestimmung eingeräumt wurde, gingen diese mit Unvereinbarkeitsbeschlüssen massiv gegen linke Tendenzen in ihren eigenen Reihen vor.

Bilanz

Die Einbindung von Betriebsräten und Gewerkschaftern hat sich für die Unternehmen gelohnt. Mit ihrer Hilfe konnten sie massive Angriffe auf Arbeitsplätze, Löhne und Rechte der Arbeiter durchsetzen.

Studien zufolge ging die Zahl der Beschäftigten in der Montanindustrie in den achtziger Jahren von 434.000 im Jahre 1985 auf 352.000 im Jahre 1990 zurück. Danach stieg sie aufgrund der Wiedervereinigung kurzzeitig auf 492.000 (1991), um bis 1994 wieder auf 307.000 zu sinken, also unter das Niveau der alten Bundesrepublik zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung. Allein in Dortmund sind in der Stahlindustrie von 30.000 Erwerbsarbeitsplätzen im Jahre 1970 nur noch 2.000 übrig geblieben.

Eine gemeinsame Studie der Bertelsmann- und der Hans Böckler-Stiftung (gesponsert von der Bertelsmann AG bzw. vom DGB) aus dem Jahr 1998 kommt zu dem Schluss: "In den neunziger Jahren hat in Deutschland unter schwierigen Bedingungen ein breiter und tiefer wirtschaftlicher Strukturwandel stattgefunden, dessen insgesamt erfolgreicher Verlauf eine der Hauptursachen des gegenwärtigen wirtschaftlichen Aufschwungs ist. Die Mitbestimmung hat diesen Strukturwandel, der der Anpassung an den verschärften Wettbewerb in immer stärker internationalisierten Märkten diente, nicht behindert. Im Gegenteil hat sie ihn in vielen Fällen aktiv unterstützt, und zwar in der Regel auch dort, wo er den Beschäftigten erhebliche Opfer abverlangt hat."

Wenn heute trotzdem Stimmen aus dem Unternehmerlager nach einer Abschaffung der Mitbestimmung rufen, so hat dies mehrere Gründe.

Zum einen empfinden sie die umständlichen und komplizierten Mechanismen der Mitbestimmung als Hindernis für schnelle Entscheidungen im globalen Wettbewerb. "Ausländische Investoren seien darüber erschreckt, dass Unternehmensentscheidungen in Deutschland nicht ausschließlich nach Gesichtspunkten wirtschaftlichen Erfolgs und der Wertsteigerung für Anteilseigner getroffen werden," fasst die Hans-Böckler-Stiftung die entsprechenden Argumente zusammen. "Es störe sie, dass wirtschaftsfremde Gesichtspunkte berücksichtigt werden sollen. Außerdem verzögere die Mitbestimmung in den Augen ausländischer Investoren unternehmerische Entscheidungen. Dies gelte in einer Weltwirtschaft mit immer schnelleren Abläufen als erheblicher Nachteil."

Zum anderen laufen den Gewerkschaften aufgrund ihrer Mitwirkung bei Arbeitsplatz- und Sozialabbau die Mitglieder davon. Es fällt ihnen zunehmend schwerer, die Arbeiterklasse unter Kontrolle zu halten - wie unter anderem der jüngste einwöchige Streik bei Opel Bochum gezeigt hat. Ihre Einbeziehung mittels Mitbestimmung droht damit ihren Nutzen zu verlieren und die Unternehmen gehen zu offenen Repressionsmethoden über.

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