Datenschutzbericht 2003-2004 dokumentiert umfassendes Überwachungssystem

Der neueste Bundesdatenschutzbericht dokumentiert, dass im Rahmen der sogenannten Terrorismusbekämpfung ein umfassender Überwachungsapparat aufgebaut worden ist, der große Teile der Bevölkerung bespitzelt und Verfassungsgrundsätze wie die Trennung von Polizei und Geheimdienst außer Kraft setzt.

Mitte April stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, seinen neuesten Tätigkeitsbericht für 2003-2004 vor. Der Datenschutzbeauftragte wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundestag gewählt und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums. Seine Aufgabe ist es, die staatlichen Behörden zu beraten, zu unterstützen und auf die Einhaltung des Datenschutzes zu achten. Dementsprechend ist seine Kritik stets diplomatisch und zurückhaltend.

Dennoch fühlte sich Schaar verpflichtet, ausdrücklich vor den Auswirkungen der Anti-Terrorgesetzen zu warnen, die nach den Anschlägen des 11. September 2001 im Eiltempo verabschiedet worden waren. Der Datenschutz in Deutschland müsse ernster genommen werden, mahnt er in seinem Bericht. Zu häufig gehe "Sicherheit vor Datenschutz". "Sicherheit" ist dabei ein Euphemismus für das umfassende Ausspionieren der Bevölkerung. Schaar fordert eine Überprüfung der Anti-Terrorgesetze, und zwar unabhängig vom Bundesinnenministerium. Außerdem verlangt er einen Aufschub der Einführung von biometrischen Pässen im Herbst 2005.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der für die Anti-Terrorgesetze und die Einführung der biometrischen Pässe verantwortlich ist, reagierte auf Schaars Ermahnungen, als handle es sich um Majestätsbeleidigung. Schaar habe seine Kompetenzen überschritten, behauptete Schily. "Er hat kein allgemein-politisches Mandat, das ihn dazu bemächtigt, sich in dieser Frage zu Wort zu melden."

Schily hält nichts von einer unabhängigen Kontrolle der Regierung. Dies zeigt unter anderem sein Umgang mit den Anti-Terrorgesetzen. Diese Gesetze räumen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene zahlreiche, bislang untersagte Überwachungsmöglichkeiten ein. Diese Möglichkeiten waren teilweise befristet und sollten nach Ablauf von drei Jahren vom Bundestag überprüft werden. Daran erinnert der Datenschutzbericht.

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) sah vor, dass das Parlamentarische Kontrollgremium dem Bundestag nach Ablauf von drei Jahren (also am 1. Januar 2005) einen entsprechenden Bericht vorlegt, der sich auf Daten aus dem Bundesinnenministerium stützt. Der Bericht sollte über die Durchführung sowie über Art, Umfang und Anordnungsgründe der angeordneten Überwachungsmaßnahmen Auskunft geben.

Ein solcher Bericht ist zwar inzwischen fertig gestellt worden, er wird aber als vertrauliche Verschlusssache behandelt und wurde bis jetzt weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit vorgelegt. Stattdessen hat Schily am 11. Mai auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums eine sieben Seiten umfassende Zusammenfassung des Berichts veröffentlicht, in der pauschal behauptet wird, die Sicherheitsbehörden hätten ihre zusätzlichen Befugnisse "erfolgreich wie zurückhaltend und verantwortungsvoll" genutzt. Zur Untermauerung wird dann eine relativ geringe Zahl von Auskünften angeführt, die die Nachrichtendienste zu verschiedenen Maßnahmen eingeholt hätten.

Zahlen, die diesem verharmlosenden Bild widersprechen, werden dagegen unterdrückt. So erwähnt die Zusammenfassung zwar "Sicherheitsüberprüfungen zum Sabotageschutz in militärischen Sicherheitsbereichen und sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen", nennt aber keine konkreten Zahlen, da diese als Verschlusssache eingestuft wurden.

Anfang April veröffentlichte die Frankfurter Rundschau dann Einzelheiten aus dem vertraulichen Originalbericht. Es stellte sich heraus, dass die meisten "Sicherheitsüberprüfungen zum Sabotageschutz", insgesamt 1.544, im Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt worden waren. Weil die Behörden befürchteten, eine Computer-Panne im Zuge der Umstellung der Systeme auf Hartz-IV könnte eine verzögerte Auszahlung der Gelder nach sich ziehen und Proteste auslösen, waren Computerspezialisten kurzerhand zum Sicherheitsrisiko erklärt und vom Geheimdienst durchleuchtet worden. Die neuen Befugnisse der Anti-Terrorgesetze wurden also eingesetzt, um sozialen Protesten vorzubeugen.

Der Datenschutzbericht dokumentiert auch, dass die Behörden bei der Überwachung der Bevölkerung noch über die ausgedehnten gesetzlichen Möglichkeiten hinausgehen. So speicherte das Bundeskriminalamt Daten von Teilnehmern an globalisierungskritischen Demonstrationen in einer Datenbank namens "Global". Die Daten stammten von Polizeidienststellen aus dem In- und Ausland.

Das Ergebnis eines Kontrollbesuchs beim Bundeskriminalamt im April 2003 protokolliert der Datenschutzbeauftragte folgendermaßen: "Die Informationen betrafen auch Personen, die nur mittelbar in den Themenzusammenhang mit der Globalisierungsgegnerschaft gestellt werden konnten. Auf diese Weise wurden in der Datei auch Daten zu Personen undifferenziert gespeichert, die lediglich an Anti-Globalisierungsveranstaltungen teilgenommen oder Kundgebungen hierzu ordnungsgemäß angemeldet hatten, ohne dass gegen sie strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden waren. Nach meinen Feststellungen kam die Datei,Global’ in ihrer Zielsetzung einer vom BKA geführten Vorsorgedatei gleich."

Die gesetzeswidrigen Personendaten aus der Datei wurden nach dem Besuch des Datenschutzbeauftragten zwar gelöscht. Doch die Daten, für die gesetzliche Voraussetzungen vorlagen, wurden kurzerhand in eine andere Zentraldatei des BKA überführt.

Das BKA verfügt offensichtlich über zahlreiche solche Dateien. Der Datenschutzbeauftragte merkt dazu an: "Trotzdem besteht die Problematik der Auswertedateien weiter fort. Nach dem Muster der Datei,Global’ werden im BKA noch weitere Auswertedateien zur Erkenntnisgewinnung über andere gesellschaftliche Erscheinungen und Entwicklungen geführt."

Eine solche Datei besteht unter dem Schlagwort "Bekämpfung des islamistischen Terrorismus". Auch in dieser Index-Datei werden die Personalien von Personen gespeichert, die in "irgendeiner Form bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus bekannt geworden sind", selbst wenn sie mit diesem an sich gar nichts zu tun haben.

Verschmelzung von Geheimdienst und Polizei

Im Dezember 2004 hat in Berlin ein neues, zentrales Terrorismusabwehrzentrum seine Arbeit aufgenommen. Unter Federführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden dort Informationen aller Geheimdienste sowie der Bundes- und Landeskriminalämter zentral zusammengetragen und ausgewertet. Alle Sicherheitsbehörden bis hinunter zur Ortspolizei sollen in absehbarer Zeit Zugriff auf die im neuen Sicherheitszentrum angelegten Dateien haben.

Damit ist das seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges geltende Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei aufgehoben worden. Das Trennungsgebot geht auf die drei Westalliierten zurück, die am 14. April 1949 dem Parlamentarischen Rat, der über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verhandelte, geschrieben hatten, der künftige Geheimdienst dürfe "keine Polizeibefugnisse" haben und keine Bundespolizeibehörde dürfe Befehlsgewalt über Landes- oder Ortspolizeibehörden besitzen. Das Trennungsgebot besaß dadurch Verfassungsrang.

Die Vorgaben der Alliierten entsprangen den bitteren Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) des Naziregimes. 1933 war vom damaligen preußischen Innenminister Hermann Göring die Gestapo gegründet worden, die sich in wenigen Jahren einen hochzentralisierten und mächtigen Sicherheitsapparat aufbaute und damit die Bevölkerung terrorisierte. Elf Jahre später, 1944, erreichte die Gestapo eine Stärke von 32.000 Mann und unterhielt ein äußerst effektives und brutales Überwachungssystem. Sie arbeitete "präventiv", indem sie gezielt Meldungen über staatsgefährdende Bestrebungen oder regimekritische Haltungen nachging. Die Zahl ihrer Opfer liegt in den Hunderttausenden.

Nun hat der sozialdemokratische Bundesinnenminister diese historischen Erfahrungen beiseite gewischt und einer neuen Zusammenlegung von Geheimdienst und Polizei den Weg bereitet. "Rund 180 Spezialisten aus Bund und Ländern sind derzeit im Terrorismusabwehrzentrum tätig", schreibt das Bundesinnenministerium auf seiner Website. "Neben dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten der Bundesnachrichtendienst, die Kriminal- und Verfassungsschutzämter der Länder, der Bundesgrenzschutz, das Zollkriminalamt, der Militärische Abschirmdienst, der Generalbundesanwalt sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum mit."

Europäische Vernetzung

Die Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten wird von deutscher Seite auch auf europäischer Ebene vorangetrieben. Vorrangige Opfer dieser europäischen Zentralisierung sind Ausländer und Flüchtlinge. Die Einschränkung ihrer demokratischen Rechte dient dabei oftmals als Test und Vorlauf für Angriffe auf demokratische Rechte der Gesamtbevölkerung.

Die in der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) zusammengeschlossenen europäischen Datenschutzbeauftragten warnten erst kürzlich vor den Gefahren für die Bürgerrechte, die von einem schleichenden Ausbau des derzeit bestehenden Schengener Informationssystems (SIS) zu einem europaweiten polizeilichen Informations- und Recherchesystem ausgehen.

Das SIS diente bisher vor allem zur "Ausschreibung" von sogenannten "Drittausländern", denen die Einreise in die Länder der Europäischen Union verweigert wird. In der Datei sind die Daten aller an den Außengrenzen der EU abgewiesenen Flüchtlinge gespeichert, außerdem von abgelehnten, ausgewiesenen oder abgeschobenen Asylsuchenden und aus anderen Gründen von einem Einreiseverbot in die EU betroffenen Ausländern.

Eine umfassende Überprüfung dieser Ausschreibungen durch die GKI ergab, dass im Spätsommer 2003 etwa 270.000 der insgesamt 800.000 Ausschreibungen im SIS von deutscher Seite stammten. "Deutschland hatte damit nach Italien die meisten Ausschreibungen veranlasst."

In der zweiten Stufe der Überprüfung wurden stichprobenartig 400 Datensätze (ca. jeder 500ste) beim BKA ausgewählt und bei den zuständigen Ausländerbehörden überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass nur in neun Fällen (2,25 Prozent) die Ausschreibungen aufgrund einer "Gefahrenabwehr" erfolgt waren. Der weitaus größte Teil der Daten war aufgrund von Einreiseverweigerungen durch die zuständigen Ausländerbehörden der Schengen-Mitgliedsländer (alle EU-Mitgliedsländer mit Ausnahme von Großbritannien und Irland plus Norwegen und Island) erfasst worden.

In den meisten Prüffällen lag der Ausschreibung zwar eine rechtsgültige Ausweisungs- oder Abschiebeverfügung zu Grunde, aber in immerhin etwa 20 Prozent der Fälle waren Betroffene nur zum Zweck der Aufenthaltsermittlung im SIS ausgeschrieben. Dies ist im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht gerechtfertigt.

Die darin zum Ausdruck kommende äußerst restriktive, auf Abwehr und Ausgrenzung ausgerichtete Ausländerpolitik Deutschlands und der EU bekommen auch viele Ausländer zu spüren, die ein Visum für Deutschland beantragen müssen. Es ist - entgegen der Berichterstattung der Medien - sehr schwierig, ein solches Visum zu erhalten. Im Falle einer Ablehnung ist es fast unmöglich, eine wirkliche Überprüfung und Erklärung für den Ablehnungsgrund zu bekommen.

Für die Ablehnung eines Visumsantrags genügt es bereits, dass der Antragsteller Staatsangehöriger eines so genannten "Problemstaates" ist, bei dem pauschal ein erhöhtes Risiko für die nationale Sicherheit unterstellt wird. Was ein "Problemstaat" ist, wird willkürlich nach aktuellem politischem Interesse bestimmt.

Werden von einer überprüfenden Stelle (Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst) Bedenken gegen einen Visumsantrag geltend gemacht, wird grundsätzlich kein Visum ausgestellt.

Gründe für die Ablehnung eines Visums werden dabei nicht genannt. Die Antwort wird zudem systemtechnisch so erteilt, dass für die Visastellen nicht ersichtlich ist, welche Sicherheitsbehörde Bedenken erhoben hat. Dies scheint vor allem das BKA auszunutzen. Der Datenschutzbericht hält fest, dass dem BKA "eine entscheidende Rolle" zukommt, wenn es darum geht, Visa-Anträge abzulehnen. Außerdem würden "Visabewerber aus bestimmten Ländern ... in vielen Fällen" gar nicht überprüft, sondern willkürlich abgelehnt. Stützen kann sich das BKA auf die bestehende Intransparenz des Verfahrens.

Big Brother is watching you

In seinem 1948 verfassten Roman "1984" hat George Orwell die politischen Methoden und Mechanismen des totalen Überwachungsstaats hellsichtig und detailliert beschrieben. Doch die technischen Möglichkeiten des Jahres 2005 konnte er damals nicht einmal erahnen.

DNA-Datenbanken, Rasterfahndung, Erstellung von Täterprofilen, flächendeckende Video- und Satellitenüberwachung, Verknüpfung bestehender Datenbanken, Erfassung von Auto-Kennzeichen während der Fahrt ebenso wie der Standort von Personen über das Handy, Abfragen der Stammdaten von Bankkunden, Speicherung der Daten von Telefon- und Internetverbindungen, Gesundheitsdaten, usw. - dies alles lässt eine totale Überwachung 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche möglich werden.

Der deutsche Staat und sein Innenminister Schily legen die Grundlagen, die politischen Methoden des orwellschen Überwachungsstaats mit den modernsten technischen Möglichkeiten zu verbinden.

Dies legt die beschlossene Einführung biometrischer Reisepässe für alle Bundesbürger ab dem 1. November dieses Jahres nahe. Er enthält einen Chip, in dem ein digitales Foto des Inhabers gespeichert wird. Von März 2007 an sollen die Bilddaten um zwei digitale Fingerabdrücke ergänzt werden. Später soll noch ein Abbild der Augeniris dazukommen. Damit könnte zunächst jeder Grenzübertritt verfolgt werden. Sinn macht dieser Ausweis allerdings nur, wenn eine Datei existiert, in der die biometrischen Daten aller Einwohner Deutschlands gespeichert sind. Die Geheimdienste könnten so jeden Schritt und Tritt verfolgen.

Bundesinnenminister Schily arbeitet derweil an weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen, einem dritten Paket von Anti-Terrorgesetzen. Als erstes will er dabei die Befristung der Regelungen aus den bisherigen Sicherheitspaketen aufheben.

Außerdem beabsichtigt Schily, dem Bundeskriminalamt zu erlauben, bei den Banken nicht nur im Falle einer Strafverfolgung, sondern auch "präventiv" Kontostammdaten zu überprüfen - mit anderen Worten, ohne nähere Begründung. Die noch bestehenden Hürden bei den Auskunftsbefugnissen gegenüber Banken und Luftfahrtunternehmen sind ihm ohnehin ein Dorn im Auge - er will sie senken. Darüber hinaus strebt er an, weitere gemeinsame Daten-Banken der Polizei-Behörden und der Geheimdienste zu ermöglichen.

Angesichts der von Bundeskanzler Gerhard Schröder ins Gespräch gebrachten Neuwahlen noch in diesem September ist es unklar, ob die jetzige rot-grüne Regierungskoalition diese weiteren Angriffe auf demokratische Grundrechte und die verstärkten Vorbereitungen auf einen zentralen Überwachungsstaat noch durch das Parlament bringt.

Aber eines kann jetzt schon festgehalten werden: In der siebenjährigen Regierungszeit von SPD und Grünen wurden die schärfsten Angriffe auf demokratische und soziale Rechte seit 1945 in Gang gesetzt. Sowohl bei der Einschränkung demokratischer Rechte, der Verschärfung des Ausländerrechts durch das sogenannte Zuwanderungsgesetz als auch beim Abbau sozialer Errungenschaften vor allem durch die Hartz-Maßnahmen gab es eine faktische Große Koalition, um die dafür erforderlichen Gesetze im Bundesrat zu verabschieden.

Folgerichtig haben die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU wie Wolfgang Bosbach und Günter Beckstein bereits erklärt, dass die Vorarbeiten des amtierenden Innenministers Otto Schily (SPD) für ein drittes Sicherheitspaket in die richtige Richtung gehen und von einer CDU geführten Bundesregierung auf jeden Fall umgesetzt und noch weiter verschärft würden.

Der Datenschutzbericht kann unter http://www.bfd.bund.de/information/20tb_broschuere.pdf vollständig heruntergeladen werden.

Siehe auch:
Innenministerkonferenz hebt Trennung von Polizei und Geheimdiensten auf
(14. Juli 2004)
Bundesregierung nutzt Anti-Terror-Gesetze um sozialen Protesten vorzubeugen
( 14. April 2005)
Mehr Überwachungen und weniger demokratische Grundrechte
( 5. Juni 2003)
Anti-Terrorpaket II in Kraft
( 3. Januar 2002)
Otto Schilys Anschlag auf demokratische Grundrechte
( 1. November 2001)
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