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Deutschland: Innenminister Schily verbietet türkische Zeitung

Von Justus Leicht
16. März 2005

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat Ende Februar in einer Nacht- und Nebelaktion die in Hessen ansässige Yeni Akit GmbH verboten, von der die islamistische Zeitung Anadolu Vakit (Die Zeit in Anatolien) herausgegeben wird. Das Vermögen der GmbH wurde beschlagnahmt.

Bei Anadolu Vakit handelt es sich um die Europaausgabe der in der Türkei legal erscheinenden Zeitung Vakit. In einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums hieß es zu dem Verbot: "Rechtsgrundlage für das Verbot sind die §§ 3 und 17 VereinsG in Verbindung mit § 130 StGB (Volksverhetzung). Die Yeni Akit GmbH richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, ihr Zweck und ihre Tätigkeit laufen den Strafgesetzen zuwider. In einer Vielzahl von Artikeln wird der Holocaust geleugnet oder verharmlost und anti-semitische / anti-westliche Propaganda verbreitet."

Presseberichten zufolge hatte bereits Ende 2004 eine CDU-Bundestagsabgeordnete den Innenminister auf einen Artikel in der Zeitung hingewiesen, in dem der Holocaust geleugnet wurde. Laut Spiegel Online soll das Blatt den Holocaust und die "so genannten Gaskammern" als "Lüge" und "nichts anderes als zionistische Musik" bezeichnet haben.

Ob tatsächlich bei einer "Vielzahl" der beanstandeten Artikel der Holocaust geleugnet wurde oder die "anti-westliche Propaganda" den Verbotsgrund ausmachte, darüber ließ sich der Bundesinnenminister nicht aus. Er behauptete einfach, es handele sich nicht um Einzelfälle sondern um "systematisch betriebene Volksverhetzung", die er "keinesfalls dulden werde". Er fuhr fort: "Trotz einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren haben sich der Gesellschafter und die Geschäftsleitung des Verlags keineswegs einsichtig gezeigt, sondern vielmehr die Intensität und Häufigkeit der Artikel volksverhetzenden Inhalts spürbar verschärft."

Eine bemerkenswerte Erklärung für ein vollständiges Verbot einer Pressepublikation. Der Vorwurf der "systematisch betriebenen Volksverhetzung", also des fortgesetzten Verstoßes gegen einen Straftatbestand, wird damit belegt, dass "in den vergangenen Jahren" die Staatsanwaltschaft eine "Vielzahl von Ermittlungsverfahren" durchgeführt habe. Auf Nachfrage der WSWS beim Bundesinnenministerium hieß es dort, es habe insgesamt acht solche Verfahren gegeben. In keinem einzigen Fall war es aber zur Anklageerhebung gekommen - wenn auch aus formalen Gründen, wie das Innenministerium betont.

Die Zeitung wurde also deshalb verboten, weil im Verlauf von mehreren Jahren die Staatsanwaltschaft mehrfach - ergebnislos - wegen Volksverhetzung gegen sie ermittelt hatte und die Publikation sich trotzdem "keineswegs einsichtig gezeigt", d.h. ihre Artikel nicht im Sinne von Polizei und Regierung geändert hatte. Ein Präzedenzfall staatlicher Willkür.

Vakit in der Türkei reagierte auf das Verbot der Deutschland-Ausgabe, indem sie Schily als Nazi beschimpfte und auf mehreren Titelseiten mit Hakenkreuz abbildete, was nicht nur bei Schily, sondern auch bei Vertretern der CDU helle Empörung auslöste. Deren stellvertretender Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach erklärte im Bundestag an Schily gewandt: "Wenn wir sehen, wie Sie in türkischen Medien beschimpft werden, wie Sie als Adolf Hitler dargestellt werden, dann stellt sich auch die Opposition vor diesen Innenminister, dann fühlen wir uns mit beleidigt."

Es wäre Schily freigestanden, Vakit wegen Verleumdung zu verklagen. Statt dessen wandte er sich in einem Brief an seinen türkischen Amtskollegen Abdulkadir Aksu und forderte ihn mehr oder weniger unverhohlen auf, gegen die Zeitung vorzugehen. Solche "Verunglimpfungen" seien "inakzeptabel", heißt es in dem Brief.

Der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, Martin Schulz, wurde noch deutlicher: "Die Frage ist, was sagt eine von einer moderaten, islamischen Partei geführte Regierung zu einer solchen durchgeknallten islamistischen Vereinigung, die hinter diesem Blatt steht. Hier ist der Test für die Bereitschaft der Regierung in Ankara, Radikalen und Extremisten Einhalt zu gebieten." Schulz forderte, "dass die Maßnahmen, die die Bundesrepublik jetzt ergriffen hat, auch von der Türkei unterstützt werden", etwa durch strafrechtliche Verfolgung von Journalisten und Redakteuren von Vakit.

Diese Äußerung ist auch deshalb bemerkenswert, weil das Vorgehen der türkischen Regierung und Justiz gegen oppositionelle Politiker und Presseorgane bisher stets als Hindernis für die Aufnahme des Landes in die EU galt. Nun wird die türkische Regierung von einem prominenten EU-Parlamentarier aufgefordert, gegen "Radikale und Extremisten" vorzugehen - Begriffe, die vom türkischen Staat gerne zur Bezeichnung linker und kurdischer Oppositioneller verwendet werden.

Schulz war vor knapp zwei Jahren vom italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi ebenfalls als Nazi verunglimpft worden, weil er ihm im Europaparlament kritische Fragen gestellt hatte. Obwohl Berlusconi sich auch später ausdrücklich weigerte, sich dafür zu entschuldigen, bemühte sich die deutsche Regierung, einen Konflikt mit ihm zu vermeiden, und unterstützte ihn als EU-Ratspräsidenten. Berlusconi ist allerdings Regierungschef eines EU-Partners, der reichste Mann Italiens und enger Verbündeter der Bush-Regierung. Er verkörpert die "westliche Gesellschaftsordnung", die Schily durch sein Herumtrampeln auf demokratischen Grundrechten schützen will.

Siehe auch:
Bundestag beschließt Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit
(15. März 2005)
Die Abschiebung Metin Kaplans - ein Präzedenzfall staatlicher Willkür
( 16. Oktober 2004)
Innenminister Schily verbietet Kritik an Scharon und Bush
( 24. September 2004)

 

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