Regierung beschließt Ausweitung von Gesinnungsschnüffelei

Mitte Juli hat die Regierung von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf namens "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" verabschiedet, mit dem die Befugnisse der Geheimdienste Verfassungsschutz (Inland), Bundesnachrichtendienst (BND, Ausland) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) drastisch ausgeweitet werden.

Schon bisher konnten die Geheimdienste Flugdaten, Kontodaten, Post, Email und Telefondaten bei Verdacht auf terroristische oder geheimdienstliche Tätigkeiten abfragen sowie Verdächtige mit Bild- und Tonaufzeichnungen überwachen und V-Leute auf sie ansetzen.

Die Überwachung soll künftig technisch noch lückenloser werden: So sollen die Nachrichtendienste Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister auch automatisiert abrufen können. Ferner wird der Einsatz des so genannten IMSI-Catchers, zur Identifikation von Mobiltelefonen ausgeweitet.

Außerdem können die Nachrichtendienste zur Abwehr von erheblichen Gefahren künftig Verdächtige nicht nur - wie bisher - zur Grenzfahndung ausschreiben, sondern europaweit zur verdeckten Registrierung. Die Dienste werden informiert, sobald die ausgeschriebene Person in eine Polizeikontrolle gerät. Neu ist auch die Befugnis des Zolls, Gelder bei Terrorismusfinanzierungsverdacht zur näheren Prüfung sicherzustellen.

Vor allem aber sollen sich in Zukunft Auskunftsersuchen auch auf "verfassungsfeindliche Bestrebungen" erstrecken können, "falls diese eine Bereitschaft zur Gewalt fördern". Die Bundesregierung nennt als Beispiel "islamistische Hassprediger" oder "rechtsextremistische Hetze": In einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums heißt es: "Das Gesetz nimmt dadurch auch den ‚homegrown’ Terrorismus - einschließlich der,geistigen Brandstifter’ - in den Focus, ohne dabei auf dem rechten oder linken Auge blind zu sein."

Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten wird dadurch die neue Gesetzesinitiative weiter aufgeweicht, denn alles, was die Geheimdienste ausspionieren, dürfen sie "zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit" an andere öffentliche Stellen weitergeben.

Während CDU und SPD die neuen Regelungen als "effektivere Terrorismusbekämpfung" feiern, ist Straftatbestand der "Volksverhetzung" (§ 130 StGB) juristisch betrachtet lediglich ein "Vergehen", also kein Verbrechen und erst recht kein Staatsschutzdelikt. Ginge es tatsächlich nur um die Überwachung von möglichen Terroristen, hätte es der Einführung von Gesinnungsdelikten in den Kompetenzkatalog der Geheimdienste nicht bedurft.

Der Begriff der "geistigen Brandstiftung" hat in der Bundesrepublik eine lange Geschichte. Er wird zur Kritik an der herrschenden Politik verwandt, wenn sie mit Unterstützung von Teilen der Medien eine Stimmung gegen die schwächsten Teile der Gesellschaft erzeugt, die jegliche Diskussion vergiftet, Kritik im Keim erstickt und scharfen Angriffen auf demokratische und soziale Rechte den Weg ebnen soll.

Beispiel sind die Kampagnen gegen angeblich "integrationsunwillige" Ausländer und Muslime. Rechte Schläger fühlen sich durch das aus den Reihen von CDU/CSU und anderer Parteien geschaffene politische Klima ermutigt, fremdenfeindliche Angriffe zu begehen.

Umgekehrt haben konservative Politiker immer wieder jede Kritik von links an der herrschenden Politik als Wegbereiter des Terrorismus verleumdet und verfolgt. Keine zehn Jahre nach der Gründung des ersten deutschen Staates nutzte Bismarck zwei erfolglose anarchistische Attentatsversuche auf den Kaiser zur Durchsetzung der Sozialistengesetze aus, die dazu dienten, die damals marxistische SPD zu verbieten - obwohl diese sich immer klar gegen den Terrorismus ausgesprochen hatte. Im Kaiserreich wurde dann auch der heutige Straftatbestand der "Volksverhetzung" (§ 130 StGB) geschaffen, damals hieß es noch "Anreizung zum Klassenkampf".

Vierzig Jahre später 1918 war es dann die bereits degenerierte SPD selbst, die eine Hexenjagd gegen "bolschewistische Hetze und Terror" organisierte. Gemeint war die junge KPD. Diese bekannte sich zwar zur sozialistischen Revolution, Terror wurde aber nicht von ihr, sondern den rechtsradikalen Freikorps ausgeübt, der mit der Ermordung der KPD-Führer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht einen grausigen Höhepunkt erreichte.

Wenig später setzte eine Welle rechtsradikaler Attentate auf linke und liberale Politiker ein, von der die Ermordung des Außenministers Walter Rathenau die größte Empörung auslöste. Der Reichskanzler und Zentrumspolitiker Wirth tätigte damals mit Blick auf die deutschnationale Opposition, die vor dem Mord hysterisch gegen Rathenau gehetzt hatte, seinen berühmt gewordenen Ausspruch: "Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. Da steht der Feind - und darüber ist kein Zweifel: dieser Feind steht rechts." Ausdrücklich in diesem Zusammenhang setzte die Koalition aus Zentrum und SPD dann die später Gesetz gewordene Republikschutzverordnung durch, die sich gegen die "geistigen Brandstifter" des "homegrown Terrorism" von rechts richten sollte - und dann praktisch "auf dem rechten Auge blind" fast ausschließlich gegen die linke und Arbeiterbewegung eingesetzt wurde.

Auch heute liegt es wieder weitgehend im Belieben der deutschen Innenminister und ihrer Geheimdienstbehörden festzulegen wer gerade Verfassungsfeind ist: jeder, der außerhalb der herrschenden Politik steht. In der Bundesrepublik muss man als Marxist oder linker Kritiker des Staates schnell damit rechnen, als "Verfassungsfeind" ins Visier staatlicher Behörden zu geraten. In den 70er Jahren waren konservative Medien und Politiker darüber hinaus schnell mit dem Vorwurf bei der Hand, Sympathisant der terroristischen RAF zu sein.

Wer das Vorgehen amerikanischer Truppen in Irak oder Afghanistan, israelischer Truppen in Libanon und Palästina oder künftig deutscher Truppen im Kongo geißelt, muss damit rechnen, überwacht und bespitzelt zu werden. Er oder sie kann nichts tun, kein Konto eröffnen, nirgendwo hin reisen, mit niemandem telefonieren, sich nicht ins Internet einloggen, ohne befürchten zu müssen, auf Schritt und Tritt kontrolliert zu werden.

Die Angst vor jeder kritischen Stimme in der Bevölkerung nimmt ständig zu.

Als Reaktion auf eine libanesische Friedensdemonstration in Berlin am vergangenen Wochenende, die sich gegen den israelischen Einmarsch im Libanon und die dort begangenen Kriegsverbrechen richtete, verkündete das Amts des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD), es würde "geprüft", ob die Proteste Volksverhetzung darstellten. Begründung: Es seien Bilder vom Chef der libanesischen Hisbollah (die in Deutschland nicht verboten ist), Hassan Nasrallah, gezeigt worden! Auch der CDU-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhaus-Wahlen, Friedbert Pflüger, forderte die strafrechtliche Verfolgung der Demonstranten. "Hassprediger und Terroranhänger" könnten in der deutschen Hauptstadt nicht geduldet werden.

In der verdrehten Logik der Sicherheitsbehörden ist es von der Kritik an Staat und Regierung zu Gewalttätigkeiten nur ein kleiner Schritt. So hat das Brandenburger Landesamt für Verfassungsschutz 2003 die WSWS indirekt für einen Anschlag auf die Ausländerbehörde von Frankfurt (Oder) verantwortlich gemacht, weil die WSWS die Ausländerpolitik der deutschen Regierung kritisiert hatte. "Mit solchen Texten ist die Straße zur Straftat gepflastert", hatte die Behörde damals geschrieben. Erst nach einer politischen und juristischen Kampagne der WSWS gegen diese Verleumdung sah sich der Verfassungsschutz gezwungen, die öffentliche Verbreitung der Behauptung zu unterlassen - natürlich ohne Reue zu zeigen.

Die erweiterten Befugnisse sollen nicht nur der Verfassungsschutz, sondern großenteils auch der BND und der MAD bekommen. Der BND ist eigentlich nur für das Ausland zuständig. Er ist gerade durch eine Reihe von Skandalen erschüttert worden. So soll er systematisch Journalisten bespitzelt und mit dem CIA bei der Verschleppung und Folterung auch deutscher Staatsbürger kooperiert haben.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu: "Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei. (...) Dieses Gesetz [Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz] ist Teil einer Entwicklung, die zur Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten führt. Sie hat 1994 begonnen: Damals wurde der Bundesnachrichtendienst das große Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen. Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weiterzugeben."

Der Autor des Kommentars Heribert Prantl, selbst ehemaliger Staatsanwalt, kann die Entwicklung hin zum autoritären Staat unter allen Regierungen, von schwarz-gelb über rot-grün bis rot-schwarz sehr treffend beschreiben. Doch sein Vorschlag, wie die Gefahren für die Demokratie, die sich daraus ergeben, bekämpft werden sollen, ist außerordentlich dürftig. Prantl fordert, dass die Bespitzelung der "Kontrolle" durch Staatsanwaltschaft und Gerichten unterstellt werden solle.

Tatsächlich will die Regierung die Vermischung von Polizei und Geheimdienst bald noch weiter ausweiten: Wie der Berliner Tagesspiegel am 30. Juli meldete, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach der Sommerpause einen mit der SPD abgestimmten Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen, nach dem das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, alle Verfassungsschutzbehörden, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt Informationen über Personen und terroristische Vereinigungen, aber auch über Stiftungen und Unternehmen mit "Bezug" zum internationalen Terrorismus in eine gemeinsame Datei einspeisen und abrufen können.

Zugänglich würden also auch der Polizei Geheimdienstinformationen, die "unterhalb strafrechtlicher Ermittlung" liegen, wie der Tagesspiegel es beschönigend ausdrückt. Aufgenommen würden persönliche Daten, Kontaktpersonen, Kommunikations- wie Kontoinformationen, Verkehrsmittel, besondere Fähigkeiten (in Zusammenhang mit terroristischen Straftaten) und Aufenthaltsinformationen - auch wenn keinerlei Anhaltspunkte für strafbares Handeln vorliegen.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die zunehmende Klassenspaltung der Gesellschaft und die Entfremdung des Establishments von der Bevölkerung. Die Regierung weiß, dass sie ihre unsoziale Politik nur gegen wachsenden Widerstand in der Bevölkerung durchsetzen kann und verfolgt ihre Ziele mit immer aggressiveren und undemokratischeren Methoden.

Siehe auch:
Stasi-Methoden beim BND
(16. Mai 2006)