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Neuer Anlauf zu radikaler Steuerreform

Von Peter Schwarz
15. Februar 2006

Die Berufung des Flat-Tax-Apostels Paul Kirchhoff ins Wahlkampteam von Angela Merkel hatte im vergangenen Jahr maßgeblich dazu beigetragen, den 20-Prozent-Vorsprung der Union gegenüber der SPD bis zur Bundestagswahl auf ein Prozent schrumpfen zu lassen. Die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes auf alle Einkommen - egal welcher Art und wie hoch - wurde als derart ungerecht empfunden, dass viele Wähler der Union den Rücken kehrten. Kirchhof und die Flat Tax verschwanden danach in der Versenkung.

Nun unternehmen Wirtschaft und Regierung einen neuen Anlauf zu einer radikalen Steuerreform, die eine ähnliche Umverteilung von Einkommen und Vermögen zur Folge hätte wie die Flat Tax. Der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" legte am Montag ein Modell für eine Unternehmenssteuerreform vor, das noch von der alten rot-grünen Regierung in Auftrag gegeben worden war.

Kern des Modells bildet eine "duale Einkommenssteuer", die Kapitaleinkünfte wesentlich geringer belastet als Arbeitseinkünfte. Während Löhne und Gehälter weiterhin zu einem ansteigenden Tarif von bis zu 42 Prozent besteuert werden sollen, soll für Firmengewinne und Einkünfte aus Zinsen und Kapitalerträgen lediglich ein einheitlicher Satz von 25 Prozent gelten. Zurzeit liegt die Steuerlast für Gewinne und Kapitalerträge noch bei durchschnittlich 39 Prozent.

Die massive Senkung um 14 Prozent würde Unternehmen und Kapitalbesitzer um 22 Milliarden Euro jährlich bereichern. Sie hätte etwa gleich hohe Steuerausfälle zur Folge wie die rot-grüne Steuerreform von 2001. Damals waren die Körperschaftssteuer (die Steuer auf Unternehmenseinkommen) von 42 auf 25 Prozent und der Spitzensteuersatz für Privateinkommen von 53 auf 42 Prozent gesenkt worden. Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Unternehmen lag damals noch über 25 Prozent, da sie auch andere Steuern, wie die Gewerbesteuer, entrichten mussten. Nach dem neuen Vorschlag soll nun die Summe sämtlicher Unternehmenssteuern die 25 Prozent nicht überschreiten.

Als Folge der rot-grünen Steuerreform zahlten viele international operierende Großunternehmen in Deutschland überhaupt keine Steuern mehr. Die Auswirkungen der Einnahmeausfälle auf die öffentlichen Kassen waren verheerend. Leidtragende waren die Beschäftigten des öffentlichen Diensts und all jene, die auf öffentliche Dienstleistungen und Unterstützung angewiesen sind.

Nun schlägt der Sachverständigenrat vor, die zusätzlichen Ausfälle zumindest teilweise durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozent auszugleichen. Da die große Koalition bereits eine Anhebung um drei Prozent beschlossen hat, würde die Mehrwertsteuer damit um insgesamt fünf Prozent steigen. Die Steuergeschenke an Kapitaleigner und Unternehmen würden so durch die Verbraucher finanziert, insbesondere durch die ärmsten Schichten - Arbeitslose, Rentner und Jugendliche -, die wegen ihrer niedrigen Einkommen sonst nicht besteuert werden.

Der Sachverständigenrat begründet seinen Vorschlag mit den Worten: "Für deutsche und inländische Investoren muss es sich wieder mehr lohnen, Einkommen in Deutschland zu erwirtschaften und zu versteuern."

Der Zynismus dieser Begründung wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass die durchschnittlichen Arbeitseinkommen in Deutschland seit zehn Jahren stagnieren, während die Kapitaleinkommen explodieren.

Laut einer Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) ist die Netto-Lohnquote (der Anteil der Löhne und Gehälter am Gesamteinkommen) seit 1960 von 56 Prozent unter 40 Prozent gefallen. Die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung der Arbeitseinkommen erhöhte sich in dieser Zeit von 6 auf 18 Prozent.

Im Gegensatz dazu stieg der Anteil der Einkommen aus Unternehmensgewinnen und Vermögen am Gesamteinkommen im selben Zeitraum von 24 auf 32 Prozent, während die steuerliche Belastung der Gewinn- und Vermögenseinkommen privater Haushalte von 20 auf 5 und der Gewinne der Kapitalgesellschaften von 33 (1980) auf 9 Prozent fiel.

Diese gewaltige Umverteilung von Einkommen und Vermögen soll nun mit dem Vorschlag des Sachverständigenrats fortgeführt werden.

Die "Wirtschaftsweisen", wie der Sachverständigenrat auch genannt wird, wollen damit Verhältnisse wie in den Niedrigsteuerländern Osteuropas schaffen. Sie brüsten sich damit, dass Deutschland für amerikanische Konzerne nach der Slowakei, Italien und Polen zum viertgünstigsten, für britische Unternehmen sogar zum drittgünstigsten Standort in Europa würde, sollte ihr Vorschlag verwirklicht werden.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will den Vorschlag der Wirtschaftsweisen in Ruhe auswerten und bis zum Juli ein eigenes Steuerreformkonzept ausarbeiten, das dann, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im Jahr 2008 in Kraft treten soll. Man kann davon ausgehen, dass er viele Vorschläge des Sachverständigenrats übernehmen wird.

Steinbrück ist ein enger Vertrauter von Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), der das Gutachten in Auftrag gegeben hat und seit langem für das Modell der dualen Einkommenssteuer wirbt. Auch im Bundesfinanzministerium gibt es laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung "große Sympathien für diesen Ansatz".

Siehe auch:
Soziale Ungleichheit in Deutschland wächst stetig
(2. Dezember 2005)
Kirchhofs Flat Tax: Radikale Umverteilung zugunsten der Reichen
( 15. September 2005)

 

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