Opel unterliegt vor Gericht im Kündigungsfall Turhan Ersin

Am Freitag dem 13. Januar siegte Turhan Ersin vor dem Arbeitsgericht in Bochum gegen die Adam Opel GmbH. Opel wollte vor Gericht die Kündigung des Betriebsrates durchsetzen. Das Gericht unter Vorsitz des Richters Dieter Vermaasen wies diesen Antrag zurück.

Die Adam Opel AG hatte nach dem siebentägigen Arbeitskampf im Oktober 2004 sowohl gegen Turhan Ersin, als auch gegen den Arbeiter Richard Kaczorowski fristlose Kündigungen ausgesprochen. Die Konzernleitung von Opel (General Motors) beschuldigte sie, andere Kollegen bedroht und genötigt zu haben, sich an Arbeitsniederlegungen zu beteiligen, was beide bestritten.

Richard Kaczorowski war bereits am 19. Dezember letzten Jahres in der zweiten Instanz vom Landesarbeitsgericht in Hamm in einem skandalösen Prozess zu einem für ihn harten Vergleich und zur Annahme der Kündigung gezwungen worden. Die zweite Verhandlung im Fall Turhan Ersin war mehrfach verschoben worden, nachdem bereits am 28. April vorigen Jahres vor dem gleichen Richter die erste mündliche Verhandlung stattgefunden hatte.

Die Bochumer Belegschaft von Opel hatte Mitte Oktober 2004 die Werkstore besetzt und mit "Informationsveranstaltungen" das Werk vollständig stillgelegt. Sie reagierte damit auf die Ankündigung von Werksstilllegungen, Massenentlassungen und Lohnsenkungen in ganz Europa, insbesondere aber in den deutschen Betrieben, die General Motors kurz zuvor in den Massenmedien verbreitet hatte.

Die spontane Besetzung der Werkstore, mit der die Belegschaft auf diese öffentliche Kampfansage reagierte, wurde von den Familien der Opelarbeiter und großen Bevölkerungsteilen des Ruhrgebiets unterstützt, erfolgte jedoch gegen den ausdrücklichen Willen der Mehrheit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats und der Gewerkschaftsbürokratie. Nach sechs Tagen gelang es diesen dann mit vereinten Kräften und krummen Winkelzügen, den Abbruch der Aktionen durchzusetzen.

Damit war erstens der Weg frei gemacht für die Durchsetzung des vom Konzern geforderten massiven Stellen- und Lohnabbaus, und zweitens konnte die Unternehmensleitung Racheaktionen und Strafmaßnahmen gegen einzelne Arbeiter wie Turhan Ersin und Richard Kaczorowski durchführen. Der Betriebsrat legte anschließend zwar Widerspruch gegen die beiden Kündigungen ein. Er hatte es jedoch unterlassen, von vornherein, vor Abbruch des Arbeitskampfes, mit dem Unternehmen wie sonst üblich den Ausschluss solcher Strafmassnahmen zu vereinbaren. Während die fristlose Entlassung von Richard Kaczorowski trotz Widerspruchs des Betriebsrates sofort wirksam wurde, benötigte Opel aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes für Betriebsräte für die Entlassung von Turhan Ersin einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Die Adam Opel AG hatte knapp eine Woche vor der ersten Verhandlung zusätzlich einen "Hilfsantrag" nachgeschoben, wonach Turhan Ersin, sollte das Arbeitsgericht seine Entlassung nicht bestätigen, aus dem Betriebsrat entfernt werden müsse, und zwar aufgrund seiner Äußerungen in einem Interview mit der World Socialist Website. Ersin hatte in diesem Interview kritisiert, dass Betriebsrat und Gewerkschaft nicht mehr unternommen hatten, um den Lagerarbeiter Richard Kaczorowski gegen die fristlose Kündigung zu verteidigen. Er äußerte die Ansicht, der Betriebsrat solle wenigstens die Zustimmung zu Mehrarbeit verweigern, bis das Unternehmen diese Kündigung zurücknehme.

Wie schon in der ersten Verhandlung gegen Turhan Ersin sah die Belegschaft des Bochumer Opelwerkes auch der zweiten mit Spannung entgegen. Rund 60 bis 70 Kollegen waren gekommen, um ihn vor Gericht zu unterstützen. Wieder mussten viele Kollegen draußen warten, da nicht alle Zuschauer Platz im Sitzungssaal erhielten. Anders aber als in der Verhandlung im vergangenen Frühjahr wurden mehr Stühle aufgestellt und auch stehende Zuschauer geduldet.

Damals waren nur etwa 20 Zuschauer zugelassen worden, ungefähr 50 Kollegen mussten draußen warten. Diesmal konnten etwa 40 Zuschauer der Verhandlung folgen. Richter Dieter Vermaasen entschuldigte sich zu Beginn dafür, dass das Arbeitsgericht Bochum nicht mit einem Saal aufwarten könne, der dem öffentlichen Interesse an diesem Fall gerecht werde. Neben den Kollegen Turhan Ersins waren auch mehrere Journalisten gekommen sowie Fernseh-Teams vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) und dem Privatsender SAT 1.

Der Verhandlungsverlauf

Opel war in der Sitzung durch Elmar Eising von der Personalabteilung sowie dem Rechtsanwalt Dr. Markus Kappenhagen von der internationalen Kanzlei Baker & McKenzie LLP vertreten.

Turhan Ersin wurde wieder von seinem Rechtsanwalt Michael Dornieden begleitet. Der Bochumer Betriebsrat, vertreten durch seinen Vorsitzenden Rainer Einenkel und einen Rechtsanwalt der Gewerkschaft, nahm auf Seiten von Turhan Ersin an der Verhandlung teil.

Am ersten Verhandlungstag im April letzten Jahres hatte Richter Vermaasen gleich zu Beginn erklärt, dass zunächst über eine rein formale, verfahrensrechtliche Frage entschieden werden müsse. Die inhaltliche Kernfrage, was denn im Herbst tatsächlich vorgefallen sei und ob die Kündigung von Turhan Ersin rechtens sei oder nicht, könne erst in späteren Sitzungen verhandelt werden.

Bei dieser Verfahrensfrage handelte es sich um den rechtlichen Status des Unternehmens, in dem Turhan Ersin beschäftigt ist. Die Adam Opel AG war zum Zeitpunkt der Kündigung nämlich ein gemeinsamer Betrieb von drei Unternehmen. Die Adam Opel AG (inzwischen umgewandelt in die Adam Opel GmbH) war eines davon, die GM-Fiat Worldwide Purchasing Opel Germany GmbH (inzwischen eingegangen in die Opel GmbH) das zweite, und die Opel Powertrain GmbH (jetzt GM Opel Powertrain GmbH) das dritte.

Die Frage, die Richter Vermaasen damals stellte, war folgende: Hätten außer der Adam Opel AG nicht auch die beiden anderen Unternehmen den Antrag auf fristlose Kündigung stellen bzw. unterschreiben müssen? Durch eine positive Beantwortung würde der ganze Prozess bezüglich fristlose Kündigung hinfällig, da die beiden anderen Unternehmen dann die Zwei-Wochen-Frist für den Antrag auf eine fristlose Kündigung unwiderruflich versäumt hätten.

Gleich zu Beginn der gestrigen zweiten Verhandlung gab nun Richter Vermaasen eine Erklärung ab, worum es nach seiner rechtlichen Auffassung an diesem Tag gehe und was der Standpunkt des Gerichts, also sein eigener und der seiner beiden ehrenamtlichen Richter dazu sei.

Im Hauptverfahren gehe es um das Mitbestimmungsverfahren, also das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und seinem Betriebsrat. Es gehe nicht um "Individualrecht", also um die Auseinandersetzung Opel gegen Turhan Ersin. Der Kündigungsschutz im entsprechenden Paragrafen 103 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sei nicht individueller Schutz, sondern schütze den kollektiven Betriebsrat. Der Paragraf 103 schütze "erstens die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats" als Ganzem und "zweitens das demokratisch zustande gekommene Wahlergebnis der Belegschaft" in ihrer Betriebsratswahl.

Da aber alle Beschäftigten im Bochumer Opel-Werk an dieser Wahl teilgenommen hatten, also auch die Beschäftigten des Joint-Venture-Unternehmens von GM und Fiat sowie der Powertrain GmbH, hätten nach Auffassung des Gerichts auch diese beiden Unternehmen den Kündigungsantrag unterschreiben müssen. Denn Turhan Ersin ist auch Betriebsrat dieser Beschäftigten.

Den anwesenden Kollegen war sofort bewusst, dass dies einen Sieg für Turhan Ersin bedeutete. Nachdem der Richter den Saal zur Ruhe gemahnt hatte, durften die Vertreter der beiden Parteien noch einmal ihre Standpunkte darlegen.

Es war klar, dass der von Opel bezahlte Rechtsanwalt Kappenhagen diese Auffassung nicht teilte. Kappenhagen versuchte sich in seiner Argumentation auf verschiedene einschlägige Gerichtsurteile zu stützen. Der Richter erwiderte mit dem Hinweis, dass "wir uns hier nicht auf gefestigtem rechtlichen Boden bewegen". Solche Fälle seien bislang mit wenig Aufmerksamkeit verfolgt worden. Richter Vermaasen wiederholte noch einmal: Der Paragraf 103 BetrVG behandele nicht individuelle Kündigungen, sondern das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Der Vertreter der Opel-Personalabteilung Elmar Eising hielt es für "lebensfremd", dass nur ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag abschließen und ebenfalls nur ein Arbeitgeber die Kündigung aussprechen könne, der dazwischenliegenden Schritt - der Antrag auf Kündigung beim Betriebsrat - dagegen die Mitwirkung aller Arbeitgeber des Gesamtbetriebs erfordere.

Turhan Ersins Anwalt Michael Dornieden schloss sich den Ausführungen des Richters an. Er dankte dem Richter für seine detaillierte Darlegung speziell dieser Frage, die er in seinen Schriftsätzen gar nicht so ausführlich behandelt hatte.

Dornieden berichtete aber, dass der Personalchef der Opel Powertrain GmbH seinem Mandanten und weiteren Betriebsräten nach der Arbeitsniederlegung ausdrücklich für ihr besonnenes Verhalten gedankt hatte, dieser also offensichtlich keinen Grund sah, Turhan Ersin fristlos zu kündigen.

Daraufhin kam es zu lauten Auseinandersetzungen. Eising rief: "Das ist doch Unsinn." Er habe ständig mit dem Powertrain-Personalleiter in Verbindung gestanden. Dieser hätte die Kündigung unterstützt. Wenn er sich bei einigen Betriebsräten bedankt habe, könne er auf keinen Fall Ersin gemeint haben.

Nachdem sich die Gemüter ein wenig beruhigt hatten, forderte Dornieden noch, den Hilfsantrag von Opel, seinen Mandanten aus dem Betriebsrat auszuschließen, fallen zu lassen. Am 9. März fänden bei Opel in Bochum Betriebsratswahlen statt, dass heißt, die Belegschaft entscheide ohnehin, ob Turhan Ersin weiter im Betriebsrat bleibt oder nicht. Wenn Turhan Ersin vor der Wahl ausgeschlossen werde, könne er schon bald wieder in den Betriebsrat gewählt werden.

Kappenhagen wollte nicht die Belegschaft darüber entscheiden lassen, ob Turhan Ersin im Betriebsrat verbleibt oder nicht. Er forderte Richter Vermaasen auf, "zügig" darüber zu entscheiden. Vermaasen antwortete unter dem Gelächter der Zuschauer, er habe noch Urlaub und werde daher wohl Mitte März darüber befinden.

Anschließend zogen sich Richter Vermaasen und seine beiden ehrenamtlichen Beisitzer zur Beratung zurück. Turhan Ersin und seine Kollegen waren zuversichtlich. Schon in der Pause wurde ihm zum Sieg gratuliert.

Eising und Kappenhagen verließen das Gericht. Sie nahmen daher auch nicht mehr an der Verkündung der Entscheidung nach der etwa halbstündigen Beratung teil. Der Antrag von Opel auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsrats Turhan Ersin wurde zurückgewiesen. Wegen des Hilfsantrags werde noch nach einem Termin gesucht, mit anderen Worten, er wird höchstwahrscheinlich fallengelassen.

Turhan Ersin war über das Urteil hoch erfreut und dankte den anwesenden Kollegen und Unterstützern.

Siehe auch:
Gericht straft Opelarbeiter ab
(23. Dezember 2005)
Prozess Opel/General Motors gegen Turhan Ersin in Bochum eröffnet
( 3. Mai 2005)
Opel Bochum will Kündigung des Betriebsrats Turhan Ersin vor Gericht durchsetzen
( 27. April 2005)
Interview mit Turhan Ersin
( 16. November 2004)
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