Große Koalition bläst zum Angriff auf Hartz IV-Empfänger

Kein Tag vergeht, ohne dass Wirtschaftsvertreter sowie Politiker von CDU/CSU und SPD neue Einschnitte bei den sozialen Errungenschaften fordern, während sie gleichzeitig weitere Steuererleichterungen und "Bürokratieabbau" im Interesse der Unternehmen verlangen.

Seit einigen Wochen stehen einmal mehr die Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose (Arbeitslosengeld II- oder Hartz IV-Empfänger) unter erhöhtem Beschuss. Obwohl Studien belegen, dass die Hartz IV-Regelungen schon jetzt zu Armut führen und die Grundsicherung in Höhe von höchstens 345 Euro pro Monat nicht das so genannte Existenzminimum deckt, werden immer weitere, härtere Kürzungen eingeleitet.

Erst im April waren weitere Verschärfungen und Kürzungen bei den Hartz IV-Gesetzen insbesondere für Jugendliche unter 25 Jahren in Kraft getreten, die innerhalb von wenigen Wochen durchs Parlament und die gesetzgebenden Gremien gepeitscht wurden. Am gestrigen Donnerstag beschloss der Bundestag wiederum im Eilverfahren neue Kürzungen für Hartz IV-Empfänger. Die jüngsten Änderungen sollen bereits am 1. August in Kraft treten.

Das neue "Optimierungsgesetz"

Das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (auch: "Optimierungsgesetz") sieht insgesamt mehr als 70 Änderungen vor. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch ab 2007 jährliche Einsparungen von mindestens 1,2 Milliarden Euro. Schon in diesem Jahr sollen die diversen Maßnahmen Einsparungen in Höhe von 400 Millionen Euro einbringen.

So sollen die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen (so genannte "Job-Center") künftig insbesondere neue Antragsteller mit einem "Sofortangebot" konfrontieren, was in Ermangelung echter Stellen auch und gerade Ein-Euro-Jobs und Bewerbungstrainings umfassen kann. Wer solche Angebote nicht annimmt, erhält kein Arbeitslosengeld II. Das Ziel der Regierung besteht darin, durch abschreckende Sofortangebote künftig mindestens 280 Millionen Euro einzusparen.

Die Sanktionen gegen Leistungsbezieher sollen vermehrt und verschärft werden. So erhalten die Behörden etwa bei jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren mehr Spielraum für Leistungskürzungen: Statt der bislang vorgesehenen Streichung von 100 Prozent des Arbeitslosengeldes II für drei Monate kann die Frist auf sechs Wochen verkürzt werden. Offensichtlich haben viele - aus Sicht der Bundesregierung zu viele - Beschäftigte in den Job-Centern vor dieser drakonischen Maßnahme zurückgeschreckt. Die Verkürzung soll sie "ermuntern, Strafen auch wirklich zu verhängen"", schreibt der Fernsehsender n-tv auf seiner Website.

Für Menschen in Wohngemeinschaften gilt künftig eine Umkehr der Beweislast. Nicht mehr die Arbeitsagentur muss nachweisen, dass sie eine Lebensgemeinschaft bilden und somit Einkommen und Vermögen des Anderen angerechnet werden können. Nun müssen die Wohngemeinschaften nachweisen, dass sie keine Lebensgemeinschaft sind. Es ist absolut schleierhaft, wie sie das bewerkstelligen sollen. Gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften sind von der Regelung nicht ausgenommen. Wenn zwei Personen sich für mindestens ein Jahr eine Wohnung teilen, gehen die Arbeitsagenturen grundsätzlich davon aus, dass beide beim Arbeitslosengeld II füreinander einstehen.

Datenschützer kritisierten vor allem die Neuregelungen zum Datenabgleich. Zum einen sollen auch private Stellen wie Call-Center im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen dürfen. Die Bundesregierung erwartet hierdurch die Ermittlung von "unrechtmäßigen Leistungen" in 60.000 Hartz IV-Haushalten und sieht in diesem Zusammenhang die Einsparung von weiteren 300 Millionen Euro vor.

Doch auch der Datenaustausch zwischen Behörden wird erleichtert. So sind künftig Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um beurteilen zu können, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist. Mehr als 5.000 Euro sollte kein Auto eines Arbeitslosen Wert sein. Hier erhofft sich die Bundesregierung eine der größten Einsparungen, nämlich bis zu 500 Millionen Euro durch Leistungskürzungen in 80.000 bis 100.000 Bedarfsgemeinschaften.

Doch damit nicht genug: Die bundesweit 356 Job-Center sollen flächendeckend Spitzeldienste (so genannte "Außen- und Prüfdienste") einrichten und so jeweils jährlich 200 "Missbrauchsfälle" aufdecken. Die knapp 90 Städte und Gemeinden mit einer anderen Trägerschaft sollen sich dem anschließen. Leistungskürzungen von bis zu 440 Millionen Euro erwartet sich die Bundesregierung allein hierdurch.

Die Hatz auf Langzeitarbeitslose gewinnt damit eine neue Qualität. Die Beschäftigten in den Job-Centern werden mit den detaillierten Vorgaben der Bundesregierung nach Einsparungen beim "Leistungsmissbrauch" unter Druck gesetzt, drastische Kürzungen bei den Hartz IV-Empfängern durchzusetzen. Gleichzeitig findet eine Hetzkampagne gegen Arbeitslose statt, mit der diese pauschal als "arbeitsunwillig" verunglimpft und dem Verdacht des Abzockens von Leistungen ausgesetzt werden. Die angebliche Faulheit der Arbeitslosen dient wiederum als Rechtfertigung für einen gewaltigen Überwachungs- und Repressionsapparat, um die Arbeitslosen auch in unakzeptable Maßnahmen und Beschäftigungen zu zwingen bzw. sie davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Als Grund für das verschärfte Vorgehen werden dabei ständig die "explodierenden" Kosten für die Hartz IV-Empfänger genannt. In diesem Jahr werden die staatlichen Ausgaben für Hartz IV voraussichtlich rund drei bis vier Milliarden Euro über den eingeplanten 24,4 Milliarden liegen. Die Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften, denen das Arbeitslosengeld II zusteht, ist seit Januar von 3,3 Millionen auf fast 4 Millionen gestiegen.

Die Zahl der Hartz IV-Leistungsempfänger lag im April bei über 5,2 Millionen Personen. Inzwischen sind in Großstädten wie Berlin rund 15 Prozent der Bevölkerung von Arbeitslosengeld II abhängig. Über 2,2 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige erhielten Arbeitslosengeld II, ohne arbeitslos zu sein. Rund 900.000 Geringverdiener erhielten die Unterstützung ergänzend zum Lohn.

Dieser überproportionale Anstieg der nicht arbeitslosen Leistungsempfänger ist auch der eigentliche Grund für die Mehrkosten. Und schuld daran sind vor allem die niedrigen Löhne, vereinbart zwischen Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften. Inzwischen werden in Deutschland Löhne gezahlt, die nicht mit einem menschenwürdigen Leben in Einklang stehen.

Viele von den Gewerkschaften vereinbarten Branchentarife sehen reguläre Niedriglöhne mit einer tariflichen Grundvergütung zwischen 3 und 9 Euro brutto in der Stunde vor - und zwar keineswegs nur in Ostdeutschland und nicht nur für so genannte Einfachtätigkeiten. So bekommt eine Friseurmeisterin in Rheinland-Pfalz, die für bis zu zehn Angestellte zuständig ist, nach Tarif 8,19 Euro pro Stunde, in Sachsen sind es 5,59 Euro. Ein junger Friseur oder eine junge Friseurin in Sachsen erhalten durch den von der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Tariflohn sogar nur 3,06 Euro pro Stunde. Das sind im Monat 492 Euro brutto bei einer 37-Stunden-Woche.

Eine Floristin in Sachsen-Anhalt erhält 4,35 Euro (bei einer 41-Stunden-Woche), in Bremen 5,97 Euro (39-Stunden-Woche). Ein Wachmann im Veranstaltungsdienst erhält in Schleswig-Holstein 5,60 Euro und ist damit immer noch besser dran als der Wachmann in Sachsen. Der muss für 4,32 Euro eine Stunde arbeiten.

Nach einer Statistik des Bundesministeriums für Arbeit beinhalteten Ende 2003 nicht weniger als 130 von 2.800 gültigen Verbandsentgelttarifverträgen Vergütungen von weniger als sechs Euro pro Stunde beziehungsweise unter 1.000 Euro im Monat. Nicht selten sind darunter Stundenlöhnen von drei bis vier Euro zu finden.

Fast 7 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter erhalten diese Niedriglöhne. Die Reaktion der Bundesregierung und der Wirtschaftsverbände ist wie immer die gleiche: Nicht die Löhne sind ihrer Auffassung nach zu niedrig (im globalen Vergleich mit z.B. China scheinen sie sogar noch viel zu hoch), sondern die alten Sozialleistungen, die sich die arbeitende Bevölkerung in den vergangenen 150 Jahren erkämpft hat, gelten ihnen als zu großzügig.

Es sei "absurd", dass "ein Arbeitsloser mehr Geld vom Staat erhält als ein Taxifahrer oder eine Friseurin durch Arbeit verdienen", zitiert Spiegel Online den bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber, der wie selbstverständlich nicht eine Erhöhung der Löhne sondern Kürzungen bei den Arbeitslosen fordert. Der Verweis auf den angeblichen "Leistungsmissbrauch" darf nicht fehlen: "Wer arbeiten kann und nicht will, verwirkt seinen Anspruch auf Geld vom Staat." Im gleichen Sinne zitierte Arbeitsminister und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) jüngst die Bibel mit den Worten: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen".

Auch wenn die Kampagne gegen Arbeitslose derzeit einen neuen Höhepunkt erreicht, hat sie doch schon vor geraumer Zeit unter der rot-grünen Koalition begonnen. So hatte bereits im vergangenen Jahr der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) jeden zehnten Arbeitslosen des Leistungsmissbrauchs bezichtigt und in einem offiziellen Papier seines Ministeriums von "Parasiten" gesprochen. Inzwischen hat sich nahezu das gesamte politische Establishment in diese Kampagne eingereiht.

"Generalrevision" oder "Nachjustierung"

Die derzeitige Auseinandersetzung zwischen Union, SPD und Gewerkschaften über eine "Generalrevision" oder nur "Nach-" bzw. "Feinjustierung" der Hartz IV-Gesetze ist ein Scheingefecht, um noch weitaus drastischere Verschärfungen für Arbeitslose vorzubereiten. Politiker von CDU/CSU wie der Bundestagsfraktionschef Volker Kauder fordern unentwegt eine "Generalrevision". Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte für spätestens Herbst eine "grundlegende Überholung" an. Ihnen gehen die Kürzungen nicht schnell und weit genug. Die SPD und die Gewerkschaften zeigen sich wie so oft als Verteidiger der schlimmsten Übel. Die Hartz IV-Gesetze seien gut, müssten nur "feinjustiert" werden. Doch diese Feinheiten sind Augenwischerei.

SPD-Bundestagsfraktionschef Peter Struck kündigte in der Bild am Sonntag bereits an: "Wir wollen, dass nur diejenigen Hartz IV bekommen, die auch wirklich bedürftig sind." Er stützte seine Kürzungsüberlegungen ausdrücklich auf einen Brief, den Städtevertreter sowie die Spitzen des Deutschen Roten Kreuzes, der evangelischen Diakonie und auch der sozialdemokratischen Arbeiterwohlfahrt kurz zuvor an ihn und die anderen Bundestagsfraktionsvorsitzenden geschickt hatten. Darin werden weitere Kürzungen bei den Hartz IV-Leistungen verlangt. Bei den Ausgaben für Langzeitarbeitslose gäbe es eine "Besorgnis erregende Entwicklung". Hartz IV-Leistungen seien daher "auf die tatsächlich Bedürftigen" zu konzentrieren. Die Chefs der Wohlfahrtsverbände sind offensichtlich völlig getrennt und abgehoben von der tagtäglichen Arbeit ihrer Beschäftigten, die sich vor allem um die Opfer der Regierungspolitik kümmern.

Auch der Sprecher des für Hartz IV eingerichteten Ombudsrat Hermann Rappe (Vorsitzender der Industrie-Gewerkschaft Chemie von 1982 bis 1995) empfahl, die Wirkungen des Optimierungsgesetzes abzuwarten. Insgesamt habe sich Hartz IV bewährt und werde sich künftig noch positiver entwickeln, sagte er in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Rappe fordert, Hartz-Missbräuche gezielter zu verfolgen. Das gelte vor allem für Bedarfsgemeinschaften und für Jugendliche, die "pro forma" zuhause auszögen. Zudem müssten die Arbeitsgemeinschaften viel konsequenter als bisher die Zuwendungen kürzen, wenn angebotene Arbeit nicht angenommen werde. Das passiere bisher zu selten, so Rappe.

Die jetzige Kampagne verfolgt das Ziel, Sozialleistungen wegen angeblichen Missbrauchs vorzuenthalten, doch damit ist das Ende der Streichungen im Bereich von Arbeitslosengeld II und anderen Sozialleistungen noch lange nicht erreicht. Laut Nachrichtenmagazin Spiegel haben sich Arbeitsminister Müntefering und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) darauf verständigt, bis Juli Vorschläge für weitere Kürzungen vorzulegen.

Im Finanzministerium soll eine Liste kursieren, die u. a. die vollständige Streichung der Rentenbeiträge für Hartz IV-Empfänger vorsieht. Diese waren erst im April von 78 auf 40 Euro monatlich gesenkt worden. Debattiert wird zudem, stärker auf vorhandene Ersparnisse der Arbeitslosen zurückzugreifen. Der befristete Zuschlag von anfangs 160 Euro, den Arbeitslose mit ehemals relativ hohem Verdienst beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II (nach einem Jahr) erhalten, befindet sich ebenfalls auf der Streichliste.

Doch auch die Kürzung der Grundleistung von 345 Euro wird von Finanzminister Steinbrück erwägt. Müntefering dementiert zwar dieses Vorhaben derzeit noch, wartet aber nach Auskunft seines Sprechers die statistischen Daten zum Durchschnittseinkommen ab. Da die Höhe des Hartz IV-Geldes nach den durchschnittlichen Einkommen berechnet wird, kann diese Grundleistung gekürzt werden, wenn die Durchschnittseinkommen sinken. Müntefering "zieht dies in Betracht". Seine Parteikollegen in den Gewerkschaften arbeiten an dieser Front gegen die Arbeiter und Arbeitslosen, indem sie in den Tarifabschlüssen Lohnsenkungen akzeptieren. Darauf kann sich Müntefering verlassen.

Siehe auch:
Bundesregierung schröpft Klein- und Normalverdiener
(12. Mai 2006)
Große Koalition verschärft Hartz-Gesetze
( 7. März 2006)
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