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PSG klagt gegen Berliner Bezirksamt

Von der Redaktion
25. April 2007

Die folgende Presseerklärung schickte die Partei für Soziale Gleichheit an alle regionalen und überregionalen Zeitungen, Funk- und Fernsehredaktionen.

Die Partei für Soziale Gleichheit (PSG) hat am Montag eine gerichtliche Eilentscheidung gegen das Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg beantragt. Sie will damit den Beschluss des Bezirksamts gegen eine Mai-Veranstaltung der Partei rückgängig machen.

Am 20. April hat das Bezirksamt den Antrag der Partei für Soziale Gleichheit abgelehnt, am diesjährigen 1. Mai im Schöneberger Rathaus eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen.

Die PSG sieht mit dieser Entscheidung ihr Recht auf Gleichbehandlung und Versammlungsfreiheit bedroht. Sie wehrt sich dagegen, dass mit bürokratischen Methoden ihre Veranstaltung unter dem Motto "In Verteidigung von Leo Trotzki: Eine Antwort auf die postsowjetische Schule der Fälschung" verhindert werden soll.

Als wichtigster Redner auf dieser Veranstaltung ist David North angekündigt. Er ist der Vorsitzende der amerikanischen Socialist Equality Party, der Schwesterorganisation der PSG in den USA. Thema seines Vortrages sind aktuelle Angriffe mehrerer Historiker auf Leo Trotzki, den 1940 von einem Geheimagenten Stalins ermordeten Gründer der trotzkistischen Bewegung.

North wird sich damit auseinandersetzen, wie und vor welchem aktuellen Hintergrund 70 Jahre nach den Moskauer Prozessen und mehr als 15 Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion der Mann verleumdet werden soll, der wie kein Zweiter eine marxistische Alternative zum Stalinismus wie zum Kapitalismus verkörpert.

Das Bezirksamt begründete seine Ablehnung lediglich damit, es habe am 17. April den Beschluss gefasst, das Schöneberger Rathaus "am 1. Mai 2007 nicht für Veranstaltungen zu öffnen". Davon sei "leider auch" die PSG betroffen, so dass ihr keine Räume zur Verfügung gestellt werden könnten.

Fakt ist: Die PSG ist nicht als ein Veranstalter unter anderen betroffen, sondern als einziger. Sie hatte ihren Antrag auf einen Raum am 30. März gestellt. Der für die Vergabe der Räume zuständige Sachbearbeiter hat ihr bestätigt, dass sich sonst niemand angemeldet hatte und er die PSG für den 1. Mai als Einzige in das Veranstaltungsbuch eingetragen hatte.

Fakt ist: Das Rathaus ist von jeher das ganze Jahr praktisch durchgängig für Veranstaltungen geöffnet - auch am 1. Mai war das in den vergangenen Jahren so. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte, er hätte die beantragte Veranstaltung niemals im Veranstaltungsbuch eingetragen, wenn er von der Möglichkeit ausgegangen wäre, dass das Haus geschlossen sein könnte.

Fakt ist: Der Antrag der PSG lag bereits wochenlang vor. Zum Zeitpunkt der Sitzung des Bezirksausschusses musste diesem bekannt sein, dass die PSG für den 1. Mai einen Raum beantragt hatte.

Bauliche oder organisationstechnische Gründe wurden nicht angegeben, sodass nur die Verhinderung der PSG-Veranstaltung im Schöneberger-Rathaus als Beweggrund für die Entscheidung bleibt.

Die PSG wertet die Entscheidung des Bezirksamts als rechtswidrigen Angriff auf ihr demokratisches Recht der Gleichbehandlung und der Versammlungsfreiheit. Denn SPD, CDU und Grüne nutzten die Räumlichkeiten des Rathauses regelmäßig für öffentliche und interne Veranstaltungen. Das gilt ebenso für die Linkspartei und die WASG, wie auch eine Vielzahl unterschiedlicher politischer und kultureller Vereinigungen.

Die PSG macht darauf aufmerksam, dass im Sommer vergangenen Jahres schon einmal Probleme mit dem Bezirksamt bezüglich einer Veranstaltung im Rathaus bestanden. Damals hatte die PSG im Rahmen des Abgeordnetenhaus-Wahlkampfs 2006 eine Wahlveranstaltung beantragt und genehmigt bekommen, konnte die Veranstaltung dann aber nicht durchführen, weil das Bezirksamt ohne Absprache oder Information der PSG zeitgleich im Nebenraum eine Veranstaltung der rechtsradikalen NPD platzierte.

Die PSG betont, dass die Veranstaltung am 1. Mai unter allen Umständen stattfinden wird.

Berlin, den 23. April 2007

 

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