EU-Innenministerkonferenz in Dresden

Schäuble will europäischen Polizeistaat durchsetzen

Die Innen- und Justizminister der EU haben bei ihrem informellen Treffen in Dresden am 14. und 15. Januar den Aufbau eines europäischen Polizeistaates vorangetrieben. Das Treffen bildete den offiziellen Auftakt der deutschen Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union, und der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) legte einen ganzen Katalog von Maßnahmen vor, mit denen demokratische Rechte in der EU unter Beschuss geraten.

Es wurde darüber beraten, den berüchtigten "Vertrag von Prüm" zur Datenvernetzung in den EU-Besitzstand aufzunehmen, die militärische Sicherung der EU-Außengrenzen voranzutreiben und die europäische Polizeiagentur Europol auszubauen. Darüber hinaus unternahm die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen neuerlichen Vorstoß, europaweit das Recht auf Meinungsfreiheit einzuschränken. Dass sich ihr Vorhaben zunächst auf ein Verbot der Verwendung und Verbreitung rechtsextremistischer Symbole und Propaganda konzentriert, macht die Sache nicht besser.

Es war kein Zufall, dass das erste Ministertreffen unter deutscher EU-Präsidentschaft dem Bereich Innen- und Justizpolitik vorbehalten war. Die Regierung Merkel hat damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie ihre Ratspräsidentschaft nutzen will, demokratische Rechte in der EU auf breiter Front anzugreifen und die Staatsaufrüstung der EU zu forcieren.

Um diese Ziele zu erreichen, wartet die deutsche Präsidentschaft zudem mit dem Novum einer Triopräsidentschaft auf. Das heißt, die Abstimmung über Ziele und Maßnahmen werden offiziell mit den nachfolgenden Präsidentschaftsstaaten Portugal und Slowenien zusammen erarbeitet. Deutschland, das Slowenien und Portugal an Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft deutlich übertrifft, wird jedoch eindeutig die Führungsrolle übernehmen. Themenfelder und Beschlussvorlagen werden weitgehend in Berlin bestimmt, wodurch die deutsche Regierung ihre Vorherrschaft in der EU auf 18 Monate ausdehnt.

Das informelle Treffen in Dresden konnte zwar selbst keine bindenden Beschlüsse fassen, sondern diente in erster Linie der Abstimmung über zukünftige Maßnahmen, doch die dort behandelten Themenfelder vermittelten einen tiefen Einblick, wohin Schäuble die EU-Innenpolitik führen möchte. Die unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität sowie der Steuerung der Migration diskutierten Maßnahmen werden bislang geltende Datenschutzrichtlinien der EU sowie der einzelnen Mitgliedsstaaten auf einen Streich einkassieren und die Bevölkerung einer in jeder Hinsicht grenzenlosen Überwachung und polizeilichen Verfolgung aussetzen. Besonders betroffen sind dabei wieder einmal Flüchtlinge und Migranten.

Grenzenloser Datenaustausch

Hervorstechend war dabei Schäubles Vorstoß, den Vertrag von Prüm komplett in EU-Recht zu überführen. Mit diesem kaum bekannten Abkommen sind nicht nur weit reichende Maßnahmen verbunden, er steht auch exemplarisch für den völlig undemokratischen Prozess der europäischen Gesetzgebung.

Der Vertrag von Prüm wurde im Mai 2005 auf Initiative des damaligen deutschen Innenministers Otto Schily (SPD) von sieben Mitgliedsstaaten - Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich und den Beneluxstaaten - unterzeichnet, findet aber bislang nur in Deutschland, Österreich und Spanien Anwendung, da nur deren Regierungen diesen Vertrag bislang ratifiziert haben.

Das im kleinen Eifelstädtchen Prüm in Rheinland-Pfalz beschlossene Abkommen erlaubt den Zugriff auf standardisierte DNA- und Fingerabdruckdateien sowie auf Fahrzeugregister der beteiligten Staaten. Damit werden die bislang notwendigen Anfragen bei den jeweils zuständigen Ministerien zur Herausgabe von Daten umgangen. Da der Zugriff auf die sensiblen Datenbestände sowohl der Strafverfolgung als auch der "Gefahrenabwehr" dient, eröffnet der Vertrag von Prüm den Polizeibehörden und Geheimdiensten der beteiligten Staaten die Möglichkeit, "im Trüben zu fischen". Einbezogen ist nämlich auch der Austausch von Daten sogenannter "Gewalttäter" und "terroristischer Gefährder" - zwei bewusst dehnbare Kategorien.

Daneben sieht der Vertrag von Prüm einen grenzüberschreitenden Polizeieinsatz vor. Das beschränkt sich keineswegs auf Amtshilfe für örtliche Polizeidienststellen. Vorgesehen sind vielmehr auch Einsätze von Undercover-Agenten. Die EU-weit operierenden Sicherheitskräfte sind dabei jedoch nicht den Polizeigesetzen des Einsatzlandes unterworfen und damit fast jeder Kontrolle entzogen.

Der geplante, in jeder Hinsicht grenzenlose Austausch sensibler Daten der Bevölkerung stellt dabei die bislang in der EU geltenden Datenschutzrichtlinien völlig auf den Kopf, denn mit dem Vertrag von Prüm wird das "Prinzip der Verfügbarkeit" als Leitlinie des Datenaustausches innerhalb der EU verwirklicht. Die bisherige Praxis, dass nur unter den in geltenden Verträgen angegebenen Bedingungen bestimmte Daten freigegeben werden, weicht dann der Logik, dass grundsätzlich alle Daten weitergegeben werden können.

Das Prinzip der Verfügbarkeit wurde 2005 von der EU-Kommission erarbeitet. Flankiert wurde der Vorschlag durch ein Positionspapier zum Datenschutz, dass sich zwar lang und breit über allgemeine Grundsätze des Datenschutzes auslässt, aber zu dem Schluss kommt, jede Datenverarbeitung zuzulassen, die im nationalen Recht zugelassen wird und die zur "Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder einer Person erforderlich" ist und keine "Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen überwiegen".

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert erklärte dazu, dass durch diese Abwägungsklausel es "letztendlich den beteiligten Polizeibehörden überlassen wird, die Betroffeneninteressen durch eigene Strafverfolgungsbelange auszustechen". Die Vertragsklauseln verweisen zudem auf die völlig unverbindlichen Bestimmungen des Europarates aus dem Jahre 1987, und selbst datenrechtliche Mängel stellen "kein Hindernis für den Datenaustausch schon am Tag nach dem Inkrafttreten des Vertrages" dar.

Dennoch behauptete Schäuble zum Vertrag von Prüm: "Positiv hervorzuheben sind auch die umfassenden Datenschutzregeln, die den hohen Ansprüchen eines modernen Datenschutzes entsprechen." Schäuble kreiert nicht nur ein Europa, dass den orwellschen Überwachungsstaat in den Schatten stellt, er definiert auch das "Neusprech" aus Orwells Roman völlig neu.

Als Beispiele für den Datenaustausch und den grenzüberschreitenden Einsatz von Polizeikräften auf Grundlage des Vertrages von Prüm nennt Schäuble "Tagungen des Europäischen Rates und andere internationale Gipfeltreffen". Bei diesen Ereignissen können dann massenhaft Vorbeugegewahrsam und Inhaftnahme zum Einsatz kommen und Einreiseverbote und Meldeauflagen ausgesprochen werden. Da der "Schutz der öffentlichen Sicherheit" ein überaus dehnbarer Begriff ist, können die Bestimmungen aber auch gegen jede internationale Protestbewegung, etwa Demonstrationen gegen den Irakkrieg oder einen möglichen Militäreinsatz im Iran, angewendet werden.

Erleichtert werden aber auch gezielte Provokationen durch Undercover-Agenten bei Streik- und Protestbewegungen, um so der Staatsmacht den Vorwand zu liefern, solche Bewegungen zu unterdrücken und niederzuschlagen.

Dass sich der Vertrag von Prüm gegen die Bevölkerung richtet, zeigt sich in aller Deutlichkeit in der undemokratischen Verfahrensweise, mit der der Vertrag von Prüm in EU-Recht überführt werden soll.

Der ohnehin schon beschränkte demokratische Prozess in der EU mit einem faktisch völlig machtlosen Parlament soll ähnlich wie beim Schengen-Abkommen noch umgangen werden. Der Vertrag soll nach dem Willen Schäubles einfach durch die Exekutive in EU-Recht überführt werden. Die nationalen Parlamente dürfen die neuen Richtlinien dann nur noch abnicken, Veränderungen sind hingegen ausgeschlossen. Das Europaparlament soll vollständig umgangen und gar nicht erst hinzugezogen werden. Der Vertrag von Prüm wird damit per Handstreich im Stile einer präsidialen Notverordnung in der Weimarer Republik in den Besitzstand der EU aufgenommen.

Die Auswirkungen des Vertrages werden aber erst durch die Verknüpfung mit der Fingerabdruckdatei für Asylbewerber EURODAC, dem Visainformationssystem (VIS), dem neuen Schengener Informationssystem (SIS II) und der beschlossenen europaweiten Einführung eines Reisepasses mit biometrischen Daten in aller Deutlichkeit sichtbar. Der Vertrag von Prüm als Teil des EU-Besitzstandes wird zur lückenlose Kontrolle und Ausforschung der europäischen Bevölkerung führen.

Europol

Parallel dazu treibt Schäuble den Ausbau der europäischen Polizeiagentur Europol voran. Dadurch sollen grenzüberschreitende polizeiliche Ermittlungs- und Verfolgungstätigkeit jenseits jeder demokratischen Kontrolle möglich werden.

Im operativen Bereich wird Europol gestärkt durch die Möglichkeit eigener Ermittlungstätigkeiten in den Mitgliedsstaaten, wodurch die Europolizisten mehr und mehr nationalen Polizeien gleichgestellt werden. Außerdem sollen die Zuständigkeitsbereiche von Europol auf die Internetüberwachung und auf die Sicherung der öffentlichen Ordnung bei Großveranstaltungen ausgeweitet werden. Dabei wird Europol letztlich auch die Möglichkeit erhalten, eine eigene Informationsdatei über angebliche "gewalttätige Demonstranten" aufzubauen.

Die Innenminister bereiten Europol damit darauf vor, die Rolle einer politischen Polizei zu spielen, die grenzüberschreitende Oppositionsbewegungen überwacht, kontrolliert und strafrechtlich verfolgt, ohne selbst jeglicher Kontrolle zu unterliegen.

Der britische Rechtswissenschaftler Steve Peers kommt daher in einer Analyse für die Menschenrechtsorganisation Statewatch zu der Einschätzung, dass "Europol immer mehr die Form einer europäischen Bundespolizei, eines FBI, annimmt. Und tatsächlich gibt es parallele Entwicklungen zwischen dem Ausbau der deutschen Bundespolizei und der Stärkung von Europol. Aber die Entwicklung der Kontrolle von Europol ist nicht im entferntesten vergleichbar mit der Kontrolle nationaler Polizeikräfte".

Flucht und Migration

Im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik soll die EU, geht es nach den Vorstellungen der deutschen Ratspräsidentschaft, nicht nur die Überwachung ausbauen, sondern auch verstärkt militärische Mittel zur Flüchtlingsabwehr einsetzen und grenzüberschreitende Polizeieinsätze von Grenzschützern zulassen.

Die neu gegründete Grenzagentur Frontex soll eine deutliche Mittelaufstockung erhalten. Außer im Mittelmeerraum soll die Agentur zukünftig auch die polizeilich-militärische Abwehr von Migranten an der Grenze zu den osteuropäischen EU-Anrainerstaaten betreuen. Der italienische Innenminister Giuliano Amato (SDI) erhofft sich zudem, eine großzügige Überlassung von Kampfschiffen, Hubschraubern und Flugzeugen zur Sicherung der EU-Außengrenzen. Bezahlten bereits letztes Jahr nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen mehr als 6.000 Migranten und Flüchtlinge ihren Versuch, sich in Europa ein neues Leben aufzubauen, mit dem Leben, wird diese martialische Aufrüstung die Opferzahlen weiter dramatisch erhöhen.

Doch selbst wer sich Zugang zum EU-Territorium verschaffen kann, wird einer immer stärker werdenden Repression durch Polizei- und Sicherheitsbehörden ausgesetzt. Dazu zählt die Einrichtung eines standardisierten Visainformationssystems (VIS), mit dem biometrische Daten der Antragsteller aufgenommen werden und deren Grenzübertritte damit lückenlos überwacht werden sollen, das neue, drastisch erweiterte Schengener Informationssystems (SIS II) und vor allem die Fingerabdruckdatei von Asylbewerbern Eurodac.

Eurodac soll zukünftig nicht nur den Ausländerbehörden zur Prüfung von Asylanträgen zur Verfügung stehen, sondern auch den Polizeidienststellen zugänglich gemacht werden. Schäuble begründet diesen Schritt wie immer mit der Notwendigkeit des Kampfs gegen den Terrorismus und betreibt systematisch die Gleichsetzung von Asylbewerbern, die vor politischer Verfolgung und Folter aus ihren Heimatländern geflohen sind, mit potentiellen Terroristen. So schürt er Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und trägt zu einer Situation bei, in der die Übergriffe auf Ausländer in Deutschland und anderen europäischen Ländern ständig zunehmen.

Verbot rechtsextremer Symbole

Auf die wachsende Zahl rechtsradikaler Straftaten reagiert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit einer Initiative, europaweit Nazisymbole und die Leugnung des Holocaust unter Strafe zu stellen. Ein Verbot von rechtsextremistischer Propaganda und Symbolik ist jedoch nicht nur völlig ungeeignet, um den Rechtsextremismus zu bekämpfen, sondern bildet auch das Einfallstor für eine europaweite Beschränkung der Presse-, Demonstrations- und Meinungsfreiheit.

Bei ihrem Vorstoß geht es Zypries darum, den deutschen Straftatbestand der Volksverhetzung (Paragraph 130 des Strafgesetzbuches) auf ganz Europa auszudehnen. Es ist genau die Regelung, mit der der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) im August vergangenen Jahres Sympathiebekundungen für die Hisbollah während des völkerrechtswidrigen Angriffs der israelischen Armee auf den Libanon verboten hat. Körtings damaliger Maulkorberlass zeigte deutlich, wie die Bundesregierung mit Hilfe des Straftatbestands der Volksverhetzung Anschläge auf die freie Meinungsäußerung durchsetzen will.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz begrüßte gegenüber der Netzeitung den Vorstoß der Bundesjustizministerin und erklärte, Deutschland habe zudem aufgrund seiner eigenen Geschichte "allen Grund", seine Hausaufgaben im Kampf gegen Rechtsradikalismus zu machen.

In diesem Zusammenhang ist ein Blick in die Geschichte sehr lehrreich, zeigt er doch, dass die SPD in Deutschland schon während der Weimarer Republik massiv daran beteiligt war, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die vordergründig gegen Monarchisten und Nationalsozialisten gerichtet waren, tatsächlich aber hauptsächlich gegen Kommunisten angewandt wurden. Die SPD nutzte schon damals den Polizeistiefel, um den bürgerlichen Staat gegen jede sozialistische Bewegung der Bevölkerung zu verteidigen.

Nach der Ermordung des Finanzministers Matthias Erzberger im August 1921 und des Außenministers Walter Rathenau im Juni 1922 durch Mitglieder der "Organisation Consul" - eine nationalistische Vereinigung, die zum großen Teil später im Wiking Bund und der SA aufging -, erklärte der damalige Reichskanzler Josef Wirth, der eine Minderheitsregierung aus Zentrum, SPD und liberaler DDP führte: "Da steht der Feind, und der Feind steht rechts."

In aller Eile wurde noch im Juli 1922 ein "Gesetz zum Schutz der Republik" verabschiedet, das die rechtliche Grundlage für die Verfolgung politischer Straftaten bildete. Unter anderem konnten mit diesem Republikschutzgesetz Kundgebungen, Parteien und deren Zeitschriften und Flugblätter verboten werden.

Doch während das Gesetz nur sehr selten gegenüber faschistischen Organisationen angewandt wurde - ein Verbot der NSDAP 1923 etwa wurde 1924 bereits wieder aufgehoben - erwies es sich als schlagkräftige Waffe des Staates gegen Kommunisten und die KPD. Aus den Dokumenten des zuständigen Strafgerichtshofes geht hervor, dass 75 Prozent aller vom Strafgerichtshof verurteilten Personen zwischen 1922-1924 KPD-Mitglieder waren. In späteren Jahren soll der Anteil sogar noch höher gelegen haben.

Das Gesetz schuf unter anderem auch die Grundlage für das Verbot der Maikundgebungen 1929 und zeichnet damit unmittelbar verantwortlich für den so genannten "Blutmai". Die KPD rief trotz des Verbots die Arbeiter in Berlin zur friedlichen Demonstration auf, doch die Polizei erwartete bereits den Demonstrationszug. Sie schoss wahllos in die Menge und tötete über 30 Arbeiter. Als Konsequenz wurde dann ebenfalls auf Grundlage des Republikschutzgesetzes der Rote Frontkämpferbund verboten, und die Rote Fahne, das damalige Parteiorgan der KPD, musste für mehrere Wochen ihre Arbeit einstellen.

Das Gesetz zum Schutz der Republik wurde zwar 1929 kurzzeitig zu Fall gebracht, doch die damalige Große Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller (SPD) legte dem Reichstag ein neues, zweites Gesetz zum Schutz der Republik vor. Das verfehlte zwar die erforderliche Zweidrittelmehrheit, wurde jedoch im März 1930 vom Reichspräsidenten Hindenburg per Notverordnung erlassen.

Auch heute dient die staatliche Aufrüstung und die Einschränkung demokratischer Rechte im Namen des Kampfs gegen Rechtextremismus der Vorbereitung, eine außerparlamentarische Opposition und wachsenden Widerstand in der Bevölkerung zu unterdrücken.

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