Europäischer Gerichtshof kassiert VW-Gesetz

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Dienstag das Volkswagen-Gesetz aus dem Jahr 1960 für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz hat den größten deutschen Autokonzern bisher vor einer feindlichen Übernahme geschützt, indem es dem Land Niedersachsen und den Arbeitnehmervertretern eine Sonderstellung einräumte.

Das Gesetz beschränkt den Stimmanteil eines Aktionärs auf maximal 20 Prozent, auch wenn er einen höheren Aktienanteil besitzt. Dem Land Niedersachsen gibt es Anrecht auf zwei Sitze im Aufsichtsrat. Und da der Aufsichtsrat paritätisch besetzt ist, hatten die niedersächsische Landesregierung, der Betriebsrat und die IG Metall bisher praktisch das Sagen im Konzern.

Die Klage gegen das VW-Gesetz war im März 2005 von der EU-Kommission eingereicht worden, nachdem die deutsche Regierung ein Ultimatum abgelehnt hatte, das Gesetz zu ändern. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte als niedersächsischer Ministerpräsident selbst jahrelang dem VW-Aufsichtsrat vorgesessen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, das VW-Gesetz verstoße gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs, die im EU-Vertrag festgeschrieben ist. Es hindere private Investoren daran, sich am Unternehmen zu beteiligen und effektiv an seiner Verwaltung und Kontrolle teilzunehmen, urteilte das Gericht. Mit anderen Worten, die Richter räumten den Interessen privater Kapitalanleger absoluten Vorrang vor den Interessen der VW-Belegschaft und Regierung ein.

Das VW-Gesetz ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen verschiedenen Besitzansprüchen auf Volkswagen. Das erste VW-Werk war 1938/39 von der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) errichtet worden, mit Geldern, die die Nazis bei der Zerschlagung der Gewerkschaften geraubt hatten, und unter Einsatz von Zwangsarbeit. Nach Kriegsende wurde es von der britischen Besatzungsmacht zur Verwaltung an das Land Niedersachsen übergeben. Der Bund, die Gewerkschaften und die Beschäftigten von VW erhoben ebenfalls Besitzansprüche auf das Volkswagenwerk.

1960 wurde VW schließlich in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Land Niedersachsen wurde Hauptaktionär, Arbeitnehmer und Gewerkschaften verzichteten auf ihre Besitzansprüche. Als Gegenleistung wurde ihnen der Schutz vor einem beherrschenden Großaktionär zugesichert.

Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof nun den Weg für die Übernahme des VW-Konzerns durch den Sportwagenhersteller Porsche frei gemacht. Porsche hat sich seit längerem auf eine Übernahme vorbereitet. Es besitzt mittlerweile 31 Prozent der VW-Aktien und will seinen Anteil auf über 50 Prozent erhöhen.

Zwischen Porsche und VW gibt es enge Beziehungen. Der Hersteller von Luxussportwagen befindet sich im Besitz der Familien Porsche und Piëch, der Erben des Autoingenieurs Ferdinand Porsche, der für Hitler den ersten VW-Käfer konstruierte. Ferdinand Piëch, ein Enkel des Konstrukteurs, war von 1993 bis 2002 Vorstandschef von VW und steht seither an der Spitze des VW-Aufsichtsrats. Er ist selbst Großaktionär bei Porsche und gilt als treibende Kraft hinter den Plänen des kleinen, aber lukrativen Stuttgarter Unternehmens, den Autogiganten VW schlucken zu lassen.

Obwohl die Übernahme gewissermaßen im Familienkreis stattfindet, wird sie verheerende Auswirkungen auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze bei VW haben. Die Gewerkschaften fürchten laut Spiegel Online, dass danach "kein Stein auf dem anderen bleibt". IG-Metall-Chef Jürgen Peters, selbst Aufsichtsratsmitglied bei VW, appellierte nach Bekanntwerden des Urteils an die Bundesregierung, "ihren Beitrag für die Sicherheit der Arbeitsplätze bei Volkswagen zu leisten".

Als VW-Vorstandschef hatte Ferdinand Piëch noch eng mit IG Metall und Betriebsrat zusammengearbeitet, auf die er wegen des VW-Gesetzes angewiesen war. In seine Zeit fällt der VW-Skandal: Der Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert bezog damals insgeheim ein fürstliches Gehalt, und Arbeitsdirektor Peter Hartz verfügte über einen millionenschweren Fonds, aus dem internationale Lustreisen und andere Vergünstigungen für Betriebsräte finanziert wurden.

Als Gegenleistungen fraßen die Arbeitnehmervertreter Piëch aus der Hand. Sie bejahten die Einstellung des Brutalsanierers Ignazio Lopez, der den Zulieferern Dumpingpreise diktierte - auf Kosten der ebenfalls in der IG Metall organisierten Belegschaften. Sie unterstützten den Kauf von Luxusmarken, wie des 1,2 Millionen teuren 1000-PS-Sportwagens Bugatti Veyron, und den Bau der Oberklasselimousine Phaeton, die dem Konzern riesige Verluste bescherten. Und sie unterzeichneten Vertrag um Vertrag über Lohnsenkungen, den Abbau von Arbeitsplätzen und schlechtere Arbeitsbedingungen.

Doch nach dem Fall des VW-Gesetzes denkt Piëch gar nicht daran, sich weiter auf Betriebsräte und IG Metall zu verlassen. In Vorbereitung der VW-Übernahme ist die Porsche Holding in eine Societas Europea (SE), eine Gesellschaft nach europäischem Aktienrecht, umgewandelt worden, um die Mitbestimmung in ihrer bisherigen Form zu unterlaufen. Der VW-Anteil und Porsche sollen als gleichberechtigte Tochtergesellschaften in die Porsche SE eingebracht werden.

Mit Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück, einem ehemaligen Europameister im Thai-Boxen, hat der Konzern bereits eine Vereinbarung ausgearbeitet, wonach Volkswagen und Porsche jeweils gleich viele Vertreter in den Betriebsrat und den Aufsichtsrat der neuen Holding entsenden. Die 324.000 Beschäftigten von VW hätten dann das gleiche Gewicht wie die 12.000 von Porsche.

Gegen diese Regelung läuft der Betriebsrat von VW Sturm, auch vor Gericht. Am Mittwoch wies das Arbeitsgericht Stuttgart einen Antrag des VW-Betriebsrats zurück, die Eintragung der Porsche SE ins Handelsregister durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.

Porsche-Vorstandschef Wendelin Wiedeking, der über die neue Muttergesellschaft auch bei VW bestimmen wird, hat angekündigt, dass in Zukunft mit jedem einzelnen Automodell Geld verdient werden müsse. Das könnte das Aus für den Phaeton bedeuten, für den in Dresden eigens eine neue Fabrik errichtet wurde, oder für die spanische VW-Tochter SEAT, die seit Jahren rote Zahlen schreibt.

Aber auch alle anderen Werke stehen auf der Kippe. "Es geht um nicht weniger als ein neues Gefüge, um Neuordnung von Macht und Einfluss - und um die Angst, dass die Bandarbeiter in Wolfsburg, Salzgitter, Emden oder Mosel auf der Strecke bleiben könnten", schreibt Spiegel Online.

Die EU-Kommission bemüht sich seit langem, alle Barrieren zu schleifen, die dem freien Kapitalverkehr - sprich: der ungehinderten Ausbeutung der Arbeiter - in ganz Europa im Wege stehen. Sie hat bereits staatliche Rechte bei Flughäfen, Post- und Telefonkonzernen sowie Öl- und Stromunternehmen zu Fall gebracht. Von 1999 bis 2004 war dafür der niederländische Binnenkommissar Frits Bolkestein zuständig, der auch das Verfahren gegen das VW-Gesetz in Gang gebracht hat. Bolkestein wurde als Autor der berüchtigten Dienstleistungsrichtlinie bekannt, die Bildung, Gesundheit und andere öffentliche Dienstleistungen dem Profit unterwirft. Nun ist der Ire Charlie McCreevy für den Binnenmarkt zuständig.

Mit dem Urteil zum VW-Gesetz wird der Angriff auf die Rechte und Errungenschaften der Arbeiter in ganz Europa verschärft. Das kann nicht durch eine Rückkehr zu den Methoden der Sozialpartnerschaft verhindert werden, die den VW-Beschäftigten in den siebziger Jahren noch ein relativ hohes Einkommen bescherten. Die Sozialpartnerschaft ist längst zum Co-Management verkommen. Durch ihre enge und korrupte Zusammenarbeit mit dem Vorstand haben VW-Betriebsrat und IG Metall die Voraussetzungen für weitere Angriffe auf die Belegschaft erst geschaffen. Und sie werden auch weiterhin den Büttel für das Unternehmen spielen.

Die VW-Beschäftigten brauchen eine völlig neue Perspektive. Sie müssen sich mit ihren Kollegen in ganz Europa zusammenschließen, um Arbeitsplätze und Löhne zu verteidigen. Sie müssen für eine neue Gesellschaft kämpfen, in der die Bedürfnisse der Menschen nicht den Profitinteressen der Anleger und Investoren untergeordnet werden.

Siehe auch:
Die VW-Affäre und der Niedergang gewerkschaftlicher und sozialdemokratischer Politik
(20. Januar 2007)
Der VW-Betriebsrat und der Abbau von Arbeitsplätzen
(9. Dezember 2006)
Das klägliche Ende des "VW-Modells"
(22. Juli 2005)
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