Krieg gegen Libyen nicht durch Völkerrecht gedeckt

Drei Tage nach Beginn des Bombardements libyscher Regierungstruppen und Städte durch die USA, Frankreich, Großbritannien und andere NATO-Länder erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine scharfe Kritik der rechtlichen Grundlagen dieser militärischen Aggression.

 

In der Ausgabe vom 22. März 2011 nimmt Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, die UN Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 gründlich auseinander. Er geht damit auch mit all jenen Parteien ins Gericht, die (wie SPD und Grüne in Deutschland) die brutale Bombardierung eines ehemaligen Koloniallandes rechtfertigen und die Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung über die UN-Resolution im Sicherheitsrat von rechts kritisieren.

 

„Das Ziel, einen Tyrannen zu stürzen und bewaffneten Aufständischen dabei zu helfen, ist kein legitimer Titel zur gewaltsamen Intervention dritter Staaten“, schreibt Reinhard Merkel und verweist auf zahlreiche Normen des positiven Völkerrechts, welche das militärische Eingreifen in Bürgerkriege auf fremdem Territorium strikt verbieten. Dazu gehören beispielsweise Artikel 3 des Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1977 und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs von 1986 im Streitfall „Nicaragua gegen die USA“.

 

Damals wurden die USA verurteilt und zu Reparationszahlungen verpflichtet, weil sie jahrelang in Nicaragua US-hörige Rebellen-Truppen, die sogenannten „Contras“, gegen die Sandinista-Regierung finanziert, bewaffnet und bei Anschlägen auf die Infrastruktur und auf Politiker des Landes angeleitet hatten. Die amerikanische Regierung hat dieses Urteil nie anerkannt. Sie hat jahrzehntelang in Dutzenden fremden Ländern auf ähnliche Weise interveniert, um ihre wirtschaftlichen und militärischen Interessen zu verfolgen.

 

Im Falle von Libyen haben sich jetzt auch die europäische Großmächte wieder als Initiatoren solcher imperialistischer Überfälle zurückgemeldet, im Falle Frankreichs zum ersten Mal seit dem Ende des Algerienkrieges, im Falle Italiens zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

 

Die gewaltsame Entscheidung eines inneren Konfliktes durch das militärische Eingreifen externer Mächte, schreibt Reinhard Merkel, „bedroht die Grundnorm des Rechtsverhältnisses aller Staaten: deren Gleichheit und Autonomie.“ Bereits Immanuel Kant, der deutsche Philosoph der Aufklärung, habe „in seiner Schrift ‚Zum ewigen Frieden‘ von 1796 festgehalten, die Intervention äußerer Mächte in einen unentschiedenen Bürgerkrieg sei ‚eine Verletzung der Rechte eines nur mit seiner inneren Krankheit ringenden, von keinem andern abhängigen Volks‘, ein ‚Skandal, der die Autonomie aller Staaten unsicher‘ mache.“

 

Das Argument, es gehe in Libyen nicht um die Parteiname in einem Bürgerkrieg, sondern um den Schutz von Zivilisten und die Verhinderung eines blutigen Massakers, beurteilt Merkel folgendermaßen: „Der demokratische Interventionismus [d.h. der Krieg im Namen von ‚Demokratie‘ und ‚Menschenrechten‘], propagiert 2003, als sich die irakischen Massenvernichtungswaffen als Lüge erwiesen, und jetzt in der euphemistischen Maske einer Pflicht zu kriegerischen Hilfe im Freiheitskampf wieder erstanden, ist politisch, ethisch und völkerrechtlich eine Missgeburt.“

 

Der „Schutz der Zivilbevölkerung“ sei von Anfang an eine gezielte Lüge und „rhetorische Geste an die Adresse des Völkerrechts“ gewesen, schriebt Merkel. Sofort nach Beginn der Kampfhandlungen hätten die Aggressoren, insbesondere die britische und die amerikanische Regierung, unmissverständlich klargemacht, dass das Ziel der Intervention in Wirklichkeit der Sturz Gaddafis durch die eine Bürgerkriegsseite sei. „Hätten die Verfasser der Resolution deren humanitäre Begrenzung ernst gemeint, dann hätten sie die drohende Nötigung, mit der Gewalt aufzuhören, deutlich an beide Seiten richten müssen. Das haben sie nicht.“

 

Dass die Truppen der Rebellen in der Tat barbarische Gewalt gegen unbeteiligte, vor allem schwarzafrikanische Arbeiter und Frauen verübt haben, berichteten bereits in den ersten Wochen des Bürgerkriegs zahlreiche Journalisten und der arabische Fernsehsender Al Jazeera (Siehe „Libysche Rebellen massakrieren Schwarzafrikaner“). Die Spalten der meisten westlichen Medien, vor allem jener der kriegsführenden Länder, werden hingegen nur mit Berichten über tatsächliche oder angebliche Gräueltaten der libyschen Regierungstruppen gefüllt, die umso reißerischer aufgemacht werden, je weniger sie glaubhaft belegt sind.

 

Merkel stellt zum politischen Charakter der Oppositionsbewegung und ihrer sozialen Basis fest: „Die Annahme, die ihn [Gaddafi] bekämpfenden Rebellen seien eine Demokratiebewegung mit homogenen freiheitlichen Zielen, ist lebensblind. Niemand durchschaut das dunkle Gemisch politisch-ideologischer Orientierungen unter den Rebellen derzeit auch nur annähernd.“

 

Inzwischen ist der militärische Oberbefehlshaber der Rebellen als langjähriger CIA-Agent identifiziert worden (siehe CIA-Kommandeur für libysche Rebellen). Andere selbsternannte Oppositionsführer sind ehemalige Minister Gaddafis. Der Vorsitzende des Nationalen Übergangsrats der Rebellen, Mustafa Abdel Jalil, war Justizminister und Abdel Fatah Junis Innenminister und jahrzehntelang engster Vertrauter Gaddafis. Oder sie waren hochrangige Diplomaten wie der UN-Botschafter Mohammed Schalgham und sein Stellvertreter Ibrahim Dabbaschi. Sie allen gehören nach wie vor der privilegierten Schicht des Regimes an, haben sich aber mit Gaddafi persönlich überworfen oder in letzter Minute die Seiten gewechselt, um rechtzeitig ihren eigenen Deal mit den westlichen Mächten zu machen.

 

Merkel setzt sich auch mit den drei Vorwürfen auseinander, die zur Rechtfertigung des militärischen Eingreifens der UNO und der NATO gegen Gaddafi erhoben werden: Er begehe Völkermord oder drohe ihn zu begehen, er oder seine Truppen begingen systematisch Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Gaddafi führe Krieg gegen sein eigenes Volk.

 

Was den angeblichen Völkermord angehe, so sei dies offensichtlich falsch. Völkermord setze definitionsgemäß das Ziel voraus, „eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche“ zu zerstören. „Dass Gaddafi keinen Völkermord begonnen oder beabsichtigt hat, ist evident“, stellt Merkel fest und weist darauf hin, dass es keine Belege für ein solches Ziel gäbe und ein solches Motiv für Gaddafi auch völlig sinnlos wäre.

 

Auch „systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ hätten Gaddafis Truppen nicht begangen, und es gebe auch keine glaubwürdigen Belege dafür, dass solche als bevorstehend zu befürchten wären, schreibt Merkel und betont: „ Hier vor allem darf man sich den Blick nicht vom Nebel irreführender Phrasen trüben lassen. Wer aus noch so berechtigter Empörung über die Brutalität militärischer Gewalt ihr mit dem Siegel ‚Völkermord‘ oder ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ die Affinität zu deren Urbildern bescheinigt, nämlich zu den Massenmorden der Nationalsozialisten, sollte bedenken, was das bedeutet: den Zugriff auf die fundamentalen Normen der Weltordnung. Denn solche Verbrechen erlauben den Krieg ...!“

 

Reinhard Merkel wirft den Regierungen der Interventionsstaaten, den westlichen Medien und der Resolution des Sicherheitsrates vor, fahrlässig mit diesen schwerwiegenden Zuschreibungen umzugehen und damit die Grundnorm des Völkerrechts, das Gewaltverbot zwischen den Staaten, ja das Völkerrecht selbst über Bord zu werfen.

 

Was schließlich die Vorwürfe angehe, der Diktator führe „Krieg gegen sein eigenes Volk“, bombardiere „systematische seine eigene Bevölkerung“, massakriere „die Zivilbevölkerung“, so wären das alles gute Gründe für eine militärische Intervention zum Schutz der Bevölkerung. „Aber“, so Reinhard Merkel: „Gaddafi führt Krieg gegen bewaffnete Rebellen, die ihrerseits Krieg gegen ihn führen. Kämpfende Aufständische … sind keine Zivilisten. Dass Gaddafis Truppen gezielt Zivilisten töteten, ist vielfach behauptet, aber nirgends glaubhaft belegt worden.“

 

Die bei den Bürgerkriegskämpfen zu beklagenden Zivilopfer seien beiden Seiten, d.h. auch den Rebellen zuzuschreiben. Diese hätten, argumentiert Merkel, einen bewaffneten Kampf gegen die Regierung begonnen, ohne sich der Unterstützung durch die Mehrheit der Bevölkerung sicher zu sein. Dadurch sei Zivilisten der Tod für ein Ziel – nämlich den Sturz Gaddafis – aufgezwungen worden, mit dem diese überhaupt nicht einverstanden gewesen seien. Im Gegensatz zu den Ereignissen in Tunesien und Ägypten hätte man sich bei den anfänglich friedlichen Protesten durchaus nicht sicher sein können, inwieweit die Bevölkerung mehrheitlich dahinter stehe. Es sei vielmehr deutlich gewesen, dass Millionen von Libyern sich noch nicht gegen Gaddafis gestellt hätten. Es sei daher zu bezweifeln, dass unter diesen Bedingungen einer bewaffneten Rebellion, die zahllose Unbeteiligte, darunter auch Frauen und Kinder zu einem Opfertod zwinge, eine Legitimität zugesprochen werden könne.

 

Zusammenfassend kommt Professor Merkel zu dem vernichtenden Urteil, dass die UN-Resolution und der damit begründete Bomben- und Raketenkrieg der westlichen Großmächte zur Unterstützung der Rebellen nicht nur das Völkerrecht in diesem besonderen Konflikt missachten und verletzen, sondern die Grundnorm des Völkerrechts selbst aushebeln: die Garantie des Gewaltverzichts als Grundprinzip der Weltordnung.

 

Reinhard Merkels Argumente haben ihre Grenzen. Sie werden deutlich, wenn er zum Beispiel den Völkermord in Ruanda an den Tutsis im Jahr 1994 als legitimen Grund für das Eingreifen imperialistischer Mächte erwähnt. Diese Großmächte sind es jedoch, die für Missstände in jenen unterdrückten Ländern historisch verantwortlich sind. Wenn dort Völkermorde oder andere Menschenrechtsverletzungen stattfinden, haben sie in der Regel auch heute noch direkt ihre Finger im Spiel und verfolgen mit ihrem Eingreifen nicht humanitäre, sondern imperialistische Ziele.

 

Gerade der Völkermord 1994 in Ruanda machte dies deutlich. Frankreich hatte damals die Hutu-Regierung beraten und unterstützt im Kampf gegen eine Invasion von Tutsi-Rebellen, die wiederum von den USA, Frankreichs Rivalen im Kampf um die Bodenschätze Afrikas, unterstützt und gesteuert wurden. Als die Hutu-Regierung, ermutigt von Frankreich, einen Völkermord gegen die Tutsi-Bevölkerung organisierte, entsandte Frankreich Elite-Truppen unter dem Vorwand, die Tutsis schützen zu müssen. In Wirklichkeit beteiligten sich dann diese Truppen als Komplizen an dem Gemetzel.

 

Im Jahr 2008 veröffentlichte die damalige Regierung von Ruanda einen offiziellen Untersuchungsbericht zu den Geschehnissen, in dem 33 hohe Politiker, Beamte und Generäle Frankreichs als Beteiligte und Drahtzieher mitverantwortlich gemacht werden, darunter der heutige Außenminister Alain Juppé, der auch 1994 Außenminister gewesen war (siehe Rwanda: Government report documents French role in 1994 genocide).

 

Reinhard Merkel bleibt hingegen im Rahmen des bürgerlichen Völkerrechts, das alle Staaten – unabhängig von ihrer unterschiedlichen Geschichte und Rolle in der Weltwirtschaft und Weltpolitik – als gleich betrachtet und behandelt wissen will. Umso greller erscheint im Lichte der fundierten Kritik des Rechtsprofessors der kriminelle Charakter der Politik der Grünen und aller anderen Parteien in Europa, welche die durch nichts provozierte Aggression der Großmächte bejubeln und alle ihre Gegner als „Feiglinge“ und „Schwächlinge“ attackieren.

 

Zumindest die europäischen Mächte haben in den letzten Jahrzehnten immer vorgegeben, wenigstens dieses Völkerrecht und seine grundlegendsten demokratischen Prinzipien und Normen – wie das Verbot von Gewaltausübung zwischen den Staaten – und die darauf beruhenden Gerichtsurteile zu beachten. Jetzt verletzen sie mit der UN Resolution 1973 (2011) und dem Bombenkrieg in Libyen nicht nur das Völkerrecht, sie schaffen vielmehr einen Präzedenzfall für seine völlige Aushebelung: Der Krieg wird von einer geächteten, Sanktionen nach sich ziehenden Rechtsverletzung zu einem Einsatzmittel der Machtpolitik, über das die einzelnen Staaten nach Belieben verfügen können und verfügen werden.

 

Mit anderen Worten: Krieg, räuberische Überfälle wie der Einmarsch Italiens in Äthiopien oder Deutschlands in die Tschechoslowakei, militärisches Eingreifen in Bürgerkriege wie die Entsendung der Condor-Bomber durch Hitler zur Unterstützung der Franco-Faschisten in Spanien – all diese kriminellen und barbarischen Formen der Politik zwischen den Staaten, wie sie in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts gang und gäbe waren, kehren wieder zurück.

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