Perspektive

Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Mord

Manchmal ist ein Zeitungsartikel so bedeutend, dass man schon heute mit Sicherheit voraussagen kann, dass er noch nach Jahren zitiert werden wird.

Ein solcher Fall ist der Leitartikel der New York Times vom 29. November mit dem Titel „Regeln für gezieltes Töten“. Er stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des herrschenden US-Establishments dar, das sämtliche demokratischen Grundrechte und Verfassungsprinzipien über den Haufen wirft.

Der Leitartikel lobt die Obama-Regierung dafür, dass sie „Regeln für das weltweite Töten von Terroristen entwickelt“ habe.

Ein mutmaßlicher Grund für die Einführung dieser „Regeln“ bestand darin, dass die Regierung für den Fall, dass Obama die Wahl verlieren sollte, rechtzeitig vorher „Standards und Verfahren“ festlegen wollte. Viel wichtiger war jedoch zweifellos die Befürchtung, alle Verantwortlichen könnten später wegen Kriegsverbrechen angeklagt werden. Die neuen Regeln und auch der Leitartikel der Times sind ein stillschweigendes Eingeständnis, dass es sich um Verbrechen handelt.

Dennoch bezeichnet die Times die Regeln als „ersten Schritt zur Erkenntnis, dass die Regierung sich an formelle Richtlinien auf rechtsstaatlicher Grundlage halten muss, wenn sie Menschen außerhalb des Schlachtfeldes tötet – vor allem wenn es dabei um das Leben eines amerikanischen Staatsbürgers geht“.

Solche Aussagen als „orwellsch“ zu bezeichnen, wäre noch untertrieben.

„Gezieltes Töten“ oder „die Regierung tötet Menschen außerhalb des Schlachtfeldes“ sind durchsichtige Euphemismen für staatlich befohlenen, außergerichtlichen Mord. Dieser ist nach dem Völkerrecht und der amerikanischen Verfassung ausdrücklich verboten. In den letzten vier Jahren hat die Obama-Regierung mittels Drohnen- und Raketenangriffen reihenweise solche Verbrechen begangen.

Die Bezeichnung „Terrorist“ ist dabei zu einer wichtigen Vokabel des Washingtoner „Neusprech“ geworden. So wird jeder bezeichnet, den der US-Imperialismus als direkte oder potenzielle Bedrohung für seine globalen Interessen ansieht, außerdem im Nachhinein jeder, der von den USA ermordet wurde.

Der Leitartikel gibt zu, dass die CIA mit ferngesteuerten Flugzeugen alleine in Pakistan mehr als 320 Angriffe ausgeführt hat, bei denen mindestens 2560 Menschen getötet wurden. Laut den Akten der pakistanischen Regierung waren achtzig Prozent der Toten unschuldige Zivilisten. Außerdem wurden tausende Menschen durch Hellfire-Raketen furchtbar verletzt. Sie erlitten Hirnschäden, verloren Gliedmaßen und erlitten schwere Verbrennungen.

Zu den Opfern der gezielten Tötungen gehörten auch mehrere Amerikaner, darunter der islamische Geistliche Anwar al-Awlaki aus New Mexico und Samir Khan, die am 30. September 2011 getötet wurden, und zwei Wochen später Awlakis sechzehnjähriger Sohn, Abdulrahman al-Awlaki. Alle drei wurden im Jemen getötet.

Die Times schreibt, die Regierung müsse sich an „formelle Richtlinien auf rechtsstaatlicher Grundlage“ halten, „vor allem wenn es um das Leben eines amerikanischen Staatsbürgers geht“. Daraus wird klar, dass die Ermordung von Bürgern anderer Länder nicht schlimm ist und nach eigenem Ermessen praktiziert werden kann. Diese Unterscheidung ist nicht nur abscheulich, sondern existiert auch nirgendwo in der amerikanischen Verfassung.

Der grundlegendere Punkt ist jedoch, dass hier „formelle Richtlinien“ das ohne Frage schlimmste Verbrechen, das eine Regierung begehen kann, angeblich legitimieren, nämlich Menschen ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Grundsätze zu töten. An einer anderen Stelle des Leitartikels heißt es: „Die Regeln für das Töten (...) müssen streng und ausformuliert sein.“

Es ist rechtlicher Betrug und moralisch verabscheuenswert, von „Regeln“ oder „Richtlinien“ zu sprechen, die die Exekutive einführt, um diese Tötungen auf „rechtsstaatlicher Grundlage“ zu regeln. Die ganze Praxis des Tötungsprogramms mittels Drohnen ist eine Abkehr von grundlegendsten juristischen Prinzipien, angefangen vom Habeas Corpus, über das Recht, seinen Anklägern gegenüberzustehen, bis hin zum Recht auf ein Verfahren vor einem Geschworenengericht aus Seinesgleichen.

Eine inhärent kriminelle Praxis wird nicht dadurch legal oder gar verfassungskonform, dass hochrangige Staatsdiener hinter verschlossenen Türen ein paar Vorschriften und Regeln dafür aushecken. Auch das Naziregime hatte seinerzeit allerlei geheime Verfahren als Grundlage für seine Massenmorde entwickelt. Die Richtlinien und Regeln, die Obama und seine Helfer in Militär und Geheimdienst während ihrer Sitzungen am „Terror-Dienstag“ entwerfen, können eine solche Praxis ebenso wenig legitimieren, wie die zahlreichen Regeln und Bestimmungen, die im Dritten Reich entworfen wurden, um die Massenmorde der Nazis zu legalisieren.

Wenn die US-Regierung sich die Macht anmaßt, im Ausland amerikanische und ausländische Staatsbürger ohne Prozess ermorden zu lassen, ist es nur eine Frage der Zeit – (besser gesagt: eine Frage der Geduld beim Warten auf eine sorgfältig vorbereitete politische Gelegenheit) – bis der Präsident auch Morde auf amerikanischem Staatsgebiet anordnet.

Die schwächliche Ermahnung des Times-Leitartikels, dass „auf amerikanischem Boden nur die üblichen Polizeimethoden angewandt werden dürfen“, setzt das voraus. Dass sich die Times dazu gezwungen sieht, in ihrem Leitartikel diese schüchterne Ermahnung einzufügen, zeigt, dass ihre Verleger und Redakteure genau wissen, dass die Obama-Regierung heute schon erwägt, die Praxis des gezielten Tötens auch auf amerikanisches Staatsgebiet auszudehnen. Im Moment hält sie sich bei der Anwendung staatlicher Gewalt „alle Optionen offen“.

Der Leitartikel beharrt darauf, dass „rechtsstaatliche Verfahren notwendig sind, wenn ein amerikanischer Staatsbürger im Ausland ins Visier gerät“. Woraus bestünde dieses „rechtsstaatliche Verfahren“? Sicher wird es nichts mit den Rechten zu tun haben, die die amerikanische Verfassung garantiert. Viel eher ist damit das administrative Vorgehen gemeint, das eine verschworene Gemeinschaft aus Offizieren, Geheimdienstlern und dem Präsidenten abspricht. Sie werden als Richter, Geschworene und Henker fungieren.

Die New York Times regt an, dass die formellen Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren mit „der Bildung eines Sondergerichtes“ erfüllt werden könnten, wofür sie den Foreign Intelligence Surveillance Court vorschlägt. [Dieser Gerichtshof ist für die Überwachung der Auslandsgeheimdienste verantwortlich.] „[Er]könnte im Falle der jeweiligen Person, die auf eine Todesliste gesetzt wird, zuvor die Beweislage prüfen.“

Mit anderen Worten, der Staat würde ein geheimes, außergerichtliches Gremium einsetzen, das die Morde absegnet, die von CIA und Militär angeordnet werden, ähnlich wie das Gericht für die Auslandsgeheimdienste auch die Inlandsüberwachung der Regierung kontrolliert.

Es versteht sich von selbst, dass alle Mitglieder dieses „Sondergerichtes“ handverlesene, langjährige Mitglieder des Geheimdienstapparates wären, und dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet wären.

Vor etwas weniger als zehn Jahren verurteilte Washington in aller Öffentlichkeit das „gezielte Töten“, diesen Begriff, den Israel erfunden hatte, um sein geheimes Mordprogramm gegen die Palästinenser zu rechtfertigen. Und noch eine Generation früher boten die Morde der CIA, die ihr den Spitznamen Murder, Inc. (Mord-GmbH) eintrugen, Anlass für groß angelegte Untersuchungen und Anhörungen vor dem Kongress. Darauf wurden solche Praktiken für rechtswidrig erklärt.

Am 5. Juni 1975 druckte die New York Times die Worte des verstorbenen Senators Frank Church ab, der das staatliche Töten kritisierte: „Es ist mir egal, wer es angeordnet hat. Mord ist Mord. Die Vereinigten Staaten sind kein kriminelles Land, und wir können uns keine Verbrecherregierung erlauben.“

37 Jahre später hat die Times kein wirkliches Problem mit den Morden. Sie will nur, dass man sich dabei an ein paar bürokratisch überwachte Regeln hält.

Der Leitartikel der Times bietet Einblick in die Mentalität von wachsenden Teilen der herrschenden Elite und ihres gut betuchten Umfelds: Sie werden vor nichts Halt machen, um zu bekommen, was sie wollen, und um es zu behalten. Auch nicht vor Krieg, Mord und Terror.

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