Britischer Surpreme Court bestätigt Julian Assanges Auslieferung

Am Mittwoch verlor WikiLeaks-Gründer Julian Assange sein Berufungsverfahren gegen die Auslieferung an Schweden vor dem britischen Surpreme Court in London. Die Richter kamen mit einer Mehrheit von fünf zu zwei zu dem Urteil, dass der Auslieferungsantrag rechtmäßig sei.

Assange soll aufgrund der umstrittenen Anschuldigungen von zwei Frauen ausgeliefert werden, die im August 2010 behaupteten, er habe sie sexuell missbraucht.

Obwohl das Urteil seine Auslieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erlaubt, hat seine Anwältin Dinah Rose eine vierzehntägige Frist beantragt, in der er ein Wiederaufnahmeverfahren gegen das Urteil überdenken kann. Sie erklärte, dass, nach einer ersten Auslegung, die Entscheidung auf Grundlage von rechtlichen Punkten gefällt wurde, die bei der ursprünglichen Anhörung im Februar von keiner Seite vorgebracht worden waren.

In einer Stellungnahme des Gerichtes hieß es, sollte Assange sich auf diese Gründe berufen, „werden die Richter darüber entscheiden, ob sie den Fall wieder aufrollen und weitere Eingaben, entweder mündlich durch eine weitere Anhörung, oder schriftlich, annehmen.“

Assange wurde im Dezember 2010 in London aufgrund des undemokratischen Europäischen Haftbefehls (EAW) verhaftet, obwohl er weder in Schweden, noch in einem anderen Land eines Verbrechens angeklagt ist. Selbst auf dem Haftbefehl, den die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny ausgestellt hat, wird er nicht als „Angeklagter“ genannt.

Assange hat die letzten 540 Tage in Hausarrest und unter einschränkenden Kautionsauflagen verbracht. Er muss ständig eine elektronische Fußfessel tragen und sich jeden Tag in einer örtlichen Polizeiwache melden.

Jede objektive Untersuchung des Vorgehens der schwedischen Behörden gegen Assange seit August 2010 müsste auf die extremen Vorbehalte und die politisch motivierten Hintergründe seiner Ankläger eingehen, sowie auf die höchst zweifelhafte Natur der Vorwürfe und das Timing, mit dem der Haftbefehl gegen ihn ausgestellt wurde.

Seine Verhaftung erfolgte nur wenige Tage, nachdem WikiLeaks Tausende von Geheimtelegrammen der amerikanischen Botschaften veröffentlichte, durch die der schmutzige Charakter der amerikanischen „Diplomatie“ enthüllt wurde. Zuvor wurden bereits Tausende von Geheimdokumenten veröffentlicht, die den kriminellen Charakter der amerikanischen Invasionen im Irak und in Afghanistan enthüllten.

Aber bei der Anhörung nahm der Supreme Court keine Rücksicht auf diesen Hintergrund und entschied sich, nur aufgrund einer spezifischen Frage von „großem öffentlichen Interesse“ zu handeln. Diese Frage war, ob ein Europäischer Haftbefehl, der von einem Staatsanwalt ausgestellt wurde, ein gültiger EAW ist, ausgestellt von einer „gerichtlichen Behörde“ zum Zweck und innerhalb des Spielraumes der Paragraphen 2 und 66 des Auslieferungsgesetzes von 2003.

Der Surpreme Court stellte mit anderen Worten nicht die rechtliche Grundlage für die Herausgabe des EAW in Frage, obwohl Richter Philipps in einem Absatz mit dem Titel „Die Fakten im Fall“ erklärte, dass nach den Vorwürfen von zwei Schwedinnen, sexuell missbraucht worden zu sein, „eine erste Untersuchung unter Leitung des Staatsanwalts, bei der Assange kooperierte, zu dem Schluss kam, dass die Vergewaltigungsvorwürfe keine Grundlage hatten.“

Nur zehn Tage nach Einstellung des Verfahrens wurde es nach der Intervention von Claes Borgstrom, einer wichtigen Persönlichkeit der schwedischen Sozialdemokratie und Rechtsanwalt der beiden Frauen, ohne Unterfütterung durch Beweise wieder aufgerollt.

Jeder der sieben Richter erklärt in der Urteilsbegründung, warum er sich dafür oder dagegen entschieden hat, Assanges Auslieferung zu erlauben. Insgesamt zeigen ihre Urteile Verachtung für ein Jahrhunderte altes demokratisches Prinzip: Dass jeder das Recht auf einen unparteiischen Prozess hat.

Richter Lord Kerr erklärt ausdrücklich: „Es wäre schädlich für die internationale Kooperation zwischen den Staaten, das Gesetz von 2003 so auszulegen, dass Staatsanwälte nicht die Möglichkeit hätten, als rechtmäßige juristische Behörden Haftbefehle auszustellen, nur weil das alt eingesessene Prinzip des britischen Rechts eine unparteiische Rechtssprechung vorsieht.“ (Hervorhebung hinzugefügt.)

Die meisten Richter beriefen sich auf Artikel 31.3(b) des Wiener Übereinkommens über das Vertragsrecht, um die Anwendung der Gesetze des Europäischen Haftbefehls zu begründen. Das Wiener Übereinkommen regelt die Prinzipien internationaler Verträge. In Artikel 31 heißt es, dass außer dem Kontext auch „alle darauffolgenden Praktiken in der Anwendung des Vertrages“ berücksichtigt werden sollen, die „die Übereinkunft der Parteien in ihrer Auslegung betreffen.“

Lord Philipps, der Präsident des Surpreme Court, zitierte das Wiener Übereinkommen und merkte an, dass die Europäische Union, die Europäische Kommission und der Europarat allesamt so gehandelt hatten als würde das Auslieferungsabkommen es Staatsanwälten erlauben, Auslieferungsanträge zu stellen.

Die Anwendung des Wiener Übereinkommens zur Aushebelung grundlegender demokratischer Normen und zur Abweisung des Berufungsverfahrens ist nur der neueste – von den USA angeführte - Versuch, Assange und WikiLeaks und alle anderen zum Schweigen zu bringen, die versuchen, die Wahrheit über das kriminelle Vorgehen des amerikanischen Imperialismus ans Licht zu bringen.

Assanges Anwalt Gareth Peirce sagte über die Entscheidung, das britische Parlament denke „eine ‚gerichtliche Behörde‘ sei ein Richter oder ein Gericht, aber die Mehrheit der Richter des Surpreme Court orientiert sich daran, was in Europa Praxis ist, und fällte seine Entscheidung auf Grundlage des Wiener Übereinkommens, das vor Gericht nie erwähnt wurde.“

Als Reaktion auf das Urteil erklärte die Webseite Justice for Assange, das Wiener Übereinkommen „erlaube den Staaten, selbst zu bestimmen, welches Gesetz angewendet wird.“

Lord Mance, der die Entscheidung ablehnte, schrieb in seiner Begründung, das Rahmendokument des EAW sei unklar, und „es war die Absicht des Parlamentes und die Auswirkung des Auslieferungsgesetzes von 2003, die Anerkennung Europäischer Haftbefehle durch britische Gerichte auf diejenigen zu beschränken, die von einer gerichtlichen Behörde, d.h. einem Gericht, Richter oder Magistraten, ausgestellt wurden.“ Er fügte hinzu: „Der Haftbefehl einer schwedischen Staatsanwaltschaft kann nach Sektion 2(2) des Gesetzes von 2003 vom Vereinigten Königreich nicht anerkannt werden.“

Wenn das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Surpreme Court scheitert, bleibt Assange rechtlich nur noch ein Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass er dort erfolgreich sein kann. Erst vor kurzem erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil, nach dem fünf Männer, die seit Jahren ohne Prozess wegen terroristischer Aktivitäten in Großbritannien in Haft sitzen, an die USA ausgeliefert werden können. Keiner dieser Männer - drei davon britische Staatsbürger - wurde in Großbritannien für ein Verbrechen angeklagt.

Assange erklärt schon seit langem, der wahre Grund für seine Auslieferung nach Schweden sei die Vorbereitung seiner Auslieferung an die USA, wo ihm ein Verfahren wegen Spionage droht, weil er vertrauliche Telegramme veröffentlicht hat. Bezeichnenderweise befasste sich ein Artikel in der New York Times – dem wichtigsten Blatt der herrschenden Elite - vom Mittwoch ausführlich mit dieser Möglichkeit.

Über eine Presseveröffentlichung, die WikiLeaks kurz vor dem Urteil veröffentlichte, schrieb die Times: „Die vierseitige Erklärung von WikiLeaks stellt die Entscheidung, die in London gefallen ist, als Vorstufe zu einer noch bedrohlicheren Gefahr für Assange dar als eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch.“

Weiter hieß es: „Anfang des Jahres sind E-Mails des weltweiten Geheimdienstunternehmens Stratfor aufgetaucht, aus denen hervorgeht, dass eine Anklageschrift vorbereitet wurde und veröffentlicht werden soll, wenn amerikanische Entscheidungsträger zu der Auffassung gelangen, dass die rechtlichen Schritte gegen Assange in Großbritannien und Schweden sich dem Ende zuneigen.“

Die Times nannte die Erklärung von WikiLeaks zwar „spekulativ“, schrieb aber: „Der amerikanische Botschafter in Großbritannien Louis B. Susman sagte, das Justizministerium wird abwarten, wie sich die Dinge in den britischen Gerichten entwickeln. Im letzten Jahr gab es außerdem Berichte über vertrauliche Treffen zwischen amerikanischen Diplomaten und Vertretern Großbritanniens, Schwedens und Australiens, bei denen es um den Fall Assange ging.“

Sollte Assange in den USA für schuldig gesprochen werden, Spionage betrieben zu haben, „könnte er zu lebenslanger Freiheitsstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt werden.“

Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die USA entschlossen sind, diese Drohung wahr zu machen. Der Gefreite Bradley Manning, dem vorgeworfen wird, WikiLeaks vertrauliche Dokumente zugespielt zu haben, wurde bereits wegen „Begünstigung des Feindes“ angeklagt. Vor Beginn seines Militärgerichtsverfahrens Anfang des Jahres wurde er vom US-Militär monatelang in Einzelhaft und unter grausamen und erniedrigenden Bedingungen gefangen gehalten. Der Prozess soll im September beginnen, ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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