Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen NSU-Mitglied Beate Zschäpe

Der Generalbundesanwalt hat am letzten Donnerstag Anklage gegen Beate Zschäpe erhoben. Gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war die inzwischen 37-jährige Zschäpe im Jahr 1998 untergetaucht. Die Drei hatten die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet, die 13 Jahre im Untergrund agierte und zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete. Außerdem wird das Terror-Trio für 15 bewaffnete Banküberfälle und zwei Bombenanschläge in Köln verantwortlich gemacht, bei denen 2001 und 2004 insgesamt mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.

Mundlos und Böhnhardt sind tot, Zschäpe sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Sie hatte sich einige Tage, nachdem ihre beiden Kompagnons am 4. November nach einem Banküberfall tot in ihrem Wohnmobil aufgefunden worden waren, der Polizei gestellt.

Obwohl die Bundesanwaltschaft davon ausgeht, dass Böhnhardt und Mundlos die Morde ausführten und es keine Beweise für eine unmittelbare Beteiligung Zschäpes oder deren Anwesenheit am Tatort gibt, wird sie wegen Mordes angeklagt und nicht nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Folgt das Gericht dieser Anklage, wäre lebenslange Haft zwingend. Ob sie vor Gericht Bestand hat, gilt unter juristischen Experten allerdings als fraglich.

Generalbundesanwalt Harald Range begründete die Mordanklage damit, dass sich „die NSU-Mitglieder als einheitliches Tötungskommando verstanden, das seine feigen Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte“. Zschäpe sei ein gleichberechtigtes Mitglied der Gruppe gewesen, habe ihr „den Anschein von Normalität und Legalität“ gegeben und sei dafür verantwortlich gewesen, „an ihren jeweiligen Wohnorten eine unauffällige Fassade zu pflegen“.

„Sie ist damit bei wertender Betrachtung genauso für die terroristischen Verbrechen des NSU verantwortlich wie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Mordanschläge und Raubüberfälle letztlich unmittelbar ausführten“, folgerte Range.

Zschäpe wird außerdem schwere Brandstiftung und Mordversuch vorgeworfen, da sie am Tag des Auffliegens des NSU die gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt hatte.

Neben Zschäpe hat die Bundesanwaltschaft auch vier NSU-Unterstützer angeklagt. Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben und Carsten S. müssen sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Die beiden sollen dem Trio die Mordwaffe beschafft haben. André E. wird Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag des NSU vorgeworfen. Dem fünften Angeklagten, Holger G., wird Unterstützung des NSU in drei Fällen zur Last gelegt.

Generalbundesanwalt Range informierte die Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz über die Anklage, ohne die Anwälte Zschäpes vorher darüber informiert oder ihnen die Anklageschrift zugestellt zu haben. Als Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl gegen diese ungewöhnliche Vorgehensweise protestierte, erklärte die Bundesanwaltschaft, sie sei „ausnahmsweise“ gewählt worden, „um Spekulationen über den Inhalt der Anklageschrift zu begegnen und einer Fehlinformation der Öffentlichkeit vorzubeugen“.

Welchen Spekulationen sie durch ihr medienwirksames Vorgehen vorbeugen wollte, erklärte die Bundesanwaltschaft nicht. Aber seit die NSU vor einem Jahr aufflog, häufen sich die Hinweise, dass neben zahlreichen Figuren aus dem rechtsextremen Spektrum auch staatliche Stellen mit dem Terror-Trio in Verbindung standen und über dessen Taten Bescheid wussten. Woche für Woche sind neue Informationen über V-Leute der Verfassungsschutz- und Kriminalämter im Umfeld des NSU sowie über die Vernichtung relevanter Akten ans Licht gelangt.

Will die Bundesanwaltschaft mit ihrer Aufsehen erregenden Anklage von weiteren Nachfragen über die Verwicklung staatlicher Stellen ablenken und die öffentliche Aufmerksamkeit ganz auf Zschäpe lenken? Eine Bemerkung von Generalbundewalt Range deutet zumindest darauf hin. Er betonte nämlich ausdrücklich, die Ermittlungen hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen ergeben. Der NSU sei eine „abgekapselte Gruppierung“ gewesen, deren Ziele nur wenigen bekannt gewesen seien.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), in dessen Verantwortungsbereich viele Vertuschungsaktionen rund um den NSU fallen, kommentierte die Anklage mit den Worten: „Die Anklage ist erhoben, und ich glaube, man kann daran sehen, die Aufklärung geht voran.“

In Wirklichkeit ist Zschäpes Rolle der einzige Aspekt im Dunkel der NSU-Morde, der von Anfang an ziemlich offensichtlich war und wenig Aufklärung bedurfte. Sie hatte unmittelbar nach dem Tod ihrer beiden Komplizen ein Bekennervideo an mehrere Zeitungsreaktionen geschickt, und es gab nie Zweifel daran, dass sie während der ganzen Zeit mit Böhnhardt und Mundlos zusammengelebt hatte und in deren Mordtaten eingeweiht war.

Nicht aufgeklärt ist dagegen die Frage, weshalb das Trio 13 Jahre lang völlig unbehelligt und ohne besondere Tarnung mitten in Deutschland leben und seinem mörderischen Handwerk nachgehen konnte. An der Aufklärung dieser Frage scheinen weder die Bundesanwaltschaft noch Innenminister Friedrich ein besonderes Interesse zu haben. Ob Zschäpes Verteidiger, die alle drei nicht aus dem rechtsextremen Milieu stammen, und das Gericht dieses Spiel mitmachen werden, wird der Verlauf des Prozesses zeigen.

Zahlreiche Medien haben sich ebenfalls bemüht, die Aufmerksamkeit ganz auf die Person Zschäpes zu lenken. Spiegel Online schrieb, die Anklage gegen Zschäpe habe „symbolische Bedeutung“. Denn nur an Zschäpe könne „das – auch durch zahlreiche Ermittlungspannen – entstandene Unrecht gesühnt werden“.

Heribert Prantl kommentierte in der Süddeutschen Zeitung, im vergangenen Jahr sei das Versagen aller Institutionen und Behörden öffentlich geworden. Nur die Bundesanwaltschaft unterstützt vom Bundeskriminalamt habe funktioniert. „Insofern ist die Anklageschrift auch eine Hoffnungsschrift“, folgerte er. Sie halte die Hoffnung am Leben, dass auch bei anderen Behörden „nicht Hopfen und Malz verloren sein möge“.

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