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zurück zum Inhalt dieser Ausgabe "Jetzt bin ich kaputt und man wirft mich raus"Auf der Zeche Niederberg der Ruhrkohle AG sind im Jahr 1996 nicht weniger als 619 Arbeitsplätze das sind 27 Prozent! abgebaut worden. Wie, das zeigt der Fall des Hauers Ruzdi Bunjaku. Nach 18 Jahren Arbeit auf der Zeche Niederberg ist der Ruzdi Bunjaku im Alter von 40 Jahren körperlich zerschunden mit einer Abfindung von 3.500 Mark in die Arbeitslosigkeit entlassen worden. Ruzdi Bunjaku hatte 1978 für eine jugoslawische Firma seine Arbeit als Hauer auf der Zeche Niederberg aufgenommen. Diese Firma arbeitete eng mit der Thyssen Schachtbau GmbH zusammen. Im Jahre 1986 ist sie aufgelöst worden. Einige Arbeiter, darunter Ruzdi Bunjaku, sind damals von Thyssen Schachtbau übernommen worden. Ab 1987 arbeitete er für zwei Jahre übertage als Schlosser, wurde dann aber wieder untertage eingesetzt mit der Begründung, daß seine Stelle für die Zukunft als Behindertenstelle dienen sollte. Am 11.Juni 1992 rutschte Ruzdi Bunjaku in einem Streb auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz aus, wobei er nach hinten fiel. Dabei versuchte er, den Sturz mit der rechten Hand abzufangen. Da er anschließend Schmerzen hatte, stellte er sich sofort in der Verbandsstube der Zeche einem Sanitäter vor. "Doch der war der Meinung", sagt Ruzdi Bunjaku der neuen Arbeiterpresse, "daß die Schmerzen und meine Verletzung ,halb so schlimm wären und schickte mich wieder zurück an die Arbeit." Als die Schmerzen jedoch zu stark wurden, ging er am 29. Juni 1992 also 18 Tage später in die chirurgische Ambulanz des Bethanien Krankenhauses in Moers. Dort stellte sich heraus, daß Ruzdi Bunjaku eine Kahnbeinfraktur, einen Bruch des Handwurzelknochens, erlitten hatte. Weiter ergeht aus einem späteren Gutachten des Johanniter-Krankenhauses in Duisburg die Feststellung einer 20prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Es folgte dann ein jahrelanges gerichtliches und außergerichtliches Gerangel um den Erhalt einer Teilrente. Dabei stellte sich heraus, daß Zechenleitung, Gerichte, Behörden, Betriebsräte und Ärzte gegen die Bergleute perfekt zusammenarbeiten. So behauptet Prof. Dr. med. v. d. Horst vom Johanniter-Krankenhaus in einem ärztlichen Gutachten, Ruzdi Bunjaku habe mehrmals eine Operation abgelehnt, was aber überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. "Der Chefarzt im Bethanien-Karnkenhaus sagte mir, daß eine Operation nicht notwendig sei", sagt Ruzdi Bunjaku. "Allein aus diesem Grund habe ich mich nicht operieren lassen." Im November 1993 und ein halbes Jahr später, im Mai 1994, wurden weitere Gutachten erstellt, wonach plötzlich nur noch eine Minderung der Erwerbstätigkeit um 10 Prozent erkannt worden sein soll. Dies bedeutete, daß die Teilrente, die Ruzdi Bunjaku kurze Zeit erhalten hatte, wieder gestrichen wurde. Denn ein Anspruch besteht erst ab 20 Prozent. Die Beschwerden besserten sich hingegen nicht. Weiterhin beklagte der Bergmann Schmerzen im rechten Handgelenk. "Ich konnte und kann mich bis heute noch nicht einmal mit der rechten Hand beim Aufstehen abstützen. Arbeiten mit dem Hammer konnte ich überhaupt nicht mehr ausführen. Jede Bewegung verursachte mir Schmerzen. Ich habe Schmerzen beim Wetterwechsel und schon beim Heben von leichten Gewichten zittert die Hand. Außerdem kribbelt mir ständig der rechte Daumen", berichtet Ruzdi Bunjaku. Im April 1994, fast zwei Jahre nach seinem Arbeitsunfall, wurde nach Ansicht der Ärzte eine Operation unumgänglich. Die Ärzte vergaßen allerdings nicht, Thyssen Schachtbau und ihrem Hauer Bunjaku zu versichern, daß diese Operation nicht mit den Folgen seines Arbeitsunfalles im Zusammenhang stünde. So stellten Ärzte und Thyssen sicher, daß in keinem Fall eine Unfallrente den Gewinn des Unternehmens schmälern würde. Die Operation blieb relativ erfolglos. Nach einer kurzen Phase, in der Ruzdi Bunjaku wieder untertage arbeitete, bekam er wieder starke Schmerzen in der rechten Hand. Seit Juli 1994 war er nicht mehr in der Lage, die schwere Arbeit als Hauer auszuüben. Thyssen antwortete darauf mit der Kündigung. Im März 1996 erhielt Ruzdi Bunjaku die schriftliche Kündigung zum 30. September 1996. Thyssen war auch in der Lage, die gesetzlich notwendige Einwilligung zur Kündigung von der Zentralstelle für den Bergmannversorgungsschein sowie von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbands Rheinland vorzulegen. Letztere müssen ihre Zustimmung bei der Kündigung von Schwerbehinderten geben. Erstere müssen ihre Zustimmung bei der Kündigung von Inhabern des Bergmannversorgungsscheines geben. Zwar war Ruzdi Bunjaku zu dieser Zeit kurzfristig gar nicht als schwerbeschädigt anerkannt, aber Thyssen ließ sich einfach für alle Fälle eine Zustimmung zur Kündigung von beiden Stellen geben, vorsorglich. Selbstverständlich hat Thyssen auch den Betriebsrat bei der Kündigung um Zustimmung gebeten und sie genau so selbstverständlich erhalten. Ruzdi Bunjaku klagte sofort gegen diese Kündigung. Er forderte Thyssen Schachtbau auf, ihm eine leichtere Tätigkeit übertage zuzuordnen, so wie er sie von 1987 bis 1989 hatte. Thyssen besteht jedoch darauf, daß ein anderer Arbeitsplatz nicht verfügbar sei. "Bemühungen durch den Vertrauensmann sowie den Betriebsrat, einen freien Arbeitsplatz gemäß der Einsatzbeschränkung zu finden oder einzurichten, blieben erfolglos", kann Thyssen und das Gericht erklären. Ruzdi Bunjaku sagte der neuen Arbeiterpresse: "Ich war zweimal beim Betriebsrat und der Vorsitzende Meyer sagte mir beide Male, es sei kein Arbeitsplatz für mich vorhanden. Aber er hat überhaupt nicht überlegt, wo ein solcher Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder geschaffen werden kann. Er hat überhaupt nichts gemacht. Er hat nur wie die Geschäftsleitung gesagt, es gebe nichts. Deshalb bin ich da gar nicht mehr hingegangen." Das Arbeitsgericht in Oberhausen schloß sich der Meinung Thyssens an, daß es mit insgesamt 2.452 Beschäftigten und zusätzlich ca. 275 Schwerbehinderten unter Vertrag unmöglich ist, eine einzige Stelle für Ruzdi Bunjaku zu schaffen. Die Klage von Ruzdi Bunjaku wurde abgewiesen. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, den er nach Meinung seines Anwalts gezwungen war anzunehmen. Nach 18 Jahren Arbeit auf Niederberg, davon 14 Jahre untertage, sollte Ruzdi Bunjaku 4.000 Mark Abfindung erhalten. Thyssen überwies DM 3.500,. "Ich hatte in den 18 Jahren nicht einen einzigen Krankenschein wegen einer Grippe oder so etwas", sagt Ruzdi Bunjaku verbittert. "Wenn ich krankgeschrieben war, dann, weil ich einen Arbeitsunfall hatte. Ich hatte insgesamt ja 13 Unfälle auf der Arbeit. Jetzt bin ich kaputt und man wirft mich raus." Zur Zeit bekommt Ruzdi Bunjaku lediglich Arbeitslosengeld und muß davon seine Familie ernähren. Ob ihm eine Teilrente wegen 20prozentiger Minderung der Erwerbstätigkeit gewährt wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen, da noch einmal ein Gutachten ansteht. Aussichten auf einen neuen Job kann er auf Grund seiner Beschwerden ausschließen. Er ist gerade 40 Jahre alt. © neue Arbeiterpresse, Nr. 856, 17. April 1997
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