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WSWS : WSWS/DE : Archiv neue Arbeiterpresse
zurück zum Inhalt dieser Ausgabe Neue Enthüllungen im Lübecker BrandprozeßDietmar HenningDie Ermittlungsbeamten der Lübecker Polizei und der Staatsanwaltschaft haben wie eine Spurenbeseitigungsbehörde gearbeitet dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man den Lübecker Brandprozeß gegen Safwan Eid verfolgt hat. Über sieben Monate und 50 Verhandlungstage zieht sich dieser Prozeß nun schon hin, 120 Zeugen wurden gehört und acht Sachverständige. Doch die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den libanesischen Asylbewerber steht auf schwächeren Füßen als je zuvor. In der Nacht vom 17. auf den 18. Januar 1996 waren bei dem Feuer zehn Menschen, darunter vier Kinder und drei Jugendliche gestorben. Am Tatort hatte die Polizei drei rechtsradikale junge Männer festgenommen, die aber am folgenden Tag wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren. Nachdem weltweit Bestürzung und in Deutschland massive Proteste über diesen bis dahin verheerendsten Brandanschlag aufgekommen waren, präsentierte die Polizei bereits zwei Tage nach dem Brand einen Bewohner als dringend Tatverdächtigen, den 21jährigen Libanesen Safwan Eid. Einem Rettungssanitäter soll der Beschuldigte noch in der Brandnacht gesagt haben, "Wir warns". Politiker in Bund und Land atmeten auf. "Zum Glück war es kein ausländerfeindlicher Brandanschlag", so der Tenor ihrer Stellungnahmen. In der Folgezeit waren Staatsanwaltschaft und Polizei bedacht, mit ihren Ermittlungen diese Behauptung zu untermauern. Von nun an schien ihre Arbeit nur noch von einem Ziel geleitet worden zu sein, nämlich Safwan Eid als Täter vor Gericht präsentieren zu können. Keine Theorie für eine Täterschaft Eids war ihnen zu absurd, allen Hinweisen und Spuren, die auf andere Täter schließen lassen, gingen sie mit aller Konsequenz nicht nach. Als erstes sind die drei festgenommenen Rechtsradikalen aus Grevesmühlen frei gelassen worden, obwohl sie angesengte Haare, Augenbrauen und Wimpern hatten. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten waren diese für Brandstifter üblichen Merkmale nicht älter als 24 Stunden. Jeder von den dreien behauptete aber, er habe sich die Versengungen im Gesicht in den letzten Tagen und Wochen (!) zugezogen. Ihren Erklärungen wurde dennoch geglaubt. Das einzige Alibi, das die drei Männer erhalten hatten, war von der Polizei beschafft worden. Angeblich seien sie von einer Polizeistreife an einer 15 Kilometer entfernten Tankstelle gegen 3.20 Uhr gesehen worden, konnten so also unmöglich den Brand gelegt haben. Erstens ist die Tankstelle nur 6,6 Kilometer entfernt, wie Recherchen der neuen Arbeiterpresse ergeben haben; außerdem glauben andere Zeugen die drei Männer bereits zu einem früheren Zeitpunkt an der Tankstelle gesehen zu haben. Zweitens sind die drei Verdächtigen zweifelsfrei kurz nach Brandausbruch in der Nähe des Flüchtlingsheims von Arbeitern der Firma Brügge gesehen worden, deren Betriebsgelände in unmittelbarer Nachbarschaft liegt. Zu dieser Zeit waren selbst Polizei und Feuerwehr noch nicht am Brandort eingetroffen. Aussagen von Bewohnern des Heims, sie hätten das Klirren einer Fensterscheibe und eine Explosion gehört, wurden ebenso übergangen, wie der Notruf von Francoise Makudila, die im 2. Stock des Heims mit ihren Kindern wohnte. Sie rief die Polizei um 3.41 Uhr an und sagte: "Kommen Sie schnell, wir werden hier im Haus von den Nazis attackiert." Francoise Makudila kann dazu nicht mehr gehört werden. Sie starb gemeinsam mit ihren fünf Kindern bei dem Brand. Eine andere Spur, der niemals nachgegangen worden ist, ist der Tod des Afrikaners Sylvio Amoussou. Der 27jährige Mann aus Togo lag verbrannt im hölzernen Vorbau des Wohnheims. Die Obduktion seines Leichnams ergab, daß er weder im Blut noch in der Lunge die für Brandopfer üblichen hohen Gas- und Rußspuren hatte. Er mußte daher schon vor oder unmittelbar während des Brandausbruchs gestorben sein. Mehrere Hausbewohner sahen Sylvio Amoussou, wie er als erster durch den verrauchten Flur des 1. Stocks die Treppe hinunter ins Erdgeschoß lief. Ob er möglicherweise die Brandstifter auf frischer Tat im Vorbau traf, ist unklar. Der Obduktionsbericht hält fest, daß sich bei ihm eine "Einblutung" am Kehlkopf auf "Höhe des 6. und 7. Halswirbelkörpers" fand, eine Verletzung, wie sie auch durch Würgen entstehen kann. Sein Körper war zudem lose mit einem Draht umwickelt, wie er sonst nicht mehr im Hause gefunden worden war. Nicht die Staatsanwälte Böckenhauer, Bieler und zu Beginn Schultz untersuchten den Tod des Togolesen, sondern die Redakteure des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Amoussous Geliebte war die 29jährige Annegret Gottschalk. Sie war V-Frau der Lübecker Kripo im Rotlichtmillieu gewesen, durch die Schuld ihrer Führungsbeamten enttarnt und seitdem mehrfach vergewaltigt worden. Per Telefon erhielt sie immer wieder Morddrohungen. Einige Wochen vor dem Anschlag auf das Flüchtlingsheim ist auch ein Brandanschlag auf ihre Wohnung verübt worden. Die bei der Polizei als "gefährdete Person" eingestufte Gottschalk ging zwei Tage nach dem Brand in der Hafenstraße zur Polizei. Doch diese winkte ab. "Die Polizei hat sich nie dafür interessiert, ob Sylvio vielleicht wegen mir gefährdet war", berichtete sie den Reportern des Spiegel. Diese hatten sie in einem afrikanischen Land aufgespürt, wohin sie aus Angst geflohen war. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, Dieter Schultz erklärte jedoch der Presse forsch: "Ein Zusammenhang zwischen den Drohungen gegen Annegret Gottschalk und dem Feuer in der Hafenstraße besteht nach gesicherten Erkenntnissen nicht." Ihre "gesicherten Erkenntnisse" stützt die Staatsanwaltschaft auf die Ermittlungen der Polizisten Detfred D. und Immanuel D.. Diese beiden führten die Untersuchungen zum Lübecker Brandanschlag. Sie hatten auch die Rechten aus Grevesmühlen vernommen, anschließend das Verhör mit dem einzigen Zeugen der Anklage, dem Sanitäter Jens Leonard, geführt und nur einige Stunden später als erste mit Safwan Eid als Beschuldigtem gesprochen. Ihre polizeilichen Fähigkeiten hatten die beiden durch ihre Arbeit im Kommissariat "Betäubungsmittel und Sitte" bewiesen. Sie waren es nämlich, die als Führungsbeamte für die Enttarnung der V-Frau Annegret Gottschalk gesorgt hatten. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie in dieser Sache war erwartungsgemäß rasch eingestellt worden. Während bei den Spuren in Richtung der rechten Szene von Grevelsmühlen sowie des Rotlichtmilieus von Lübeck jede Menge Indizien und handfeste Motive für eine Täterschaft in diesen Kreisen existieren, gibt es im Fall von Safwan Eid weder das eine noch das andere. Einzig und allein die Aussage des Sanitäters Jens Leonard bleibt den Staatsanwälten als "Beweis" für ihre Anklage. Da diesem eine Verbindung gerade zu den Rechten aus Grevesmühlen nachgewiesen werden konnte, handelt es sich um einen sehr zweifelhaften Zeugen, dessen Aussage durch niemanden sonst bestätigt worden ist. Ein Mittel, das von den Staatsanwälten eingesetzt wurde, um den jungen Libanesen doch noch zu "überführen", das Abhören der Zelle von Safwan Eid im Untersuchungsgefängnis, ist vom Gericht beim letzten Verhandlungstag als Beweismittel abgelehnt worden. Die fehlenden Beweise versucht die Staatsanwaltschaft vor Gericht mit umso kühneren Theorien zu ersetzen. Im Mittelpuntk davon steht ihre These, daß das Feuer im 1. Stock gelegt worden sei, in der Nähe der Zimmertür von Safwan Eids Familie. Damit soll wiederum die Behauptung, der Libanese sei der Täter gewesen, untermauert werden. Die Verteidigung hatte bereits kurz nach Safwan Eids Verhaftung Prof. Ernst Achilles mit Untersuchungen am Brandort beauftragt, der seit Jahrzehnten in über 100 Fällen als Sachverständiger sowohl für Brandschutz als auch für Brandursachenforschung bei Gericht bestellt worden ist. Prof. Achilles kommt zum Schluß, daß ein Ausbruch des Feuers im hölzernen Vorbau wahrscheinlich ist. Er stellte fest, daß ein Eindringen auf das Grundstück und in das Haus leicht möglich war: das kleine Fenster des Vorbaus konnte nach seinen Untersuchungen allein durch leichten Druck geöffnet werden. Daß jemand versuchte in der Brandnacht ins Haus zu gelangen, ist aktenkundig. Sowohl am Fenster als auch am Fensterrahmen des Büros der Diakonie im Erdgeschoß des Hauses befanden sich Hebelspuren. Außerdem schlug jemand die Scheibe ein. Die stärksten Brandspuren sah der Brandsachverständige an der zur Treppe gelegenen Außenwand des Vorbaus. An drei Stellen ist der Fußboden vollständig durchgebrannt. Hier macht Achilles die Ausbruchsstelle fest. Die größte Durchbrandstelle erwecke den Anschein, so Achilles in seiner Aussage vor Gericht, als wäre durch die Kriminaltechnik ein Stück des Bodens herausgesägt. Es wurde jedoch nicht sichergestellt, sondern offensichtlich weggeworfen. Einen Brandausbruch im Flur des 1. Stocks nach dem Gutachten des Landeskriminalamtes schloß der Sachverständige praktisch aus: Brandlegungsmittel hätten niemals zur Treppe laufen können, da bis dorthin im Flur eindeutig ein Anstieg zu messen ist. Besonders widerspreche aber das Spurenbild dieser Theorie. Nur schwach verbranntes Holz, eine fast unversehrte Klopapierrolle und sanitäre Anlagen hätten ein sich dort ausbreitendes Feuer nicht überstanden. Die Aussagen von Bewohnern sowie die eines Feuerwehrmannes untermauern die These vom Ausbruch des Brandes im Erdgeschoß. Keiner der Bewohner, die über den Flur geflüchtet sind bzw. den Flur gesehen haben, hat dort Flammen wahrgenommen. Ein Feuerwehrmann sagte, daß die Treppe zum 2. Stock noch unversehrt und die Treppe zum 1. Stock noch frei war, also nichts hineingestürzt sei, während der Vorbau schon brannte. Ein Brandausbruch im 1. Stock hätte die Treppen sofort in Mitleidenschaft gezogen. Achilles rekonstruierte auch die Standorte der Feuerwehrlöschfahrzeuge. Erfahrungsgemäß wird der erste Wasserschlauch auf die stärkste Brandstelle ausgerichtet. Tatsächlich war das erste Rohr um 3.48 Uhr auf den Vorbau gerichtet. Laut Feuerwehrbericht war der Vorbau bereits gelöscht, als das Feuer im 2. Stock durchzündete. Die Staatsanwaltschaft hat für diese Untersuchungsergebnisse natürlich ihre eigenen Erklärungen. So sei zum Beispiel die unverbrannte Klopapierrolle mit einer Betonplatte zu erklären, die sich während des Brandes unmittelbar darunter befand. Bis heute ist jedoch unklar, ob diese Betonplatte überhaupt jemals existiert hat. Sie war im ersten schriftlichen Untersuchungsbericht noch gar nicht vorhanden. Erst nach vier Monaten kam sie in der Hauptverhandlung plötzlich zur Sprache. Auf Nachfragen seitens der Verteidigung am 40. Prozeßtag kam heraus, daß die Betonplatte auf einer Zusammenkunft mehrerer Polizeibeamter, Beamter des Landeskriminalamtes und des Staatsanwaltes Böckenhauer "in der Diskussion gewesen" sei. Auf dieser Besprechung am 26. April 1996 war offensichtlich nach einer Erklärung für die Klopapierrolle gesucht worden. Das Ergebnis der Besprechung nicht von Ermittlungen am Tatort war, daß sich unter der Rolle im Fußboden eine Estrich-Betonplatte befunden haben soll, die erst bei den Löscharbeiten heruntergestürzt sein soll und bedauerlicherweise vernichtet worden sei. Ein Protokoll dieser Besprechung existiert nicht. Die mysteriöse Betonplatte ebenso wie die von Achilles ausgemachte Brandausbruchstelle sind nicht die einzigen Beweismittel, die während der Ermittlungen "versehentlich" vernichtet worden oder aus "unerklärlichen" Gründen verschwunden sind. Selbst die Bodenplatte mit den Durchbrennungen, die den Brandausbruchsort im 1. Stock belegen soll, ist vernichtet worden. Achilles wies außerdem darauf hin, daß verschiedene Behälter und Reste der Klingelanlage im Dreck gelegen hatten und nicht sichergestellt worden waren. Angesichts dieser Beweislage wird der Prozeß aller Voraussicht nach für Safwan Eid mit einem Freispruch enden. Ganz gleich aus welchen subjektiven Motiven vom Richter die Erhebung der Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet worden ist die Beweislage war ja in all ihrer Dürftigkeit bereits vor sieben Monaten deutlich erkennbar , die objektive Wirkung dieses Prozesses ist eindeutig. Was die Tat selbst betrifft, so wurde die Arbeit der Ermittlungsbehörden zu ihrem krönenden Abschluß geführt: die wirklichen Täter können wahrscheinlich nie mehr festgestellt werden. Was die politischen Folgen betrifft, so wurden die massiven Proteste gegen die Gewalttaten von Neonazis und gegen ihre Ermunterung und Unterstützung durch staatliche Behörden und Politiker erfolgreich zum Schweigen gebracht. © neue Arbeiterpresse, Nr. 856, 17. April 1997
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