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Keine Frührente für ungelernte Arbeiter

Der Große Senat, das höchste Gremium des Bundessozialgerichts, hat entschieden: Ungelernte Arbeiter, die erkrankt sind und keine Arbeit mehr finden, können keine vorzeitige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten.

Die Benachteiligung von ungelernten oder angelernten Arbeitern im Berufsleben wird so im Alter noch erheblich verstärkt. Zehntausende sind davon betroffen. In der Baubranche zum Beispiel scheidet die Hälfte der Arbeiter wegen Frühinvalidität aus. Qualifizierte Berufsunfähige können beim Arbeitsamt darauf bestehen, daß ihnen eine ihrer Ausbildung entsprechende Stelle zugewiesen wird. Ist dies nicht möglich, können sie aus "arbeitsmarktbedingten Gründen" früher in die Rente gehen. Un- und angelernten Arbeitern ist dies jetzt grundsätzlich nicht mehr möglich. Sie sind auf Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe angewiesen bis zum offiziellen Eintritt ins Rentenalter mit 60 Jahren.

Die Richter begründeten ihr Urteil mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik. In dem konkreten Fall, der zur Entscheidung stand, hatte ein Auslieferungsfahrer wegen eines Bandscheibenvorfalls im Alter von 53 Jahren seinen Arbeitsplatz verloren und keinen neuen Job gefunden. Er klagte auf vorzeitige Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wurde ihm mit dem Argument verwehrt, er könne sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere Hilfstätigkeit suchen.

Daß kranke Arbeiter in diesem Alter nicht die geringste Aussicht haben, eine solche Tätigkeit zu finden, war für die Urteilsfindung "ohne Belang".

Überholt wird dieses Urteil allerdings, sobald die Rentenpläne der Bonner Koalition in Kraft getreten sind. Dann gibt es nämlich überhaupt keine arbeitsmarktbedingte Frühverrentung mehr. Auch kranke Arbeiter müssen dann weiterarbeiten. Nur wer krankheitsbedingt überhaupt nicht mehr arbeiten kann, erhält eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Ist der Betreffende medizinisch gesehen noch drei oder vier Stunden am Tag einsatzfähig, dann erhält er nur die halbe Erwerbsminderungsrente, auch wenn er mit seiner Krankheit überhaupt keinen Job findet.

Nur durch Sozialhilfe könnte er dann seine Existenz noch sicherstellen - wenn er jede Arbeit übernimmt, zu der ihn das Sozialamt verpflichtet.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 857, 01. Mai 1997

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