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Geschäftsführer von CompuServe angeklagt

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Felix Somm, den Geschäftsführer von CompuServe Deutschland und Europa, erhoben.

Unter anderem wird er der Verbreitung von Kinderpornographie und von Hakenkreuzsymbolen beschuldigt.

Mit der Anklage vom 26. Februar setzt die Justiz ihr Vorgehen gegen den Internet-Provider CompuServe fort, das Ende 1995 zu weltweiten Protesten insbesondere in den USA geführt hat. Damals hatte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei CompuServe in München-Oberhaching erwirkt und eine Liste mit etwa 200 Newsgroups übergeben, deren Verbreitung gegen deutsche Gesetze verstoße. In die Liste waren praktisch alle Newsgroups aufgenommen worden, in deren Namen "sex" vorkam.

Die CompuServe-Geschäftsführung und auch andere Internet-Provider hatten vergeblich den Standpunkt vertreten, daß sie weder die Pflicht noch die technische Möglichkeit hätten, alle im Internet kursierenden Dateien auf ihren Inhalt zu prüfen. Um aber der Staatsanwaltschaft entgegenzukommen, hatte CompuServe zeitweise nicht nur in Deutschland, sondern weltweit pauschal - und vermutlich auch ohne jede Rechtsgrundlage - den Zugriff zu diesen Newsgroups gesperrt.

Per Strafgesetz versucht nun die Staatsanwaltschaft eine Zensur über das Internet zu installieren. Im Mittelpunkt der Anklage hat sie solche Delikte gestellt, bei denen sie auch in der Öffentlichkeit Unterstützung für ihre Aktivitäten zu erhalten hofft. Dabei greift sie zu teilweise abenteuerlichen Konstruktionen. So wird in manchen amerikanischen Computerspielen das "Böse" durch Nazis, Hakenkreuze und dergleichen symbolisiert. Dies wird von der Staatsanwaltschaft als illegale Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen angesehen. Da solche Programme auch im Internet zugänglich sind, und CompuServe den Zugang zum Internet ermöglicht, soll nun deren Geschäftsführer hierfür bestraft werden.

Die Justiz versucht mit ihrer Anklage, die im Erfolgsfall eine lange Gefängnisstrafe für Felix Somm bedeuten kann, ihre inhaltliche Kontrolle über das Internet durchzusetzen. Die Bedeutung geht weit über die unmittelbare Drohung gegen Felix Somm hinaus. Denn zur gleichen Zeit werden Gesetzentwürfe diskutiert, mit denen das Internet einer staatlichen Aufsicht und einer Selbstzensur durch die Provider unterworfen werden soll.

Allerdings ist diese Frage in Regierungskreisen selbst noch umstritten, da auch die Interessen der Wirtschaft von solchen Maßnahmen empfindlich beeinträchtigt würden. Bestimmte Wirtschaftsbereiche, vor allem die Telekommunikation und die Softwareindustrie, befürchten, daß solche staatlichen Eingriffe ihre eigene Geschäftstätigkeit behindern würden. Wirtschaftsminister Rexrodt warnte daher davor, diese Unternehmen könnten sich aus Deutschland zurückziehen und in andere Länder mit einer liberaleren Gesetzgebung abwandern.

Andere, wie z.B. der Innenminister Kanther wollen sich über solche Bedenken hinwegsetzen. Kaum jemand wird annehmen, daß es den Innenministern und der Justiz dabei um die Strafverfolgung von Neonazis und ihrer Verbrechen geht, da sie diesen auch im sonstigen Leben kaum oder höchstens wohlwollende Aufmerksamkeit schenken. Auch die Verbreitung pornographischer Werke ist ganz offensichtlich nur Vorwand, nicht Grund für das Vorgehen der Münchner Justiz. Rechtsexperten haben längst darauf hingewiesen, daß der quantitative Anteil der Dateien mit pornographischen oder anderen möglicherweise kriminellen Inhalten im Internet unter 1 Prozent und damit weit unter dem Durchschnitt bei den herkömmlichen Medien liegt.

Nein, die Herren in den Bundes- und Landesinnenministerien und in der Justiz sehen im Internet allein deshalb eine solch große Gefahr für die herrschende Gesellschafts- und Rechtsordnung, weil es bisher von keinem Geheimdienst und keiner Polizei kontrolliert, reguliert und zensiert werden kann und die technischen Möglichkeiten dafür zu ihrem Bedauern auch (noch) nicht vorhanden sind.

Millionen von Menschen können im Internet umfassend und frei, über alle nationalen Grenzen hinweg und nach allen Regeln der Demokratie ihre Informationen und Meinungen austauschen - ein für jeden, insbesondere aber den deutschen Obrigkeitsstaat unerträglicher Zustand!

Die jetzige Anklage der Staatsanwälte soll daher den Befürwortern einer möglichst weitgehenden polizeistaatlichen Kontrolle den Rücken stärken. Auf diese politischen Motive der Anklage deutet auch ein wenige Wochen vorher an Felix Somm gesandtes Schreiben hin, in dem ihm von der Justiz die Einstellung der Ermittlungen mitgeteilt wurde. Dieses Schreiben wurde anschließend als "Irrtum" einer Justiz-Mitarbeiterin bezeichnet. Offenbar hatte man es sich höheren Ortes anders überlegt.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 857, 01. Mai 1997

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