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zurück zum Inhalt dieser Ausgabe Angela Marquardt freigesprochenDas Landgericht Berlin hat Angela Marquardt am Montag, 30. Juni von den ihr durch die Staatsanwaltschaft I zur Last gelegten Straftaten freigesprochen. Am 9. Dezember 1996 war gegen die ehemalige stellvertretende PDS-Vorsitzende Anklage wegen eines Hyperlinks auf eine in den Niederlanden befindliche Internet Website erhoben worden. Ein Hyperlink ist nichts weiter als eine Quellenangabe, die im Internet auch zum einfachen Zugriff auf die Originalquelle dienen kann. Der beanstandete Link verwies zunächst auf die Zeitschrift Radikal Ausgabe Nummer 153. Während der Abwesenheit von Frau Marquardt wurde diese Ausgabe durch die Folgenummer 154 ersetzt. Und durch die Tatsache, daß sich in dieser neuen Ausgabe Hinweise auf Sabotagemöglichkeiten gegen die Bundesbahn befanden, wurde Angela Marquardt für den Staatsanwalt von Hagen zu einer Verbrecherin, die sich sowohl der Beihilfe zur "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" als auch der Beihilfe zur "Volksverhetzung" und weiterer Delikte schuldig gemacht habe. Um zu unterstreichen, daß es die Staatsanwaltschaft ernst meinte, wurde Frau Marquardt wenige Tage vor dem ersten Verhandlungstag vom 6. Juni in den frühen Morgenstunden von fünf Polizeibeamten besucht, die offenbar die Aufgabe hatten, bei einer Hausdurchsuchung unter ihrem Bett nach einer versteckten Internet-Verbindung zu suchen, aber trotz angestrengter mehrstündiger Bemühungen noch nicht einmal einen Computer fanden. Der Freispruch am zweiten Verhandlungstag, an dem eine Reihe von Sachverständigen und Zeugen zugunsten der Angeklagten aussagten, erfolgte wegen der Tatsache, daß Frau Marquardt aufgrund ihrer Abwesenheit keine Kenntnis von der Änderung des Inhalts auf dem Server in den Niederlanden haben konnte. Den Anspruch, solche Quellenhinweise zensieren zu dürfen, haben die deutsche Justiz und der Staat insgesamt damit nicht aufgegeben. © neue Arbeiterpresse, Nr. 862, 10. Juli 1997
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