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SPD stimmt für Verschärfung des Ausländerrechts

Anfang Juli ermöglichte die SPD mit ihren Stimmen im Bundesrat eine drastische Verschärfung der Ausländergesetze.

Künftig können Ausländer bereits nach kleineren Delikten in ihr "Heimatland" ausgewiesen werden. Wenn sie nur im Verdacht stehen, an einer verbotenen Demonstration teilgenommen zu haben, können sie sofort abgeschoben werden, selbst wenn sie noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sind.

Regelmäßig abgeschoben werden Ausländer künftig, wenn sie an einer Veranstaltung oder Demonstration teilgenommen haben, aus der heraus "Gewalttätigkeiten" verübt worden sind. Es genügt, wenn sie dabei gewesen waren, sie brauchen nicht als Täter aufgetreten sein. Wegen "besonderer Gefährlichkeit" werden sie auch ausgewiesen, wenn sie "wegen Landfriedensbruch oder einer verbotenen Versammlung" zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder mindestens zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden sind.

Bei anderen Straftaten genügt die Verurteilung zu Freiheitsstrafen von insgesamt 3 Jahren innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren, und schon kann die Behörde einen ausländischen Bürger über Nacht abschieben. Es reicht also auch, wenn es in diesem Zeitraum etwa zu drei Verurteilungen von je einem Jahr wegen Diebstahl oder ähnlichem gekommen ist.

Aufschiebende oder gar abwendende Hemmnisse für eine Abschiebung gibt es nicht mehr. Selbst wenn die Betreuer im Gefängnis oder die amtlichen Sozialarbeiter vor Gericht eine günstige Sozialprognose für einen jungen Ausländer stellen, etwa weil er über einen Ausbildungsplatz verfügt oder eine Familie gegründet hat, kommt es künftig regelmäßig zur Ausweisung. Bisher sah man dann in der Regel von dieser Maßnahme ab.

Für ausländische Bürger, die hier in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, kommt eine solche Abschiebung einer Verbannung in ein fremdes Land gleich. Oft leben alle ihre Verwandten, Freunde und Bekannte hier, während sie zu ihren sogenannten "Heimatländern" wie der Türkei oder Marokko überhaupt keinen Bezug haben, manchmal noch nicht einmal deren Sprache beherrschen.

Die SPD hat mit diesem Gesetz bereits weitgehend verwirklicht, was ihr möglicher Kanzlerkandidat Gerhard Schröder im Juli forderte: Ausländer raus! Macht die deutschen Gefängnisse frei für Deutsche!

Auch in anderen Bereichen erfolgen starke Einschränkungen der demokratischen Rechte ausländischer Bürger. So werden die für Asylbewerber üblichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen nun auch auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeweitet. Die Frist, in der einem Asylbewerber das Ende der "Duldung" seines Aufenthalts in Deutschland angekündigt werden muß, wird von drei auf einen Monat herabgesetzt.

Als rühmenswerte Verbesserung des Ausländerrechts wird von FDP und auch manchen Grünen oft eine Änderung beim Aufenthaltsrecht von Ehegatten bei einer Zerrüttung der Ehe angeführt.

Im Normalfall erwirbt bei Auflösung der Ehe ein ausländischer Ehegatte, etwa eine Frau nach körperlichen Mißhandlungen durch den Ehemann, erst dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die Ehegemeinschaft bereits vier Jahre bestanden hat. Jungverheiratete müssen stets sofort ausreisen, oder die Ehegemeinschaft weiter aufrechterhalten. Nach der neuen Regelung entfällt nun diese Vierjahresfrist, wenn dem Ehegatten "erhebliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rückkehrverpflichtung drohen." Damit sind aber keineswegs persönliche und soziale Schwierigkeiten für das Leben des Ehegatten gemeint, sondern lediglich solch außerordentlichen Fälle, in denen etwa Blutrache oder die Steinigung des Betreffenden wegen Ehebruchs drohen.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 863, 14. August 1997 

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