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Thron und Altar

Bundesverwaltungsgericht verweigert Zeugen Jehovas staatliche Privilegien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat in einem am 26. Juni verkündeten Urteil der Religionsgemeinschaft der "Zeugen Jehovas" die Anerkennung des Rechtsstatus einer "Körperschaft des Öffentlichen Rechts" (KdöR), wie ihn die christlichen Kirchen genießen, verweigert.

Dieser Rechtsstatus ist mit Befugnissen verbunden, die sonst nur dem Staat selbst zustehen, wie etwa das Recht, Beamte zu haben, oder das Recht zur Erhebung von (Kirchen-)Steuern. Das Land Berlin hatte sich geweigert, ihn den Zeugen Jehovas zuzuerkennen, und dies mit "mangelnder Loyalität der Zeugen Jehovas gegenüber dem Staat" begründet. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht in Berlin hatten hingegen den Anspruch der Zeugen Jehovas anerkannt.

Nachdem offenbar abzusehen war, daß im Revisionsverfahren die oberste Instanz anders entscheiden würde, änderten die Zeugen Jehovas im letzten Jahr ihre offizielle Position zum Staat. Bisher hatten sie jeden Wehrdienst einschließlich des sogenannten "Wehrersatzdienstes" abgelehnt, auch wenn ihre Mitglieder dafür mit Gefängnis bestraft wurden. Im Dritten Reich waren sogar viele tausend ihrer Mitglieder wegen ihrer kompromißlosen Opposition gegen den Militärdienst in Konzentrationslager geschickt und ermordet worden.

Nun überlegten es sich die Zeugen Jehovas anders. Im Mai 1996 erklärten sie den Wehrersatzdienst zu einer Frage der "persönlichen Gewissensentscheidung" ihrer Mitglieder. Doch auch diese Geste, die im Wachturm vom 1. Mai 1996 unter dem bezeichnenden Titel "Gott und der Staat, jedem das geben, was ihm gebührt" verkündet wurde, half ihnen nicht.

Das BVG bezweifelte dennoch, wie es in seiner offiziellen Pressemitteilung heißt, daß die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas "dem demokratisch verfaßten Staat die für eine dauerhafte Zusammenarbeit unerläßliche Loyalität entgegenbringe". Daher "könne sie nicht verlangen, von ihm als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden."

Das Gericht begründete seine Zweifel damit, daß die Zeugen Jehovas "aus religiösen Gründen die Teilnahme an den staatlichen Wahlen" ablehnen! Obwohl die Religionsgemeinschaft "dem Staat gegenüber nicht negativ, sondern grundsätzlich positiv eingestellt sei", setze sie sich damit "in Widerspruch zu dem für die staatliche Ordnung im Bund und in den Ländern konstitutiven Demokratieprinzip." Denn die für das staatliche Handeln benötigte Legitimation, so das BVG, werde dem Staat im System der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie vor allem durch die Wahlen zum Parlament vermittelt. Diese nicht nur staatspolitisch, sondern zugleich auch verfassungsrechtlich zentrale Bedeutung der Parlamentswahlen werde von der Klägerin mißachtet. Von Religionsgemeinschaften, die mit ihrem Anerkennungsbegehren die Nähe zum Staat suchten und dessen spezifische Gestaltungsformen und Machtmittel für ihre Zwecke in Anspruch nehmen wollen, könne erwartet werden, daß sie die Grundlagen der staatlichem Existenz nicht prinzipiell in Frage stellten.

Das BVG-Urteil wäre an sich nicht bemerkenswert, wenn es nicht in seiner ausführlichen Begründung schwarz auf weiß dokumentieren würde, was es mit der in Deutschland traditionellen Einheit von Thron und Altar auf sich hat: es ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.

Eine Trennung von Kirche und Staat, wie sie in Ländern mit demokratischen Traditionen, etwa in Frankreich oder den USA, üblich ist, hat es in Deutschland nie gegeben. Vielmehr können sich die Kirchen hier über die staatlich eingetriebene Kirchensteuer, über staatlichen Religionsunterricht, mit staatlich bezahlten Religionslehrern, Professoren, Kirchenbeamten und mit "Wohlfahrtseinrichtungen" Reichtum und Einfluß sichern - aber nur, wenn sie "dem Kaiser geben, was des Kaisers ist", nämlich bedingungslose Loyalität und Unterstützung. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Autorität des staatlichen Gewaltapparates gegenüber der Bevölkerung geht, um die "Legitimation staatlichen Handelns".

Daß die christlichen Kirchen es daran nie haben fehlen lassen, ganz gleich welche politische Wetterlage gerade herrschte, haben sie hinlänglich bewiesen: sei es im Dritten Reich, sei es nach 1945 in der Bundesrepublik mit ihrer Unterstützung für die Wiederbewaffnung oder in der DDR mit der "Kirche im Sozialismus" à la Stolpe und de Maizière. Bei den Zeugen Jehovas hapert es eben hier immer noch etwas, befand das BVG.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 864, 28. August 1997 

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