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Staatlich organisierter Rassismus in Sachsen

Gefängnisstrafen für Taxifahrer, die Ausländer befördern

Spätestens seit der Abschaffung des Asylrechts durch die Bonner Koalition und die SPD ist es offenkundig, daß der rassistische Terror in Deutschland gegen Ausländer, Flüchtlinge und Asylbewerber vom Staat gesteuert, gedeckt und gefördert wird.

Politiker, Richter, Ermittlungsbehörden und Polizei schüren systematisch die Stimmung gegen Ausländer. Die Niederschlagung oder Verschleppung von Ermittlungen wie im Fall des Lübecker Brandanschlags, Freisprüche oder milde Strafen für überführte Gewalttäter, rassistische Verwaltungsanordnungen und Polizeimaßnahmen gegen Ausländer – all das gehört inzwischen zum alltäglichen staatlich organisierten Rassismus.

Urteile des Amtsgerichts Zittau haben dies erneut unterstrichen.

Zwei Taxifahrer sind dort zu je einem Jahr und vier Monaten bzw. einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden – weil sie ausländische Fahrgäste befördert hatten, ohne ihre Ausweise zu kontrollieren. Fahrerlaubnis und Führerschein wurde ihnen entzogen, die Ausübung ihres Berufs somit unmöglich gemacht. Tatbestand laut Gericht: "Einschleusen von Ausländern".

Der eine Taxifahrer, Bernd Heinz L., 43 Jahre alt, hatte im Juli 1995 drei Jugoslawen mit seinem Taxi vom Zittauer Marktplatz zum etwa 40 Kilometer weit entfernten Bahnhof von Bautzen gefahren. Den Einwand des Taxifahrers, er habe nicht gewußt, daß es sich um illegal über die Grenze gekommene Flüchtlinge gehandelt habe, und er habe dies auch nicht nachprüfen können, ließ Amtsrichter Ronsdorf nicht gelten. Der Angeklagte habe schließlich erkannt, daß es sich um Ausländer gehandelt habe, führte er an und konstruierte folgende Indizienkette: Daß die Fahrgäste ohne Gepäck reisen wollten, sei ebenso verdächtig gewesen wie ihr Aufenthaltsort. Hätten sie tatsächlich mit der Eisenbahn verreisen wollen, sei es naheliegender, zu Fuß den Schienen die 40 Kilometer bis nach Bautzen zu folgen, als auf dem Marktplatz nach einem Taxi zu fragen.

Auch den Einwand des Taxifahrers, daß es ihm laut Personenbeförderungsgesetz weder gestattet sei, ausländisch aussehende Fahrgäste abzulehnen, noch Einreisepapiere zu kontrollieren, ließ der Richter nicht gelten: Für den Angeklagten sei es durchaus möglich gewesen, durch einen Anruf den Bundesgrenzschutz zu holen, um die Personen überprüfen zu lassen. Schließlich sei es darüber hinaus ja noch sehr verdächtig gewesen, daß die Ausländer Geld für eine Taxifahrt besessen hätten. "Dieser Personenkreis verfügt in der Regel nicht über das entsprechende Einkommen", heißt es in der Urteilsbegründung.

Im Prozeß hatte sich das Gericht diesen "Personenkreis" von der Zeugin Böhmer vorstellen lassen, die bei der Ausländerbehörde beschäftigt ist: Nur 1000 Ausländer, darunter 384 Studenten, lebten im Landkreis Zittau, darüber hinaus noch 600 Asylbewerber. Mit dieser "Beweiserhebung" und der Zeugenaussage des ehemaligen Taxifahrers Döhring, daß Schleppertätigkeiten und Absprachen von Taxifahrern mit Schlepperorganisationen im Grenzgebiet verbreitet seien, war für das Gericht die Indizienkette geschlossen und Bernd Heinz L. der Mitgliedschaft in einer kriminellen Bande "zur Beförderung von Ausländern ins Landesinnere" überführt.

Dem zweiten verurteilten Zittauer Taxifahrer war in einem ähnlichen Fall dieselbe Straftat vorgeworfen worden.

Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind – die Verteidigung hat Berufung eingelegt – , will das Landratsamt Löbau-Zittau sie sofort konsequent durchgesetzt wissen. Von der Taxi-Genossenschaft "Taxi-Centrale Centrum" in Zittau hatte es einen Brief erhalten, in dem es hieß, angesichts dieser Urteile und der damit ausgelösten Rechtsunsicherheit könnten Taxifahrer ihr Gewerbe nur noch rechtmäßig ausüben, wenn sie entgegen dem Personenbeförderungsgesetz "grundsätzlich keine Ausländer mehr transportieren". Das Landratsamt wurde deshalb um eine Bestätigung gebeten, daß ausländische Personen grundsätzlich abgelehnt werden können, oder um die "Erteilung einer Polizeivollmacht zur Personenkontrolle von ausländischen Bürgern".

In seinem Antwortschreiben wollte das Landratsamt eine solche Polizeivollmacht nicht erteilen, war jedoch damit einverstanden, daß Ausländer grundsätzlich nicht befördert werden. Sollte ein "rechtmäßiger Fahrgast" dagegen mit einer Anzeige vor Gericht gehen, werde es schon dafür sorgen, daß die Angelegenheit "richtig eingeordnet", d.h. niedergeschlagen wird, versprach es.

Auch die Industrie und Handelskammer Dresden hat nach einer Beratung mit dem Bundesgrenzschutz, dem Landratsamt, Straßenverkehrsamt und dem Landesverband der Taxiunternehmen inzwischen auf ihre Art Schlußfolgerungen aus den Urteilen gezogen und folgende Aufforderung an alle Taxifahrer herausgegeben:

"Bei Aufnahme der Fahrgäste achten Sie bitte auf das äußere Erscheinungsbild, Kleidungszustand und andere äußere Auffälligkeiten, die den Verdacht zulassen, daß es sich um Personen handeln könnte, die sich illegal aufhalten. ... Besteht für den Fahrer der Verdacht, daß eine Straftat vorliegt, sollte er im eigenen Interesse die Möglichkeit der internen Information an den Bundesgrenzschutz oder eine Polizeidienststelle nutzen... Erfolgt während der Beförderung eine Kontrolle der Fahrgäste, und wird eine Straftat festgestellt, so ist mit einer Ermittlung wegen Straftatsverdacht gegenüber dem Taxifahrer zu rechnen..." (Verkehr und Kommunikation, IHK WD 5/1997).

In der Tat geht aus der Antwort auf eine Kleinen Anfrage im Brandenburger Landtag hervor, daß allein in diesem Bundesland in den letzten Jahren 42 Verfahren gegen Taxifahrer anhängig waren, weil ihre ausländischen Fahrgäste bei Kontrollen Straftaten verdächtigt worden waren.

Aber nicht nur die Taxifahrer, sondern die gesamte Bevölkerung werden vom Bundesgrenzschutz zur Denunziation von "Personen mit ausländischem Aussehen" aufgerufen. In den Grenzgebieten von Mecklenburg-Pommern, Brandenburg und Sachsen hat er zu diesem Zweck "Bürgertelefone" eingerichtet.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 864, 28. August 1997 

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