World Socialist Web Site


Mailinglist
Email-Adresse eintragen, um über Neuerscheinungen
im WSWS informiert
zu werden


Eintragen
Entfernen
Suche im WSWS



Ein Appell
an unsere Leser

Unterstützt die WSWS!

Heute neu !
Aktuelle Analysen
Kunst & Kultur
Wissenschaft
& Technik

Soziales
Arbeitskämpfe
Geschichte
Philosophie
Korrespondenz
Polemik
Monatsarchiv
Über das WSWS
Über das IKVI

Erklärungen
der Redaktion

Flugblätter

Arbeiterpresse
Verlag

ANDERE
SPRACHEN
Englisch

Französisch
Italienisch
Spanisch
Portugiesisch
Russisch
Polnisch
Tschechisch
Serbo-Kroatisch
Türkisch
Indonesisch
Singhalesisch
Tamilisch

HIGHLIGHTS

Die Diktatur der Banken
Bundesregierung verabschiedet 500-Milliarden-Paket
im Eilverfahren

Nein zu Obama und McCain! Unterstützt die sozialistische Alternative 2008! Baut die Socialist Equality Party auf!

Die Wall Street-Krise
und der Niedergang des amerikanischen Kapitalismus

1968 - Generalstreik und Studentenrevolte in Frankreich

Marxismus, Geschichte und sozialistisches Bewusstsein
von David North

Neue Ausgabe
der gleichheit

  WSWS : WSWS/DE : Archiv neue Arbeiterpresse

zurück zum Inhalt dieser Ausgabe

Ein Lehrstück der politischen Justiz

Der Berliner Politbüro-Prozeß gegen Krenz, Schabowski und Kleiber

Wolfgang Weber

Die Verurteilung der SED-Politbüromitglieder Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber zu mehrjährigen Haftstrafen "wegen Totschlags" ist ein Akt nackter politischer Justiz.

Nicht die Strafhöhe ist der Skandal. Unter anderen geschichtlichen Umständen, wenn nach dem Sturz der stalinistischen Bürokratie 1989/90 nicht das westdeutsche Kapital, sondern die arbeitenden Menschen das Heft in die Hand bekommen hätten, wären die ehemaligen DDR-Spitzen sicherlich nicht so glimpflich davongekommen.

Denn an ihrer Politik gab es absolut nichts fortschrittliches. Allein die Tatsache, daß Arbeiter an der Grenze gewaltsam am Verlassen der DDR gehindert oder erschossen worden sind, ist Beweis genug, daß es sich nicht um einen Arbeiterstaat gehandelt hat und auch nicht um ein mißglückten Versuch, einen solchen aufzubauen. Es war ein Staat, der von Anfang an zum Ziel hatte, die Arbeiter im Interesse einer privilegierten Bürokratie zu unterdrücken und mit allen Mitteln – Gewalt, ein paar sozialen Zuckerbroten und schier grenzenlosen Verdrehungen des Marxismus – von wirklich sozialistischen Zielen und Maßnahmen abzuhalten.

Aber die Art und Weise, wie jetzt von den bürgerlichen Staatsanwälten und Richtern in Berlin Anklage, Prozeß und Urteil zurechtgedrechselt wurden, sind ein deutliches Anzeichen dafür, daß die berüchtigten deutschen Traditionen der politischen Justiz wiederbelebt werden; einer Justiz, die demokratischen Prinzipien feindlich gegenübersteht und sich biegsam nach dem Willen des Kapitals und seiner Politiker richtet.

Schon die Auswahl der Todesschüsse an der Mauer als Gegenstand des Prozesses war eine politische Entscheidung.

Von der stalinistischen Bürokratie der DDR unter Ulbricht, Honecker und Krenz sind andere, historisch viel folgenreichere Verbrechen begangen worden: die Verfolgung, Inhaftierung oder Ermordung trotzkistischer Arbeiterführer und anderer sozialistisch gesinnter Gegner, die blutige Niederschlagung des Arbeiteraufstands von 1953, und schließlich die immer engere Kollaboration der DDR-Regierung hinter dem Rücken der Arbeiter mit dem deutschen Kapital, die mit der Auflösung der DDR und ihrer staatlichen Eigentumsverhältnisse endete und Hundertausende von Arbeiterfamilien in Arbeitslosigkeit und Armut warf.

Diese Verbrechen richteten sich direkt gegen die Arbeiterklasse und waren bereits in der Vergangenheit von der Bourgeoisie mit der bekannten antikommunistischen Mischung von heuchlerischem Protest nach außen und stiller Befriedigung nach innen begleitet worden. Oder ihre Politiker waren selbst tief darin verwickelt. Aus gutem Grund hat der frühere Kanzleramtschef Wolfgang Schäuble (CDU) durchgesetzt, daß alle Akten der Gauck-Behörde unter strengem Verschluß bleiben, welche die geheimen Verhandlungen und Abmachungen zwischen der Ostberliner Regierung und westdeutschen Politikern, Banken und Konzernen betreffen.

Nein, Krenz, Schabowski und Kleiber wurde nicht dieser Verbrechen, sondern des Schießbefehls wegen der Prozeß gemacht, weil die Bourgeoisie so am wirkungsvollsten den berechtigten Haß von Arbeitern auf die führenden Figuren der SED auschlachten und von ihren eigenen Angriffen auf die arbeitende Bevölkerung ablenken konnte. Klaus Kinkel hatte dieses Ziel bereits 1992 – damals noch als Bundesjustizminister – öffentlich ausgeplaudert, als er imHinblick auf die Prozesse gegen führende SED-Mitglieder betonte: "Es muß gelingen, die DDR zu delegitimieren!"

Mit anderen Worten: die Politbüromitglieder wurden allein deshalb verurteilt, weil es politisch erwünscht war. Die juristischen Grundlagen dafür wurden erst im Laufe des Prozesses entsprechend zurechtgebosselt.

Zuerst wurde dazu von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen "Totschlag durch Unterlassen" erhoben. Krenz war erst seit 1983, Kleiber und Schabowski erst seit 1984 Mitglied im Politbüro der SED. Aber nur in den 60er und Anfang der 70er Jahre ist dort ein Schießbefehl konkret diskutiert und beschlossen worden. Daher sah die Staatsanwaltschaft keine Grundlage für eine Anklage wegen "Totschlags durch aktives Tun" und verfiel auf den Tatvorwurf, sie hätten es unterlassen, die Aufhebung des Schießbefehls durchzusetzen.

Das Gericht selbst hielt auch diese Begründung der Anklage für nicht haltbar, da Krenz und Schabowski argumentierten, sie hätten mit der Ablösung Honeckers und der Öffnung der Mauer sehr wohl etwas gegen den Schießbefehl getan, sobald sie nur konnten. Aber es wies daraufhin den Antrag auf Eröffnung der Hauptverhandlung nicht zurück, sondern änderte selbst die Anklage – an sich schon ein äußerst merkwürdiger Vorgang. Mit dem Eröffnungsbeschluß wurde die Anklage auf "Totschlag wegen aktiven Tuns" umgeschrieben, und zwar nach dem Muster des Gangsterbosses, der sich zwar selbst die Finger nicht dreckig macht, aber am Ort des Geschehens dabei ist und die Ausführung von Mordbefehlen überwacht.

Im Laufe des Prozesses stellte sich auch diese Konstruktion als nicht tragfähig für eine Verurteilung der Politbüromitglieder heraus. Nach eifrigem Suchen stützten sich dann am Ende des Prozesses die Staatsanwaltschaft als Ankläger und das Gericht in seinem Urteil auf zwei Beschlüsse des Politbüros, die von den Angeklagten persönlich mitgetragen worden sind: Mit dem einen, vom 11. Juni 1985, wurde der Bericht der DDR-Armeeführung "über die politsch-ideologische Arbeit zur Verwirklichung des vom X. Parteitag der SED übertragenen Klassenauftrages" zu Kenntnis genommen, mit dem anderen, vom 11. März 1986, der Entwurf einer Rede Honeckers zum XI. Parteitag, in der ebenfalls "die hohe Qualität der Arbeit der Grenztruppen bei der Erfüllung des Klassenauftrags" gerühmt wird. Weil in beiden "Beschlüssen" mit keiner Silbe von einem Auftrag zum Schießen an der Grenze die Rede ist, bezeichnete sie der Richter kurzerhand als "ideologischen Schießauftrag".

Nun war zwar ein Tatbestand konstruiert, aber nach welchen Strafgesetzen sollte die Verurteilung erfolgen? Nach den DDR-Gesetzen, wie es der Einigungsvertrag festgelegt hatte? Dem stand Paragraph 27 des DDR-Grenzgesetzes entgegen, der das Schießen an der Grenze legalisierte.

Auch hier fand man einen Ausweg, die sogenannte Radbruch’sche Formel, welche folgendes besagt: wenn geltende Gesetze im krassen Widerspruch zur "allgemeinen Gerechtigkeit" und zu den Menschenrechten stehen, dann hätten diese Gesetze dem Natur- oder Menschenrecht zu weichen; in diesem Falle sei sogar der uralte Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege – keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz" hinfällig.

Der Erfinder dieser Formel war Gustav Radbruch, ein sozialdemokratischer Jura-Professor und zeitweiliger Reichsjustizminister der Weimarer Republik. Sein Lebenswerk bestand darin, nach der Niederschlagung der proletarischen Revolution 1918/19 in Deutschland über die Diktatur des Kapitals und das mörderische Wüten der Freikorps und der Justiz ein Mäntelchen der "Demokratie" zu legen. Nach 1945 fand seine "wissenschaftliche Formel" Eingang in die Menschenrechtskonvention. In der Bundesrepublik Deutschland war aber beim Beitritt zu dieser Konvention 1952 ihre Anwendung durch einen Beschluß des Bundestags ausdrücklich abgelehnt worden. Der Grund: sie hätte einer Verurteilung der Nazi-Generäle und Nazi-Richter den Weg geebnet, die schon wieder ganz oben saßen und "Recht" sprachen oder gerade dabei waren, die Bundeswehr aufzubauen.

Der Beschluß von 1952 ist nie aufgehoben worden. Kein Richter, kein Staatsanwalt, kein hoher Offizier des Dritten Reichs ist je von einem deutschen Gericht wegen seiner Teilnahme an den Massenmorden der Nazis verurteilt worden – stets mit dem Argument, diese Herren hätten nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen, sondern sie als pflichtbewußte Staatsdiener nur angewandt. Jetzt aber, in dem Prozeß gegen die Mitglieder des SED-Politbüros, greift man plötzlich dennoch auf Radbruch zurück.

Würden diese neu entdeckten Maßstäbe der Menschenrechte von der deutschen Justiz konsequent angewendet, müßten Kinkel und Kanther für den Rest ihres Lebens hinter Gitter, und zwar wegen des "Grenzregimes" der Bundesrepublik im Osten und wegen des "Grenzregimes" der EU im Süden. In deutschen Abschiebegefängnissen, in der Oder und Neiße und im Mittelmeer sind in den letzten vier Jahren weit mehr Flüchtlinge zu Tode gekommen, als am "Eisernen Vorhang" in den 40 Jahren Kalter Krieg. Clinton müßte wegen seines mörderischen Regimes an der Grenze zu Mexiko sofort verhaftet werden, und ebenso Kohl und Genscher wegen ihrer Unterstützung für den Golfkrieg gegen den Irak, der ja auch der Verteidigung von Grenzen galt – derjenigen des Scheichtums von Kuwait – und mehreren hunderttausend irakischen Soldaten, Männern, Frauen und Kindern das Leben gekostet hat.

Doch solch hehren Maßstäbe sind für die deutsche Justiz eben dazu da, daß man sie anwendet je nach Bedarf, Rechtsgrundsätze dazu, daß man sie bricht je nach politischer Zweckmäßigkeit. Der Berliner Prozeß war dafür ein Paradebeispiel und fand daher den Applaus aller "Demokraten" in Deutschland. So jubelte Hans-Jochen Tschiche, 1989 "DDR-Bürgerrechtler" und heute Fraktionschef der grünen Regierungspartei im Landtag von Sachsen-Anhalt, in der Tageszeitung: "Ich bin heilfroh, daß im Fall des Politbüros eine juristische Konstruktion gefunden wurde, die ein Urteil erlaubte – auch wenn diese Konstruktion nicht ganz befriedigend ist."

Der Grund für die Wiederbelebung der Traditionen politischer Justiz mit dem Berliner Politbüro-Prozeß liegt nicht in der Vergangenheit oder gar in einem Streben nach "Vergangenheitsbewältigung". Er liegt vielmehr in den wachsenden gesellschaftlichen Spannungen der Gegenwart und in den energischen Anstrengungen der Bourgeoisie, sich für die Klassenauseinandersetzungen der Zukunft zu rüsten.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 865, 11. September 1997 

zum Inhalt dieser Ausgabe

 

Seitenanfang

Bitte senden Sie Ihren Kommentar an: wsws@gleichheit.de!.



Copyright 1998 - 2008
World Socialist Web Site
Alle Rechte vorbehalten!