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Kommt zur Verhandlung im Prozeß von Duran Özel gegen die Ruhrkohle AG!

Für den 24. September ist im Prozeß des Bergmanns Duran Özel gegen die Ruhrkohle AG der zweite Kammertermin festgesetzt. Duran Özel, ein 39 Jahre alter Hauer auf der Zeche Niederberg bei Moers, hat gegen die Zechenleitung geklagt. Diese hatte ihn nach einer mehrwöchigen Krankheit willkürlich und rechtswidrig um drei Lohngruppen (rund 1000 Mark im Monat!) abgestuft und per Änderungskündigung mit Entlassung gedroht.

Vor fast genau einem Jahr hatte die erste Verhandlung im Amtsgericht von Moers stattgefunden. Obwohl der Betriebsrat auf der Seite der Zechenleitung steht und der Änderungskündigung ohne Rücksprache mit dem betroffenen Bergmann zugestimmt hatte, fällte das Gericht nicht, wie sonst in solchen Fällen üblich, bereits am Ende des ersten Verhandlungstermins ein Urteil. Dafür gab es zwei Gründe.

Erstens hatte Duran Özel eine ausführliche persönlichen Stellungnahme abgegeben. Darin wies er auch darauf hin, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zu der Änderungskündigung gegeben hatte, ohne Rücksprache mit ihm zu halten und nach seinen Krankheiten zu fragen, ohne ihn überhaupt zu kennen. Glaubwürdig und in allen Einzelheiten zeigte er auf, daß die Änderungskündigung Bestandteil einer Reihe von willkürlichen und rechtswidrigen Schikanen ist, mit denen die Zechenleitung ihn und viele andere kranke Bergleute überzieht.

Der zweite Grund war die Tatsache, daß der Prozeß öffentliches Interesse gefunden hatte. Die Partei für Soziale Gleichheit bzw. ihre Vorläuferorganisation, der Bund Sozialistischer Arbeiter, haben den Prozeß an allen Zechentoren und in der Umgebung bekannt gemacht und zur Unterstützung von Duran Özel aufgerufen. Der Verhandlung wohnten dann zahlreiche Kollegen, Freunde und Bekannte bei, so daß die persönliche Stellungnahme des Bergmanns nicht stillschweigend "zu den Akten genommen" werden konnte, sondern angehört und behandelt werden mußte.

Das Gericht ordnete nach einer längeren Beratung einen weiteren Verhandlungstermin und ein Sachverständigengutachten einer Arbeitsmedizinerin an der Universität Düsseldorf an. Außerdem forderte es die Zechenleitung zu einer Stellungnahme zu den schweren Vorwürfen des Bergmanns auf.

Dieses Sachverständigengutachten liegt nun seit einigen Wochen vor. Nach Auskunft des klagenden Bergmanns bestätigt es, was er dem Gericht bereits vorgetragen hatte: Die Behauptung des Personalbüros, auch in Zukunft seien Fehlzeiten zu erwarten, entbehrt jeder medizinischen Grundlage. Sie wurde damit nachgewiesenermaßen rein willkürlich als Begründung für die Drohung mit der Entlassung und für die rechtswidrige Lohnsenkung nachgeschoben.

Die Position des türkischen Bergmanns ist durch das Gutachten gestärkt worden. Dennoch ist der Ausgang der Gerichtsverhandlung nicht sicher, zumal die RAG das Gutachten und seine Ergebnisse vehement anficht. Mehr noch als beim ersten Termin kommt es darauf an, daß möglichst viele Kollegen, Freunde und Unterstützer zu dem Verhandlungstermin kommen.

Eine große und informierte Öffentlichkeit kann helfen, daß nichts unter den Tisch fällt, daß die vorgelegten Beweismittel alle entsprechend gewürdigt werden – und daß Bergleute auch gegenüber einem mächtigen Konzern zu ihrem Recht kommen.

Dies ist umso wichtiger, als es sich beim Fall Duran Özel nicht um einen Einzelfall handelt. So wie ihm geht es vielen anderen Kollegen auf allen Zechen der Ruhrkohle AG. Der Konzern will auf diese Weise die Belegschaft auf billige Weise verkleinern. Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden dazu einfach als Vorwand genommen. Zum anderen sollen die Produktionskosten reduziert werden, indem Kollegen nach Erkrankungen mit massiven Lohnsenkungen bestraft werden.

Der Hintergrund dieser Vorgänge: Bundesregierung, SPD, die Gewerkschaft IGBE und die Ruhrkohle AG haben sich geeinigt, innerhalb der nächsten acht Jahre gemeinsam 50.000 Arbeitsplätze zu vernichten, die Hälfte der noch bestehenden Zechen zu schließen und in den verbleibenden Bergwerken Produktivität und Gewinne erheblich zu steigern. 200.000 Arbeiter im Bergbau und in den Zulieferbetrieben an Rhein und Ruhr stehen damit vor der Entlassung.

Die Jagd auf kranke Bergleute ist nur der Auftakt zu einem beispiellosen Angriff auf die Löhne und Arbeitsplätze aller Bergleute und aller Arbeiter in den Bergwerken, in Stahlwerken und Zulieferbetrieben.

Gleichzeitig nehmen SPD und Grüne in der Landesregierung und in den Kommunen Arbeiterfamilien in die Zange: erst schieben sie Unternehmern und Konzernen Milliarden aus den öffentlichen Kassen zu, mit Steuersenkungen, Subventionen und lukrativen Aufträgen. Dann erhöhen sie mit der Begründung "Die Kassen sind leer!" für die arbeitende Bevölkerung rücksichtlos die Gebühren. Mit demselben Argument werden für Arbeitslose, Jugendliche und Rentner die Sozialleistungen gekürzt, in den Kommunen, an Schulen und Krankenhäusern Leistungen und Stellen abgebaut.

Sozialdemokratische Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaftsfunktionäre stehen dabei auf der Seite der Konzerne und der Regierungen bzw. Stadtverwaltungen. Sie verteidigen nicht die Rechte der Belegschaften, sondern im Namen der "Standortverteidigung" und der "Modernisierung der Verwaltung" die Profitinteressen der Konzerne und Banken.

Dem Prozeß von Duran Özel gegen die Ruhrkohle AG kommt daher große Bedeutung zu!

Die Partei für Soziale Gleichheit hat Duran Özel von Anfang an unterstützt. Sie ruft Arbeiter, Arbeiterinnen und Jugendliche auf: Kommt zur Gerichtsverhandlung! Ein voller Gerichtssaal wird Duran Özel und damit allen Arbeitern den Rücken stärken gegen die Angriffe der Konzerne und der Regierung.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 865, 11. September 1997 

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