US Bundesrichter: Die Blechtrommel ist keine Kinderpornographie

Ein amerikanischer Bundesrichter in Oklahoma City wies am 20. Oktober den Klagevorwurf offizieller Vertreter der Stadt zurück, der deutsche Film Die Blechtrommel von 1979 enthalte Kinderpornographie. Die örtliche Polizei hatte im Juni 1997 Kopien des Films in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken und mehreren Privatwohnungen beschlagnahmt. Auslöser waren Beschwerden einer christlich-fundamentalistischen Gruppe, den "Oklahomans for Children and Families" (OCAF).

Der Film des Regisseurs Volker Schlöndorff nutzt das allegorische Mittel eines Kindes in der Nazi-Zeit, das nicht mehr wachsen will, um moralische und soziale Fragen zu behandeln. In drei kurzen Szenen beteiligt sich der Hauptdarsteller dieses körperlich ein Kind gebliebenen, aber geistig erwachsenen Menschen an simulierten sexuellen Handlungen bzw. beobachtet sie.

Ausgangspunkt des Urteils von Richter Ralph Thompson war eine Klage des Distriktstaatsanwalts von Oklahoma County, Bob Macy, der die Attacken auf den Film legalisieren lassen wollte. Der Richter erklärte jedoch, der Film Die Blechtrommel sei als Kunstwerk durch nationales Recht und durch die Gesetze des Bundesstaats Oklahoma geschützt.

Über zwei weitere Klagen, die von der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung ACLU (American Civil Liberties Union) bzw. einer Vereinigung von Videotheken (Video Software Dealers Association) eingereicht wurden, muß noch entschieden werden. Diese behandeln umfassendere Fragen der Verletzung von Bürgerrechten, wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Schutzes vor ungesetzlichen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Die ACLU und die Betreiber der Videotheken machen auch geltend, die Behörden hätten den "Federal Video Privacy Protection Act" (Gesetz über die Vertraulichkeit von Videoausleihdaten) verletzt, als sie Manager von Videotheken dazu gezwungen haben, der Polizei die Namen und Adressen der Entleiher des Films anzugeben.

Lee Brawner, Leiter des Bibliothekenverbunds im Bezirk Oklahoma, sagte einem Reporter: "Wir werden jetzt viele weitere Kopien der Blechtrommel bestellen - und das mit großer Genugtuung."

Macy verteidigte das Vorgehen der Stadt. "Wir haben nichts Falsches getan", sagte er der Tageszeitung The Oklahoman. "Ganz egal wie das Urteil aussieht, die Polizeibehörde und unser Büro haben in bester Absicht gehandelt." Anscheinend plant das Büro des Distriktstaatsanwalts nicht, Berufung einzulegen. Am Abend des 20. Oktobers wurde Macy in örtlichen Nachrichten mit den Worten zitiert: "Wir können das jetzt alles hinter uns bringen." Vorerst sind die Behörden mit der Vorbereitung eines Prozesses gegen den rechten Bomben-Attentäter Timothy McVeigh beschäftigt.

In seiner Urteilsbegründung stellte Thompson fest, Die Blechtrommel sei " ein mit dem Oscar und dem Internationalen Filmpreis von Cannes preisgekrönter Film, der seit zwanzig Jahren öffentlich in der ganzen Welt gezeigt wird, ohne daß er jemals Ziel von staatlichen Sanktionen oder Zensur geworden wäre."

Die Gesetze des Bundesstaates würden zwar Material verbieten, in dem sich Minderjährige sexuell betätigen, so der Richter, davon aber jene Materialien ausnehmen, welche " (1) nicht vorwiegend auf Erregung sexueller Gelüste ausgerichtet, und (2) echte Kunstwerke sind." Der Bundesrichter kam daher im Gegensatz zu den Behörden zu dem Schluß, daß der Film nicht gegen die Gesetze verstoße.

Allerdings hat Thompson die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Anti-Kinderpornographiegesetzes des Bundesstaates Oklahoma ausgeklammert. In seiner schriftlichen Begründung heißt es, da in diesem Fall die Ausnahmebestimmung für künstlerische Werte zum Tragen komme, sei keine gerichtliche Stellungnahme nötig, ob das Gesetz "verfassungswidrig im weitesten Sinne" sei. Eine Anwendung der Ausnahmebestimmungen aufgrund einer Einzelfallprüfung, so der Richter weiter, werde "die Bedenken der Beklagten ausräumen, daß mit diesem Gesetz potentiell Material unter Verbot gestellt würde, das durch den ersten Verfassungszusatz [das Recht auf freie Meinungsäußerung] geschützt ist." Das Gesetz von Oklahoma, welches eine ganze Kategorie von Werken bedroht, bleibt daher weiterhin in Kraft.

"Wir sind glücklich!" sagte Bill Young vom Oklahoma Department of Libraries dem wsws. "Wir haben ein solches Urteil erwartet", fuhr er fort, und zwar aufgrund des Urteils des Richters vom Dezember 1997, in dem die Art der Beschlagnahme der Videos für verfassungswidrig erklärt wurde. "Wir bekommen unsere Videokassetten von einem anderen Bibliothekenverbund zurück, und sie werden dann allgemein zugänglich sein." Young sieht in der Entscheidung einen Sieg für die intellektuelle Freiheit.

Während das Urteil von Thompson ein Rückschlag für die OCAF und ähnliche Organisationen ist, so gibt es dennoch keinen Grund für Selbstzufriedenheit. Diese Tendenzen, moderne Bücherverbrenner, werden mit ihren Angriffen auf demokratische Rechte fortfahren.

Siehe auch:
Demokratische Rechte und religiöse Fundamentalisten
(4. November 1998)

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