Sexueller Kindesmißbrauch

Eine erste Annäherung an den Themenkomplex

Regelmäßig erfährt man in den Medien Dinge, die bis vor wenigen Jahren noch ein vollständiges Tabu beinhalteten und mit dem Mantel des Schweigens verhüllt waren. Dazu gehört auch der sexuelle Mißbrauch von Kindern. Obwohl die jährlichen Zahlen der Sexualmorde an Kindern und Jugendlichen in den 70er Jahren etwa doppelt so hoch waren wie in den letzten Jahren, vermitteln die Medien ein anderes Bild. Ständig ist von einer starken Zunahme dieser tragischen Gewaltform die Rede, einzelne Fälle werden in reißerischer Manier der Öffentlichkeit präsentiert.

Innerhalb der letzten Jahre wurden zudem Unmengen an Literatur zum Thema "Sexueller Mißbrauch von Kindern" auf den Markt geworfen, meist persönliche Schilderungen von nunmehr erwachsenen Frauen. Parallel dazu gibt es eine Anzahl von Studien, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Daraus resultieren wiederum unterschiedliche Definitionen des sexuellen Mißbrauchs mit ebenso unterschiedlichen Ergebnissen über dessen Ausmaß. Wir werden weiter unten darauf zurückkommen. Da Sexualmord, Kindesmißhandlung und -mißbrauch ein äußerst sensibles Terrain sind, muß um so mehr gefragt werden, welche Absichten hinter dieser Art der Thematisierung stehen.

Wie in jedem Bereich ist auch beim Thema "Sexueller Mißbrauch von Kindern" zunächst ein genauerer Blick auf die benutzten Statistiken vonnöten. Die Medien, sofern sie sich überhaupt auf Statistiken beziehen, benutzen zum Großteil die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS). Laut der letzten PKS von 1997 sind im Jahre 1970 16.468 Fälle von sexuellem Mißbrauch erfaßt worden. Zehn Jahre später waren es 13.165, weitere zehn Jahre später 12.741 Fälle. 1997 wurden wiederum 16.888 Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern erfaßt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 7,7 Prozent. Vergleicht man jedoch die sog. Häufigkeitszahl, d. h., die Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner, ist die Anzahl von 1970 bis 1980 gesunken und seitdem relativ konstant geblieben, nämlich bei etwa 20 Fällen pro 100.000 Einwohnern.

Doch die PKS ist für weitere Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß des sexuellen Mißbrauchs nicht geeignet. Die von dieser Statistik erfaßten Zahlen stellen lediglich die von der Polizei verfolgten vermuteten Straftaten dar, eben jene, bei denen es zu einer Anzeige gekommen ist. Wie überall ist die PKS auch hier höchstens ein Arbeitsbericht der Polizei. Sie sagt nichts darüber aus, ob alle Straftaten auch erfaßt werden (was nicht zu vermuten ist) und ebenso wenig, ob die erfaßten Straftaten tatsächlich begangen worden sind. So gelangten etwa im Jahre 1984 weniger als zehn Prozent aller in der PKS erfaßten Straftaten sexuellen Mißbrauchs zu einer Verurteilung (1.514 Verurteilungen von 15.871 Fällen in der PKS). Für das Jahr 1996 gilt ähnliches. Von 15.674 verfolgten Straftaten gelangten 2.038 zu einer Verurteilung vor Gericht, das sind exakt 13 Prozent.

Zum Themenkomplex "Gewalterfahrungen in der Kindheit" liegt nun die erste umfassende Studie vor, die den Anspruch erhebt, repräsentativ für ganz Deutschland zu sein. Sie wurde auf der Grundlage von Befragungen, einer sog. Dunkelfeldstudie, sowie der Auswertung aller bislang vorhandenen Studien vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) vorgelegt. Der Autor Peter Wetzels stellte sich u. a. folgende Fragen: Wie verbreitet sind die verschiedenen Formen der Gewalt gegen Kinder? Was sind relevante soziale und familiäre Risikofaktoren? Hat sich das Ausmaß der Gewalt gegen Kinder in unserer Gesellschaft verändert? Sind die kindlichen Opfer die Täter der nächsten Generation? Gibt es einen Kreislauf der Gewalt? Die Studie bewegt sich auf mehreren Ebenen und versucht Zusammenhänge aufzuschlüsseln.

Im Bereich der innerfamiliären Gewalt bestätigt sie frühere Erhebungen. In ihrer Befragung nach Kindheitserfahrungen mit körperlicher Erziehungsgewalt durch Eltern antworteten fast drei Viertel der befragten Gruppe, daß sie körperliche elterliche Gewalt erfahren haben. Fast 39 Prozent der Personen gaben an, daß sie "manchmal", "häufig" oder "sehr häufig" Gewalt ihrer Eltern ausgesetzt waren. Die Forscher schlossen diese drei Rubriken unter dem Punkt "häufiger als selten" zusammen.

Beinahe jeder Zwanzigste (4,7 Prozent) ist von den Eltern oder einem Elternteil körperlich mißhandelt worden. Dabei war es nicht den Befragten selbst überlassen, was sie als körperliche Züchtigung oder Mißhandlung zu deuten hatten. Es wurde nach zehn verschiedenen Gewaltformen gefragt. Unter Mißhandlung fielen z. B. das "Schlagen der Kinder mit der Faust und das Treten" (2,6 Prozent "häufiger als selten") sowie das "Verprügeln und Zusammenschlagen" (3,5 Prozent "häufiger als selten"). Bei dieser Form elterlicher Gewalt ist der soziale Status der Familie von Bedeutung. Je höher der soziale Status, desto geringer die körperliche Gewalt seitens der Eltern gegen ihre Kinder.

Weiterhin wurde festgestellt, daß in diesem Bereich ein Kreislauf der Gewalt existiert. Erstens wenden kindliche Opfer elterlicher Gewalt später häufiger Gewalt gegen ihre eigenen Kinder an, als Eltern, die in ihrer Kindheit nie oder nur sehr selten Gewalt erfahren haben. Zweitens neigen Männer, die in ihrer Kindheit elterlicher Gewalt ausgesetzt waren, gegenüber ihren Frauen häufiger zu Gewalt, als andere Männer. Drittens widerfährt Frauen, die schon in ihrer Kindheit Gewalt erlebten, häufiger als anderen Frauen Gewalt ihrer Männer. Diese Gruppe von Frauen ist es auch, die am häufigsten Gewalt an ihren eigenen Kindern verübt. Hier bestätigt sich - ohne pauschalierenden Anspruch zu erlangen - die vielfach aufgestellte These, daß die Opfer von heute die Täter von morgen sind.

Rechnet man die Ergebnisse dieser Studie hoch, haben etwa 1,28 Millionen der heutigen Generation der jungen Erwachsenen und Jugendlichen die Erfahrung gemacht, von ihren Eltern mißhandelt worden zu sein, 420.000 "häufiger als selten".

Über mehrere Generationen hinweg betrachtet, ließe sich jedoch nachweisen, so die Forschergruppe, daß die Gewalt der Eltern gegen ihre Kinder sinkt.

Beim sexuellen Kindesmißbrauch stellen die Kriminologen angesichts der verschiedenen Definitionen verschiedene Zahlen, gewonnen durch Befragung, vor. Die niedrigste Prozentzahl bei Frauen, nämlich 6,2 Prozent, wurde ermittelt, als nach sexuellem Mißbrauch erstens mit Körperkontakt, zweitens vor dem 14. Geburtstag und drittens durch Erwachsene gefragt worden ist. Die höchste Zahl bei Frauen, 18,1 Prozent, wurde ermittelt, als nach sexuellem Mißbrauch inklusive Exhibitionismus und "sonstigen" Handlungen gefragt worden ist. Unter letztere fallen nicht weiter vorgegebene Handlungen, also diejenigen, bei denen die Befragten sich sexuell mißbraucht fühlten, auch wenn kein Körperkontakt oder Exhibitionismus vorlag. Dies können z. B. das unter Gewaltandrohung erzwungene Entkleiden der Opfer, aber auch verbale sexuelle Belästigungen sein. Des weiteren ist bei der Ermittlung der höchsten Prozentzahl bei den Tätern nicht weiter differenziert, sondern sowohl nach erwachsenen als auch jugendlichen Tätern gefragt worden. Drittens war auch das Opfer-Alter nicht exakt vorgegeben gewesen. Die Befragten mußten nicht über sexuellen Mißbrauch vor dem 16. oder 14. Lebensjahr (wie bei der niedrigsten ermittelten Prozentzahl), sondern allgemein über Mißbrauch in ihrer "Kindheit/Jugend" Auskunft geben.

Bei Männern schwanken die gleichen Zahlen zwischen 2,0 Prozent und 7,3 Prozent. Bei den männlichen Befragten fiel allerdings auf, daß über ein Drittel aller Opfer in die Rubrik "sonstige" Handlungen mit jugendlichen Tätern zu zählen sind, was bei Frauen nicht in dieser Höhe der Fall war (15,6 Prozent).

Bei einer dem Strafrecht folgenden Eingrenzung sowohl der Opfer (Alter unter 16), der Täter (über 18) als auch der Tat (Exhibitionismus und sexueller Mißbrauch mit Körperkontakt) gaben 2,3 Prozent der befragten Männer an, mindestens einmal Opfer sexuellen Mißbrauchs gewesen zu sein (Opferzahl ohne Exhibitionismus: 1,4 Prozent). Bei den Frauen liegt diese Opferzahl bei 7,5 Prozent (bzw. 4,7 Prozent ohne Exhibitionismus).

Waren bei der elterlichen Gewalt gegen Kinder Armut und sozialer Status gewichtige Einflußgrößen, stellen die niedersächsischen Kriminologen fest, daß es beim sexuellen Mißbrauch "keinen Anhaltspunkt dafür (gibt), daß er in den unteren soziökonomischen Statusgruppen häufiger sein könnte." Ein mehrdimensionaler Kreislauf von sexueller Gewalt ist ebenfalls nicht nachzuweisen. "Nur" in einem Punkt ist dies belegbar. Frauen, die in ihrer Kindheit Opfer sexueller Gewalt waren, weisen ein erhöhtes Risiko auf, auch als Erwachsene Opfer sexueller Gewalt zu sein.

Dennoch ist das gesellschaftlich-moralische Tabu des Kindesmißbrauchs offenbar noch so weit verankert, daß auch soziale und finanzielle Probleme dieses bislang nicht haben brechen können. Der Autor Peter Wetzels betont in der Niederschrift der Ergebnisse seiner Forschergruppe, daß in der wissenschaftlichen Forschung zunehmend die Auffassung vertreten wird, "daß sexueller Kindesmißbrauch ein mehrdimensionales Konstrukt und multifaktoriell bedingtes Phänomen ist". Den Tätertypus bzw. die spezifische Persönlichkeitsstruktur, die sexuelle Mißhandlungen bedinge, existiere nicht. Der psychologischen und psychoanalytischen Forschung zufolge ist den meisten Tätern die Unfähigkeit zu reifer Sexualität, besonders aber zu intimen, verbindlichen Beziehungen zu Erwachsenen gemeinsam. Die Gründe für diese Fehlentwicklung ihrer Persönlichkeit sind jedoch zu verschieden, um eine "spezifische Persönlichkeitsstruktur" zu attestieren.

Das Fazit der Studie könnte demnach lauten: Sexueller Kindesmißbrauch ist real und ein Problem der gesamten Gesellschaft, findet jedoch nicht in dem Maße statt, wie es uns die Medienberichterstattung und einige Studien suggerieren.

Warum also die in loser Reihenfolge immer wieder kehrende reißerische Aufmachung von Sexualstraftaten?

Beim Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet, ist es offensichtlich, daß hier von staatlicher Seite ein Hebel gesucht wird, um weiterreichende Zensurmaßnahmen gegen dieses Medium zu rechtfertigen und vorzubereiten.

Vorbild könnte hier die Einführung der Gendatei für Sexual- und Gewaltstraftäter sein. Denn als am Samstag, den 21. März 1998, Christina Nytsch fünf Tage nach ihrem Verschwinden tot und sexuell mißbraucht aufgefunden worden war, gab es in Deutschland eine beispiellose Kampagne von Politikern und Medien, die die berechtigte Anteilnahme der Bevölkerung benutzte, um die vom damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) lange vorbereitete Gen-Datei durchzusetzen. Zum ersten Mal gab es in Deutschland eine Massenuntersuchung aller im Tatortbereich lebenden Männer. Experten untersuchten über 12.000 Speichelproben nach ihrer genetischen Übereinstimmung mit dem am Tatort gefundenen Gen-Abdruck des Mörders von Christina Nytsch. Als dann auch noch so der Täter überführt werden konnte, hatte Kanther relativ leichtes Spiel.

Obwohl in einer vom Magazin Der Spiegel in Auftrag gegebenen Umfrage im April vergangenen Jahres 37 Prozent aller Befragten angaben, daß sie die Einführung einer Gen-Datei "für einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat" halten, befanden 90 Prozent aller Befragten diese Einführung für "sinnvoll". In die neu geschaffene Gen-Datei werden die am Tatort gefundenen Daten von Opfern und Tätern sowie systematisch die Gen-Daten von Straffälligen gesammelt. Welche Straffälligen ihre genetischen Daten abliefern müssen, ist noch nicht ganz klar. Bislang werden die Daten von Sexual- und Gewaltstraftätern gesammelt. Kanther hatte hingegen vorgeschlagen, wie in einigen Staaten der USA, selbst Einbrecher und Diebe zu erfassen. Wie es weitergeht, entscheidet nun die neue Regierung, speziell Innenminister Otto Schily (SPD).

Daß die Medien, speziell die TV-Sender dieses Vorgehen maßgeblich unterstützen, hängt nicht nur mit ihren wirtschaftlichen, personellen und freundschaftlichen Beziehungen zum politischen Establishment zusammen, sondern auch mit deren Privatisierung. Damit haben sich grundlegende Veränderungen in der Medienlandschaft vollzogen. Beim Fernsehen entscheidet die Zuschauerquote über die Werbeeinnahmen, die einzige Einnahmequelle der Privatsender. Aufgrund der kostspieligen Konkurrenz um Sportereignisse, Spielfilme, TV-Serien, usw. ziehen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zum Teil nach. Aus diesem Grund flackern immer neue Geschmacklosigkeiten jedweder Art über die Bildschirme. Täglich ein neuer Tabubruch, scheint die Devise der TV-Stationen zu sein, wobei weniger der Tabubruch selbst als vielmehr dessen völlig unangemessene Behandlung das Hauptproblem darstellt. Sexualstraftaten scheinen in diesem Zusammenhang ein willkommenes Angebot zu sein, um die Zuschauerzahlen zu erhöhen.

Es ist offensichtlich, daß Politik und Medien in immer stärkerem Ausmaß sich dem Thema Sexualität im Allgemeinen wie auch dem Thema sexueller Mißbrauch im Besonderen unter Maßgabe ihrer spezifischen und ineinander verquickten Interessen nähern.

Man kommt jedoch nicht umhin, einen weiteren Grund für die eher hysterische Behandlung dieses ernsten und tragischen Themas anzuführen: die Kampagnen vermeintlicher Helfer. In den letzten Jahren sind mehrere Prozesse - teilweise Massenprozesse - gegen mutmaßliche Sexualstrafttäter geführt worden, die schließlich mit einem Freispruch endeten. Für das größte öffentliche Aufsehen sorgte der sog. "Wormser Massenmißbrauch". Damals waren 24 Menschen angeklagt worden, "fortgesetzt und gemeinschaftlich" 16 Kinder sexuell "mißbraucht und gequält" zu haben. In drei großen Prozessen wurden alle Angeklagten freigesprochen - zum größten Teil wegen "erwiesener Unschuld" und nicht etwa "aus Mangel an Beweisen". Verantwortlich für diesen Prozeß war eine regelrechte Hysterie gewesen, die maßgeblich von einer inzwischen gekündigten Mitarbeiterin des Kinderschutzvereins "Wildwasser e.V." und einem mit ihr zusammenarbeitenden Kinderarzt initiiert worden war. Der Richter kritisierte in seiner Urteilsbegründung im Juni 1997, daß der Arzt einen sexuellen Mißbrauch bei einem Kind festgestellt haben wollte, das er gar nicht gesehen hatte. In einem Fall hatte er Spuren eines "höchstens drei Tage alten Mißbrauchs" nachgewiesen, obwohl das Kind zum angegebenen Zeitpunkt bei einer Pflegefamilie gewesen war und sich die mutmaßlichen Täter bereits in Haft befanden. Ein weiterer Mißbrauch hätte nur stattfinden können, wenn das Kind bereits vor seiner Geburt sexuell mißbraucht worden wäre.

Der Richter betonte, daß in diesem Fall die Kinder weniger Opfer sexuellen Mißbrauchs als vielmehr Opfer des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens seien. Alle 16 Kinder, die angeblich sexuell mißbraucht worden waren, befinden sich seit Beginn der Ermittlungen im November 1993 im Heim oder bei Pflegeeltern. Trotz erwiesener Unschuld werden - zum Schutz der Kinder, so die Jugendgerichte - die wenigsten Kinder zu ihren Eltern zurückkehren können.

Wie kommt es, daß ein Verein, der es sich zur verdienstvollen und notwendigen Aufgabe gemacht hat, sexuell mißbrauchten Kindern Unterstützung zu bieten, eine solche Hysterie entfacht und damit den zu schützenden Kindern mehr schadet als hilft?

Der Grund liegt in der politisch-gesellschaftlichen Haltung des Vereins. Sie basieren sich auf die zu Beginn der 70er Jahre aufgestellte feministische These, daß nicht soziale Klassen, sondern das Geschlecht die Trennlinie in der Gesellschaft darstelle. Armut, Hunger, Elend und sogar Kriege waren demnach Folgen der Tatsache, daß weltweit Männer die Politik beherrschen. Sexuelle Gewalt sei der "Ausdruck des bestehenden Machtgefälles zwischen Mann und Frau" und trage zu dessen Festigung bei. In einigen feministischen Kreisen war jeder Mann ein Sexualstraftäter, wenn nicht, so zumindest ein potentieller.

Mit dieser Grundannahme wurden Studien verfaßt, die "nachwiesen", daß fast zwei Drittel aller Frauen in ihrer Kindheit sexuell mißbraucht worden waren. Die Basis für diese Ergebnisse war ein weitgefaßter, ihren ideologischen Auffassungen angepaßter Begriff des "sexuellen Mißbrauchs". So finden wir in einer Definition des "Wildwasser e. V." (herausgegeben im Jahre 1993 vom Bundesministerium für Frauen und Jugend): "Der Begriff Sexueller Mißbrauch umfaßt das ganze Spektrum sexueller Gewalthandlungen, von scheinbar harmlosen Berührungen bis zu den unterschiedlichsten Formen der Penetration". Mit dieser Definition ist jeder, der mit Kindern Umgang hat - Kindergärtner, -pfleger, Lehrer, aber auch Väter und Großväter - ein potentieller Sexualstraftäter. Denn was ist eine "scheinbar harmlose" Berührung?

Kinder brauchen Zärtlichkeit. Wo diese aufhört und das Sexuelle beginnt, entscheidet der Erwachsene und nicht das Kind. Sexueller Mißbrauch beginnt dort, wo das Kind für die sexuelle Befriedigung vom Erwachsenen instrumentalisiert wird. Jüngere Kinder kennen und erkennen nicht diese Grenze, d. h., sexueller Mißbrauch kann auch vorliegen, wenn das Kind aufgrund noch fehlender Erfahrung nicht das Gefühl des "Mißbrauchtwerdens" verspürt. Hier ist demnach eine sehr vorsichtige und rücksichtsvolle Intervention nötig, wenn es zum Verdacht des sexuellen Mißbrauchs kommt. Denn welche Berührung harmlos ist und welche nur "scheinbar harmlos", also zur sexuellen Befriedigung des Erwachsenen erfolgt, kann oftmals nur ein Außenstehender beurteilen. Kinder - aufgrund ihres geringen Alters - und Täter - aufgrund ihrer fehlentwickelten Persönlichkeit können dies häufig nicht. Doch für einige feministische Kreise steht fest: jede harmlose Berührung ist nur scheinbar harmlos, denn sie dienen der Festigung des "Machtgefälles zwischen Mann und Frau".

Sexueller Mißbrauch ist ein zu ernstes Thema, um es den Medien, etablierten Parteien und ideologisch zweifelhaften Organisationen zu überlassen. Notwendig ist eine seriöse Diskussion, die sich auf umfangreiches wissenschaftlich-fundiertes Faktenmaterial und deren Analyse stützt, um dem Mißbrauch vorzubeugen sowie den Opfern und Tätern adäquate Hilfen zu bieten.

Siehe auch:
Clampdown on child pornography used as pretext for state control of the Internet
(8. Oktober 1998)
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