Aamir O. Ageeb bei der Abschiebung getötet

Was zählt das Leben eines Flüchtlings in Deutschland?

Am Freitag den 28. Mai ist der 30jährige Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb aus dem Sudan während seiner Abschiebung aus Deutschland an Bord einer Lufthansa-Maschine ums Leben gekommen. Der 30 Jahre junge Mann sollte von Frankfurt/Main über Kairo nach Khartum abgeschoben werden.

Weil Ageeb sich verzweifelt wehrte, wurde er von Bundesgrenzschutzbeamten an den Sitz gefesselt. Sie setzten ihm einen Motorradhelm auf und drückten seinen Kopf gewaltsam nach unten, während die Maschine startete. Später, als sie ihn endlich losließen, gab Ageeb kein Lebenszeichen mehr von sich. Als darauf drei Ärzte, die zufällig als Passagiere an Bord waren, ihn wiederzubeleben versuchten, konnten sie nur noch den Tod des jungen Mannes feststellen. Die Maschine landete außerplanmäßig in München, und die meisten der 190 Mitreisenden (Passagiere und Besatzung) reagierten, wie der Flughafen-Pfarrer Leipold berichtete, schockiert und erschüttert.

Zwei Tage nach Ageebs Tod, am 30. Mai, gab Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bekannt, daß alle Abschiebungen per Flugzeug, "bei denen mit Widerstand des Betroffenen zu rechnen ist", so lange ausgesetzt würden, bis der Tod Ageebs geklärt sei. Dieser wird schon seit Freitag in der Rechtsmedizin von München obduziert. Ein vorläufiger Bericht der Staatsanwaltschaft Landshut lautet lapidar, eine "anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache" sei bisher nicht festgestellt worden. Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Es könne Monate dauern, bis ein endgültiges Ergebnis vorliege, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Job Tilmann.

Vergeblich hatte Ageeb in der BRD um Asyl nachgesucht. Nachdem sein Gesuch abgelehnt worden war, tauchte er unter. Wie es heißt, sei er vom Amtsgericht Karlsruhe zur Abschiebehaft verurteilt worden, nachdem man ihn wegen Nötigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch und anderer Delikte festgenommen hatte. Man muß annehmen, daß er zu dem Heer der Unglücklichen gehörte, die nach Ablehnung ihres Asylantrags untertauchen und sich im fremden Land ohne Papiere durchzuschlagen versuchen. Zuletzt saß er im Abschiebegefängnis Mannheim.

Der Tod Aamir O. Ageebs ist alles andere als ein Einzelfall. Nur vier Wochen zuvor ereignete sich am 1. Mai ein fast identischer Fall in Österreich, als der 25jährige Markus Omafuma aus Nigeria bei seiner Abschiebung von Wien über Sofia nach Lagos qualvoll erstickte. Er war an Händen und Füßen gefesselt, den Mund dick mit Klebeband verschlossen, "verschnürt wie eine Mumie", wie Augenzeugen berichteten, so daß er keine Luft mehr bekam.

Auch der Nigerianer Kola Bankole erlitt dasselbe Schicksal, als er 1994 gefesselt und geknebelt am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen in eine Maschine verfrachtet und mit einer Spritze "ruhiggestellt" wurde - worauf er einen tödlichen Kollaps erlitt. Erst vor kurzem ist der Arzt, der Bankole auf Anordnung des BGS die Beruhigungsspritze verabreicht hatte, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden, während ein Verfahren gegen die BGS-Beamten schon kurz nach dem Fall eingestellt worden war.

Ein weiterer für die Abschiebepraxis in Europa bezeichnender Fall war der von Joy Gardener in Großbritannien. Sie sollte im Sommer 1993 deportiert werden, als fünf Polizisten und ein Beamter der Einwanderungsbehörde sie in ihrer Wohnung vor den Augen ihres 5jährigen Sohnes zu Boden warfen, fesselten und mit Klebeband verschnürten, worauf sie ins Koma fiel und wenige Tage später starb.

Seit 1993 sind nach Angaben der Antirassistischen Initiative Berlin allein in Deutschland vier Todesfälle während der Abschiebung bekannt geworden. 58 Menschen seien verletzt worden. Die Initiative berichtet über die unmenschliche Behandlung der Flüchtlinge durch den BGS. So bekämen die Menschen stundenlang vor ihrer Abschiebung nichts mehr zu trinken oder zu essen, damit sie während des Fluges nicht zur Toilette müßten. Joseph Gyimah aus Ghana sei während seiner Abschiebung aus Berlin-Schönefeld im April 1998 so brutal mit Ketten um Beine und Bauch an seinen Sitz gefesselt worden, daß die ihn begleitenden BGS-Beamten in Dhaka erst einmal unter dem Vorwurf der Mißhandlung inhaftiert worden seien.

Außer den vier Fällen von 1993 bis 1998, bei denen Menschen während der Abschiebung zu Tode kamen, seien weitere 90 Flüchtlinge während ihres Fluchtversuchs in die BRD hinein umgekommen, von denen 67 bei der Überquerung der deutschen Ostgrenze gestorben - zumeist ertrunken - und neun infolge nackter Polizeigewalt ums Leben gekommen seien. Außerdem hätten 64 Flüchtlinge den Freitod einer Abschiebung in ihr Herkunftsland vorgezogen. Von weiteren sechs ist bekannt, daß sie unmittelbar nach ihrer Abschiebung in ihr Heimatland Selbstmord begingen. Das widerspricht auch dem von den Behörden verbreiteten Klischee des Asylmißbrauchs und des Wirtschaftsflüchtlings. Ein solcher würde bei der Rückkehr in seine Heimat wohl kaum Selbstmord begehen.

Der Sprecher der Flüchtlingshilfsorganisation "Pro Asyl", Heiko Kaufmann, kommentierte den jüngsten Fall als "die tödliche Folge einer organisierten Unmenschlichkeit". Die PDS-Abgeordnete Petra Pau forderte Schilys Rücktritt. 1998 hatte der belgische Innenminister Louis Tobback zurücktreten müssen, nachdem Polizeibeamte während einer Abschiebung die 20jährige Semira Adamu aus Nigeria mit einem Kissen erstickt hatten. Otto Schily jedoch erklärte pathetisch, er wolle "zu hundert Prozent gewährleisten, daß bei Abschiebungen niemand mehr zu Tode kommt", - ein durchsichtiger Versuch, von seiner eigenen Verantwortung abzulenken.

Die rot-grüne Koalition hat bereits kurz nach ihrem Wahlsieg im vergangenen September unzweideutig klar gemacht, daß sie an der restriktiven Flüchtlings- und Asylpolitik der Kohl-Regierung festhält. Otto Schily setzt nicht nur den Kurs seines CDU-Vorgängers im Innenministerium, Manfred Kanther, fort, sondern verschärft ihn noch. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt erklärte er öffentlich, er werde sich dafür einsetzen, den Flüchtlingsstrom nach Deutschland einzuschränken.

Wie im Fall des Kosovo bekannt wurde, ist es gängige Praxis des Außenministeriums, Lageberichte über die Situation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge soweit zu schönen, daß die Bundesrepublik möglichst wenige Flüchtlinge aufnehmen muß. Die verzweifelten Menschen, denen - wie sie glauben - die Flucht in die sichere BRD gelungen ist, werden in den meisten Fällen postwendend wieder in ihre Heimat zurückgeschickt und oft genug unmittelbar an ihre Henker ausgeliefert.

Unter dem neuen Innenminister ist die Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Frankfurter Flughafens in einen mit NATO-Stacheldraht gesicherten Hochsicherheitstrakt mit Fenstern aus Panzerglas umgebaut worden, vor dessen Tür ständig ein Panzer des Bundesgrenzschutzes stationiert ist. Seither ist der Bundesgrenzschutz dabei, eine neue Abteilung einzurichten, in der speziell Flüchtlingskinder untergebracht werden sollen. Kinder durften bisher am Flughafen nicht festgehalten werden.

Von Frankfurt aus werden mittlerweile ca. 10.000 Abschiebungen jährlich per Flugzeug durchgeführt. Dabei, so teilte das Innenministerium mit, sei es durchaus normal, daß sich Helme, Fesseln und Klebeband im Gepäck der Bundesgrenzschützer befinden, mit denen angeblich "gewaltbereite Abschiebehäftlinge ruhiggestellt" werden sollen.

Der Fall Aamir O. Ageeb ist eine deutliche Warnung an all diejenigen, die den Beteuerungen der SPD-Grünen-Bundesregierung Glauben schenken, sie kämpfe - zum Beispiel in Jugoslawien - für die Menschenrechte. So wie ihre Außenpolitik den Menschen in Jugoslawien tagtäglich Zerstörung und Tod bringt, zählt auch in ihrer Innenpolitik das Leben eines Flüchtlings wenig.

Siehe auch:
Behandlung von Flüchtlingen widerlegt "humanitäres" Kriegsziel
(11. Mai 1999)
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