Rot-Grün in Bund und Ländern leitet Ende der freien und allgemeinen Bildung ein

Einführung von Studiengebühren in NRW angekündigt

Die rot-grüne Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen jeglicher politischer Couleur das Recht auf Bildung tief unterhöhlt und den Weg frei gemacht, den gesamten Bildungsbereich marktwirtschaftlichen Kriterien zu unterwerfen und sozial schlechter gestellte Menschen von einer hochwertigen Bildung auszuschließen.

Am deutlichsten hat diese Politik bislang im Bereich der Hochschulbildung Gestalt angenommen. Während SPD und Grüne im Wahlkampf 1998 - auch unter dem Eindruck der studentischen Proteste im Winter 1997/98 gegen Pläne der Kohl-Regierung, Studiengebühren einzuführen - noch ein Verbot von Studiengebühren versprochen hatten, sind gleichzeitig in den vergangenen vier Jahren in vielen Bundesländern offene oder verkappte Studiengebühren eingeführt bzw. ihre Einführung vorbereitet worden.

Den Beginn machte das CDU-regierte Baden-Württemberg, dass eine Gebühr von 511 Euro pro Semester für sogenannte "Langzeitstudenten" eingeführt hat, die jeder Studierende zahlen muss, der mehr als vier Semester über der bürokratisch festgelegten Regelstudienzeit des Studienfachs liegt. Weiterhin plant das Land eine "Rückmeldegebühr" von 51 Euro pro Semester für alle Studierenden einzuführen, deren Rechtmäßigkeit allerdings derzeit noch vom Bundesverfassungsgericht juristisch geprüft wird. Studierende hatten wegen Unverhältnismäßigkeit geklagt, weil sich der tatsächliche Verwaltungsaufwand pro Student auf etwa 1,50 Euro und nicht 51 Euro beläuft.

In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen werden "Rückmeldegebühren" von 51 Euro pro Semester von allen Studierenden erhoben - da die Gebühr in diesen Ländern juristisch besser verpackt worden ist als in Baden-Württemberg, hatten Klagen dagegen bisher keine Chance. Beschlossen ist ebenfalls, dass ab Sommersemester 2003 im Saarland und in Niedersachsen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für Langzeitstudierende eingeführt werden. Für ein Zweitstudium werden in Sachsen prinzipiell 307 Euro, in Bayern 511 Euro pro Semester fällig.

In Hamburg will die Regierung aus CDU, FDP und Schill-Partei ab Wintersemester 2003 Gebühren für Langzeitstudierende von 500 Euro einführen. Doch schon unter dem rot-grünen Senat war die Privatisierung und Auslagerung von Universitätsangeboten bereits stark vorangetrieben worden. So wurde z.B. ein "Angebot" für ausländische Studierende geschaffen, die für 10.226 Euro pro Semester ein Zimmer gestellt bekommen und die normalen Leistungen der Uni Hamburg beanspruchen dürfen.

In praktisch allen Bundesländern finden in Regierungskreisen Diskussionen über die Einführung von Studiengebühren statt, die sich zumeist am Vorreiter Baden-Württemberg orientieren. Weniger das Ob als das Wie stehen dabei im Zentrum der Debatte, denn einigen Regierungen, wie beispielsweise der von Hessen, die Studiengebühren vehement befürworten, steht noch die Landesverfassung im Wege, die den unentgeltlichen Unterricht an Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen festschreibt.

In Nordrhein-Westfalen hatte die rot-grüne Regierung bis vor kurzem ein Studienkonten-Modell favorisiert, das unter dem SPD-Bildungsminister in Rheinland-Pfalz Jürgen Zöllner entwickelt worden ist. Das Studienkonten-Modell sieht die Ausgabe von "Bildungsgutscheinen" vor - solange diese noch nicht verbraucht sind, ist das Studium kostenlos; diejenigen, die ihr Fach zu spät wechseln oder ein Zweitstudium beginnen, müssen zahlen.

Im letzten Monat rückte die Regierung in NRW allerdings von den Studienkonten-Plänen ab und kündigte an, möglichst bald Studiengebühren einführen zu wollen. Vorgesehen sind bislang Gebühren von 500 Euro pro Semester für Langzeitstudierende und von 650 Euro pro Semester für Zweithörer und Seniorenstudenten ("Studieren ab 50"). Hinzu kommt noch eine Rückmeldegebühr von 50 Euro pro Semester, die von allen Studierenden bezahlt werden muss. Da NRW das Bundesland mit den weitaus meisten Studierenden ist, kommt den Vorhaben eine besondere Bedeutung zu: Die Einführung von Studiengebühren in NRW käme einem Dammbruch gleich, der die Durchsetzung desselben oder eines ähnlichen Modells in allen Ländern nach sich zieht.

Wie üblich, wenn es um den Abbau von sozialen Leistungen geht, argumentiert die rot-grüne Regierung in Düsseldorf mit der Notwendigkeit, den Landeshaushalt zu konsolidieren. NRW hat ein Haushaltsdefizit von ca. 1,4 Milliarden Euro. Es sollen nun unter anderem 90 Millionen Euro aus dem Bildungsbereich gewonnen werden, durch Einsparungen und zusätzliche Einnahmen durch die Studiengebühren, um dieses Loch zu stopfen. Verantwortlich für das gewaltige Defizit ist allerdings nicht der Bildungssektor, der seit Jahren chronisch unterfinanziert ist und bereits unter einer Reihe von staatlichen Sparmaßnahmen schwer gelitten hat, sondern vielmehr die groß angelegte Umverteilung von Geldern zu Gunsten von Spitzenverdienern und Großkonzernen, die seit Jahren betrieben wird und unter der rot-grünen Bundesregierung enorm an Schwung gewonnen hat.

Der Spiegel online berichtete am 16. Januar diesen Jahres: "Das Land Nordrhein-Westfalen hat offenbar bis zum Jahresende mehr als 3,2 Milliarden Mark Körperschaftssteuer zurückzahlen müssen. [...] Der Anspruch der Unternehmen gründe sich auf die im Bundesfinanzministerium durchgesetzte Erleichterung für Großunternehmen, Verluste aus Beteiligungen unbegrenzt von der Steuer absetzen zu können. Danach habe das Düsseldorfer Finanzministerium an den Bayer-Konzern über 500 Millionen Mark zu viel gezahlte Körperschaftssteuer zurückzahlen müssen. Weitere 1,4 Milliarden seien der Deutschen Telekom, 800 Millionen dem RWE und über eine halbe Milliarde an Vodafone erstattet worden."

"Langzeitstudenten" und die soziale Lage der Studierenden

Beim Versuch, in der Öffentlichkeit eine Akzeptanz für die Einführung von Studiengebühren zu erreichen und die gesellschaftspolitische Bedeutung dieses schweren Einschnitts im Bereich der Bildungs- und Sozialpolitik zu kaschieren, ist von den verantwortlichen Politikern der "Langzeitstudent" erfunden worden. Ganz so wie die "Faulenzer"-Debatte eine Stimmung schaffen soll, um die Kürzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durchsetzen zu können, wird ein Bild des Langzeitstudenten entworfen, der auf Kosten der Steuerzahler ein faules Leben an der Uni führt und zudem den fleißigen Studenten im Weg steht. Dieses Konstrukt hat keinen Bezug zur Realität.

Als Langzeitstudent soll gelten, wer die Regelstudienzeit seines Fachbereichs um mehr als vier Semester überschreitet. Die Regelstudienzeit eines Faches entspricht allerdings nicht der durchschnittlichen Zeitdauer, die Studenten des Fachbereichs von der Aufnahme des Studiums bis zum Abschluss benötigen, sondern beziffert die angenommene Semesterzahl, die ein Vollzeitstudent für die Bewältigung des Stoffes und die entsprechenden Prüfungen braucht.

Die Gründe, warum viele Studierende wesentlich länger an der Hochschule sind, als dies die Regelstudienzeit annimmt, liegen auf der Hand: Ein Großteil der Studierenden kann sich nicht vollständig auf das Studium konzentrieren, da sie dies ganz oder teilweise durch Lohnarbeit selbst finanzieren müssen. Des weiteren spielen persönliche Gründe wie die Geburt eines Kindes oder Krankheit eine Rolle, aber auch die erzwungene Verlangsamung des Studiums durch die mangelhafte Ausstattung der Hochschulen, die wiederum der Unterfinanzierung des Bildungsbereichs von Seiten des Staates zuzuschreiben ist.

Nur wenige Studenten rechnen bei Beginn ihres Studiums damit, dass sie mehr als 12 Semester an der Hochschule verbringen werden. Eine Erhebung an der Ruhr-Universität in Bochum hat allerdings gezeigt, dass die Zahl der "Langzeitstudenten" in jedem Fachbereich mindestens ein Drittel aller Studierenden ausmacht. An dieser Uni wären etwa 48 Prozent der Studierenden von erhöhten Gebühren betroffen, die mindestens 1.000 Euro im Jahr betragen werden.

Ein Bericht zur "wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2000", der sich auf die Sozialerhebung der Studentenwerke unter mehr als 15.000 Studenten stützt, stellt fest, dass zwei Drittel der Studierenden im Erststudium erwerbstätig sind, in Hamburg sind es gar 80 Prozent, in NRW 71 Prozent. Bundesweit leben ganze 12 Prozent der Erststudierenden allein von den Unterhaltsleistungen ihrer Eltern und lediglich 1 Prozent lebt ausschließlich von der Bafög-Förderung, die im Durchschnitt ca. 320 Euro pro Monat beträgt.

Während die NRW-Bildungsministerin Gabriele Behler kürzlich in einer Diskussion suggerierte, dass die Studierenden sich selbst allerlei Luxusbedürfnisse erfüllten und somit kaum Grund zur Klage über Studiengebühren hätten, ergibt sich aus der Studentenwerk-Studie, dass die Studierenden im Jahre 2000 über durchschnittliche monatliche Einnahmen von 1.355 DM verfügten. 60 Prozent der erwerbstätigen Studenten gaben an, dass sie arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Im Schnitt arbeiten Studenten knapp 14 Stunden pro Woche, jeder sechste sogar 20 Stunden.

Schon immer waren die soziale Herkunft und die Einkommensverhältnisse der Eltern entscheidende Kriterien, die die Aufnahme eines Hochschulstudiums beeinflussten. Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien nehmen, gemessen an ihrem Anteil in der Bevölkerung, wesentlich seltener ein Studium auf und stellen einen überproportional großen Teil der Studienabbrecher. Umgekehrt sind an den Universitäten überproportional viele Studierende aus Elternhäusern mit hohem Nettoeinkommen und hoher gesellschaftlicher Stellung vertreten. Während z.B. Familien mit einem Nettoeinkommen von mehr als 6.000 DM im Jahre 1999 weniger als 20 Prozent der Bevölkerung stellten, kam gleichzeitig ein Drittel aller Studierenden aus diesen finanziell gut ausgestatteten Elternhäusern.

Wie die Sozialstudie des Studentenwerks nachweist, hat sich diese soziale Spaltung an den Hochschulen in den vergangenen Jahren verstärkt. Im Vergleich zum Jahr 1997 nahm die Zahl der Studierenden ab, die aus Elternhäusern mit weniger als 5.000 DM Nettoeinkommen stammen, während es eine steigende Zahl von Studierenden gibt, die aus Familien mit einem Nettoeinkommen von 6.000 DM an aufwärts kommen.

Es ist klar, dass die Verteuerung des Studiums durch die Einführung von Studiengebühren diese Tendenz weiter verstärken wird. Die hohen Gebühren für Langzeitstudierende von etwa 1.000 Euro pro Jahr werden gerade die sozial schlechter gestellten Studenten treffen, deren Studium sich durch ihre Erwerbstätigkeit verzögert und die Regelstudienzeit überschreitet. Kinder aus einkommensschwachen Familien werden von der Aufnahme eines Hochschulstudiums abgeschreckt, sozial schlecht gestellte Studenten werden noch stärker als heute schon dazu tendieren, ihr begonnenes Studium abzubrechen und die Hochschule ohne Abschluss zu verlassen.

Diese absehbaren gesellschaftspolitischen Konsequenzen einer Einführung von Studiengebühren werden durch die Erfahrung in anderen europäischen Ländern bestätigt. Nach ihrer Wahl im Jahre 1997 hatte die britische Labour-Regierung die Einführung von Studiengebühren durchgesetzt, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern richtet und die bis zu 3.000 DM pro Semester betragen können, und gleichzeitig die staatliche Zuschüsse für Studierende (entsprechend dem deutschen Bafög) durch verzinsbare Darlehen ersetzt.

Im Ergebnis füllen sich die britischen Hochschulen zunehmend mit Kindern aus wohlhabenden Familien, während sozial Schwache vom Studium abgeschreckt werden und in hoher Zahl die Universitäten verlassen mussten, weil sie die Gebühren nicht aufbringen konnten. Eine Studie der Universität Westminster fand heraus, dass englische Studenten durchschnittlich 18 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihr Studium zu finanzieren. Eine andere Sozialstudie brachte ans Licht, dass ungefähr 60 Prozent der Sexindustrie in der Stadt Leeds aus Studierenden besteht.

Bildungspolitik und Sozialdemokratie

Dass gerade die Sozialdemokraten in Bund und Ländern federführend in einer Politik sind, die sozial schlechter Gestellten den Zugang zu höherer Bildung erschwert und teilweise unmöglich macht, verdient eine besondere Beachtung.

Am Ende des neunzehnten und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts, als die SPD sich einem marxistischen Programm verpflichtet sah und zur Massenpartei der deutschen Arbeiterklasse aufstieg, war es gerade die Bildungs- und Kulturpolitik, der die Partei zentrale Aufmerksamkeit widmete. Viele Aktivitäten der SPD konzentrierten sich darauf, das Bildungsniveau, das politische und kulturelle Bewusstsein der arbeitenden Masse der Bevölkerung zu heben, die praktisch keinen Zugang zu den Bildungsinstitutionen des Kaiserreichs hatten.

Die SPD gab eine Vielzahl von Büchern, Zeitungen und Magazinen heraus, die praktisch jeden Aspekt des gesellschaftlichen Lebens betrafen, und errichtete Hunderte von Leihbibliotheken für die Arbeiterschaft. Ab den 1890-er Jahren führte sie Lehrgänge für Geschichte, Gesetzeswesen, politische Ökonomie, Naturwissenschaften und Rhetorik durch, in denen Tausende geschult wurden. Die Forderung nach einem allgemeinen und freien Zugang der Arbeiterklasse zu einer hochwertigen Bildung war zentraler Bestandteil und ein Eckpfeiler des sozialdemokratischen Programms.

Auch nachdem die SPD schon lange ihr revolutionäres Programm über Bord geworfen hatte, blieb sie der Idee des grundsätzlichen Rechts aller Bevölkerungsschichten auf freie Bildung verbunden. Geändert hatten sich allerdings die gesellschaftspolitischen Ziele, die die Sozialdemokratie mit ihrer Bildungspolitik verfolgte: War für die revolutionäre Partei die Bildung der Massen eine Vorbedingung und ein Mittel zur Emanzipation der Arbeiterklasse gewesen, so zielte der sozialreformistische Ansatz darauf, den Klassenfrieden zu erhalten, indem soziale Zugeständnisse an die Arbeiterklasse gemacht wurden, wie unter anderem der Zugang zu höherer Bildung.

Unter dem Eindruck der sozialen Unruhen Ende der 1960-er Jahre leitete die von Willy Brandt geführte SPD-Regierung in den 1970-ern eine Bildungsreform ein, die explizit anstrebte, den Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien an den höheren Schulen und Universitäten zu erhöhen. Mit der Errichtung von Gesamtschulen und der Einführung des Bafögs wurde tatsächlich erreicht, dass der Anteil von Arbeiterkindern unter den Abiturienten und Hochschulabsolventen beachtlich stieg, wenn auch nie annähernd ein Verhältnis erreicht wurde, das ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.

Dass die Sozialdemokratie heute jeden Anspruch auf eine Politik des sozialen Ausgleichs und der "Chancengleichheit" aufgegeben hat und so zentrale gesellschaftspolitische Bereiche wie die Bildungs- und Kulturpolitik den Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung unterordnet, ist Ausdruck der Tatsache, dass im Rahmen der bürgerlichen Politik jegliche Perspektive der Sozialreform gescheitert ist. Auf den Druck, der von Seiten der Weltwirtschaft und vermittels der internationalen Finanz- und Wirtschaftsorganisationen auf die einzelnen Nationalstaaten und ihre Regierungen ausgeübt wird, reagiert die ehemals sozialreformistisch orientierte Partei mit der Aufgabe ihrer traditionellen Politik.

Es ist daher naiv anzunehmen, eine Erinnerung an die Wahlversprechen von 1998 und ein Druck auf die SPD könnten einen grundsätzlichen Wechsel in der Bildungs- und Sozialpolitik herbeiführen und die Sozialdemokraten zu einer Rückkehr zu ihren alten Konzepten des sozialen Ausgleichs aus der Nachkriegsperiode veranlassen. Enttäuschte Wähler von Rot-grün müssen sich vielmehr einer neuen, internationalen sozialistischen Strategie zuwenden, um unabhängig von den Sozialdemokraten und allen anderen dem bürgerlichen Staat verbundenen Parteien zu werden, um die Angriffe auf demokratische Rechte, wie das Recht auf freie und allgemeine Bildung, zurückzuschlagen und soziale Bedingungen zu schaffen, unter denen jedes Mitglied der Gesellschaft in der Lage ist, seinen Interessen im Bereich von Bildung und Kultur frei nachzugehen.

Siehe auch:
Note: Ungenügend. Die PISA-Studie und das deutsche Bildungssystem (1)
(8. Februar 2002)
Note: Ungenügend. Die PISA-Studie und das deutsche Bildungssystem (2)
( 9. Februar 2002)
Angriff auf renommierte Projektschule Oberstufenkolleg in NRW
( 16. November 2000)
Effizienz, Wettbewerb und Leistung. Die grüne Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen
( 16. November 1999)
Das neue Hochschulrahmengesetz in NRW
( 5. Oktober 1999)
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