Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Die Vorschläge der Hartz-Kommission

Die nach ihrem Vorsitzenden Peter Hartz benannte Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" hat in den letzten Tagen eine Liste von Vorschlägen zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vorgelegt, die angeblich dem Abbau der Arbeitslosigkeit dienen sollen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Vorschläge ist die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Ihre Umsetzung würde den umfassendsten Sozialabbau in der Geschichte der Bundesrepublik einleiten. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will das Vorhaben noch vor den Wahlen in Angriff nehmen und hat es zur "zentralen Aufgabe der nächsten Legislaturperiode" erklärt.

Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Trotz zwanzigjährigem Sozialabbau unter den Regierungen Kohl und Schröder existieren in Deutschland nach wie vor beträchtliche Teile des sozialen Sicherungssystems, das sich die Arbeiterklasse in der Nachkriegsperiode erkämpft hatte. Die deutsche Regierung ist eine der letzten europäischen Regierungen, die sich anschicken, "im globalen Wettbewerb" diese alten Errungenschaften radikal abzubauen.

Noch haben alle arbeitsfähigen ("dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden") Arbeitslosen, die zuvor innerhalb von drei Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent und Kinderlose erhalten 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die Bezugsdauer, die vom Alter des Erwerbslosen und der Dauer seiner Berufstätigkeit abhängig ist, beträgt mindestens sechs und maximal 32 Monate. Antragsteller unter 45 Jahren haben einen maximalen Anspruch auf 12 Monate.

Anschließend - nach Ablauf ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld - erhalten die Arbeitslosen die sogenannte Arbeitslosenhilfe, bei Bedarf bis zur Rente. Die vom Bund steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe beträgt maximal 57 Prozent des letzten Nettolohns bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind und 53 Prozent ohne Kind. Die Leistung wird jährlich um drei Prozent gekürzt, bis sie einen festgelegten Mindestsatz erlangt hat. Die Gewährung und die Höhe der Leistung sind jedoch anders als beim Arbeitslosengeld abhängig von dem Ergebnis einer Bedürftigkeitsprüfung (u.a. des Einkommens des Partners und des Vermögens).

Bis Ende 1999 wurde außerdem die "originäre Arbeitslosenhilfe" für maximal 12 Monate gezahlt. Diese Arbeitslosenhilfe erhielten Arbeitslose, die die Kriterien für den Bezug des Arbeitslosengeldes nicht erlangten, etwa weil sie zuvor nur ein halbes Jahr lang versicherungspflichtig gearbeitet hatten. Die "originäre Arbeitslosenhilfe" ist von der rot-grünen Regierung ab 1. Januar 2000 abgeschafft worden. Mit dieser Gesetzesänderung vor eineinhalb Jahren wurde auch die Möglichkeit, sich zu den Sozialleistungen etwas hinzuzuverdienen, eingeschränkt.

Mit der Abschaffung der "originären Arbeitslosenhilfe" begann die "Integration der Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe". Allein in Hessen wurden durch die Gesetzesänderung fast 70.000 Empfänger aus der Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe getrieben. Diese rot-grüne Änderung bedeutete eine finanzielle Entlastung des Bundes und höhere Sozialausgaben (2001: plus 30 Prozent) für die Kommunen, bei gleichzeitig weniger Einnahmen aus der Gewerbesteuer (2001: minus 11,5 Prozent) und Körperschaftssteuer (2001: minus 94 Prozent).

Die Sozialhilfe erhalten die Ärmsten der Armen. Dabei gelten für Ausländer noch massive Einschränkungen. So kann der Bezug von Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger sogar ein Abschiebungsgrund sein. Zu den Sozialhilfeempfängern zählen neben den Arbeitslosen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, auch Personen mit geringen Einkünften und Leistungen (u. a. Arbeitslosengeld und -hilfe) unterhalb des Existenzminimums - vor allem kinderreiche Familien, alleinerziehende Mütter und ausländische Familien.

Auch bei der Sozialhilfe, die durch die Steuereinnahmen der Kommune finanziert wird, findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Im Unterschied zur Arbeitslosenhilfe gibt es hier jedoch u.a. keinen Vermögensfreibetrag. Die Geld- und Sachleistungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Der Regelsatz beträgt ca. 290 Euro für den Haushaltsvorstand. Unter bestimmten Bedingungen werden finanzielle Hilfen für Wohnung oder Heizung gewährt.

Arbeitslosigkeit gleich Armut

Um die durch die unverändert hohe Arbeitslosigkeit und allgemeine Verarmung steigenden Sozialausgaben des Bundes zu senken, versucht die Schröder-Regierung verstärkt, Arbeitslose und arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger aus dem sozialen Sicherungssystem in den Niedriglohnsektor zu drängen. In diesem Kontext ist die Planung der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe zu verstehen. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) erklärte in einem Interview, er wolle die Arbeitslosenhilfe durch ein "neues Instrument" ersetzen. Dieses solle "für alle arbeitsfähigen Hilfeempfänger gleichermaßen" gelten. Betroffen wären davon 900.000 Sozialhilfe- und 1,4 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger.

Aus einem vertraulichen Diskussionspapier der Arbeits- und Sozialministerien der SPD-Länder geht hervor, dass die Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht länger als getrennte Sozialsysteme weiter existieren sollen. Die Bezieher von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger im Alter von 18 bis 64 Jahren sollen die selben Leistungen erhalten. Die Überlegungen der SPD-Politiker gehen in die Richtung, ein "armutsfestes" Eingliederungsgeld einzuführen. Dieses soll nicht für den einzelnen Bedarf errechnet, sondern pauschal gezahlt werden. Laut Aussage des neuen Chefs der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, soll sich die Unterstützung "künftig eher am Niveau der Sozialhilfe als an dem der Arbeitslosenhilfe orientieren".

Aus dem SPD-Eckpunktepapier geht hervor, dass in einer ersten Stufe die Arbeitslosen- und Sozialhilfe erst angenähert und dann zusammengelegt werden soll. Dabei soll der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zunächst auf zwei Jahre begrenzt werden. Wer in dieser Zeit keinen Job gefunden hat, bekommt nur noch die wesentlich geringere Sozialhilfe bzw. das "armutsfeste Eingliederungsgeld".

Die Forderung nach der drastischen Verschlechterung des Einkommens und der rechtlichen Stellung wird mit mehr "Gerechtigkeit" begründet: Menschen "in gleichen Problemlagen [müssten] gleich behandelt" werden. Wurden die Rechte und Leistungen der Sozialhilfeempfänger in der Vergangenheit mit dem Argument eingeschränkt, sie müssten von der Lage der Arbeitslosen abgegrenzt werden, so wird nun ihre soziale und rechtliche Situation angeführt, um die Lage der Arbeitslosen herabzudrücken.

Die Vorstellung von "Gerechtigkeit" wird hier auf den Kopf gestellt. War sie früher darauf ausgerichtet, den Lebensstandard breiter Gesellschaftsschichten zu heben, so dient sie heute als Begründung, um das Niveau der Lohnabhängigen, die sich in sozialen Problemlagen befinden, noch weiter zu senken. Alle werden "gleich" schlecht behandelt.

Die Betroffenen sollen verstärkt gezwungen werden, eine gering bezahlte Arbeit anzunehmen. Wer diese "angebotene Hilfe" ablehnt, muss mit Sanktionen bis zur "Absenkung der Leistungen auf [ein] absolutes Existenzminimum" rechnen, wie es im SPD-Papier heißt.

Ziel des "neuen Instruments" soll es nach Riester sein, Arbeitslose durch eine einzige Stelle, die "Job-Börse", schneller als bisher zu vermitteln und somit Sozialausgaben einzusparen. "Davon hängt alles ab. Auch für die Sozialversicherung. Jede Woche, um die wir die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit absenken können, bringt der Arbeitslosenversicherung Ersparnisse von einer Milliarde Euro."

Nach Schätzungen der Haushaltsexperten des Bundesfinanzministeriums werden allein durch die Zusammenlegung der beiden Systeme 5 Milliarden Euro eingespart. Dies wären fast 40 Prozent der im letzten Jahr gezahlten Arbeitslosenhilfe (12,8 Milliarden Euro). Sollte die Arbeitslosen- auf das Niveau der Sozialhilfe gekürzt werden, läge die jährliche Einsparung bei 6,5 Milliarden Euro. Damit setzt die Regierung ihren Sparkurs auf Kosten der Armen fort.

Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe bedeutet für die Betroffenen eine radikale Senkung des Einkommens. Der Professor für Sozialpolitik Gerhard Bäcker errechnete den Fall einer dreiköpfigen Familie mit einem arbeitslosen Durchschnittsverdiener, einer erwerbstätigen Frau (Einkommen: 1.483 Euro) und einem fünfjährigen Kind. Nach den heutigen Regelungen würde der Mann 997 Euro Arbeitslosenhilfe erhalten, nach dem Wegfall nur noch 76,95 Euro Sozialhilfe. Das monatliche Gesamteinkommen würde von 2.059 auf 1.256 Euro sinken - um fast 40 Prozent.

Die sozialen Auswirkungen der Zusammenlegung gehen aber über die Senkung des direkten Einkommens weit hinaus. So sollen die Leistungen für ärztliche Behandlung, Pflege und Altersvorsorge stark gesenkt werden oder ganz wegfallen: "Regulär sollen die Sozialhilfeempfänger allerdings beim Übergang zu Eingliederungsgeldbeziehern nicht in den Kreis der Sozialversicherten aufgenommen werden."

Die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung steht ebenso in den Sternen. Durch das Ausbleiben der Beiträge besteht im Alter kein Anspruch auf gesetzliche Rente, damit würde sich die Altersarmut in Zukunft deutlich verschärfen.

"Entmündigende Beschäftigungsprogramme"

In unzähligen kommunalen Beschäftigungsprojekten sollen die Mechanismen entwickelt werden, mit denen diese Kürzungen der Sozialleistungen am effektivsten umgesetzt werden können. Im Rahmen des MoZArT-Programmes (Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe) wird derzeit in 30 deutschen Kommunen die Kooperation zwischen Arbeits- und Sozialamt bei der Vermittlung von Arbeitslosen erprobt. "Dort wird praktisch erarbeitet, wie die Zusammenlegung funktionieren kann", berichtet Walter Riester.

Beispielhaft dafür steht die "JobBörse Junges Köln", die im Herbst 1999 in Köln-Nippes entstand und sich an 18- bis 24-jährige arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger richtet. Für alle Jugendlichen, die seitdem Sozialhilfe beantragen, gilt "Arbeit statt Sozialhilfe". Jedem Jugendlichen wird eine Beschäftigung (z.B. Schürzen nähen, Seidenmalerei oder Holzarbeiten) angeboten. Der Lohn beträgt 435 Euro (ca. 2,80 Euro/Stunde), zudem wird bei Bedarf die Miete gezahlt. Wer diese Arbeit ablehnt oder abbricht, für den gilt, "Fürs Nichtstun gibt es nichts!", so der Leiter der JobBörse Michael Lätsch. Und die zuständige Sozialdezernentin Sabine Christiansen erklärte: "Die jungen Menschen sollen sich erst gar nicht daran gewöhnen, von Sozialhilfe zu leben."

Im Juli 1999 erhielten 6.085 Jugendliche im Aller von 18 bis 24 Jahren von der Sozialverwaltung der Stadt Köln Sozialhilfe. Davon waren 3.031 arbeitslos, 930 Schüler, 535 in Ausbildung und 1.589 alleinerziehend. Von den 5.500, die das Sozialamt zur "JobBörse" schickte, wurden bis heute rund 3.000 "Kunden" in eine Arbeitstelle oder Weiterbildung vermittelt. Weitere 300 Jugendliche befinden sich in einem sogenannten "Sprungbrett"-Projekt, um eine reguläre Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden. 1.000 nichterwerbsfähige jung Leute - darunter Kranke, Drogensüchtige, Schwangere und Schüler - erhalten weiterhin Sozialhilfe. Allein der Anteil der Kranken und Drogensüchtigen beträgt 700. Tausend, so Lätsch, sind "untergetaucht" und erhalten keine Unterstützung mehr. Bei diesen haben die Mitarbeiter Hausbesuche gemacht und sich nach den Einkünften erkundigt.

Die Jura-Professorin Helga Spindler wirft dem Kölner Projekt vor, "eine ganze Generation, die nicht sofort Arbeit finden kann, aus der Sozialhilfe zu drängen" und in "entmündigende Beschäftigungsprogramme" zu zwängen. Lätsch seinerseits erfreut sich der "sehr guten Resonanz" aus dem Bundesgebiet und der "übergreifenden Rückendeckung" der Kölner Parteien. Stolz erklärt er, Kosten gespart zu haben, indem er die Zahl der jugendlichen Sozialhilfeempfänger innerhalb von zwei Jahren auf 1.000 gedrückt hat.

In weiteren elf Städten Nordrhein-Westfalens (NRW) werden "Sozialagenturen" eingerichtet, die nicht nur die Sozial- und Arbeitsämter, sondern auch die Wohlfahrtsverbände "verzahnen" sollen. Das Arbeitsministeriums in NRW hat behauptet, dass 200.000 der 696.000 Sozialhilfeempfänger für sich selbst sorgen könnten und dies auch sollen.

Bereits die "Faulenzerdebatte" im letzen Jahr, die von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) losgetreten wurde, zielte darauf ab, den Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld und -hilfe in Frage zu stellen. Der neue Präsident der Bundesanstalt für Arbeit Florian Gerster macht sich nun daran, dies umzusetzen. Gleichzeitig werden auf kommunaler Ebene die Weichen gestellt, um den Druck auf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zu erhöhen.

Siehe auch:
SPD führt Wahlkampf gegen Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
(8. März 2002)
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