Abschiebung wegen Sozialhilfebezug

Das Zuwanderungsgesetz in der Praxis

Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes offenbaren sich die Konsequenzen für die in Deutschland lebenden Migranten und Flüchtlinge. Fern von dem offiziell gegebenen Versprechen, dass das Gesetz die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer befördern wird, entpuppt es sich als reines Abschiebegesetz.

Das Zuwanderungsgesetz weist den Ausländerbehörden nicht nur mehr Kompetenzen zu, es gibt ihnen auch die Handhabe, äußerst restriktiv gegen Migranten und Flüchtlinge vorzugehen. Ein besonders erschreckender Fall, der aber nur die Spitze des Eisberges darstellt, ereignete sich jüngst in der nordrhein-westfälischen Stadt Solingen.

Laut einer Meldung des Solinger Tageblatt vom 25. Juni 05 wurde dort der türkische Migrant Yusuf Bingöl vom Flughafen Köln-Wahn aus in die Türkei deportiert, nachdem er 35 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Yusuf Bingöl wurde jedoch nicht abgeschoben, weil er eine schwere Straftat begangen hat oder weil sein Asylantrag abgelehnt wurde. Abgeschoben wurde er alleine wegen seiner Arbeitslosigkeit und der darauf folgenden Inanspruchnahme von Sozialhilfe.

Yusuf Bingöl zog 1969 als 15-jähriger Jugendlicher aus der Türkei nach Deutschland zu seinem Vater, der hier arbeitete. Er hatte jedoch - wie viele seiner Generation - keine Berufsausbildung absolviert, da er ohne Deutschkenntnisse und ohne lange Schulbildung praktisch keine Chance hatte, einen Ausbildungsplatz zu erlangen.

Während seines 35-jährigen Aufenthaltes jobbte Yusuf Bingöl als Hilfsarbeiter in zahlreichen Firmen. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er Anfang Januar des Jahres 2005 Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragte. Daraufhin erhielt er laut Solinger Tageblatt am 17. Januar einen Bescheid der Ausländerbehörde mit der Mitteilung, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert werde, da er nicht in der Lage sei, für seinen Aufenthalt finanziell zu sorgen. Ihm wurde offiziell mitgeteilt, dass er "ausreisepflichtig" sei und bei Nichtbefolgung die Abschiebung drohe. "So etwas habe ich noch nie erlebt", äußert sich der Rechtsanwalt von Bingöl.

Da Yusuf Bingöl der Anweisung auszureisen nicht nachkam, wurde er nun von den zuständigen Behörden tatsächlich in die Türkei abgeschoben. Die Abschiebung ist dabei nach geltendem Ausländerrecht in Verbindung mit dem neuen Hartz IV-Gesetz rechtlich fehlerfrei und somit rechtskonform, unabhängig davon, dass Yusuf Bingöl seit 35 Jahren in Deutschland gelebt hat, völlig unverschuldet arbeitslos geworden ist und nur deswegen auf Sozialleistungen angewiesen war.

Bereits das alte Ausländerrecht sah nach § 46 AuslG die Ausweisung nach Ermessen der Ausländerbehörde vor, wenn ein Migrant "für sich, seine Familienangehörigen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und denen er allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist, oder für Personen in seinem Haushalt, für die er Unterhalt getragen oder auf Grund einer Zusage zu tragen hat, Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen muss".

Von dieser Möglichkeit der Ermessensausweisung ist jedoch kaum Gebrauch gemacht worden. Sie diente in erster Linie dem Zweck, Ausländer einzuschüchtern und sie dazu zu bringen, jede auch noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.

Dieser Passus findet sich nahezu wörtlich auch in dem neuen Zuwanderungsgesetz unter § 51. Dort heißt es, dass ein Ausländer ausgewiesen werden kann, "wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt". Diese "Interessen" werden unter anderem dann "erheblich beeinträchtigt", wenn ein Ausländer "für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt".

Der Erhalt von Sozialhilfe aufgrund von andauernder Arbeitslosigkeit wird demnach nicht als ein soziales Recht aufgefasst, sondern eher wie im Mittelalter als ein Gnadenakt, der den Interessen des Staates eigentlich zuwider läuft. Die betroffenen Personen werden dabei bewusst als Störung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung diffamiert.

Die Ausländerbeauftragte der Stadt Solingen, Anne Wehkamp, sieht die ganze Sache mit großem Unbehagen, auch wenn sich die Ausländerbehörde rechtlich korrekt verhalten hat. "Wenn Menschen so lange unter uns leben, müssen sie die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie deutsche Staatsbürger", argumentiert sie.

Yusufs jüngerer Bruder Kenan Bingöl ist gleichfalls von dieser menschenverachtenden Praxis der Ausländerpolitik geschockt und drückt seine Empörung aus: "Wir verstehen nicht, warum er abgeschoben wurde. Er ist nicht vorbestraft, hat gearbeitet und Steuern bezahlt, hat all die Jahre keine Hilfe bekommen. Seine Geschwister, Nichten und Neffen leben hier und seine 25-jährige Tochter. Er ist in der Türkei ein Fremder."

Der Mitarbeiter der Solinger Ausländerbehörde Achim Salzmann rechtfertigt jedoch das Vorgehen. "Yusuf Bingöl hat nicht rechtzeitig reagiert und die erforderlichen Nachweise beigebracht. Auch seinen Rechtsanwalt hat er erst nach dem 7. Februar eingeschaltet." Außerdem habe das Verwaltungsgericht in Düsseldorf diese Sicht der Ausländerbehörde bestätigt. Zynisch fügt Salzmann noch hinzu: "Wenn er Arbeit nachweisen kann oder jemand sich für fünf Jahre verpflichtet, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, werden wir die Sache neu überprüfen, damit Yusuf Bingöl wieder einreisen kann."

Mit anderen Worten, Yusuf Bingöl ist den Behörden so lange willkommen, wie er als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden kann, seine sozialen Rechte darf er jedoch auf keinen Fall in Anspruch nehmen. Diese Argumentation ist nicht nur diskriminierend und menschenverachtend, sie geht auch an der Realität von den Millionen in Deutschland und Europa lebenden Migranten und Flüchtlingen vorbei.

"Gastarbeiter" und ihre Diskriminierung

Als um 1960 sich in der deutschen Industrie ein Arbeitskräftemangel abzeichnete und die Unternehmen deswegen Lohnzugeständnisse an die Arbeiter machen mussten, wurde mit der Anwerbung von so genannten "Gastarbeitern" aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, Jugoslawien und der Türkei begonnen.

Bis 1971 kamen so unter anderem 420.000 türkische Arbeiter nach Deutschland, doch bereits im November 1973 - auf dem Höhepunkt der weltweiten Wirtschaftskrise - erließ die damalige Bundesregierung unter Kanzler Willy Brandt (SPD) einen Anwerbestopp. In dieser Zeit wurde auch die bis heute gültige Nachrangigkeit von Ausländern bei der Besetzung offener Arbeitsstellen etabliert. Diese arbeitsrechtliche Diskriminierung erschöpfte sich nicht auf die Vermittlung von Arbeitsplätzen, sondern erstrecke sich auf die Gewährung von Sozialleistungen. Migranten mussten Jahre für ihren Anspruch auf Rente, auf Arbeitslosengeld und Krankenversicherung kämpfen.

Außerdem wurde die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen immer restriktiver gehandhabt. Mit dem von der Regierung Kohl (CDU) erlassenen Rückkehrförderungsgesetz wurde zum Beispiel bestimmt, dass nachgeholte Familienmitglieder über fünf Jahre keine Arbeitsgenehmigung erhalten. Damit wollte man das international geltende Recht auf Familienzusammenführung unterlaufen und den Zuzug von Ehegatten und Kindern der in Deutschland lebenden "Gastarbeiter" verhindern. Gleiches gilt aber auch für Flüchtlinge, denen nicht nur bis heute in der Regel die Arbeitserlaubnis verweigert wird, sondern die auch nur einen um rund 30 Prozent verminderten Sozialhilfesatz erhalten.

Durch diese diskriminierenden Maßnahmen sollte auch zielgerichtet der Eindruck erweckt werden, dass Ausländer und Flüchtlinge für die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland verantwortlich sind. Sie wurden zu "Sündenböcken" abgestempelt.

Dabei waren gerade die Arbeiter ohne deutschen Pass oftmals die Ersten, die die wirtschaftlichen Krisen und die Globalisierung zu spüren bekommen haben. Als die Industrieproduktion Ende der 1980er Jahre und forciert nach 1990 rationalisiert und von Deutschland aus in andere Länder verlagert wurde und die Arbeiter dabei gegeneinander ausgespielt wurden, um Löhne zu drücken und Arbeitszeiten zu verlängern, waren es vor allem die Migranten, die zuerst entlassen wurden. Insbesondere diese Bevölkerungsgruppen sind heute in besonders hohem Maße von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen.

Der Leiter des Zentrums für Türkeistudien, Faruk ªen, stellte in einem Gespräch mit der türkischen Tageszeitung Evrensel vom 10. April 2005 die soziale Lage der türkischen Migranten in Deutschland dar.

Während die Arbeitslosigkeit Anfang 2005 in Deutschland allgemein bei 12 Prozent lag, betrug sie bei den Türken 31 Prozent. Von diesen Arbeitslosen türkischer Herkunft waren wiederum rund ein Drittel Langzeitarbeitslose, die seit über einem Jahr vergeblich eine neue Anstellung suchten. In Zahlen ausgedrückt bekommen 216.000 Türken ALG II. Geht man davon aus, dass eine durchschnittliche Familie aus vier Personen besteht, ist davon auszugehen, dass 864.000 Personen mit dieser verminderten Arbeitslosenhilfe auskommen müssen.

Hinzu kommen 215.000 türkische Rentner, die nur eine durchschnittliche Rente von 526 Euro monatlich zur Verfügung haben. Auch davon müssen in der Regel zwei Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten. D.h. 430.000 Personen leben von Rentenzahlungen, die unter der Armutsgrenze liegen. Addiert man diese Zahlen zusammen, leben ca. 1 Million Menschen aus der Türkei unter der Armutsgrenze.

Im neuen Reichtums- und Armutsbericht der Bundesregierung wird zudem ausgeführt, dass nahezu jeder vierte Migrant als arm gelten muss, da das Haushaltseinkommen weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens beträgt. Zwischen 1998 und 2004 ist die Quote dabei von 19,6 auf 24,0 Prozent gestiegen. Mehr als 615.000 Migranten sind auf den Bezug von Sozialhilfe angewiesen. Die Sozialhilfequote unter Migranten liegt bei 8,4 Prozent und ist fast dreimal so hoch wie bei Personen mit deutschem Pass.

Auch bei den Bildungschancen sind Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft klar benachteiligt. Bei den Schulabgängern im Jahr 2002 verließ jeder fünfte ausländische Jugendliche die Schule ohne jeden Schulabschluss, bei den deutschen Jugendlichen war es "nur" jeder Zehnte. Nicht anders sieht es bei der Berufsausbildung aus, ganz zu schweigen von den Möglichkeiten eines Hochschulbesuches. Die Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, haben sich für die jugendlichen Migranten in den letzten Jahren dabei noch erheblich verschlechtert. Ihre Quote an allen Auszubildenden fiel zwischen 1994 und 2002 von rund 10 Prozent auf 6,5 Prozent ab. Von den ausländischen Jugendlichen hat heute überhaupt nur noch jeder Dritte eine Chance, eine Berufsausbildung abzuschließen.

Diese Ungleichheit beim Zugang zu Bildung und Ausbildung wirkt sich direkt auf das Armutsrisiko aus. Von den ausländischen Sozialhilfeempfängern verfügten 60 Prozent über keine Berufausbildung. Migranten und Flüchtlinge haben daher besonders unter der zunehmenden Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes zu leiden. Oftmals nur befristet oder geringfügig beschäftigt, pendeln sie zwischen Arbeit und Arbeitslosigkeit und leben am Rande des Existenzminimums. Mit der Einführung von den Hartz IV-Regelungen droht ihnen nun erst Recht das Schicksal der Verelendung und der zwangsweisen Zuweisung von Ein-Euro-Jobs.

Das restriktive Zuwanderungsgesetz mit seiner Möglichkeit, Migranten einfach abzuschieben, die arbeitslos sind und Sozialhilfe beantragen, ist jedoch die schärfste Waffe der herrschenden Klasse, ausländische Arbeiter zu unterdrücken und gefügig zu machen. Das die Solinger Ausländerbehörde nun mit der Abschiebung von Yusuf Bingöl von dieser Waffe Gebrauch gemacht hat, wird weder ein Einzelfall bleiben, noch ist es Zufall. Die systematische Entrechtung von Ausländern und Flüchtlingen dient der Vorbereitung auf Angriffe gegen die sozialen und demokratischen Rechte der gesamten arbeitenden Bevölkerung. Die Arbeiterklasse kann ihre Rechte daher nur verteidigen, wenn sie Verantwortung übernimmt für die Millionen von Ausländern und Flüchtlingen, die in Deutschland und ganz Europa leben.

Siehe auch:
Hamburg schiebt als erstes Bundesland Flüchtlinge nach Afghanistan ab
(16. Juni 2005)
Wie das Zuwanderungsgesetz zu einem Abschiebungsgesetz wurde
( 22. Mai 2004)
Weitere Artikel zur Ausländerpolitik
Loading