Einbürgerungsverfahren in Baden-Württemberg

Gesinnungsschnüffelei und Diskriminierung von Muslimen

Muslime, die im Bundesland Baden-Württemberg einen deutschen Pass beantragen, müssen sich einer Gesinnungsschnüffelei von Seiten des Staates unterziehen lassen, die nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt, sondern auch sämtliche Menschen islamischen Glaubens diskriminiert. Die per se angezweifelte "Verfassungstreue" muslimischer Einbürgerungsbewerber soll von Behördenvertretern durch ein Leitfadeninterview überprüft werden, das selbst in offenem Widerspruch zu den in der Verfassung verankerten Bürger- und Freiheitsrechten steht.

Dabei gehört das Bekenntnis zur Verfassung und der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" Deutschlands ohnehin zum Einbürgerungsverfahren in der gesamten Republik und muss von jedem abgelegt werden, der einen deutschen Pass erhalten möchte. Das baden-württembergische Innenministerium gestattet sich jedoch, bei Muslimen grundsätzlich Zweifel zu hegen, ob dieses Bekenntnis bei der Einbürgerung auch der tatsächlichen "inneren Einstellung" entspricht. Daher werden seit dem 1. Januar 2006 mit sämtlichen Einbürgerungsbewerbern, die aus islamischen Ländern stammen oder bekanntermaßen dem islamischen Glauben anhängen, vertiefende Gespräche geführt, mit deren Hilfe die Einwanderungsbehörden Einblick in die wahre Gesinnung der Menschen nehmen wollen.

Grundlage dieser Gespräche ist ein Leitfaden, der 30 Punkte und zu diesen jeweils eine oder mehrere Fragen umfasst und mit dem die Zweifel der Einwanderungsbehörde ausgeräumt werden sollen, "ob der Einbürgerungsbewerber den Inhalt seiner Erklärung [Bekenntnis zur Verfassung] wirklich verstanden hat und ob sie seiner inneren Überzeugung entspricht".

Inhaltlich ist der Leitfaden als vollkommen unzulässige Einmischung des Staates in Fragen der persönlichen und politischen Einstellung anzusehen. Sein Fragenkatalog spiegelt den Rassismus von Seiten des Staates, der Muslime pauschal verdächtigt, weibliche Familienmitglieder zu unterdrücken, Selbstjustiz zu üben und mit Terrorakten zu sympathisieren. Die unverschämte und provokative Form der Fragen lässt erkennen, dass diese neue Praxis im Einbürgerungsverfahren eher dazu dient, Migranten zu entwürdigen und einzuschüchtern, als in irgendeiner Art Verfassungsgrundsätze zu verteidigen.

So befragt das Innenministerium die Muslime dummdreist, ob es sich bei ihnen um Anhänger der Al Qaida handelt: "Sie haben von den Anschlägen am 11. September 2001 in New York und am 11. März 2004 in Madrid gehört. Waren die Täter in Ihren Augen Terroristen oder Freiheitskämpfer? Erläutern Sie Ihre Aussage." Schließlich scheint den baden-württembergischen Behörden das islamische Glaubenbekenntnis an sich schon Grund genug zu sein, um von Kontakten zu Terroristen auszugehen: "Sie erfahren, dass Leute aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis einen terroristischen Anschlag begangen haben oder planen. Wie verhalten Sie sich? Was tun Sie?"

Andererseits finden sich in dem Leitfaden Fragen, bei denen vollkommen rätselhaft ist, wie sie in Zusammenhang mit der "inneren Einstellung zur Verfassung" stehen sollen: "In Deutschland kann jeder selbst entscheiden, ob er sich lieber von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln lässt. In bestimmten Situationen besteht diese Wahlmöglichkeit jedoch nicht: Notfall, Schichtwechsel im Krankenhaus. Würden Sie sich in einem solchen Fall auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?"

Zum Teil sind die Fragen hinsichtlich ihrer Intention unverständlich, so: "Was halten Sie von folgender Aussage? ‚Demokratie ist die schlechteste Regierungsform, die wir haben, aber die beste, die es gibt.’" Andere widersprechen gänzlich der sozialen Realität des Landes, wie sie insbesondere auch von Migranten täglich erfahren wird: "In Deutschland kann jeder bei entsprechender Ausbildung nahezu jeden Beruf ergreifen. Was halten Sie davon?" Oder sie stellen eine unverblümte politische Schnüffelei und Einschüchterung dar: "In Deutschland können politische Parteien und Vereine wegen verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden. Würden Sie trotz eines solchen Verbots die Partei oder den Verein doch unterstützen? Unter welchen Umständen?"

Der größte Teil der Fragen steht in Verbindung mit Geschlechter- und Familienbeziehungen. Hier interessiert sich das Innenministerium ebenso für die Kleiderordnung der Töchter und deren Teilnahme am Schwimmunterricht wie für die Haltung zur Gewalt in der Ehe. Das Thema bietet breite Gelegenheit für Provokationen: "Ihre Tochter/Schwester kommt nach Hause und erzählt, sie sei sexuell belästigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?" Und auch Homophobie könnte im Rahmen der Gesinnungsprüfung ein Anlass sein, um Muslimen die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern: "Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammen leben. Wie verhalten Sie sich?"

Zahlreiche Kommentatoren haben bereits darauf hingewiesen, dass man nach diesen Kriterien auch vielen Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen müsste - allen voran dem "deutschen" Papst. Wie viele Eltern verbieten ihren Töchtern das bauchfreie Top, wie viele Frauen werden von deutschen Männern unterdrückt, wie viele Menschen in diesem Land halten Homosexualität für eine Perversion? Ohne irgendeine Form der Rückständigkeit zu verteidigen, lässt sich doch einfach feststellen, dass all diese Punkte in keinerlei Weise hinreichende Gründe darstellen, um einem Menschen die Bürgerrechte zu verwehren.

Ebenso abstoßend ist dabei jedoch auch die Heuchelei, mit der staatliche Behörden hier scheinbare Toleranz zur Schau stellen und einer generell unterstellten Rückständigkeit der Muslime entgegensetzen. Schließlich fördert der deutsche Staat in großem Maße den Einfluss der christlichen Kirchen, die in diesem Land eine weitaus bedeutendere Rolle dabei spielen, reaktionäre Haltungen in Bezug auf Homosexualität oder die gesellschaftliche Rolle der Frau zu vermitteln und zu zementieren.

Das Leitfadeninterview endet schließlich damit, dass der Einbürgerungsbewerber eine Erklärung unterzeichnen muss, die mit Entzug der Staatsbürgerschaft droht, wenn sich der Eingebürgerte nicht so verhält, wie es das Ergebnis der Gesinnungsprüfung erwarten lässt. Der angehende Deutsche muss unterschreiben, "dass unwahre Angaben als Täuschung der Einwanderungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte".

Abgesehen davon, dass diese Konsequenz angesichts der Fragen vollkommen absurd erscheint - riskiert eine neu eingebürgerte Muslimin ihren deutschen Pass, wenn sie sich nicht von einem Arzt untersuchen lassen will? - verstößt dieser Passus aus der Feder des baden-württembergischen Innenministeriums, das sich angeblich so um die Verfassung sorgt, ganz offen sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen internationales Recht, nach dem die Staatsangehörigkeit unter keinen Umständen entzogen werden darf, wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde.

Dass der Leitfaden der Innenbehörde vom Geist des Rassismus und Obrigkeitsstaates durchtränkt ist und wirklich gar nichts mit irgendeiner Form von Verteidigung der Verfassung zu tun hat, zeigt sich nicht zuletzt auch daran, was in den Gesprächen zur Feststellung der Verfassungstreue nicht gefragt wird.

Die Einbürgerungswilligen werden nicht gefragt, ob sie wissen, dass nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Würde des Menschen unantastbar ist und die Menschenrechte unverletzliche Gültigkeit besitzen. Die Behörden vergewissern sich nicht, ob die künftigen Deutschen Artikel 3 des Grundgesetzes kennen, gemäß dem sie und andere nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, wegen ihres Glaubens sowie ihrer religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen. Und die Beamten interessieren sich nicht dafür, ob die Bewerber um den deutschen Pass ihr in der Verfassung verbürgtes Recht auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu schätzen wissen, oder ob sie verstanden haben, dass laut Grundgesetz ein politisch Verfolgter Asylrecht genießt und Eigentum auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.

Kurz: Die angehenden Mitbürger werden nicht über ihre Rechte aufgeklärt und mit fortschrittlichen Errungenschaften der Republik bekannt gemacht, die unter dem direkten Eindruck der Nazidiktatur nach dem Zweiten Weltkrieg Eingang in die bundesrepublikanische Verfassung fanden. Stattdessen müssen sie sich im Interview gegen den pauschalen Vorwurf wehren, nicht-integrierbare potenzielle Straftäter zu sein, und werden mit schwersten Sanktionen bedroht.

Mit dem neuen Einbürgerungsverfahren für Muslime in Baden-Württemberg wird unter dem Deckmantel der "Verteidigung von Demokratie" versucht, eine weitere Bespitzelungs- und Einschüchterungsmaßnahme gegen die Bevölkerung einzuführen, die jedem demokratischen Prinzip entgegensteht. Dass sich diese neue Praxis vorerst "nur" gegen Muslime richtet, sollte niemanden dazu verleiten, die Gefahren zu unterschätzen, die von solchen polizeistaatlichen Methoden ausgehen - wird doch an den Schutzlosesten der Gesellschaft oft zuerst ausprobiert, was letztlich für alle vorgesehen ist.

Schon jetzt nahm der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) Kritik am neuen Einbürgerungsverfahren zum Anlass, die weitere Ausdehnung der Gesinnungsschnüffelei zu fordern: Um die staatlichen Stellen vor dem Vorwurf der Diskriminierung zu schützen, sei darauf zu achten, "dass ein solcher Fragenkatalog für alle gleichermaßen gilt und nicht auf Muslime beschränkt bleibt".

Siehe auch:
Zur Debatte um muslimische "Parallelgesellschaften"
(20. November 2004)

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