Frankfurter Student grundlos zwanzig Tage in Bagram festgehalten

Zwanzig Tage lang wurde ein deutscher Student afghanischer Abstammung ohne Angabe von Gründen im berüchtigten Gefängnis Bagram in Afghanistan festgehalten. Nur die Kampagne seiner Familie und von Mitstudenten der Frankfurter Fachhochschule, die entschlossen an die Öffentlichkeit gingen, erwirkte Ende Januar seine Freilassung.

Der 23-jährige Student Haddid studiert Bauingenieurwesen an der Frankfurter Fachhochschule. Er trägt seine Haare kurz und ist praktizierender Moslem. Dies reichte offenbar dafür aus, dass er als mutmaßlicher Unterstützer des islamistischen Terrorismus ins Fadenkreuz der deutschen Polizei geriet.

Ab 2008 ließ ihn die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen „möglicher Nähe zu Terrorzellen“ überwachen. Im Oktober 2009 versuchte Haddid nach Pakistan zu fliegen, um seine dort lebende Großmutter zu besuchen. Er wurde jedoch auf dem Frankfurter Flughafen zurück gehalten und seines Passes beraubt.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft konnte keine Beweise für Terrorismus-Nähe gegen ihn ins Feld führen. Für die vagen Vorwürfe, er habe sich in der Bilal-Moschee in Frankfurt-Griesheim gegen Christen und Juden geäußert, gab es keinerlei gerichtsrelevanten Beweise. Am 12. Juli 2010 wurde das Verfahren eingestellt, und im August erhielt Haddid seinen Pass zurück.

Ende November flog er zusammen mit einem Freund nach Dubai, wo ein Bruder von ihm lebt. Von da aus reiste er am 17. Dezember nach Afghanistan weiter, um seinen Vater, einen Kabuler Geschäftsmann, zu besuchen.

Die deutsche Staatsanwaltschaft reagierte alarmiert und ließ den Freund, der aus den Emiraten nach Deutschland zurückkehrte, bei der Einreise durchsuchen. Anfang Januar sprach die Polizei bei der Schwester vor, es bestehe der Verdacht, Haddid wolle sich in Afghanistan dem Dschihad anschließen. Die Schwester widersprach entschieden und erklärt der Polizei, dass es sich um einen Besuch beim Vater handle. Auf Nachfrage händigte sie der deutschen Polizei die Anschrift des Vaters aus.

Drei Tage später, am 8. Januar, wurde Haddid in Kabul von amerikanischen Soldaten verhaftet, wobei das Haus des Vaters auf den Kopf gestellt und verwüstet wurde. Der Sohn verschwand spurlos.

In den folgenden drei Wochen gelang es der Familie nicht, Kontakt zu Haddid aufzunehmen. Sie wandte sich an die Öffentlichkeit und beschuldigte deutsche Behörden, falsche Informationen an die US-Armee weitergegeben zu haben.

Haddids Anwalt, Friedrich Koch, äußerte gegenüber der Zeitung taz die Vermutung, deutsche Sicherheitsbehörden hätten US-Behörden mit falschen Informationen über Haddid versorgt. „Woher sollen die Amerikaner sonst ihre Kenntnisse haben?“ fragte Koch.

Der Abgeordnete der Linkspartei, Wolfgang Neskovic, ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, äußert den „dringenden Tatverdacht“, der Bundesnachrichtendienst habe etwas mit der Sache zu tun.

Der Asta der Frankfurter Fachhochschule, wo Haddid studiert, protestierte öffentlich. Zweitausend Kommilitonen unterschrieben eine Petition, in der sie Haddids sofortige Freilassung forderten.

Haddids Schwester, eine Anwältin in Frankfurt, berichtete den Medien, was die US-Botschaft in Kabul der Familie geantwortet habe: Haddid werde „im Einklang mit dem Kriegsvölkerrecht festgehalten und gemäß der Genfer Konvention human behandelt“, wobei man „eng mit der deutschen Regierung zusammen“ arbeite.

Diese bestritt jedoch jede Beteiligung an Haddids Festnahme. Das BKA in Wiesbaden versicherte, es habe keinerlei Informationen an US-Stellen weiter gereicht. Nach zwei Wochen, in denen die Familie, Freunde und Kommilitonen sich an die Medien gewandt und nicht locker gelassen hatten, bequemten sich endlich einige Politiker, Stellung zu nehmen.

Abgeordnete mehrerer Bundestagsparteien verlangten Aufklärung. Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Gregor Gysi, versprach, sich an den US-Botschafter in Berlin, Philip Murphy, zu wenden.

Am Mittwoch, dem 26. Januar, achtzehn Tage nach der willkürlichen Festnahme in Kabul, sagte Außenminister Guido Westerwelle im Auswärtigen Ausschuss, sein Ministerium bemühe sich um Zugang zu dem Mann. Weitere Auskünfte verweigerte er mit dem Hinweis, es handle sich um einen „sicherheitsrelevanten Vorgang“. Am 28. Januar telefonierte er mit US-Außenministerin Hillary Clinton.

Am 29. Januar wurde Haddid freigelassen und in die deutsche Botschaft gebracht, wo er Kontakt zu seiner Familie aufnehmen konnte. Es sei alles nur „ein Missverständnis“ gewesen, hieß es aus dem Bundeskanzleramt.

Niemand erklärte, wie es zu der Festnahme hatte kommen können. Doch alles deutet darauf hin, dass Haddid auch nach seiner offiziellen Entlastung im Juli 2010 weiterhin als „mutmaßlicher Krieger“ in einer geheimen Kartei geführt wird, zu der auch die US-Behörden Zugriff haben. Wer diese unheimliche Kartei führt – die Staatsanwaltschaft, das BKA oder der BND – und wer den amerikanischen Militärgeheimdienst darüber informiert, bleibt ungeklärt.

Somit ist der Fall Haddid keineswegs abgeschlossen. Er weckt die schlimme Befürchtung, dass deutsche Behörden Fälle an die USA weiterreichen, bei denen sie potentiellen Terrorismus vermuten, ohne etwas nachweisen oder Urteile nach deutschen Rechtsnormen erwirken zu können.

Haddid ist kein Einzelfall. Ahmad S. aus Hamburg, ein Moslem, sitzt schon seit Juli 2010 in Bagram ein. Und im Oktober 2010 traf eine amerikanische Drohne im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet drei Menschen, unter denen sich auch der deutsche Jugendliche Bünyamin E. befand. Auch gegen ihn hegten deutsche Behörden einen „Terrorismus“-Verdacht, ohne dass ihm etwas nachgewiesen oder er verurteilt worden wäre.

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