Entscheidung des EGMR: Ein schwerer Schlag für demokratische Rechte

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), fünf Männer, die wegen terroristischer Aktivitäten angeklagt sind und in Haft sitzen, an die USA auszuliefern, ist ein schwerer Angriff auf demokratische Rechte.

Der EGMR ist die höchste und letzte Instanz für Fälle, in denen es um Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention geht, die von allen 47 Mitgliedern des Europarates angenommen wurde.

Bei der Verhandlung am Dienstag ging es um sechs Männer: Abu Hamza, Adel Abdel Bary, Khaled al-Fawwaz, Babar Ahmad, Syed Talha Ashan und Haroon Rashid Aswat. Sie befinden sich zurzeit in Großbritannien in Haft. Die Vereinigten Staaten haben Auslieferungsanträge gestellt.

Hamza ist der bekannteste der sechs Männer. Der gebürtige Ägypter ist ein radikaler Geistlicher mit einer Hakenhand, der die Anschläge vom 11. September verherrlicht hat. Er war schon lange Zeit ein Dorn im Auge des politischen Establishments in Großbritannien, das von der Möglichkeit begeistert ist, die drakonischen Einschnitte zu rechtfertigen, die es im Rahmen des „Kriegs gegen den Terror“ eingeführt hat.

Im Jahr 2006 wurde Hamza wegen Aufruf zu Mord und Rassenhass angeklagt und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die USA werfen ihm vor, zum Dschihad (islamischer heiliger Krieg) aufzurufen.

Im Gegensatz zu Hamza wurde den anderen fünf Inhaftierten jedoch in Großbritannien kein Verbrechen nachgewiesen. Dennoch sind sie bereits seit Jahren ohne Prozess im Gefängnis.

Drei der Männer – Ahmad, Ahsan und Aswat – sind britische Staatsbürger.

Ahmad sitzt seit acht Jahren im Gefängnis – so lange wie es nach den britischen Antiterrorgesetzen möglich ist, einen Bürger ohne Anklage festzuhalten.

Ahmad wurde im Dezember 2003 verhaftet und sechs Tage später freigelassen. Sein Vorwurf, er sei während der Haft mehrfach körperlich, sexuell und religiös misshandelt worden, wurde im März 2009 von der Metropolitan Police eingestanden

Schließlich erhielt Ahmad 60.000 Pfund Entschädigung für die 73 festgestellten Verletzungen, die er durch brutale Misshandlungen erlitten hatte. Zu dem Zeitpunkt saß er jedoch schon seit fünf Jahren ohne Anklage im Gefängnis. Die USA hatten im August 2004 einen Auslieferungsantrag gestellt.

Ahmad und Ahsan wird vorgeworfen, auf mehreren Webseiten, die Ahmad geführt hatte, den Terrorismus unterstützt zu haben. Eine dieser Webseiten war Azzam Publications, auf denen über Gräueltaten der russischen und westlichen Truppen in Tschetschenien, Afghanistan und anderen Ländern berichtet wurde. Die Webseiten wurden zwar von London aus betrieben, aber die USA fordern eine Verhandlung in Amerika, weil sich die Server in Connecticut befinden.

Ahsan befindet sich seit 2006 ohne Anklage in Haft, er leidet unter einer bipolaren Störung und ist vermutlich selbstmordgefährdet.

Aswat befindet sich seit 2005 in Haft; die USA hatten einen Haftbefehl ausgestellt, weil er angeblich 1999 an dem Terror-Traininscamp in Oregon beteiligt war. Aswat leidet an Schizophrenie, hat einen Nervenzusammenbruch erlitten und befindet sich im Sicherheitskrankenhaus Broadmoor.

Bary, ein ägyptischer Staatsbürger, und al-Fawwaz aus Saudi-Arabien, haben ein noch schlimmeres Schicksal. Beide befinden sich seit zwölf Jahren ohne Prozess in Haft, nachdem sie getrennt voneinander auf Veranlassung amerikanischer Behörden verhaftet wurden. Den beiden wird vorgeworfen, an den Anschlägen auf die amerikanische Botschaft in Tansania 1998 beteiligt gewesen zu sein.

Gemäß dem Auslieferungsvertrag zwischen den USA und Großbritannien von 2003 wurde ihre Überstellung gefordert. Der Vertrag wurde nur einen Monat nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen Irakkriegs unterzeichnet.

Gemäß diesem Vertrag kann jeder britische Bürger in die USA überstellt werden, wenn er amerikanisches Recht verletzt hat, selbst wenn dies in Großbritannien geschehen ist. Außerdem müssen die USA keinen Tatsachenbeweis liefern, sondern nur einen „hinreichenden Verdacht“ äußern.

Dies alles wird von den britischen Behörden akzeptiert. Sie haben sich mehrmals geweigert, den Männern in Großbritannien den Prozess zu machen, und sind entschlossen, sie auszuliefern.

Im Jahr 2010 wandten sich die sechs Männer an den EGMR. Sie erklärten, wenn sie an die USA ausgeliefert würden, kämen sie in eines der „Höchstsicherheitsgefängnisse“, was eine Verletzung der europäischen Menschenrechtsgesetze gegen „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“ darstelle.

Die USA versicherten dem EGMR, dass die sechs keine „außerordentliche Überstellung“ zu befürchten hätten und nicht als feindliche Kämpfer behandelt oder hingerichtet würden. Dass dies extra erwähnt werden muss, ist bereits skandalös genug.

Dennoch stoppte der EGMR die Auslieferung im Juli 2010, um die Klage zu prüfen.

Er akzeptierte zwar die Zusagen der USA, aber zwei Fragen blieben offen: Ob die lange Einzelhaft und die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Begnadigung eine Misshandlung darstellt.

Am Dienstag entschied der EGMR, dass dies nicht der Fall sei.

Dem Gericht wurde erklärt, Einzelhaft sei in solchen Gefängnissen „an der Tagesordnung.“ Doch der EGMR erklärte heuchlerisch, die Gefangenen hätten Zugang zu Dienstleistungen und Aktivitäten, „die es in den meisten europäischen Gefängnissen nicht gebe.“

Es folgte die perverse Erklärung: „Es gibt ausreichend Gelegenheit zur Interaktion zwischen Insassen. In den Zellen ist es ihnen möglich, mit anderen Insassen zu reden, wenn auch nur durch das Lüftungssystem.“

Diese einschränkenden Bedingungen seien gerechtfertigt, da die Insassen ein „bedeutendes Sicherheitsrisiko darstellten.“ Was die Möglichkeit lebenslanger Freiheitsstrafe angeht, so erklärte der EGMR, dies sei angesichts der Schwere der fraglichen Verbrechen angemessen.

Das Gericht lehnte Hamzas Einspruch ab, da er wegen seiner Behinderungen nicht in einem Höchstsicherheitsgefängnis untergebracht würde. Zu den gesundheitlichen Problemen von Ahmad, Ahsan und Bary sagte das Gericht, diese hätten nicht verhindert, dass sie in britischen Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht wurden.

Im Fall von Aswat steht die Entscheidung noch aus. Die anderen fünf haben drei Monate Zeit, vor der Großen Kammer des EGMR Berufung einzulegen – wo ihre Anträge mit größter Wahrscheinlichkeit abgelehnt würden.

Das Urteil ist politisch motiviert.

Wie die Los Angeles Times erklärte, war das Verfahren wichtig für die „amerikanisch-europäischen Beziehungen“. Ein Veto gegen die Auslieferung käme „einer Anklage gegen das amerikanische Justiz- und Haftsystem gleich und wäre ein schwerer Schlag für die transatlantische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terror gewesen.“

Vertreter Großbritanniens mahnten an, eine negative Entscheidung bedeutete irreparable Schäden in den Beziehungen zwischen Großbritannien und den USA, einige forderten Großbritanniens Rückzug vom EGMR.

John Bolton, ein ehemaliger US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, ging noch weiter. Vor der Entscheidung erklärte er, ein Veto des EGMR würde „die Fähigkeit Europas in Frage stellen, ein effektiver Partner im Kampf gegen den Terror zu sein.“

Letzten Endes entschied der EGMR, dass die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen bei der Auslieferung in ein Land, „mit einer langen Geschichte von Respekt für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ gering sei.

Die Auswirkungen der Entscheidung des Gerichtes gehen weit über Antiterror-Fälle hinaus. Die BBC kommentierte, das Urteil würde darüber entscheiden, „wie weit der Arm der amerikanischen Justiz nach Europa reichen könne.“

Letzten Monat segneten britische Behörden die Auslieferung des 23-jährigen Studenten Richard O’Dwyer an die USA ab; die Anklage lautete auf Urheberrechtsverletzung.

Nächste Woche wird die Entscheidung des Surpreme Court über die Berufung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange gegen seine Auslieferung nach Schweden aufgrund zweifelhafter Vorwürfe sexuellen Missbrauchs erwartet.

Assange steht seit Dezember 2010 gemäß einem Europäischen Haftbefehl (EAW) in London unter Hausarrest. Laut dem EAW – der ebenfalls im Jahr 2003 als Antiterror-Maßnahme eingeführt worden war – kann eine Person in jedes europäische Land zur Verhandlung ausgeliefert werden, auch wenn sie im Land ihres Aufenthalts keines Verbrechens beschuldigt ist.

Assange argumentiert zu Recht, dass seine Auslieferung nach Schweden die Vorstufe zur Überstellung in die USA ist – Schweden hat mit den USA ein ähnliches Abkommen geschlossen.

Eine geheime Grand Jury hat in Virginia bereits eine geheim gehaltene Anklage gegen Assange vorbereitet. Er soll wegen Spionage angeklagt werden, worauf die Todesstrafe steht.

Diese Anklage ist eine Vergeltung dafür, dass WikiLeaks Tausende vertrauliche Dokumente über amerikanische Kriegsverbrechen und Verschwörungen veröffentlicht hat.

Wenn der Surpreme Court, wie erwartet wird, Assanges Auslieferung bestätigt, ist der EGMR die letzte Chance des WikiLeaks-Gründers.

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