WikiLeaks-Gründer Assange stellt Asylantrag in Londoner Botschaft von Ecuador

Julian Assange hat am Dienstag in der britischen Botschaft von Ecuador um Asyl gebeten. Der WikiLeaks-Gründer begab sich in die Botschaft im Londoner Stadtviertel Knightsbridge und bat um Asyl auf der Grundlage der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.

Im seinem Asylantrag schreibt Assange, er sei zu diesem Schritt gezwungen, weil er seine grundlegenden Rechte von seinem Heimatland Australien nicht ausreichend geschützt sehe. Die australische Regierung habe seinen Rechtsanwälten ein statement of Abandonment [Verweigerung von Schutz] geschickt. „Diese Erklärung“, heißt es dort, „verwehrt mir die Rückkehr in mein Heimatland“.

Wie Assange ausführt, steht ihm ein Verfahren in Schweden bevor, „wo führende Beamte mich offen angegriffen haben“. Außerdem drohe ihm eine Anklage in den USA „wegen politischer Straftaten, wo die Todesstrafe für solche Vergehen immer noch in Kraft ist“.

Ricardo Patino, Ecuadors Außenminister, sagte Reportern in Quinto: „Ecuador prüft und analysiert den Antrag.“ In einer Nachricht auf dem Twitter Account von WikiLeaks heißt es: „Über die ecuadorianische Situation werden wir bald Genaueres wissen.“

Assanges Schritt ist der vorerst letzte Versuch, seine Auslieferung nach Schweden zu verhindern, wo falsche Beschuldigungen wegen sexueller Übergriffe gegen ihn erhoben werden. Assange hat diese Beschuldigungen klar zurückgewiesen.

Im Dezember 2010 wurde Assange in London aufgrund eines Europäischen Haftbefehls verhaftet. Gegen Assange ist bisher weder in Schweden, noch in einem andern Land Anklage erhoben worden.

Assanges letzter Antrag, das Verfahren gegen seine Auslieferung wiederaufzunehmen, wurde vergangene Woche vom Obersten Gericht des Vereinten Königreichs, dem höchsten britischen Gericht, einstimmig abgelehnt. Die Entscheidung vom 14. Juli bekräftigte einen Beschluss der Obersten Richter vom 30. Mai, der Assanges Antrag mit einer fünf zu zwei-Mehrheit abgelehnt hatte. Seine Anwälte hatten ins Feld geführt, dass der europäische Haftbefehl für seine Verhaftung und Auslieferung keine Gültigkeit habe.

Die Rechtsanwälte des WikiLeaks-Gründers hatten argumentiert, dieser Haftbefehl sei ungültig, weil er von einer schwedischen Staatsanwältin ausgestellt worden sei, die nach britischem Auslieferungsrecht keine „juristische Behörde“ sei.

Wenn sein ecuadorianisches Asylgesuch oder andere letzte Versuche scheitern sollten, könnte Assange bereits am 28. Juni nach Schweden ausgeliefert werden. In Schweden könnte er inhaftiert und monatelang in Isolationshaft gehalten werden, ehe gegen ihn wegen der dubiosen sexuellen Übergriffe Anklage erhoben würde.

Sehr wahrscheinlich würde Assange in Schweden unter viel restriktiveren Bedingungen festgehalten als in Großbritannien, wo er die letzten achtzehn Monate in Hausarrest verbrachte. Er könnte sich wahrscheinlich überhaupt nicht mehr selbst verteidigen, wobei auch jetzt schon seine Möglichkeiten der Selbstverteidigung stark eingeschränkt sind. Außerdem könnte er wohl kaum mehr an der Arbeit von WikiLeaks teilnehmen oder mit den Medien kommunizieren.

Wenn Assange nach Schweden ausgeliefert wird, könnte er von dort in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Die Obama-Administration hat eine geheime Grand-Jury-Anklage aufgrund eines Spionage-Vorwurfs gegen ihn vorbereitet. Grund dafür sind die Dokumente, die WikiLeaks veröffentlicht hat, welche die Kriegsverbrechen und Intrigen der amerikanischen und anderer Regierungen auf der ganzen Welt enthüllen. Nach den Polizeistaatsregeln des National Defense Authorization Act, den Obama am 31. Dezember 2011 unterzeichnet hat, könnte Assange auch endlos und ohne Gerichtsverfahren festgehalten werden.

Als Assange 2010 verhaftet wurde, hatte WikiLeaks nur wenige Tage zuvor Tausende geheimer Telegramme von US-Botschaften veröffentlicht. Diese enthüllten die Komplizenschaft der amerikanischen und anderer Regierungen an Entführungen, Folter, Mord und Regimewechsel. Die Hetze der Obama-Regierung gegen Assange ist insbesondere ihre Antwort darauf, dass WikiLeaks Tausende Dokumente veröffentlicht hat, welche den kriminellen Charakter der US-geführten Militärintervention in Afghanistan und dem Irak belegen.

Assange kann immer noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen. Er kann sich darauf berufen, dass er am britischen Gericht keinen fairen Prozess erhalten habe. Seine Rechtsanwälte haben bisher einen solchen Schritt nicht unternommen, und mehrere Juristen halten es für unwahrscheinlich, dass der EGMR den Fall annehmen würde.

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