Schlecker-Arbeiterin gewinnt Gerichtsverfahren gegen ihre Kündigung

In der ersten von 4.500 Kündigungsklagen gegen die insolvente Drogeriemarkt-Kette Schlecker wurde vor dem Heilbronner Arbeitsgericht nun ein Urteil zugunsten einer ehemaligen Schlecker-Arbeiterin gesprochen.

Die Frau aus Baden-Württemberg hatte Ende März ihre Kündigung erhalten und wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen, denen sofort gekündigt werden sollte, wegen der ungerechten Behandlung bei der Auswahl der rund 12.000 Beschäftigten geklagt. Diese Auswahl wurde, so der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz, im Rahmen eines so genannten „Sozialplans“ mit Hilfe eines Punkteschemas von der Insolvenzverwaltung und den Betriebsräten gemeinsam getroffen.

Das Arbeitsgericht in Heilbronn teilte in seinem Urteil vom 21. Juni mit, dass die Firma Schlecker ihre Auswahl nur mangelhaft begründen konnte, dass diese außerdem grobe Fehler aufwies und dass Schlecker außerdem Informationen darüber zurückgehalten hätte.

Die klagende Filialleiterin hatte nachgewiesen, dass Schlecker eine ihrer Kolleginnen bevorzugt behandelt hatte, obwohl diese nach den Kriterien des „Sozialplans“ schlechtere Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigung hatte. Daher sei die Kündigung „unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter“, so der Gerichtssprecher.

Der klagenden Arbeiterin wurde daher das Recht auf ihr Gehalt seit Ende März zugesprochen. Schlecker hat die Auszahlung bislang verweigert und lediglich eine Abfindung von 500 Euro vorgeschlagen, mit denen die gekündigten Arbeiterinnen abgespeist und von Klagen abgehalten werden sollten.

Der Sprecher des Arbeitsgerichts merkte an, dass das Urteil als Signal auf andere Gerichte wirken könne, die mit den restlichen Klagen betraut sind und sich dem Heilbronner Urteil anschließen könnten. Es ist davon auszugehen, dass der Fall, der in Heilbronn verhandelt wurde, bei weitem nicht der einzige ist, der den unsozialen Charakter des „Sozialplans“ entlarvt, der von der Insolvenzverwaltung und den Betriebsräten aufgestellt wurde.

Das Urteil zeigt vor allem die verheerende Rolle, die die Gewerkschaft Verdi und die von ihr dominierten Betriebsräte bei der Abwicklung Schleckers gespielt haben. Vieles deutet darauf hin, dass sie schon seit Monaten, wenn nicht Jahren in die Insolvenzpläne der Konzernleitung eingeweiht waren und den Prozess hinter dem Rücken der Beschäftigten vorbereitet haben.

Bei der Zerschlagung von Schlecker, die sich über sechs Monate hinzog, standen sie vollständig auf der Seite der Konzernleitung bzw. der Gläubiger und versuchten alles, die Ansprüche der Arbeiter zugunsten der Konkursmasse klein zu halten.

Als im März diesen Jahres die ersten 12.000 Mitarbeiterinnen entlassen wurden, war Verdis größte Sorge, Klagen der Arbeiter von der Firma abzuwenden. Damals begründeten sie das ebenso wie der Insolvenzverwalter damit, den Restkonzern attraktiv für Investoren zu halten.

Zunächst war die Gewerkschaft darum bemüht, eine Transfergesellschaft für die Entlassenen zu gründen, in der diese sechs Monate weiter beschäftigt würden, um erst danach in die Arbeitslosigkeit entlassen zu werden. Mit dem Übergang in eine solche Gesellschaft hätten die Arbeiter jedes Recht verloren, juristisch gegen die Kündigung vorzugehen.

Obwohl die Gesellschaft noch gar nicht geschaffen war, und die konkreten Bedingungen völlig offen waren, setzte die Gewerkschaft die betroffenen Mitarbeiter Berichten zufolge schon unter Druck, entsprechende Einverständniserklärungen zu unterzeichnen.

Als die Schaffung einer Transfergesellschaft am Veto der FDP scheiterte, wechselte Verdi die Strategie und rief die Mitarbeiter dazu auf, von Klagen abzusehen. „Ich sehe nicht furchtbar viel Sinn in Kündigungsschutzklagen, vor allem wenn sie jetzt massenhaft erhoben würden. Wenn sich jetzt ein paar Tausend einklagen wollen, gibt es die Arbeitsplätze gar nicht mehr, die Märkte haben alle schon dichtgemacht“, erklärte der Verdi-Verhandlungsführer Bernhard Franke.

Fast 7.000 Mitarbeiterinnen hatten auf Verdi gehört, auf Rechtsmittel verzichtet und haben damit nun jede Möglichkeit verloren, vor Gericht gegen die Kündigungen vorzugehen, um ähnliche Ergebnisse wie die jetzt erfolgreiche Arbeiterin zu erzielen. Die Ihnen zustehenden Löhne und Abfindungen werden nun der Insolvenzmasse zugeschlagen und unter den Gläubigern aufgeteilt.

Doch Verdi hat nicht nur dafür gesorgt, dass möglichst viele Arbeiterinnen von Klagen absehen, sondern hat die Entlassungen selbst organisiert. Vertreter der Insolvenzverwaltung äußerten sich im Verlauf des Gerichtsprozesses mehrfach zur Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und belegten die enge Zusammenarbeit zwischen beiden.

Insolvenzverwalter Geiwitz sagte: „Die endgültige Sozialauswahl wurde gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen.“ Auch andere ehemalige Schlecker-Arbeiterinnen, die gegen ihre Kündigung klagen, berichteten der WSWS, dass die Insolvenzverwaltung den Betriebsräten eine Entlassungsliste zusandte, die diese dann „überarbeiteten“. Die letzte Entscheidung, wer gekündigt wurde, hatten demnach die Betriebsräte.

Nachdem die Gewerkschaft und Betriebsräte die erste Runde der Entlassungen organisiert und sichergestellt hatten, dass möglichst Wenige klagen würden, gab der Gläubigerausschuss bekannt, dass das gesamte Unternehmen aufgelöst und sämtliche der über 13.000 verbliebenen Arbeitsplätze vernichtet würden, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. In diesem Ausschuss haben sowohl der Gesamtbetriebsrat als auch Verdi je einen Vertreter.

Wer all diese Fakten im Zusammenhang betrachtet, muss zum Schluss kommen, dass sich Verdi von Anfang an den Gläubigern angeboten hatte, die Arbeiterinnen möglichst günstig los zu werden und die Zerschlagung des Konzerns für sie zu organisieren.

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