Perspektive

Deutscher Militarismus auf dem Vormarsch

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Kampfeinsätze der Bundeswehr im Inland zuzulassen, kennzeichnet einen Wendepunkt in der Geschichte der Bundesrepublik, vergleichbar mit der Verabschiedung der Notstandesgesetze im Mai 1968.

Damals hatte der Bundestag durch die Änderung von 28 Grundgesetzartikeln die Voraussetzungen dafür geschaffen, im Falle eines Kriegs, eines inneren Notstands oder einer Katastrophe elementare demokratische Grundrechte außer Kraft zu setzen oder einzuschränken. Auch den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubten die Notstandsgesetze, allerdings nur im Extremfall – zur „Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ und zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.

Mit seinem vergangene Woche veröffentlichten Urteil (Siehe: „Bundesverfassungsgericht erlaubt Bundeswehreinsatz im Innern“) geht das Bundesverfassungsgericht nun wesentlich weiter: Es senkt die Schwelle für den Einsatz der Bundeswehr im Innern und erlaubt ihn nicht nur wie bisher zur Verstärkung der Polizei, sondern auch unter Einsatz militärischer Kampfmittel wie Kampfjets und Panzer.

Nach dem Karlsruher Urteil darf die Bundeswehr schon im Inneren eingesetzt werden, wenn ein „Schadenseintritt von katastrophischen Dimensionen“ droht. Dieses Kriterium ist derart schwammig, dass es sich beliebig dehnen und auf jeden sozialen und politischen Protest anwenden lässt. Der Erfindungskraft der Exekutive sind keine Grenzen gesetzt. Das Urteil öffnet die Tür für blutige Militäreinsätze gegen die eigene Bevölkerung, wie sie im Kaiserreich und in der Weimarer Republik stattgefunden haben.

Als 1968 die Notstandsgesetze verabschiedet wurden, befanden sich Europa und die USA im gesellschaftlichen Aufruhr. Am 30. Mai, dem Tag der Abstimmung im Bundestag, stand die Lage im benachbarten Frankreich auf der Kippe. Zehn Millionen Arbeiter befanden sich seit zwei Wochen im Generalstreik. Präsident de Gaulle war am Vortag nach Baden-Baden geflüchtet, um sich mit der Militärführung abzusprechen. In Deutschland tobte die Studentenrevolte und in den Betrieben machte sich Unruhe breit. Drei Wochen vorher war der Studentenführer Rudi Dutschke durch einen rechten Attentäter schwer verletzt worden. Es war offensichtlich, dass sich die Notstandgesetze gegen rebellierende Jugendliche und Arbeiter richteten.

Die neuen Gesetze kamen aber nie in vollem Umfang zum Einsatz, weil die herrschende Klasse die Lage mit anderen Mitteln unter Kontrolle brachte. In Frankreich stützte sich de Gaulle auf die Kommunistische Partei und ihre Gewerkschaft CGT, um den Generalstreik abzuwürgen. In Deutschland übernahm 1969 der Sozialdemokrat Willy Brandt die Regierung und holte die Jugend durch eine Mischung von Zuckerbrot und Peitsche, von sozialen Zugeständnissen und Berufsverboten, von der Straße.

Diesmal stehen die Dinge anders.

Die Gesellschaft ist heute weit tiefer gespalten als 1968. Damals waren in der Bundesrepublik durchschnittlich 323.000 Menschen arbeitslos und die Wirtschaft wuchs um 7,2 Prozent. Heute sind in Deutschland 2.876.000 Menschen ohne Arbeit und die Wirtschaft stagniert. Zu den offiziellen Arbeitslosen kommen viele Millionen, die aus der Statistik herausgefallen sind oder in prekären Arbeitsverhältnissen am Rand des Existenzminimums leben.

Anders als 1968 lässt die internationale Wirtschaftslage auch keine sozialen Zugeständnisse mehr zu, um die sozialen Spannungen zu dämpfen. Die gesellschaftlichen Gegensätze sind zum Zerreißen gespannt und werden nur deshalb nicht offen ausgetragen, weil ihnen keine große Partei oder Gewerkschaft politisch Ausdruck verleiht.

In Griechenland statuiert die Europäische Union unter deutscher Federführung ein Exempel und wirft den Lebensstandard der Arbeiterklasse um Jahrzehnte zurück. Sie setzt damit Maßstäbe für ganz Europa. In Portugal, Irland, Spanien und Italien sind bereits ähnliche Sparprogramme in Kraft. Auch Deutschland bildet keine Ausnahme. Trotz boomender Exportindustrie hat sich hier ein gewaltiger Niedriglohnsektor entwickelt. Gleichzeitig ist die Exportabhängigkeit die Achillesferse der deutschen Wirtschaft. Die sich abzeichnende Rezession der Weltwirtschaft zieht unweigerlich weitere Angriffe auf Einkommen und Arbeitsplätze nach sich.

In diesem Zusammenhang muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesehen werden. Es dient der Vorbereitung zukünftiger Klassenkämpfe. Wie die Notstandsgesetze von 1968 richtet es sich gegen rebellierende Arbeiter und Jugendliche.

Die Änderung der Verfassung ist deshalb still und heimlich erfolgt, ohne Diskussion, ohne öffentlichen Protest und scheinbar auch ohne unmittelbar ersichtlichen Grund. Das Verfassungsgericht hat sich eine Entscheidung angemaßt, die rechtmäßig nur einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat zusteht. Dennoch sind Proteste der Parteien ausgeblieben. CDU und CSU haben das Urteil erwartungsgemäß begrüßt. FDP, SPD, Grüne und Piratenpartei haben es akzeptiert und seine Bedeutung heruntergespielt oder ins Gegenteil verkehrt. Die Linkspartei hat leise Vorbehalte zu Protokoll gegeben, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen.

Die demokratische Fassade, die sich der deutsche Staat nach den Verbrechen des Nazi-Regimes zugelegt hat, zeigt deutliche Risse. Sie war nie besonders stabil. Die autoritären, obrigkeitsstaatlichen Traditionen, die den deutschen Staat seit der Reichsgründung unter Bismarck prägten, haben auch in der Bundesrepublik immer durchgeschimmert.

Schon die Art und Weise, wie das höchste Gericht seine Entscheidung traf, ist zutiefst undemokratisch.

Normalerweise gilt das Grundgesetz als unantastbar. Einige Paragraphen unterliegen sogar einer „Ewigkeitsklausel“ und dürfen selbst von einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments nicht verändert werden. Wer eine Verfassungsbestimmung, wie die Garantie des kapitalistischen Eigentums, in Frage stellt, gilt als „Verfassungsfeind“ und wird vom Inlandsgeheimdienst bespitzelt, der sich zynischerweise „Verfassungsschutz“ nennt.

Doch wenn der herrschenden Klasse eine Bestimmung der Verfassung nicht mehr passt, wie das Verbot von Militäreinsätzen im Innern, dann wird sie unter Umgehung des parlamentarischen Prozedere kurzerhand über Bord geworfen. Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts erinnert in dieser Hinsicht an ein Urteil desselben Gerichts vom 12. Juli 1994, das den Weg für weltweite Einsätze der Bundeswehr frei machte.

Bis dahin hatten Kampfeinsätze der Bundeswehr außerhalb des Nato-Territoriums als verfassungswidrig gegolten. Die Parteien stritten erbittert über eine Verfassungsänderung. Doch dann befand das Verfassungsgericht, die allgemein anerkannte Lesart des Grundgesetzes lasse sich auch ganz anders interpretieren, und erlaubte Out-of-area-Einsätze, ohne dass sich am Buchstaben der Verfassung etwas änderte.

Wie heute die Einsätze im Innern erklärte es damals Out-of-area-Einsätze zur Ultima Ratio, zum absoluten Ausnahmefall, und knüpfte sie an hohe Voraussetzungen. Doch das ist längst vergessen. Mit dem Urteil war der Damm gebrochen. Inzwischen ist die Entsendung der Bundeswehr auf internationale Kriegsschauplätze eine Routineangelegenheit.

Damit hat sich auch der Charakter der Bundeswehr verändert. Sie besteht nicht mehr aus Wehrpflichtigen, die nur vorübergehend Uniform tragen, sondern aus Berufssoldaten, die in Afghanistan und auf anderen Kriegschauplätzen das Töten gelernt haben – auch von Zivilisten.

Mit der Legalisierung von Militäreinsätzen im Innern liegt Deutschland im internationalen Trend. In den USA ist seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in Form des Department of Homeland Security eine gewaltige Sicherheitskrake entstanden, die die ganze Bevölkerung überwacht und bespitzelt. Auf internationaler Ebene setzen sich die USA über die elementarsten Regeln des Völkerrechts hinweg. Präsident Obama persönlich wählt hunderte von Opfern aus, die weltweit ohne Urteil und Prozess durch amerikanische Drohnen hingerichtet werden.

In Europa fallen demokratische Rechte reihenweise der Eurokrise zum Opfer. Sparprogramme, die das Leben von Millionen Menschen zerstören, werden von den Banken und ihren Handlangern in EU und nationalen Regierungen diktiert, ohne dass die Bevölkerung das geringste Mitspracherecht hätte. Für Immigranten und Minderheiten wie Roma gibt es längst keine demokratischen Rechte mehr.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Schritt zu einer Militarisierung der Innenpolitik, die im Kaiserreich und der Weimarer Republik katastrophale Folgen hatte. Es zeigt, dass die Verteidigung demokratischer Rechte nicht auf den Staat und seine Institutionen gestützt werden kann. Sie erfordert die Mobilisierung der Arbeiterklasse auf der Grundlage eines internationalen, sozialistischen Programms, das die Abschaffung des Kapitalismus, der Ursache der gesellschaftlichen Krise, zum Ziel hat.

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